Erweiterung Raststätte Stolpe-Nord fertig

Stolpe – Nach zehnmonatiger Bauzeit wurden heute die Freiflächen im Bereich der Tank- und Rastanlage Stolpe-Nord an der Autobahn 24 in Richtung Hamburg abgenommen und für den Verkehr freigegeben.

„Ich freue mich, dass die Arbeiten im Bereich Stolpe-Nord nun weitestgehend abgeschlossen sind. Wir wissen, dass die Bauarbeiten vor allem für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer eine Geduldsprobe waren. Mit der Erweiterung der Stellplätze können dort nun deutlich mehr LKW zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten einkehren“, sagt Verkehrsminister Christan Pegel.

Die Rastanlage wurde um 59 PKW-Stellplätze, 16 LKW- und 6 Bus-Stellflächen erweitert. Die vorhandenen Parkflächen genügten dem aktuellen Verkehrsaufkommen auf der Strecke nicht mehr. Nach Abschluss von letzten Restarbeiten kommen noch weitere 28 LKW-Stellflächen hinzu. Damit die nun deutlich größere versiegelte Parkfläche auch bei Starkregen problemlos genutzt werden kann, wurde unter anderem aufwändig ein neues Entwässerungssystem installiert.

Während der Bauarbeiten waren nur die Parkmöglichkeiten für Schwerlasttransporte mit Sondergenehmigung sowie PKW weitestgehend nutzbar. Der Betrieb von Tankstelle und Raststätte war von den Bauarbeiten nicht betroffen.

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 2,8 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Autobahnen.

Unterstützung für Rostock Seawolves

Rostock – Die Bundesliga-Basketballer der Rostock Seawolves bekommen einen Zuschuss in Höhe von 207.380,46 Euro. Mit Hilfe der „Liquiditätshilfe Profisport“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll der Verein durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite aus der abgelaufenen Spielsaison 2019/2020 ausgleichen. Diese Defizite wirken sich ebenfalls auf die Spielsaison 2020/2021 aus.

Sportministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich, dass wir den Rostock Seawolves in dieser schwierigen Zeit ein wenig helfen können. Sportlich läuft es ja super im Moment. Umso besser, wenn die Mannschaft mit diesem finanziellen Bonus-Freiwurf vielleicht etwas sorgenfreier aufspielen kann.“

Die finanzielle Unterstützung zielt grundsätzlich darauf ab, Insolvenzen zu verhindern. Sie wird, auf Antrag, professionell oder semi-professionell aktiven Sportvereinen gewährt, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.

Hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten, wie die Rostock Seawolves, sollen weiter existieren. Außerdem soll die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und in internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 sichergestellt werden.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Greifswald – In Greifswald wird im kommenden Jahr die so sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen gesenkt. Das hat das Kabinett am Mittwoch abschließend beschlossen, nachdem der Entwurf der Verordnung dazu zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hatte.

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Bevölkerung wächst und auch der Neubau von guten und bezahlbaren Mietwohnungen nimmt zu. Aber noch ist der Mietmarkt in Greifswald sehr dynamisch“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und erläutert den Hintergrund:

„Nachdem Greifswald 2018 schon für die Mietpreisbremse in die Verordnung aufgenommen wurde, werden nun auch die zulässigen prozentualen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen herabgesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat dies genau dort ermöglicht, wo eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Vermieter bei bestehenden Mietverträgen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können – aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete per Rechtsverordnung bestimmen.

Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock, Greifswald kommt nun als zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hinzu, nachdem die Bürgerschaft sich mit der Bitte um Prüfung auch dieser Mieterschutzmöglichkeit an das Land gewandt hat“, so Pegel.

Weiter sagt der Minister: „Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Selbst wenn es freie Wohnungen auf dem Markt gibt, werden diese vielfach deutlich über den ortsüblichen Mieten angeboten. Die Absenkung der Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse sind nützliche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Langfristig benötigen wir aber neuen, bezahlbaren Wohnraum, wie er in Greifswald mit dem Landesförderprogramm „Neubau Sozial“ an verschiedenen Stellen seit 2017 geschaffen wurde und wird.“

Seit Wiederauflage des Landesförderprogramms 2017 wurden in Greifswald aus diesem Förderprogramm Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft WGG, aber auch von zwei privaten Investoren mit neun Millionen Euro unterstützt. Es entstanden 193 neue, bezahlbare Wohnungen. Weitere Projekte in Greifswald mit einem Umfang von etwa acht Millionen Euro sind angekündigt.

Dorschfang in der Ostsee

Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021

Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaß­nahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischerei­fahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.

Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszu­gleichen.

Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.

„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“

Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.

Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.

Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.

Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:

30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.