Schwerin – Der Landkreis Nordwestmecklenburg und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 1,741 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.
„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Nordwestmecklenburg“, so Drese.
Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.
Im Einzelnen erhält Nordwestmecklenburg im kommenden Jahr 387.434 Euro für die Jugendsozialarbeit und 465.665 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 402.353 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 485.609 Euro (Schulsozialarbeit).
Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.
Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.