Künstlerstipendien

Bewerbungen bis 15. Januar 2021 möglich

Schwerin – Das Land vergibt in diesem Jahr reguläre Künstlerstipendien in den Sparten Bildende Kunst einschließlich Fotografie, Darstellende Kunst einschließlich Tanzperformance, Musik einschließlich Komposition, Literatur und für spartenübergreifende Vorhaben. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können noch eine Woche lang ihre Bewerbungen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin einreichen. Am 15. Januar 2021 geht der sechswöchige Bewerbungszeitraum zu Ende. Für die regulären Künstlerstipendien stehen 2021 60.000 Euro bereit.

„Die regulären Künstlerstipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Sie haben mittlerweile Tradition und sind begehrt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wir wollen auch in der Corona-Pandemie Künstlerinnen und Künstler in ihrer Entwicklung unterstützen. Die regulären Künstlerstipendien sind nicht zur Absicherung der künstlerischen Arbeit in einer Notlage durch die Corona-Pandemie gedacht. Sie dienen allein der künstlerischen Entfaltung“, erklärte die Ministerin.

Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben. Bei einem Arbeitsstipendium können sie in Form einer Festbetragsfinanzierung bis max. 5.000 Euro erhalten, bei Reisestipendien sind es max. 3.000 Euro als Anteilsfinanzierung und bei einem Aufenthaltsstipendium hängt die Höhe der Unterstützung vom jeweiligen Stipendium ab.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Kunstkommission, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berufen wird. Die aktuelle Ausschreibung für die regulären Künstlerstipendien und Antragsformulare finden Künstlerinnen und Künstler auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Klütz – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Ortsteil Hofzumfelde erhält die Stadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 31.873,56 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 81.684,20 Euro.

Die Stadt Klütz plant, im Ortsteil Hofzumfelde die vorhandenen zehn Quecksilberdampflampen durch 18 LED-Leuchten inklusive Maste und 645 Meter Kabel zu ersetzen. Der Mehrbedarf von acht Lampen ist erforderlich, um die Abstände zwischen den einzelnen Leuchten zu verringern.

Durch diese Maßnahme können jährlich knapp vier Tonnen Kohlendioxid sowie rund 6,6 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Schallschutz auf Schießanlage

Grimmen – In der Stadt Grimmen sollen auf dem Schießplatz umfangreiche Schallschutzanlagen installiert werden. Die Anlage wird vom Polizeischützenverein Grimmen 1990 e.V. mit seinen rund 150 Mitgliedern genutzt. „Die geplanten Maßnahmen tragen zur Sicherheit der Schützen bei und reduzieren zugleich den Emissionsspiegel, der von der Anlage ausgeht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Auf dem Schießplatz befinden sich unter anderem eine Parcour- und eine Trapschießanlage. Um die Schallemissionen zu reduzieren, soll auf dem Parcourschießstand der Standplatz der Schützen von drei Seiten geschützt werden. Am Trapschießstand soll die vorhandene Stahlkonstruktion der Schallschutzwand mit Dämmplatten versehen werden. „Die Umbaumaßnahmen tragen dazu bei, die mehr als sechseinhalb Hektar große Anlage zu modernisieren und so für die Freizeitsportler einen attraktiven Standort für ihr Hobby zu gestalten“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 100.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Höhe von 60.000 Euro.

„Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern plant die Einrichtung einer „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“. Ein entsprechender Antrag soll bereits morgen im Landtag beraten werden.

Stiftungszweck ist, Projekte zum Klimaschutz und zum Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern und vor den Küsten des Landes durchzuführen. Die neue Stiftung soll Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes fördern. Unterstützt werden können auch Projekte, die zum Gelingen der Energiewende beitragen, zum Beispiel die Entwicklung von Speichertechnologien oder Lösungen zur Sektorenkopplung. Außerdem ist vorgesehen, dass die Stiftung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Klima- und Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern tätig wird. Über einen eigenen Geschäftsbetrieb kann die Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung zur Ostseepipeline Nord Stream II leisten.

Ehrenamtlicher Vorsitzender der Stiftung soll Ministerpräsident a.D. Erwin Sellering werden. Dem Vorstand sollen außerdem der frühere EU-, Bundestags- und Landtagsabgeordnete Werner Kuhn und die Unternehmerin Katja Enderlein angehören. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Von Seiten des Landes sollen 200.000 Euro in das Stiftungskapital fließen.

Es besteht die Möglichkeit von Zustiftungen. Die Nord Stream 2 AG hat sich bereit erklärt, 20 Millionen Euro zum Stiftungsvermögen beizutragen. Zugesagt wurde außerdem, die Arbeit der Stiftung nach Betriebsaufnahme der Pipeline jährlich weiter zu unterstützten. Bereits der Bau der Ostseepipeline Nord Stream 1 war mit der Gründung von zwei Stiftungen verbunden, die seitdem Projekte zum Schutz der Ostsee gefördert haben. Dieser Weg wird nun unter stärkerer Beteiligung des Landes erneut beschritten.

„Der Klimaschutz hat an Bedeutung gewonnen. Ich freue mich sehr darüber, dass sich gerade viele junge Menschen in unserem Land für den Schutz der Umwelt und mehr Klimaschutz einsetzen. Darüber hinaus gibt es viele sehr engagierte Verbände, Vereine und lokale Initiativen, die zu diesem Ziel beitragen wollen. Mit der Stiftung Klimaschutz MV wollen wir ein Dach schaffen, unter dem viele gute Klimaschutz- und Umweltprojekte auf den Weg gebracht werden. Und ich lade alle ein, daran mitzuwirken“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an eine Kabinettssitzung.

„Mit der Stiftung haben wir die Möglichkeit, Wissenschaft und Forschung in den Bereichen Klima- und Umweltschutz für Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzutreiben und in diesen wichtigen Zukunftsthemen noch stärker zu werden. Zugleich leistet das Land über die Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung der Ostseepipeline Nord Stream II. Davon profitieren die Unternehmen der Region“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident Harry Glawe.

„Ich freue mich sehr, dass wir die Nord Stream 2 AG als Partner für dieses Projekt gewonnen haben. Deutschland hat sich entschlossen aus der Atom- und Kohlekraft auszusteigen. Deshalb bauen wir in Mecklenburg-Vorpommern die erneuerbaren Energien weiter aus. Wir sind dabei Vorreiter in Deutschland. Und wir setzen auf Gas aus der Ostseepipeline für hochflexible, schnell hoch- und runterregelbare Gaskraftwerke für die wind- und sonnenschwächeren Zeiten als notwendige Brückentechnologie. Nur so kann die Energiewende in Deutschland gelingen und der Zeitraum überbrückt werden, bis wir unseren Energiebedarf allein aus Erneuerbaren Energiequellen und Speichertechnologien decken können“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Schulbetrieb im Januar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

  • Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.
  • Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.
  • In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“

Die Kita-Regelungen ab dem 11. Januar

Schwerin – Nach der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Verlängerung des Lockdowns setzt Mecklenburg-Vorpommern die seit dem 16. Dezember 2020 bestehende Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) ab dem 11. Januar fort.

„Diese Schutzphase beinhaltet, dass unsere Kitas und Tagespflegestellen geöffnet sind und die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir bitten aber alle Eltern dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Neu ist, dass ab Montag Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 anmelden müssen. Ein entsprechendes Anmeldeformular (s. Anlage) können Eltern, die ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen müssen, entweder von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausdrucken und ausfüllen oder erhalten es in der Kita/ Tagespflegestelle.

„Wir können diesen Weg nur weitergehen, weil die Eltern in der Schutzphase bisher sehr verantwortungsbewusst gehandelt haben und die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung mit großem Engagement und hoher Professionalität die Arbeit in den Kitas und Tagespflegen sicherstellen“, betonte Drese. „Dafür gilt allen mein herzlicher Dank.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass es für die Betreuung der Kinder zu Hause weitere Unterstützung gibt. „Der Bund hat zugesagt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende zu gewähren.“

Drese appellierte zugleich an die Arbeitgeber, insbesondere Eltern von kleineren Kindern entgegenzukommen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. „Großzügige Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeiten helfen berufstätigen Eltern enorm“, so die Ministerin.

Drese: „Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen hat höchste Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dieser Bedeutung werden wir mit unseren Regelungen auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie gerecht.“

Hochwasserschutz der Hansestadt Demmin

Demmin – Nach der Insolvenz des bisherigen Auftragnehmers und der erneuten Ausschreibung der Leistungen werden die Arbeiten zur Erneuerung des Hochwasserschutzes im Bereich Bürgerwiesen A voraussichtlich im Februar 2021 wieder aufgenommen. Im Ergebnis der zweiten europaweiten Ausschreibung hat das StALU Mecklenburgische Seenplatte nunmehr die Firma Echterhoff Bau GmbH aus Dessau-Rosslau mit der Bauausführung beauftragt. Zur Zeit wird abschließend am Bauablaufplan gearbeitet, der eine Durchführung bis zum Jahresende 2022 vorsieht.

Die Bauberatungen werden – wie bereits im ersten Anlauf zur Baumaßnahme praktiziert – mit einem öffentlichen Teil beginnen, in dem betroffene Bürger und Anlieger Probleme und Fragen klären können. Die Termine für die Bauberatungen werden sowohl auf der Internetseite des StALU MS als auch der Hansestadt Demmin veröffentlicht. Auf diesen Seiten können sowohl aktuelle als auch grundlegende Informationen zu der Hochwasserschutzmaßnahme eingesehen werden.

„Die Vergabeentscheidung ist inzwischen bestandskräftig,“ so Christoph Linke, Amtsleiter des StALU, „in diesem Zusammenhang sind keine Verzögerungen mehr zu erwarten. Ich hoffe sehr, dass nach zahlreichen Rückschlägen nunmehr ein reibungsloser Bauablauf gelingt.“ Für Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft, die sich trotz der vereinbarten Minimierung nicht vermeiden lassen, bittet der Amtsleiter um das Verständnis der Anwohner und ruft alle Beteiligten zur angemessenen Unterstützung der im öffentlichen Interesse liegenden Hochwasserschutzmaßnahme auf.