Schwerin – Angesichts der aktuell geltenden weitgehenden Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Bildungsministerium mit klaren Regelungen zur Leistungsbewertung Sicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geschaffen. In diesem Schulhalbjahr – also bis zu Beginn der Winterferien – werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten oder Klausuren mehr geschrieben. Für die Halbjahresnote werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen.
„Wir schaffen damit Klarheit für Schülerinnen, Schüler, Eltern aber auch Lehrkräfte“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es geht in dieser besonderen Situation darum, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten, aber doch vergleichbare Standards für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Freitag an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemein bildenden Schulen verschickt.
Für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben aber gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klausur oder Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.
Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.
Wenn Schülerinnen und Schüler ihre bislang erbrachten Noten verbessern wollen, ist das aber möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es für die Lehrkräfte organisatorisch möglich ist. Möglichkeiten der Notenverbesserung sind zum Beispiel: Freiwillige Klausuren und Klassenarbeiten der ganzen Lerngruppe oder Teilen davon oder Ersatzleistungen in Absprache mit der Lehrkraft.
Schülerinnen und Schüler, die wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet wurden, haben weitere Möglichkeiten. Sie erbringen anstelle einer Klassenarbeit eine Ersatzleistung, die eine Vertiefung des Stoffes auf dem Niveau einer Klassenarbeit erfordert. Das kann das Erstellen einer Dokumentation, ein Exposé, eine Projektskizze oder ähnliches sein. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall der intensive Austausch mit der Lehrkraft. So müssen ausführliche Erläuterungen des Lernstoffes und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft und Schüler und Eltern stattfinden. Auch sind der Lernstand und die technischen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen.
Die genannten Regelungen gelten ausdrücklich für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2020/21.