Schwerin – Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regelungen sind neben der deutschen Sprache jetzt auch in acht weiteren Sprachen nachzulesen. Kompakt zusammengefasst, unter anderem auf Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Vietnamesisch.
Auf der Internetseite des Sozialministeriums sind in den einzelnen Fremdsprachen die wesentlichen Maßnahmen der neuen Verordnung verfügbar, als komprimierte Fortsetzung der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort). Sie wird ständig aktualisiert.
Damit hätten jetzt nahezu alle Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern Zugang zu den wichtigsten Regelungen, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, am Montag in Schwerin. Auch sie müssten eine Orientierung bekommen, was derzeit erlaubt ist, und was nicht.
„In solch schwierigen Zeiten ist eine mehrsprachige Krisenkommunikation sehr wichtig. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, sich über die aktuellen Regelungen und Schutzmaßnahmen informieren zu können, besonders dann, wenn Kinder im Haushalt sind.“
Aktuell liegt der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern bei 79.600, das sind etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Bundesland. Die zahlenmäßig größte Gruppe belegen Menschen mit polnischer Staatsangehörigkeit (ca. 13.800). Syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellen mit 12.500 die zweitgrößte Gruppe dar.