Ökologie in der Landwirtschaft

Schwerin – „Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungs­interesse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).

„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“

Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren.

Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.

Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.

Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“

Integrationsfonds unterstützt 47 Projekte

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat im Jahr 2020 nach Angaben der Landesintegrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan landesweit 47 Integrationsvorhaben aus dem Integrationsfonds unterstützt. Die geförderten vielfältigen Projekte haben ein Volumen von rund einer Million Euro.

Zu den Themenschwerpunkten zählen Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte, Gemeinwesenarbeit, Ehrenamtskoordination sowie interkulturelle Sport-, Musik- und Kulturangebote. Ein Großteil der Vorhaben wurde in enger Kooperation mit der jeweiligen Kommune gestaltet.

„Die breite Palette belegt eindrucksvoll, welche wichtige Rolle die Projekte für das Zusammenleben vor Ort spielen, egal ob sich die Angebote vorrangig an Kinder, Jugendliche, Frauen oder Männer richten“, betonte Alabali-Radovan. „Mein Dank gilt allen Akteuren, die sich engagieren. Jede einzelne Initiative kommt dabei nicht nur der Integration, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt zugute,“ so die Landesintegrationsbeauftragte.

Der Integrationsfonds wurde 2016 mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro zur Initiierung von Projekten eingerichtet, die der Integration von Geflüchteten und dem Zusammenleben in den Kommunen des Landes dienen. Seitdem wurden über 250 Einzelprojekte mit insgesamt fünf Millionen Euro in allen Regionen des Landes gefördert – in großer Bandbreite von Wohnprojekten bis hin zu Sprachcafés, Freizeit- oder Schulprojekten.

Auch im Jahr 2021 werden Integrationsvorhaben mit Mitteln aus dem Integrationsfonds unterstützt. Neben der Fortsetzung bewährter Projekte sollen dabei vor allem auch verstärkt neue Initiativen und Ideen zum Zuge kommen.

Alabali-Radovan: „Das Interesse am Integrationsfonds ist unvermindert hoch. Integration ist eine langfristige Aufgabe und findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Deshalb setze ich mich für eine Fortführung des Integrationsfonds über 2021 hinaus ein.“

Informationen zum Antragsverfahren und zu Ansprechpersonen gibt es unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/Integrationsfonds/.

Unterschutzstellung des Peenetals

Schwerin – Es ist vorgesehen, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Ein Großteil der Kernzone zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt.

Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene mit etwa 7000 Hektar Größe, welcher die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt. Die oberste Naturschutz­behörde hat am 5. Februar 2021 die vierwöchige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht eröffnet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie eine Verbandsbeteiligung werden voraussichtlich im II. Halbjahr 2021 folgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Hinweise und Einwendungen sowie der Anzahl und Dauer der Erörterungs- und Abstimmungstermine wird das Verfahren ca.3 Jahre in Anspruch nehmen.

Mit der Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Peenetal von Anklam bis zum Peenestrom und Haff“ kann ein durchgehender Schutz des überregional bedeutsamen Flusstalmoores der Peene als Hotspot der Biodiversität, als Natura 2000 Gebiet sowie ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch Moorschutz erreicht werden.

Insektenschutz überlebenswichtig

Stralsund – In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutz­mitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.

Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangs­bedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.

Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.

Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“

Impfstoff von AstraZeneca erreicht M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 7.200 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. „Damit kann der Schutz vor dem Corona-Virus mit dem Impfstoff eines weiteren Herstellers bei uns erfolgen. Mit der Belieferung durch den AstraZeneca-Impfstoff stehen insgesamt mehr Impfdosen im Land zur Verfügung, das kann das Impftempo erhöhen. Durch andere Anforderungen an Kühlung und Lagerung beim AstraZeneca-Impfstoff ist ein flexiblerer Ansatz des Impfens möglich. Der Fokus liegt beim Durchimpfen weiterhin in der Priorität 1. Je mehr Impfstoff wir bekommen, umso schneller können wir auch andere Gruppen impfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Am Montag erfolgte die erste Lieferung des Impfstoffes nach Mecklenburg-Vorpommern. „Nach den Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Moderna ist der Impfstoff von AstraZeneca der dritte, der in Mecklenburg-Vorpommern verimpft wird. Weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Lieferpläne werden weiter angepasst. Es geht bei den Impfungen weiter voran“, so Glawe. In der kommenden Woche (7. Kalenderwoche) werden 7.200 Impfdosen, in der 8. Kalenderwoche 19.200 Impfdosen und in der 9. Kalenderwoche 28.800 Impfdosen erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 82.514 Menschen geimpft – davon 21.115 Zweitimpfungen (bis einschließlich 07. Februar 2021).

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Laut Verordnung des Bundes sollen Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die der höchsten Prioritätsstufe (Priorität 1) zuzuordnen sind, mit AstraZeneca geimpft werden. „Beschäftigten in Pflegeheimen oder Intensivstationen in dieser Altersgruppe erhalten nun vorrangig den AstraZeneca-Impfstoff. Hier fehlen aktuell noch die entsprechenden Daten, um die Wirkung bei Älteren festzustellen. Alle Personen mit höherem Alter (Ü65) erhalten die für höhere Altersgruppen zugelassenen Impfstoffe von BionTech/Pfizer beziehungsweise Moderna“, so Glawe weiter.

Zur höchsten Priorität bei Schutzimpfungen zählen Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. „Des Weiteren gehören Personen dazu, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. Auch Personal, welches einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, beispielsweise auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder auch in der Onkologie und Transplantationsmedizin gehört dazu“, erläuterte der Gesundheitsminister Glawe weiter.

In der Gruppe (Priorität 2) sind weiter Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. „Bei den Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Priorität 2) sind die Angaben der Personen für eine Schutzimpfung präzisiert worden. Hier sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Erkrankungen aufgenommen worden, die zuvor in der dritten Prioritätsgruppe (erhöhte Priorität) waren“, sagte Glawe.

Neu hinzugekommen sind in dieser Gruppe Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel bipolare Störung oder Depression. Weiter gehören Personen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD, Mukoviszidose oder einer ähnlich schweren Lungenerkrankung, der Priorität 2 an. Ebenso zählen Menschen, die schwer an Krebs, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung erkrankt sind, dazu. Auch Diabetes mellitus-Erkrankte (sogenannter HbA1c-Wert beträgt mindestens 7,5 Prozent), Adipositas-Patienten mit einem Body-Maß-Index über 40 fallen in die Gruppe mit hoher Priorität.

Menschen mit Trisomie 21, geistiger Behinderung, einer Demenz und nach einer Organtransplantation waren bisher in dieser Gruppe und sind es auch weiterhin. „Neu ist auch, dass statt einer engen Kontaktperson nun zwei enge Kontaktpersonen von einer pflegebedürftigen Person oder einer schwangeren Person benannt werden können, die mit hoher Priorität geimpft werden“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Tests für Pflege-Personal

Verschärfte Schutzmaßnahmen für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Schwerin – Am Montag (08. Februar) ist die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Auf Grund des hohen Infektionsgeschehens insbesondere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen muss das Personal spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land nunmehr mindestens dreimal wöchentlich getestet werden. Bisher waren wöchentlich zwei Tests vorgeschrieben.

„Durch die Analyse von Ausbruchsgeschehen in unserem Sachverständigengremium Pflege ist deutlich geworden, dass der wesentliche Viruseintrag durch Personal und aufsuchende Dritte erfolgt“, begründet Sozialministerin Stefanie Drese die nochmalige Erhöhung der Testungen. „Die aktuelle Corona-Pflegeverordnung schärft daher zudem nochmals die Regelungen für das Personal, zum Beispiel durch eine dauerhafte Maskenpflicht auch in den Pausen.“

Darüber hinaus sind nach Auskunft von Drese Besuchende und Dritte wie Therapeuten oder Ärzte weiterhin stets vor Zutritt zu testen, oder sie bringen ein gültiges Testergebnis mit. Bei einem Inzidenzwert über 150 ist maximal ein Besuch pro Woche erlaubt durch eine (zuvor festzulegende) Besuchsperson.

„Für die verstärkten Testungen stehen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als unterstützende Kräfte zur Verfügung. Außerdem hat das Sozialministerium gemeinsam mit Verbänden und Institutionen des sozialen Bereichs mobile Test-Teams für die Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Angebote der Eingliederungshilfe aufgebaut, die seit dem 1. Februar im Einsatz sind“, so die Ministerin.

Drese: „Wir appellieren an alle Einrichtungen sowie an die Landkreise und kreisfreien Städte diese Hilfen auch anzufordern und in Anspruch zu nehmen.“

Ministerin Drese betonte zudem wie wichtig die strikte und konsequente Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie des verpflichtenden Testkonzepts ist. Hierbei solle die zuständige Heimaufsicht der Landkreise bzw. kreisfreien Städte beratend und kontrollierend noch stärker zum Einsatz kommen.