Exzellenzforschungsprogramm

Martin: Land fördert wissenschaftlichen Nachwuchs in der Spitzenforschung

Schwerin – Fünf Forschungsverbünde aus dem Exzellenzforschungsprogramm des Landes präsentieren in den kommenden Wochen ihre Ergebnisse bei virtuellen Abschlussveranstaltungen. Die Projekte aus den Bereichen Medizin, Ökologie und Energie wurden im Rahmen des ersten Wettbewerbsaufrufes ausgewählt und über einen Zeitraum von vier Jahren und drei Monaten mit insgesamt rund 25,5 Mio. Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Förderperiode von 2014 bis 2020.

Einen Schwerpunkt des Exzellenzforschungsprogramms bildet die Qualifizierung und Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, denen an renommierten wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes eine Perspektive gegeben wird. Insgesamt 114 Postdoktoranden und Doktoranden haben diese Möglichkeit innerhalb der fünf Projekte genutzt und an innovativen Forschungsthemen mit großer gesellschaftlicher Relevanz mitgearbeitet. Mehrere Forscherinnen und Forscher haben im Rahmen der Projekte habilitiert und darüber hinaus erste Führungserfahrung durch die Leitung einer Nachwuchsforschergruppe gewonnen. Hinzu kommen ca. 100 Masterstudierende, die praktische Erfahrungen in der Wissenschaft sammeln konnten.

„Das Exzellenzforschungsprogramm ist ein großer Erfolg. Hier unterstützen wir gezielt junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Beginn ihrer Karriere. Sie finden an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unseres Landes herausragende Bedingungen für ihre Arbeit vor. Daher würden wir uns freuen, wenn sie hier auch ihre berufliche Zukunft sehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Gleichzeitig stärken wir die Spitzenforschung in Mecklenburg-Vorpommern durch fachliche Schwerpunkte in Bereichen, in denen wir bereits exzellente Leistungen vorweisen können“, so Martin weiter. „Diese Schwerpunkte orientieren sich an Zukunftsfeldern, die in der regionalen Innovationsstrategie des Landes verankert sind. Sie sollen Impulse für strategisch bedeutsame Zukunftsbranchen setzen.“

Im Verbundprojekt KoInfekt kooperieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachdisziplinen der Universität Greifswald mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems sowie Einrichtungen der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock. Die Forscherteams untersuchen das gefährliche Zusammenspiel von Infektionen mit Grippeviren und nachfolgenden bakteriellen Infektionen der menschlichen Atemwege, die zu schwersten Krankheitsverläufen führen. Im Fokus stehen hierbei Erreger wie PneumokokkenStaphylokokken und Streptokokken. Die Ergebnisse dieser Studien sollen helfen, neue Strategien für die Prävention, Erkennung, Prognose und Therapie zu entwickeln.

Das Vorhaben PePPP dient der Erforschung von Proteinfehlfaltungen, die zu Lebererkrankungen und Bauchspeicheldrüsenentzündungen führen. Hierbei spielt das Endoplasmatische Retikulum (ER) als Membransystem in der menschlichen Zelle eine zentrale Rolle: Es übernimmt wichtige Funktionen bei der Eiweißbildung. Eine Überbelastung des ERs etwa durch Stress kann in der Entwicklung verschiedener Erkrankungen eine Rolle spielen. Dieser Stress entsteht, wenn Eiweiße fehlerhaft produziert oder gefaltet werden und sich in den Zellen ansammeln. Um Zellschäden zu verhindern, müssen diese Proteinfehlbildungen über spezielle Mechanismen wieder abgebaut werden. Die Zusammenarbeit von Forscherinnen und Forschern aus Greifswald und Rostock soll in diesem Zusammenhang zur Entwicklung neuer Therapiestrategien und Wirkstoffe führen.

Im Forschungsverbund Card-ii-Omics werden neue Konzepte für infektionsresistente minimalinvasive Herzklappenprothesen entwickelt, welche durch eine spezielle Beschichtung die Anheftung von Bakterien unterbinden. Hintergrund der Forschungsarbeit ist der zunehmende Einsatz von minimalinvasiven Transkatheter-Aortenklappen-Implantationen (TAVI), durch die Patienten bis ins hohe Alter mit künstlichen Herzklappen versorgt werden können, die aber auch das Risiko einer bakteriellen Infektion bergen. Ein weiteres Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Diagnose und Therapie von Implantat-Infektionen mit Hilfe neuester molekularbiologischer Methoden. Der Verbund vereint Expertisen in der Biomedizintechnik, Kardiologie, Infektiologie, Immunologie sowie funktioneller Genomforschung an den Standorten Rostock und Greifswald.

Mit der Energiewende wird Deutschlands Energieversorgung grundlegend umgestellt – weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien. Der rasante Ausbau der Energieerzeugung aus regenerativen Energiequellen geht jedoch mit Engpässen in der Netzinfrastruktur einher. Im Verbundprojekt Netz-Stabil wird erforscht, wie auch künftig eine Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, wenn ein Großteil des Stroms nicht mehr nur von wenigen großen Kraftwerken, sondern von vielen dezentralen Erzeugern produziert wird. Forschende aus Rostock, Greifswald und Stralsund untersuchen neue Lösungen für eine bessere Netzstabilität und Sektorkopplung am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung werden technische, wirtschaftliche, juristische und ethische Aspekte thematisiert.

Moor- und Küstenflächen sind von besonderer Bedeutung für den Klima- und Gewässerschutz. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen sie 13 Prozent der Landesfläche ein und sind mit 35 Prozent die größte Einzelquelle von Treibhausgasemissionen. Durch Wiedervernässung können diese Emissionen reduziert werden. Damit die Flächen der wirtschaftlichen Nutzung nicht verloren gehen, werden in WETSCAPES die Grundlagen für die Paludikultur, also die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nasser Moore, untersucht. Im Rahmen des Verbundprojekts, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten Rostock und Greifswald gemeinsam forschen, wurden mehrere Versuchsflächen eingerichtet und dort unter anderem chemische, hydrologische und biologische Prozesse analysiert, die bei der Wiedervernässung von Mooren ablaufen.

Todestag von Mehmet Turgut

Kampf gegen Extremismus bleibt zentrale Herausforderung der Sicherheitsbehörden

Schwerin – Mit der Aufdeckung der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ im November 2011 wurde eine bis dahin für unmöglich gehaltene Verbrechensserie sichtbar. Regierungen und Parlamente in Deutschland befassten und befassen sich mit der Aufarbeitung und den erforderlichen Konsequenzen aus Versäumnissen bei den Sicherheitsbehörden. Reformen bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz waren die Folge.

Einer der Morde wurde am 25. Februar 2004 in Rostock an Mehmet Turgut verübt.

„Die schrecklichen Taten des NSU haben uns die Gefährlichkeit dieser Szene vor Augen geführt, aber auch das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden unseres Staates schwer erschüttert. Politik, Sicherheitsbehörden, Justiz und Zivilgesellschaft sind verpflichtet, alles zu unternehmen, damit sich solche schrecklichen Verbrechen nicht wiederholen. Wir müssen hinsehen, wir müssen einschreiten und wir müssen durchgreifen“, betont Innenminister Torsten Renz anlässlich des morgigen Todestages von Mehmet Turgut.

Ausbau Gewerbe- und Industriepark Pasewalk

Pasewalk – Die Stadt Pasewalk will ihre wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausbauen, dazu begann Mitte November 2020 die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Gewerbe- und Industriepark Berlin-Stettin. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 13 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 12,2 Millionen Euro.

„Eines der zentralen Themen in Vorpommern ist und bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Attraktive Gewerbeflächen legen den Grundstein für die Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass von dem Gewerbe- und Industriepark wichtige Impulse für die Firmenansiedlung ausgehen. Deshalb unterstützen wir mit 215.000 Euro Kofinanzierungshilfen die Stadt Pasewalk bei der Finanzierung dieses wichtigen Vorhabens. Der städtische Haushalt wird so entlastet“, betonte Innenminister Torsten Renz.

Kommunalen Körperschaften kann in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung.

Der lndustriegewerbegroßstandort mit einer Gesamtfläche von 156 ha (davon sind 122 ha als parzellierbare Industriefläche ausgewiesen) wird in mehreren Bauabschnitten erschlossen. Der erste Bauabschnitt (B-Plan 30/09) umfasst rund 50 ha Baufläche. Die Erschließung beinhaltet Straßenbaumaßnahmen, (Hauptverkehrsachse im Gebiet), den Anschluss der Trinkwasser-, Elektro- und Gasversorgung und der Abwasserleitung an das öffentliche Netz in Pasewalk sowie den Feuerlöschwasser-Grundschutz.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Landtag von M-V liegt Evaluationsbericht vor

Schwerin – Justizministerin Hoffmeister hat im Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht zur Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung vorgelegt: „Wir haben Statistiken ausgewertet und bei psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleitern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien Befragungen durchgeführt. Alle bestätigten, dass das Angebot wichtig sei für die Kinder und auch schutzbedürftige Erwachsenen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten wurden. Die Zahl der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stieg von 2017 bis heute auf zwölf. Damit ist die Versorgung landesweit gesichert.

Die Anzahl der gerichtlichen Beiordnungen blieb allerdings gering. Bundesweit beantragen wenige Verletzte eine psychosoziale Prozessbegleitung trotz des von uns initiierten, bundesweiten Anspruchs. Aber vielen Betroffenen ist das Hilfsangebot noch immer unbekannt. Wir sind stetig dabei, es bekannter zu machen. Wir haben tausende Flyer verteilt und verteilen sie weiter an Staatsanwaltschaften und Polizei. Medien berichten regelmäßig. Opferschutzvereine haben der Beauftragten der Justiz für Opferhilfe zugesagt, ebenso daran mitzuwirken, die Prozessbegleitung stets im Blick zu haben“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Da Betroffene aber auch erhebliche Schwierigkeiten haben, vor allem erwachsene Opfer, einen Antrag zu stellen, ist eine Lösung in Sicht. Mithilfe der Justizministerkonferenz ist es uns gelungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Möglichkeit prüft, wonach die Gerichte von Amts wegen eine Beiordnung anordnen dürfen. Auch die Höhe der Fallpauschale wird überprüft. Allerdings ist die Fallpauschale grundsätzlich für die Begleitung der juristisch aufzuarbeitenden Sexual- oder Gewaltstraftat das richtige Mittel. Opferbegleitung, die über juristische Belange hinausgehen, deckt die Sozialseite ab“, erklärt die Ministerin.

Derzeit setzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Prüfauftrag der JuMiKo mit dem Ziel um, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Justizministerin Hoffmeister: „Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Ich setze mich aber auch für eine weitere Anpassung dieser Vergütung ein.“

Demokratie und Toleranz stärken

Schwerin – Das Kabinett hat am Dienstag die Umsetzungsstrategie für das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ für die Jahre 2021 bis 2027 beschlossen. Damit bekräftigt die Landesregierung ihr Ressort übergreifendes Engagement für eine demokratische Kultur im Land. An der Umsetzungsstrategie des Landesprogramms sind alle Ressorts beteiligt. Ziel ist es, allen extremistischen, totalitären, rassistischen, antisemitischen und diskriminierenden Tendenzen in der Gesellschaft gemeinsam entgegenzuwirken. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz von Prävention, Integration und Repression verfolgt.

Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ wurde 2006 in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt und nimmt seitdem eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Im Oktober 2019 hat der Landtag das Landesprogramm fortgeschrieben und die Landesregierung beauftragt, eine Umsetzungsstrategie zu erstellen. Hintergrund der Fortschreibung ist die Tatsache, dass sich demokratiefeindliche Bestrebungen in den vergangenen 15 Jahren verändert und ausdifferenziert haben.

Die beschlossene Umsetzungsstrategie bildet Grundlage und Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Demokratiearbeit in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden sieben Jahre. Die Landesregierung berichtet alle zwei Jahre an den Landtag über den Stand der Umsetzung. In den Jahren 2021 bis 2027 sind zur Umsetzung der Strategie insgesamt 28,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind 23,2 Mio. Euro Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), die Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen und vom Land gezielt für das Landesprogramm eingesetzt werden. Die weitere Finanzierung erfolgt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

„Um das demokratische Gemeinwesen mit Leben zu füllen, sind wir alle gefordert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Fragen von Mitwirkung, Teilhabe, Transparenz, Inklusion, Opferschutz und Vielfalt sind keine Nebensachen, sondern betreffen den Kern unseres Zusammenlebens. Mit dem neuen aktualisierten Landesprogramm `Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!´ und den Maßnahmen zur Umsetzung haben wir bewährte und wirkungsvolle Instrumente, um gelebte Vielfalt und Offenheit zu fördern.“

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesem Programm bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Ziele des Programms stellen sich wie folgt dar:

  • Die vielen engagierten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und zu unterstützen.
  • Den Zusammenhalt in der Gesellschaft und Vertrauen in demokratische Entscheidungen stärken.
  • Bürgerinnen und Bürger ermutigen und befähigen, selbst aktiv zu werden und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Die verabschiedete Umsetzungsstrategie beschreibt die Zusammenarbeit aller Ressorts und umfasst insgesamt 170 Maßnahmen. Die Ansätze reichen von frühkindlicher Bildung direkt in der Kita über die Arbeit in Schulen, Vereinen, Betrieben, Verbänden und Bildungseinrichtungen bis hin zur Kriminalitätsprävention und Maßnahmen im Strafvollzug.

In den vergangenen 15 Jahren hat sich eine erfolgreiche Struktur entwickelt, die das Land weiterhin fördern wird: Die fünf Regionalzentren für demokratische Kultur unterstützen die Menschen in den Regionen mit Beratung, Information und Vernetzung. Die Angebote sind kostenfrei und vertraulich. Die Regionalzentren agieren z.B. in Schule, Jugendhilfe, Verwaltung, Wirtschaft und bei ehrenamtlich Tätigen. Wichtiger Ansatz ist die Beratung vor Ort: Die Opfer- und Betroffenenberatung LOBBI e.V. arbeitet landesweit. Das Betriebliche Beratungsteam steht Unternehmen und Betrieben zur Seite. Menschen, die sich aus rechtsextremen Zusammenhängen lösen wollen, können sich an das landesweite Ausstiegs- und Distanzierungsangebot „JUMP“ wenden. Neu hinzu kam vor drei Jahren die Fachstelle für Islamismusprävention „Bidaya“.

Die Landeszentrale für politische Bildung ist weiterhin Koordinierungsstelle. Sie koordiniert die Strategie und vernetzt die Akteure. Gleichzeitig ist sie zentraler Akteur der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit 2006 hat die Reichweite der Maßnahmen und Sensibilität für Fragen der Demokratieentwicklung stark zugenommen. Die Anzahl der beteiligten Vereine, Verbände und Einrichtungen und ihre Vielfalt ist gestiegen. Beispiele für diese erfreuliche Entwicklung sind:

  • 25 Vereine in MV sind Träger der unterschiedlichen Projekte, die durch das Landesprogramm und Bundesprogramme finanziert werden. In ihnen arbeiten über 100 Menschen hauptamtlich. An ihrer Seite sind eine große Zahl an ehrenamtlich Engagierten und zahlreiche Menschen, die in öffentlichen Einrichtungen Verantwortung tragen.
  • 50 Schulen sind Mitglieder im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ in Mecklenburg-Vorpommern.
  • 875 Unternehmen, Verbände und Vereine und Einzelpersonen bekennen sich als Unterstützerinnen und Unterstützer zur Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“.
  • Die Beratungsstellen im landesweiten Beratungsnetzwerk beraten jährlich durchschnittlich 900 Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Eltern und Angehörige sowie Einzelpersonen.
  • Mit Fortbildungsangeboten wurden ca. 5.300 Personen erreicht. Daran nahmen auch Unternehmen teil. Mit ihnen wurden z.B. gemeinsam Präventions- und Interventionskonzepte erarbeitet.

Metropolregion Stettin

Stettin – Die Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin ist in der Corona-Pandemie schwieriger und wird dennoch ausgeweitet. Dies wurde bei der heutigen digitalen Sitzung des Wirtschaftskreises Metropolregion Stettin der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Dazu haben wir eine Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Aktivitäten in der Corona-Pandemie gegründet, in der Vertreter der Regierungen von Mecklenburg-Vorpommern, der Wojewodschaft Westpommern und Brandenburg beteiligt sind. Auch die IHK Neubrandenburg und weitere Wirtschaftsvertreter sollen darin eingebunden werden. Das ist ein bisher einmaliges Gremium entlang der Deutsch-Polnischen Grenze. Gerade in Zeiten wie Corona ist es wichtig, dass wir auch an künftigen Herausforderungen dranbleiben und kontinuierlich mit allen Partnerinnen und Partnern der Region zusammenarbeiten. So wollen wir die Metropolregion zu einem grenzüberschreitenden Zentrum der Logistik ausbauen“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann während der Veranstaltung.

„Das bietet Chancen sowohl für deutsche als auch polnische Unternehmen und für Kooperationen zwischen Firmen beiderseits der Grenze. Wie diese Chancen im Detail aussehen und welche Rolle die IHK bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen auf diesen Wirtschaftsfeldern spielen kann, müssen wir in weiteren Zusammenkünften noch vertiefen“, sagte Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.

In Vorbereitung sei ein weiteres Projekt: Es soll eine Gewerbeflächendatenbank auf Initiative der IHK Neubrandenburg entwickelt werden. Dazu erklärt Dahlemann: „In Westpommern, Vorpommern und Brandenburg gibt es hervorragende Bedingungen für Investoren mit gut erschlossenen Gewerbe- und Industriegebieten in einer besonderen Lage zwischen Stettin und Berlin. Die Vermarktungsoffensive des Großgewerbestandortes Berlin-Stettin in Pasewalk wirkt, Ansiedlungen sind beschlossen. Diese Chance wollen wir gemeinsam nutzen. Ich freue mich, dass auch die CDU-Landtagsfraktion diesen Gedanken unterstützend aufgreifen möchte.“

Der Staatssekretär nutzte auch die Gelegenheit, um über die vergangene Woche angekündigte Errichtung der beiden Schnelltestzentren an der deutsch-polnischen Grenze zu berichten. Eine entsprechende Vereinbarung war am Freitag unterzeichnet worden. Neben dem bisher erfolgreichen Pendlerprogramm ist das ein neuer Baustein in der Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler.

Änderung des Landesreisekostengesetzes

Schwerin – Mit dem Abschluss der Verbandsanhörung ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes heute zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen worden.

Die Landesregierung will künftig bei Dienstreisen die Belange des Klimaschutzes stärker berücksichtigen. Zudem soll durch Vereinfachungen der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Im Vordergrund aber stehen Änderungen, die dem Klimaschutz dienen.

So sollen Dienstreisen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn die Dienstgeschäfte sich nicht telefonisch oder per Videokonferenz erledigen lassen. Flugreisen im Inland werden künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigt, da diese einen besonders hohen CO2-Ausstoß verursachen. Den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel will die Landesregierung unter anderem dadurch erleichtern, dass in Zukunft nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass es sich bei Bus und Bahn tatsächlich um die günstigsten Reisemittel handelt. Bislang mussten Landesbedienstete aufgrund der gesetzlichen Vorgaben häufig den Dienst-PKW als wirtschaftlichstes Fortbewegungsmittel nutzen. Als weiterer Anreiz für klimafreundliche Mobilität sieht der Gesetzentwurf vor, dass Fahrten mit elektrisch betriebenen PKW einen Zuschlag von 3 ct je Kilometer erhalten sollen.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wird voraussichtlich in der März-Sitzung erfolgen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Nachhaltigkeit und Klimaschutz betrifft viele Bereiche. In der Landesverwaltung fallen jedes Jahr mehr als 100.000 Dienstreisen an. Hier haben wir also jede Menge Potenzial für Gestaltung. Als Land wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und unnötige Reisen vermeiden. Jede nicht angetretene Reise ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Und die Reisen, die sich nicht vermeiden lassen, wollen wir künftig möglichst umweltfreundlich antreten.“

AstraZeneca: Wiederaufnahme der Impfungen

Schwerin – „Die Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca können in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgenommen werden. Es hat durch das Transportunternehmen eine Testfahrt mit einigen wenigen Dosen mit AstraZeneca zu mehreren Impfzentren stattgefunden. Die Daten sind ausgewertet worden. Der vorgeschriebene Temperaturbereich wurde während des gesamten Transportes eingehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Nach Prüfung des Sachverhalts hat der Transporteur Temperaturunterschreitungen bei den infrage stehenden Chargen festgestellt, die auf eine fehlerhafte Handhabung der Transportboxen zurückzuführen sind. Betroffen sind davon neben der Auslieferung von 8.400 Dosen vom 15. Februar auch die Auslieferung von 6.000 Dosen vom 11. Februar. Beim Transport zu den Impfzentren war die Temperatur unter 0 Grad Celsius gefallen. Das hat sich nun bei den Auswertungen der Protokolle, sogenannter Temperaturlogger, bestätigt. Die Logger überwachen die Temperatur beim Transport in den Transportbehältern. „Für uns ist wichtig, dass der Transport zu den Impfzentren ab sofort ohne Beanstandungen weiterlaufen kann und die Impfungen somit stattfinden können“, so Glawe weiter. Der vorgeschriebene Temperaturbereich des Impfstoff-Herstellers liegt zwischen +2 bis +8 Grad Celsius.

Die circa 12.200 Dosen, die noch nicht verimpft worden sind, bleiben in Quarantäne-Lagerung. „Den Hersteller und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) haben wir um eine Einschätzung gebeten, wie mit dem verbliebenen Impfstoff umgegangen werden kann“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Circa 2.200 Personen sind mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft worden. Nach Erkenntnissen des PEI können die bisher geimpften Personen die zweite Impfung im normalen Zeitplan bekommen. Die zweite Impfung erfolgt nach Angaben des Impfstoffherstellers im Zeitraum von neun bis 12 Wochen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind in der vergangenen Woche 14.400 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. In dieser Woche werden – voraussichtlich am Sonnabend – voraussichtlich weitere 12.000 Impfdosen nach Mecklenburg-Vorpommern geliefert. „Die Impfungen können somit fortgesetzt werden“, so Glawe weiter. Der Minister machte abschließend deutlich, dass das Land neben BioNTech/Pfizer und Moderna auch weiter an dem Impfstoff AstraZeneca festhält. „Die Menschheit kann sich über das Vorhandensein von verschiedenen Impfstoffen gegen das Corona-Virus freuen. Die Schnelligkeit der Entwicklung ist einmalig. Die Impfstoffe verhindern Erkrankungen beziehungsweise schwere Verläufe“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Grundschullehrkräfte: vorzeitiges Impfangebot

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, Grundschullehrkräften und Beschäftigten in den Kitas ein vorzeitiges Impfangebot zu machen.

„Dies ist ein sehr wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im Präsenzunterricht. Gerade die jungen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sind besonders auf Präsenzunterricht angewiesen – Lesen, Schreiben und Rechnen lernt man schlecht zuhause am Computer. Auch ist das Distanzlernen gerade für berufstätige Eltern von jungen Schulkindern eine enorme Herausforderung. Deshalb müssen die Grundschulkinder als erste wieder den Präsenzunterricht in den Schulen besuchen können. Gut und konsequent, dass ihre Lehrerinnen und Lehrer jetzt auch früher als zunächst vom Bund geplant geimpft werden können. Ich freue mich sehr, dass die Gesundheitsministerkonferenz unserer Forderung nun nachkommt. Das bedeutet mehr Sicherheit sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Kinder. Ich rufe alle Lehrerinnen und Lehrer dazu auf, das Angebot anzunehmen und sich, sobald das möglich wird, impfen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Schülerinnen und Schüler“, so Martin.

Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister hatte am Montag beschlossen, dass Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in den Grundschulen eine Impfung bekommen können, nachdem die Gruppe mit der höchsten Priorität (z. B. Menschen über 80 Jahre bzw. Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen) ein solches Angebot bekommen hat.

Vorzeitiges Impfen

Schwerin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich am Montag für das frühere Impfen von Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind, ausgesprochen. „Wir haben grünes Licht. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Demnach rutschen beispielsweise Lehrkräfte und Erzieher jetzt in der Priorität beim Impfen von Gruppe drei (Erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (Hohe Priorität). In der Umsetzung bedarf es noch die entsprechende Änderung der Bundesimpfverordnung. Das soll zügig geschehen, hat uns der Bund zugesichert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Gesundheitsminister Glawe warb dafür sich impfen zu lassen. „Ziel ist es weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Ausbreitung zu verhindern. Ein wesentlicher Schritt hierfür ist eine Impfung gegen das Corona-Virus. Es treten auch bei uns im Land Virus-Mutationen auf, die deutlich ansteckender sind. Hinzu kommt, wenn Grundschulen und Kitas ihren Betrieb nun vermehrt öffnen, sind wieder deutlich mehr Menschen im Land unterwegs. Es muss der bestmögliche Schutz für alle gewährleistet werden“, so Glawe weiter.

Die ersten Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Grund- und Förderschulen tätig sind, sollen je nach Situation vor Ort im Laufe des März idealerweise ein Impfangebot bekommen. „Wir sind dankbar, dass wir die Weichen heute stellen konnten. Wenn der Bund das Vorziehen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ermöglicht, muss gewährleistet sein, dass dies rasch erfolgen kann. Die Gruppe 2 (Hohe Priorität) ist bereits jetzt sehr groß. Sie enthält eine große Personengruppe der zu Impfenden. Das bedeutet, es muss genügend Impfstoff vorhanden sein. Wir haben mit dem Aufbau der Impfzentren, die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Vorziehen von Impfungen

Gesundheitsminister Glawe plädiert für das Vorziehen der Impfungen von Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich für eine frühere Impfung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sowie Kitaerzieherinnen und Kitaerziehern ausgesprochen. „Grundschule und Kita wären nach der aktuellen Impfverordnung in der Priorität in Gruppe drei mit dem Impfen dran. Dann könnten sie voraussichtlich erst im Sommer geimpft werden. Hier wollen wir eine entsprechende Änderung erzielen, so dass Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen in die Prioritätengruppe zwei vorgezogen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Anlass ist die morgige Gesundheitsministerkonferenz (Montag, den 22 Februar 2021) aller Bundesländer per Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Wir wollen mit den Ländern eine entsprechende Grundsatzentscheidung fassen. Diese könnte voraussichtlich am Montag erzielt werden. Die Impfungen in Grundschulen und Kitas sind ein wichtiger Beitrag um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. „Die besondere Bedeutung von Kitas und Grundschulen ist für die Entwicklung von Kindern unumstritten. Gleichzeitig gibt es in den Einrichtungen auch erschwerte Möglichkeiten, die entsprechenden AHA-Regeln praktisch bei Kindern einzuhalten. Gerade in Kitas ist das für alle Beteiligten – auch wenn es hervorragende Konzepte gibt – eine besondere Herausforderung. Abhängig vom Infektionsgeschehen soll regional wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden. Auch die Kitas werden mehr Kinder aufnehmen“, sagte Glawe.

Gesundheitsminister Harry Glawe machte im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz deutlich, dass das Vorziehen der Impfungen intensiv diskutiert werden wird. „Die Inzidenzen zwischen den Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer fallen regional unterschiedlich aus. Alles steht und fällt mit der Verfügbarkeit an Impfdosen. Ab dem zweiten Quartal sollen die Impfstofflieferungen spürbar steigen. Das gemeinsame Ziel muss es sein, dass die ersten Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Grundschullehrerinnen und -lehrern je nach Situation vor Ort im Laufe des März ein Impfangebot bekommen. Hierzu muss die Bundesimpfverordnung kurzfristig geändert werden. Voraussetzung ist auch, dass die entsprechend notwendige Zahl an Impfdosen verfügbar ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Automatische Kennzeichenerkennung

Schwerin – Die automatische Kennzeichenerkennung soll zur Bekämpfung organisierter Kriminalität genutzt werden. Justizministerin Katy Hoffmeister ist jetzt einem Vorstoß aus Brandenburg im Rechtsausschuss des Bundesrats beigetreten und hat darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ausreicht.

„In die richtige Richtung, aber nicht weit genug geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Strafverfolgungsbehörden eine Befugnis bekommen sollen, automatisch erhobene Kfz-Kennzeichen verwenden zu können. Es bleibt eine Regelungslücke, da mit dem Entwurf die Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht möglich ist. Doch dieses Instrument brauchen wir gerade bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und auch der grenzüberschreitenden bandenmäßig begangenen Eigentumskriminalität. Ich habe daher einen Änderungsantrag aus Brandenburg unterstützt.

Die Möglichkeit der Datenauswertung über einen erforderlichen und angemessenen Zeitraum ist wesentlich effektiver und vor allem wirkungsvoller als derzeitige Möglichkeiten. Es geht darum, Bandenstrukturen zügig zu erkennen, um sie nachhaltig bekämpfen zu können. Vor allem im grenznahen Raum würde die Erweiterung der Befugnis mehr Sicherheit schaffen. Ein richterlicher Vorbehalt ist auch hierbei selbstverständlich“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Bunderats.

Der Rechtsausschuss beschloss den Änderungsantrag aus Brandenburg zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sogenannte automatisierte Kennzeichenlesesysteme gibt es bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist ihre Nutzung für die Kriminalitätsbekämpfung noch sehr eingeschränkt.

Internationaler Tag der Muttersprache

Hohe Bedeutung von mehrsprachigen Angeboten für Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan weist anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar auf die weitreichende Bedeutung von Sprachenvielfalt in Familie, Kindergarten und Schule und deren identitätsstiftende Wirkung hin.

Seit dem Jahr 2000 findet jährlich am 21. Februar der Internationale Tag der Muttersprache statt. Der Gedenktag wurde von der UNESCO ins Leben gerufen und erinnert an die Bedeutung der Sprachenvielfalt. Eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung dazu gibt es in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr coronabedingt nicht – jedoch finden diverse Online-Projekte anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache im Land statt.

Alabali-Radovan: „Mecklenburg-Vorpommern braucht zukünftig weitere mehrsprachige Personen und Angebote. Sprachenvielfalt ist ein wichtiges Kulturgut und vor allem in der Grenzregion zu Polen gibt es besondere Bedarfe, um die Zusammenarbeit, etwa in der Metropolregion Stettin auszubauen.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2017 das Sprachmittlungsnetzwerk. Vom Sozial- und Integrationsministerium gefördert, haben die vier Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg ihre erfolgreiche Arbeit auch 2020 fortgesetzt. Bis Ende des abgelaufenen Jahres sind etwa 4500 Einsätze durch Sprachmittelnde geleistet worden.

„Das zeigt den weiterhin hohen Bedarf. Fachkräfte, die in Gesprächen mit Zugewanderten auf kultursensibles Dolmetschen angewiesen sind, können sich an die vier Pools im Land wenden. Sie werden in über 40 Sprachen unkompliziert unterstützt“, sagte Alabali-Radovan.

Auch in den Kitas, der Kindertagespflege und der Schule nimmt das Thema Sprache einen hohen Stellenwert ein. Hier hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit seinen vielfältigen Beziehungen zum Nachbarland Polen ebenfalls eine Sonderrolle. Zudem besuchen immer mehr Kinder mit Migrationshintergrund die Kindertagesförderung oder Schulen. Gemeinsam mit anderen Kindern sprechen und lernen sie die deutsche Sprache. Doch auch ihre Muttersprache wird in ihrem Leben immer eine wichtige Rolle spielen.

Um Kindern von Anfang an Zugang zu guten Bildungsangeboten zu ermöglichen, stärkt das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. „In Mecklenburg-Vorpommern nehmen 134 Kitas an dem Bundesprogramm teil. Denn alle Kinder profitieren von einer frühen und gezielten, alltagsintegrierten, sprachlichen Bildung“, sagte Alabali-Radovan.

Grenzüberschreitende Fachkräftesicherung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Errichtung von zwei neuen Testzentren an der deutsch-polnischen Grenze entschieden. Auf diese Weise soll der Gesundheitsschutz im aktuell von Corona betroffenen Kreis Vorpommern-Greifswald verbessert werden. Zugleich soll Berufspendlerinnen und Berufspendlern im deutsch-polnischen Grenzgebiet die Einhaltung der Quarantänevorschriften erleichtert werden. Diese sehen regelmäßige Tests beim Pendeln über die Grenze vor.

In diesem Zusammenhang zeigte sich der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erleichtert, dass der polnische Anwalt Rafał Malujda seine Beschwerde gegen die Testpflicht nach der Quarantäneverordnung Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen hat.

„Ich bin froh, dass wir uns entgegengekommen sind. In konstruktiven, ausführlichen Gesprächen mit Herrn Malujda und der Vertreterin der polnischen Community in Vorpommern, Frau Katarzyna Werth, haben wir uns darauf geeinigt, dass MV kurzfristig zwei Antigentestzentren an den Grenzübergängen in Linken/Lubieszyn und Ahlbeck/Świnoujście einrichtet. Die Lösung ist langfristig angelegt, so dass – unabhängig von der Pandemie-Situation – Tests von Grenzpendlern schnell durchgeführt werden können. Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die polnische Community in Vorpommern künftig im Beirat der Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin vertreten ist. Das ist für eine nachhaltige Entwicklung unserer Zusammenarbeit sehr wertvoll.“ Diese Vereinbarung wurde heute in Pasewalk unterzeichnet.

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns passend lokalisierte Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Es ginge um die Sicherheit der Pendlerinnen und Pendler selbst, um die Menschen, denen sie in Vorpommern aus beruflichen Gründen begegnen und natürlich auch um die Familien der Pendler. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen oder im ambulanten Bereich – wir brauchen jede und jeden von Ihnen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz“, so die Auffassung beider Staatssekretäre.

„Die heutige Einigung ist ein guter erster Schritt, um das Zusammenleben an der Grenze auch in Zeiten der Corona-Pandemie zu erleichtern. In der Einigung wurden sowohl die Positionen der Landesregierung als auch wichtige Positionen meiner Klage berücksichtigt. Wir sind sehr zuversichtlich und werden nun schauen, in welche Richtung die nächsten Regelungen gehen werden“, sagte Rafał Malujda.

„Es war kein einfacher, gerader und schneller Weg, doch am Ende führte er zu einer vertretbaren Lösung für uns als EU- Bürger und Bürgerinnen“, sagte Katarzyna Werth, die Sprecherin des Polnischen Bundesnetzwerkes für Partizipation und Soziales in MV und zeigt sich erleichtert, dass die Verhandlungen erfolgreich für beide Seiten beendet werden konnten. „Es war mir von Anfang an wichtig, eine gleichberechtigte und angemessene Lösung nicht nur für die Grenzpendler, aber auch für die Grenzgänger herbeizuführen“, fügt Werth hinzu.

Neuer Kita-Stufenplan gilt ab Montag

Schwerin – Vom 22. Februar an wird es in den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben, dort, wo es die Inzidenz zulässt. In diesen Regionen wird die bisherige Kita-Schutzphase von einem Stufenplan abgelöst.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich möchte mich in erster Linie bei all den Eltern für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen während der Schutzphase bedanken. Die vergangenen Wochen waren ganz sicher alles andere als einfach. Dadurch, dass Sie Ihre Kinder zu Hause gelassen haben, wo es möglich war, haben Sie Ihren Teil dazu beigetragen, dass wir den Stufenplan nun umsetzen können.“

Der Kita-Stufenplan sieht vor, dass in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommers mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50, ein regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen stattfindet. Dort können die Kinder wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt, allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die Einrichtungen betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 kommen ebenfalls die strengen Hygienehinweise zur Anwendung, es gilt dann aber wieder die Schutzphase und damit verbunden der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kitas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive geschaffen. Mit diesem Instrument tragen wir dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens, aber auch der Vorsicht vor Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung“, sagt Sozialministerin Drese.

Denn im Stufenplan sind Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Das heißt: Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/