Neue Rektorin der Universität Greifswald

Feierliche Investitur in der historischen Aula der Universität

Greifswald – Die Universität Greifswald wird weiterhin von einer Frau geleitet. Prof. Dr. Katharina Riedel ist am Vormittag bei der feierlichen Investitur in ihr Amt als Rektorin eingeführt worden. Die Mikrobiologin übernimmt den Staffelstab von Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, die nach zwei Amtszeiten in den Ruhestand geht. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat Prof. Katharina Riedel in Greifswald zur neuen Rektorin ernannt. Wegen der Corona-Pandemie konnte die traditionelle akademische Feier in der historischen Aula der Universität nur verkürzt und mit einem kleinen Personenkreis unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln stattfinden. Sie wurde jedoch live im Internet übertragen.

„Prof. Katharina Riedel prägt mit ihrer exzellenten Arbeit seit über zehn Jahren die Entwicklung der Universität Greifswald“, würdigte Wissenschaftsministerin Martin. „Mit ihr hat die Universität eine hervorragende Nachfolgerin gefunden. Ich freue mich außerordentlich, dass mit ihr erneut eine starke Frau an der Spitze der Universität steht und ihre Geschicke leitet. Frau Riedel hat als Prorektorin für Forschung und Transfer sowie internationale Angelegenheiten und Gleichstellung weitreichende Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung gesammelt“, sagte Martin. Sie bringe damit das beste Rüstzeug für ihre künftige Tätigkeit als Rektorin mit.

„Neben Forschung und Transfer wird vor allem der Bereich von Studium und Lehre viel Aufmerksamkeit erfordern. Dies ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Digitalisierung in Studium und Lehre sowie in der Hochschulverwaltung von besonderer Bedeutung und zugleich eine große Herausforderung“, so die Wissenschaftsministerin weiter. „Ich wünsche der neuen Rektorin viel Erfolg für ihre wichtigen Aufgaben und dass sie mit ihrem Team die Universität Greifswald mit viel Innovationskraft und Freude in eine gute Zukunft steuert. Das wünsche ich mir für die Hochschule, das wünsche ich mir aber auch für Mecklenburg-Vorpommern. Denn die Universität Greifswald ist ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung unseres Landes.“

Außerdem dankte Martin Riedels Vorgängerin, Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber für ihr langjähriges Wirken und großes Engagement: „Frau Weber kann mit Stolz auf zwei sehr erfolgreiche Amtszeiten zurückblicken. Unter ihrer Leitung ist es gelungen, die Studienanfänger- und Studierendenzahlen über die Jahre trotz der demografischen Herausforderungen und der Corona-Krise zu stabilisieren. Das verdient großen Respekt. Zu ihrer Leistungsbilanz gehört auch die Profilierung und Stärkung der Forschung und die Internationalisierung der Universität. Dies findet Ausdruck in hohen Drittmitteleinnahmen, steigenden Zahlen ausländischer Studierender und in ganz oder teils englischsprachigen Studiengängen. Nicht zu vergessen ist der deutsch-polnische Lehramtsstudiengang mit der Universität Szczecin, der in diesem Wintersemester starten wird.“

Martin dankte Prof. Weber zudem für das gemeinsame Anliegen, neue Akzente in der Lehrerbildung zu setzen. „Ich freue mich sehr über den neuen Studiengang Grundschulpädagogik und die Erweiterung um das gymnasiale Lehramtsstudium im Fach Physik. Das haben wir, ich darf es so sagen, sehr gut hinbekommen. Zu den neuen Studiengängen gehört auch die Psychotherapie, die auf diese Weise erstmals ihren Platz im grundständigen akademischen Studium erhält“, führte die Ministerin aus. „Frau Professorin Weber hat sich zudem für die Frauenförderung und Genderforschung eingesetzt. Die neue Professur für Gender Studies ist ihr, wie ich weiß, ein Herzensanliegen. Ihre Kompetenz und Erfahrung bringt sie im Vorpommernrat ein und war Mitglied in dem von der Ministerpräsidentin berufenen Zukunftsrat. Als Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz hat Frau Weber nicht nur die Universität Greifswald, sondern alle Hochschulen des Landes in den Fokus des überregionalen Interesses gerückt. Damit hat sie Verbindungen und Netzwerke geschaffen, die von unschätzbarem Wert sind“, lobte Martin.

Die neue Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel steht an Position 353 der Liste der Rektorinnen und Rektoren der Universität. Prof. Riedel studierte Biologie an der Technischen Universität München und promovierte 1998 am dortigen Institut für Mikrobiologie. Im Jahr 2006 hat sie sich an der Universität Zürich habilitiert. Nach einer Professur an der Universität Braunschweig wurde sie 2011 Professorin für Mikrobiologie an der Universität Greifswald. Von 2013 bis 2020 war sie Geschäftsführende Direktorin des Instituts. Von 2016 bis 2017 war sie Prodekanin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und von 2017 bis zur Amtsübernahme Prorektorin für Forschung und Transfer sowie internationale Angelegenheiten und Gleichstellung. Seit 2020 ist sie außerdem kommissarische Gründungsdirektorin des Helmholtz-Instituts in Greifswald.

Papendorf mit eigenem Hoheitszeichen

Papendorf – Innenminister Torsten Renz überreichte heute dem Bürgermeister der Gemeinde Papendorf im Landkreis Rostock, Herrn Jürgen Ahrens, die Urkunde für das neue Gemeindewappen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes sowie die Genehmigung der Flagge.

„Ich freue mich mit der Gemeinde, dass der Wunsch nach einem eigenen Wappen nun erfüllt ist. Für Papendorf war und ist es wichtig, dass sich Geschichte und Natur in dem Wappen widerspiegeln. Es zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, sagte Innenminister Renz.

Südlich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und westlich der Warnow liegen die Orte Sildemow, Gragetopshof, Papendorf, Groß Stove und Niendorf. Sie bilden zusammen die Gemeinde Papendorf. Alle Dörfer sind landwirtschaftlich geprägt, und so war es naheliegend, als Symbole fünf Rüben zu wählen, die für die Zahl der Gemeinden und für die Landwirtschaft als Alleinstellungsmerkmal gegenüber den anderen Gemeinden des Amtes Warnow-West stehen. Mit einem Wellenbalken soll die in die Ostsee fließende Warnow symbolisiert werden, die an die Gemarkung der Gemeinde Papendorf angrenzt. Ein Greifenkopf auf blauem Untergrund steht für die Stadt Rostock und symbolisiert sowohl die jahrhundertlange Zugehörigkeit zu Rostock als auch die wirtschaftliche Verbundenheit der Orte mit der Stadt.

„Das Wappen spiegelt die geschichtliche Vergangenheit und ein Besinnen auf die geographische Schönheit der Region wieder. Nun können Wappen und Flagge präsentiert und die Besucher der Gemeinde damit begrüßt werden“, so Innenminister Renz.

Modellregion für Erneuerbare Energien

Inseln Usedom – Mit einer virtuellen Konferenz wurde heute (31. März 2021) das Interreg-Projekt „Modellregion der Erneuerbaren Energien – Inseln Usedom und Wollin“ gestartet. Das Treffen wurde vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem polnischen Regionalen Raumplanungsbüro der Wojewodschaft Westpommern in Stettin initiiert. Es diente dem Kennenlernen der Partner und einem ersten Austausch über die Projektinhalte, mit denen den Erneuerbaren Energien ein spürbarer Schub versetzt werden soll. An der heutigen Konferenz beteiligten sich Gemeinden und Ämter der beiden Inseln, Energieversorger, Unternehmer und Interessensvertretungen sowie interessierte öffentliche Stellen.

Energieminister Christian Pegel zeigte sich überzeugt, dass konkrete Änderungen hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und im Tourismus möglich seien: „Wir haben die Chance, grenzüberschreitend gemeinsam ein Flaggschiff für den Ostseeraum zu entwickeln. Wir können zeigen, dass es gelingen kann, in den Insellagen mit hohen touristischen Nachfragen Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und zu nutzen. Ich freue mich besonders, dass auch die kommunalen Protagonisten dabei sind, denn am Ende wird es auf ihre Bereitschaft, ihre Tatkraft und ihre Werbung für dieses wichtige Anliegen ankommen.“

Der Marschall der Wojewodschaft Westpommern, Ol-gierd Geblewicz wies darauf hin, dass Westpommern führend bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Quellen sei: „Bereits drei Viertel des Energieverbrauchs in der Wojewodschaft decken wir aus Erneuerbaren Energien, was uns an die Spitze der europäischen Regionen bringt. Die Begrenzung der lokalen Emissionen wirkt sich auf die Lebensqualität und die touristische Attraktivität der Region aus. Und da Abgasemissionen und Smog nicht an nationalen Grenzen haltmachen, ist uns die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei einem nachhaltigen Energieansatz umso wichtiger. Das MoRE-Projekt steht im Einklang mit der Vision Westpommerns als ‚grüne Region‘. Sein Ansatz ist wegweisend, da wir zum ersten Mal großen Wert auf die Energiewende des Heizungssektors legen – was in unserem Land und in unserer Region immer noch eine große Herausforderung darstellt.“

Im Arbeitspaket 1, das von der Westpommerschen Technischen Universität in Stettin verantwortet wird, geht es um die Erstellung eines Energieporträts der Inseln. Dabei soll sowohl der Energieverbrauch ermittelt werden als auch Potenziale für eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien. Arbeitspaket 2 wird unter Leitung des Raumplanungsbüros der Wojewodschaft Westpommern konkrete Maßnahmen erarbeiten, um den bestehenden Energie-Mix zu optimieren. Das Arbeitspaket 3 beschäftigt sich mit den deutschen und polnischen Strategiepapieren und Planungsunterlagen. Hier geht es unter Federführung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung darum, die Festlegungen so auszugestalten, dass die Energiewende unter breiter Akzeptanz der Wirtschaft und der Bevölkerung umgesetzt werden kann.

Am Ende dieses Prozesses soll eine gemeinsame Erklärung der Projektpartner stehen, in der sie sich auf Grundsätze und Methoden verständigen, wie sie die Idee einer Modellregion erneuerbarer Energien der Inseln Usedom und Wollin umsetzen wollen. Insgesamt sollen die Inseln grüner werden und unter einem eigenen Label ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten.

Ansprechpartner für das Projekt sind auf polnischer Seite Frau Justyna Strzyżewska (jst@rbgp.pl) und auf deutscher Seite Herr Martin Sein (martin.stein@em.mv-regierung.de).

Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – „Kinderschutz braucht Prävention, Kooperation, Intervention und Sanktion. Darauf müssen unsere Maßnahmen bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes ausgerichtet sein,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die am Dienstag vorgestellte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit großer Sorge betrachtet Drese darin den Zuwachs im Bereich der sexuellen Gewalt, vor allem die Verbreitung von Kinderpornografie. Diese spiele sich hauptsächlich im Internet ab. „Die zunehmenden Zahlen sind sicherlich auch ein Indiz für die wachsende Aufdeckung durch die Ermittlungsbehörden“, so Drese. Dennoch müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Drese: „Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie und Strafverfolgung im Internet stellt die Landesregierung der Landespolizei ab diesem Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.“

Die Ministerin begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Strafrahmen für sexuelle Gewalt an Kindern insbesondere im Bereich des Erwerbs, Besitzes und Weiterverbreitung von Kinderpornografie weiter angehoben und jede Form als Verbrechen eingestuft wird.

Zudem gilt es nach Ansicht von Ministerin Drese die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zu verstärken. Drese: „Substantiell ist dabei eine bessere Vernetzung. Alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen. Wir wollen, dass Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter Schutzorte und Anwälte für Kinder sind.“

Drese sieht in der systemübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz einen Schwerpunkt für zukünftige Aktivitäten. Wir werden unsere Unterstützungsmaßnahmen so ausrichten, dass alle Partner im Kinderschutz besser erreicht werden. Auch der 11. Landespräventionstag 2021 hat den Kinderschutz zum Schwerpunktthema. Drese: „Die Landesregierung wird ihren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen.“

Südbahn startet am 30. April

Ab 2022 bestellt das Land die Züge

Schwerin – Ab der Saison 2022 wird wieder die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Strecken zwischen Waren und Malchow (RB15: „Südbahn Ost“) sowie Mirow und Neustrelitz (RB16: „Kleinseenbahn“) bestellen. Außerdem wird es auch weiter Saisonverkehr in den Sommermonaten auf dem erweiterten östlichen Südbahnabschnitt zwischen Malchow und Karow, dem westlichen Abschnitt zwischen Parchim und Karow sowie auf der südlichen Achse zwischen Karow und Plau am See geben.

„Damit wird der ganzjährige Betrieb der Regionalbahnlinien 15 und 16 mindestens im bisherigen Umfang bis Ende 2027 gesichert. Unser Ziel ist es darüber hinaus, das Angebot sowohl für die ,Südbahn Ost‘ und die ,Kleinseenbahn‘ wie auch für die sommerlichen Saisonverkehre ab 2022 auszuweiten“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bereits im Januar haben der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der den Bahnverkehr auf den Strecken zwischen Waren und Malchow (seit 2017) sowie Mirow und Neustrelitz (seit 2012) bisher bestellt hat, und das Land vereinbart, die Aufgabenträgerschaft wieder ans Land zurück zu übertragen. „Die angestrebten Effizienzvorteile in Aufgabenträgerschaft des Landkreises wirken nicht mehr. Zusammen mit den reaktivierten Streckenabschnitten für den sommerlichen Saisonverkehr soll nun deshalb ein ganzheitliches Angebotskonzept für die Südbahn aus einer Hand zum Tragen kommen“, begründet Christian Pegel,

Zurzeit laufe das Verfahren zur Vergabe der Leistungen im Südbahnnetz und für die „Kleinseenbahn“. „Zum Sommer dieses Jahres sollte klar sein, welche Unternehmen dann welche Leistungen auf den Strecken anbieten können und entsprechend den Zuschlag erhalten. Die angestrebten Angebotsausweitungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen des laufenden Vergabeverfahrens ab“, sagt der Minister zum aktuellen Stand.

In diesem Jahr startet der Saisonverkehre im Südbahnnetz – vorausgesetzt, die Corona-Pandemie lässt dies zu – am 30. April und wird bis zum 12. September fortgeführt. Wie im vergangenen Jahr werden damit auch in dieser Urlaubssaison an den Wochenenden wieder drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See (RB14/RB19) fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Um das Freizeitvergnügen rund um den Plauer See noch länger genießen zu können, werden die Züge in dieser Sommersaison jeweils zwei Stunden früher als im vergangenen Jahr verkehren. Somit erreicht man Plau am See am Freitagnachmittag bereits um 17.30 Uhr statt wie bisher um 19.30 Uhr. An den Wochenendtagen können Frühaufsteher schon um 9.30 Uhr mit der Bahn in Plau am See ankommen.

Auch die Hanseatische Eisenbahn (Hans) wird drei ihrer Fahrten an den Wochenenden ab dem 1. Mai wieder über Malchow hinaus bis nach Alt Schwerin und Karow verlängern (RB15). Karow erreicht man dann gegen kurz vor 10 Uhr am Vormittag sowie kurz vor 14 und 16 Uhr am Nachmittag. In die Gegenrichtung nach Waren verkehren die Züge, nach kurzem Aufenthalt in Karow, dann jeweils kurz nach der vollen Stunde.

Ergänzt wird das Nahverkehrsangebot auch in diesem Jahr durch die Busse der Linie 77, die meist stündlich zwischen Malchow, Karow, Plau am See, Lübz und Parchim verkehren. Sie sichern in Malchow und Parchim den Anschluss an den Bahnverkehr und bedienen zudem weitere Orte in der Ferienregion.

Weiter berichtet Christian Pegel: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. Für die RB19-Strecke zwischen Parchim und Plau am See werden die Fahrpreise der Odeg auf das Tarifniveau der Buslinie 77 der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) abgesenkt. Die Bahn- und Bus-Unternehmen erkennen während der Saison die Fahrausweise der jeweils anderen im gesamten Streckennetz zwischen Waren, Plau am See und Parchim gegenseitig an. So können z.B. Reisende mit einem Fahrausweis der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) die RB19 der Odeg wie auch umgekehrt Reisende mit einem Fahrschein der Odeg die Busse der Linie 77 der VLP nutzen.“

Schüler und Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern können zudem mit dem „Schülerferienticket MV“ und dem „Azubiticket MV“ ebenfalls jederzeit auf den genannten Bus- und Bahnstrecken reisen. Mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es dieses Jahr erstmals möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, aber beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg, mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Und Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ – in Verbindung mit dem „MV-Ticket“ – für nur sechs Euro auch ihr Rad günstig in Bahn und Bus mitnehmen.

Die Kosten für den diesjährigen Saisonverkehr auf der gesamten Südbahnstrecke in Höhe von mehr als 500.000 Euro trägt das Land.

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Nürnberg – „Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

AstraZeneca nur für über 60-Jährige

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Gesundheitsminister der Länder haben zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber beraten.

„Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gelten auch für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird diese umsetzen. Ziel ist es nun, durch entsprechende Planungen, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass möglichst geringe Terminänderungen bei den Impfungen notwendig sind. Oberste Priorität ist es, dass Impfen weiter am Laufen zu halten und weitere Impftermine zu vergeben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Impfstoff von AstraZeneca soll künftig grundsätzlich nur noch zum Einsatz bei Personen kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „In den Impfzentren werden die bereits vereinbarten Termine bestmöglich erhalten bleiben. Dort wo AstraZeneca für unter 60-Jährige vorgesehen war, werden diese nun auf BioNTec/Pfizer oder Moderna umgebucht“, so Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben worden sind, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. „Hier will die STIKO schnellstmöglich eine Empfehlung abgeben, wie mit der Zweitimpfung zu verfahren ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen. Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen. Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Umgang mit Schnelltests und Selbsttests

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung in Schwerin den Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Unser Ziel ist es, durch die Testungen so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder das Wahrnehmen von körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das Testen ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten alternativlos. Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Es gibt verschiedenen Wege um anerkannte Schnelltests durchzuführen: In den Schnelltesteinrichtungen können Schnelltests, so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese Tests zahlt der Bund.

„Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld einen Termin für die Testung besorgen“, sagte Glawe. Die Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden von dem jeweiligen Schnelltestzentrum oder der beauftragten Teststelle ausgestellt. Das sind zum Beispiel Apotheken, kommunale Einrichtungen oder auch Hilfsorganisationen, die diese Tests durchführen. Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken.

Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt. „Das Netz wird weiter ausgebaut“, so Glawe.

Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend gefordert, ihre Beschäftigten auf das Corona-Virus zu testen. „Der Arbeitgeber kann nach entsprechender negativer Coronavirus-Testung mit einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht eine Bescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde. Dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Mit der Bescheinigung ist beispielsweise der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry Glawe weiter.

Für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise einem Friseurbesuch ist ein Schnelltest oder ein Selbsttest nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Das kann entweder durch das Vorlegen einer Bescheinigung durch einen Test im Schnelltestzentrum oder durch das Vorlegen einer Testbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgen.

Eine weitere Variante für das Ermöglichen einer körpernahen Dienstleistung wäre der Selbsttest unter Aufsicht. Er kann durch den jeweiligen Dienstleistungsanbieter zur Verfügung gestellt werden, oder der Kunde bringt den Selbsttest selbst mit. Der Selbsttest ist nur für die Ausführung der jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Gültigkeit: Soweit in der Corona-Verordnung Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse geregelt sind, gelten diese, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe, ab dem 06. April 2021; für die in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse ab dem 31. März 2021. In der Hansestadt Rostock gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse abweichend von Satz 3 ab 10. April 2021.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Innenminister Torsten Renz: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben!

Schwerin – Innenminister Torsten Renz und der Direktor des Landeskriminalamtes M-V, Rogan Liebmann, haben heute gemeinsam die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 vorgestellt.

Innenminister Torsten Renz „Die vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 beweist erneut: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben! Diese positive Bilanz ist in hohem Maße auch das Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten. Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben wir ein außerordentlich schwieriges Jahr hinter uns gebracht, das allen Beachtliches abverlangt hat. Gesellschaftliche Herausforderungen haben auch immer Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit. Veränderte Lebensbedingungen wie die Einschränkung von Sozialkontakten, wirtschaftliche Engpässe und veränderte Tatgelegenheitsstrukturen haben auch die Kriminalitätslage beeinflusst.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern um 4,8 % von 111.329 auf 105.932 Fälle gesunken. Die sogenannte Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, ist von 6.916 auf 6.587 gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit 1992.

Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote das dritte Jahr in Folge leicht gestiegen und liegt bei 62,9 Prozent, womit wir die höchste je registrierte Aufklärungsquote in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 erzielt haben. Das ist keineswegs selbstverständlich und Ergebnis professioneller Arbeit. Nur vier Bundesländer hatten beispielsweise 2019 eine höhere Aufklärungsquote als Mecklenburg-Vorpommern aufzuweisen. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Ergebnis auch in 2020 einen derart guten Stand im Vergleich der Bundesländer erreichen werden.

Sicherlich hat sich die Corona-Pandemie auch auf die Polizeiliche Kriminalstatistik niedergeschlagen. Trotz sinkender Zahlen sind unsere Sicherheitsbehörden ständig mit neuen und steigenden Anforderungen konfrontiert. Die Landespolizei hatte neben der ohnehin anspruchsvollen Aufgabe der täglichen Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusätzlich die Einhaltung der Corona-Verordnungen und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu meistern. Homeoffice-Lösungen mögen in vielen Bereichen machbar sein. Kriminalitätsbekämpfung in Gänze von zu Hause aus ist dagegen undenkbar.

Angesichts des engagierten und qualifizierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die auch 2020 trotz aller Widrigkeiten mit hoher Verlässlichkeit und Präsenz dafür gesorgt haben, dass sich unsere Bürger sicher fühlen können, möchte ich an dieser Stelle Danke sagen für die geleistete Arbeit.“

Impfterminvergabe wird erweitert

Glawe: Online-Registrierung zum Impfen ab Mittwoch möglich – Start mit Priorität 1

Schwerin – Ab Mittwoch (31. März) ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. „Neben der telefonischen Anmeldung bieten wir einen weiteren Weg für die Vergabe eines Impftermins an. Es können sich ab morgen (Mittwoch 31. März) Impfberechtigte online für einen Impftermin registrieren. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Im April rechnen wir insgesamt mit 174.150 Impfdosen für die Erst- und für die Zweitimpfung in den Impfzentren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Start erfolgt am Mittwoch, den 31. März 2021, um 10 Uhr. Die Registrierung wird unter der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de möglich sein. Bei der Registrierung können sich zunächst am 31.03. und am 01.04. nur Impfberechtigte der Prioriät 1 registrieren. Das sind insbesondere Personen über 80 Jahre und Personen, die regelmäßig alte und pflegebedürftige Menschen betreuen. Der Erhalt des Anschreibens der über 80-Jährigen ist hierfür nicht mehr notwendig, alle Personen über 80 Jahre sind aufgerufen, sich zeitnah einen Termin zu vereinbaren. „Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. Ziel ist es, dass wir diejenigen, die den größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus benötigen, weiter durchimpfen“, so Glawe weiter.

Ab Freitag (02. April 2021) sind zusätzlich zur Priorität 1 auch Registrierungen in der Priorität 2 möglich. Hierzu zählen insbesondere alle über 70-Jährige oder viele chronisch Kranke.

Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. „Wir rechnen mit einem hohen Anfrageaufkommen. Es wird Geduld notwendig sein, da immer noch keine ausreichenden Impfstoffmengen vorhanden sind“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Der Online-Registrierte wird automatisch einen Termin per E-Mail bekommen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Der Impfberechtigte wird per E-Mail regelmäßig über den Status seiner Terminvergabe informiert.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen.

Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Bau des Inselhafens Prerow genehmigt

Prerow – Das Energieministerium hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Inselhafens Prerow an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Vorhabenträger (StALU MM) übergeben.

„Damit ist der Bau des Inselhafens vor der Küste Prerows als Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort genehmigt. Sobald er fertig ist, kann der bisherige Nothafen im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, dessen Zufahrt wir als Verkehrsministerium bis dahin durch ein bis zwei Ausbaggerungen pro Jahr wegen stetiger Versandung sicherstellen, geschlossen werden“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zur Bedeutung führt er aus: „Damit stellt das Land die Seenotrettung auf dem Seeweg vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst langfristig sicher. Neben Liegeplätzen für Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft wird es acht Liegeplätze für die Prerower Fischer, drei für ortsansässiges Gewerbe, 33 für schutzsuchende Sportboote und einen Notliegeplatz für ein bis zu 30 Meter langes Schiff geben, der alternativ für sechs bis neun schutzsuchende Sportboote genutzt werden kann.“

Für Umweltminister Dr. Till Backhaus, der für Planung, Bau und Betrieb des Inselhafens zuständig ist, ist die Genehmigung ein wichtiger Meilenstein: „Seit mehr als 25 Jahren wird intensiv über einen Ersatzhafen für den Nothafen am Darßer Ort diskutiert. Viele Untersuchungen und Hafenplanungen wurden durchgeführt, waren letztendlich aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich. Nun können wir endlich einen neuen Nothafen in Form eines Landeshafens bauen, der – wie bisher auch – eine eingeschränkte Etappenfunktion für Sportboote im Hafennetz Mecklenburg-Vorpommerns übernehmen wird“, so Till Backhaus.

Er sei überzeugt, dass das Vorhaben in der Gemeinde Ostseebad Prerow und in der Region Fischland-Darß positive Effekte haben werde. Der Umweltminister hatte bei vier öffentlichen Informations-/Diskussionsveranstaltungen in Prerow über das Vorhaben informiert. Die Gemeinde hat mit einem Bürgerentscheid für das Vorhaben gestimmt und den weiteren Planungs-/Genehmigungsprozess positiv begleitet.

„Mit dem neuen Inselhafen sollen auch die Umweltbeeinträchtigungen in der besonders sensiblen Kernzone des Nationalparks, die gleichzeitig Naturschutzgebiet ist, der Vergangenheit angehören. Der Nothafen inmitten des geschützten Ottosees kann der Natur zurückgegeben werden“, sagt der Umweltminister und fügt hinzu: „Unser Ziel ist, noch 2021 mit dem Bau des neuen Hafens zu beginnen. Nach seiner Fertigstellung voraussichtlich 2023 kann die Zufahrt zum bisherigen Nothafen geschlossen und der Ottosee renaturiert werden.“

Das Infrastrukturministerium als Planfeststellungsbehörde hat mit dem Beschluss auch den Bau einer neuen Seebrücke mit Fahrgastschiffanleger, den Abriss der bestehenden maroden Seebrücke und ein zweigeschossiges Funktions- und Betriebsgebäude im Inselhafen mit Aussichtsplattform genehmigt.

Zum Ausgleich für die Eingriffe in die Natur für den Hafenbau muss das StALU als Vorhabenträger den ursprünglichen Zustand des Ottosees wiederherstellen – die Hafenanlagen zurückbauen und die Zufahrt zum Hafen verfüllen.

Das StALU MM als Vorhabenträger kann nun sofort mit der Ausschreibung beginnen. „Wir haben mit der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und der Aufnahme von Vorschlägen und Hinweisen, insbesondere zum Naturschutz, ein gutes Miteinander mit allen von dem Projekt Betroffenen gefunden“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Aus meiner Sicht herrscht Einigkeit darüber, dass diese langfristige Lösung für die Seenotrettung und das Schließen des Nothafens mitten im Nationalpark ein Riesengewinn für alle ist und die Eingriffe für den Bau des neuen Hafens rechtfertigt.“

Zehn Jahre Pflegestützpunkte in M-V

Pasewalk – Im März 2011 hat in Pasewalk der erste Pflegestützpunkt Mecklenburg-Vorpommerns seine Arbeit aufgenommen. Heute, zehn Jahre später, gibt es 19 Beratungsstellen im ganzen Land. Das Besondere an ihnen ist, dass sie eine neutrale und kostenlose Sozial- und Pflegeberatung unter einem Dach vereinen. Deshalb sind sie auch als erste Anlaufstelle der Menschen im Land für alle Fragen rund um die Themen Pflege und Alter etabliert. Die Nachfrage dazu ist immens.

Nach intensiver Aufbauarbeit stehen die Pflegestützpunkte im Land heute hervorragend da. Allein im vergangenen Jahr führten die rund 55 Pflege- und Sozialexperten der Stützpunkte auch in Zeiten der Corona-Pandemie rund 45.000 Gespräche und Beratungen durch. Für Sozialministerin Stefanie Drese sind die Pflegestützpunkte eine Erfolgsgeschichte. In einer Videobotschaft anlässlich des Jubiläums bedankte sie sich bei allen Beteiligten für die hervorragende Arbeit.

„Unsere Pflegestützpunkte sind ein ganz wichtiger Baustein in der Pflegelandschaft unseres Landes. Denn unser gemeinsames Ziel ist es vor allem, dass diejenigen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, dennoch ein möglichst selbstbestimmtes Leben zuhause führen können. Ambulant vor stationär heißt unser pflegepolitisches Leitmotiv. Die Pflegestützpunkte sind dabei zu einem Dreh- und Angelpunkt mit einer flächendeckenden Beratungsstruktur geworden“, betonte Drese.

Die Ministerin dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten und hebt in ihrem Video-Grußwort hervor: „Sie geben jeden Tag den Pflegestützpunkten ein Gesicht. Sie sind kompetent, fachkundig und empathisch. Hilfesuchende müssen einen tiefen Einblick in ihr Leben und das ihrer Angehörigen zulassen. Deshalb hat Ihre Arbeit auch ganz wesentlich mit Vertrauen zu tun. Denn ohne gengenseitiges Vertrauen und Einfühlungsvermögen für die Nöte und Sorgen der Rat- und Hilfesuchenden funktioniert eine gute Beratung und Begleitung nicht.“

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 19 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden. In ihnen wird das Wissen über das Pflegeversicherungsgesetz und das Know-how über die Vielzahl der Hilfs- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Alten- und Sozialhilfe sowie die angrenzenden Sozialleistungsbereiche gebündelt.

Die Pflege- und Sozialberaterinnen und -berater helfen bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um die Pflege und unterstützen im konkreten Pflegefall – angefangen beim Pflegeantrag bis hin zur Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten oder Hilfe- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. In den Beratungen gehen sie behutsam auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Mit Hilfestellungen zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten, ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch von Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu leben und betreut zu werden.

Auch wenn vollstationäre Pflege erforderlich ist, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus informieren sie detailliert über Finanzierungswege oder Kostenträger in der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Altenhilfe und unterstützen bei Behördenangelegenheiten – bei Bedarf beraten sie flexibel und unter Beachtung der Hygieneregeln sogar zuhause. Um die Rat- und Hilfesuchenden im Flächenland MV zu erreichen, legen die Beraterinnen und Berater mitunter weite Strecken zurück: jährlich einmal um die Erde oder insgesamt zehn Mal in den vergangenen zehn Jahren.

„Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken“, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen. „Mit ihnen ist es uns gelungen, die bestehenden Beratungsangebote der unterschiedlichsten Träger in MV zum Wohle der Betroffenen ganz eng miteinander zu verzahnen. Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene mit den Pflegestützpunkten im ganzen Land kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo ihnen die Pflegeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine wertvolle Hilfe sind.“

Auch die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Kirsten Jüttner, betonte den Vorteil der unkomplizierten, unmittelbaren und schnellen Hilfe durch die Pflegestützpunkte. „Mit ihrer Kompetenz tragen die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegestützpunkte wesentlich dazu bei, dass pflege- und hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich den häuslichen Alltag mit der notwendigen Unterstützung organisieren können. Wichtig ist, dass die Beratung auch zuhause stattfinden kann, nicht nur für diejenigen, für die der Weg zum Pflegestützpunkt zu beschwerlich ist, sondern auch, damit sich die Beraterinnen und Berater ein Bild der Pflegesituation einschließlich der räumlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten machen können.“

Aktuell werden zwei von drei Pflegebedürftigen im Land zuhause gepflegt. So lagen die Beratungsschwerpunkte der vergangenen Jahre auch bei den Fragen der pflegerischen Versorgung im Privathaushalt und um Themen der Haushaltsführung, Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, Wohnraumanpassung oder Vollmachten und Kinder sowie Kinder und Jugendliche in Pflegeverantwortung. Deshalb ist es für Kathrin Potratz Scheiba, Mitglied des Landessteuerungsausschusses Pflegestützpunkte MV nach zehn Jahren Arbeit wichtig, die Angebote und Kompetenzen der Pflegestützpunkte noch bekannter zu machen, damit noch mehr Betroffene von den umfangreichen Beratungsangeboten der Stützpunkte profitieren könnten.

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege sind sich alle Beteiligten einig, die fachliche Weiterentwicklung des Erfolgsmodells der Pflegestützpunkte in MV in Zukunft weiter voranzubringen. Das gemeinsame Ziel ist klar: Die Beratungsergebnisse in den Pflegestützpunkten sind eine hervorragende Ausgangslage und geben gleichzeitig allen Beteiligten Ansporn, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Backhaus: Die Bundeswaldinventur startet

Schwerin – Zum vierten Mal beginnen Forstexperten in ganz Deutschland mit der Erfassung des Waldes. Ziel ist die Ermittlung der großräumigen Waldverhältnisse und deren Entwicklung.

Wie hat sich der Wald in den letzten Jahren entwickelt? Welche Spuren haben Dürre und Borkenkäfermassen­vermehrung während der letzten drei Jahre hinterlassen? Wie wirkt sich das auf die Holzvorräte und die Treibhaus­gasbilanz der Wälder aus? Die Bundeswaldinventur 2022 (BWI-2022) beantwortet diese Fragen. Sie zeigt neben dem aktuellen Zustand auf, wie sich der Wald seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahre 2012 und der Kohlenstoffinventur im Jahr 2017 unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und ökologischen Einflüssen entwickelt hat.

„Die BWI-2022 bildet das Fundament für forst-, handels-, wirtschafts-, und umweltpolitische Entscheidungen zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz des Waldes“, sagt Forstminister Till Backhaus und betont: “Angesichts der Wirkungen des Klimawandels und der extremen Wetter- und Schadereignisse in den Wäldern wird der Bedarf an zuverlässigen Informationen über den Wald immer wichtiger.“

Bundesweit startet die Bundeswaldinventur am 1. April 2021. In Mecklenburg- Vorpommern sammeln ab dann 6 Aufnahmetrupps auf einem Netz gleichmäßig verteilter Stichproben im Raster von 2 km x 2 km Daten zum Wald. Die Datenaufnahme erfolgte an mehr als 5.600 Stich­proben­punkten. Insgesamt werden 150 verschiedene Merkmale von der Baumart über verschiedenste Baum- und Waldmerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

„Damit erhalten wir einen guten Überblick über die Entwicklung des Waldes in unserem Land und schaffen datenbasierte Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Backhaus.

Hintergrundinformationen

  • Die BWI zeigt die Entwicklung insbes. von Waldfläche, Baumarten, Mischung, Baumalter, Holzvorrat, Zuwachs und Nutzung, Totholz, Verjüngung, und anderen ökologischen Merkmalen.
  • Die BWI bildet die Grundlage für eine Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  • Die BWI schafft die Basis für die Modellierungen der Waldentwicklung und des Holzaufkommens, für die Bilanzierung der Klimaschutzwirkung des Waldes, für die Berichtspflichten nach Klimarahmenkonvention sowie für die forstliche Forschung.
  • Die BWI liefert Hinweise für Planungs- und Investitionsentscheidungen im Cluster Forst und Holz und unterstützt mit ihren Ergebnissen die Hinwendung zu einer holzbasierten Bioökonomie.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert das Thünen-Institut (TI) für Waldökosysteme die Arbeiten zur BWI-2022. Grundlage ist § 41a Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (4. BWI-VO). Die BWI-2022 steht in einer inzwischen langen Tradition. Die erste Erhebung 1987 erfasste den Wald in den alten Bundesländern, die zweiten Inventur 2002 zum ersten Mal den Wald im wiedervereinigten Deutschland. Die dritte BWI 2012 zeigte im Vergleich zur Inventur 2002 zum ersten Mal Holzzuwachs und Holznutzung in ganz Deutschland. Die Kohlenstoffinventur 2017 wies den Wald als Kohlenstoffsenke für das Kyoto-Protokoll nach.

Aufgrund der großen Waldfläche und immensen Zahl an Bäumen kann der Wald in der BWI nur über eine Stichprobe untersucht werden. Dazu wird ein systematisches Stichprobengrundnetz im 4 x 4 km-Quadratverband über Deutschland gelegt. In Mecklenburg-Vorpommern wird Erfassungsdichte auf ein 2 x 2 km-Quadratverband erhöht. Die von den fünf Aufnahmetrupps und einem Kontrolltrupp in Mecklenburg-Vorpommern gesammelten Daten werden zentral vom Thünen-Institut ausgewertet.

Die BWI-2022 wurde jahrelang vorbereitet. Erhebungsmethoden mussten aktualisiert und getestet werden. Das Datenerfassungsprogramm wurde überarbeitet. Die Inventurtrupps wurden vor Aufnahmebeginn geschult. Während der Inventur wird die Qualität der Datenaufnahme laufend geprüft.

Die Außenaufnahmen der BWI-2022 sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Mit den Ergebnissen der Auswertungen ist 2024 zu rechnen.