Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Europa

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute einen Entwurf für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Europas vorgelegt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus bewertet den Entwurf in Teilen als positiv: „Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass einige unserer Ideen wenigstens zum Teil in den Entwurf eingegangen sind. Da sich die Agrarminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz nicht einigen konnten, hatte Julia Klöckner ja angekündigt, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Den werden die Länder nun intensiv beraten und schnellstmöglich Position beziehen“, sagt Minister Backhaus.

„Ich kann allerdings nicht verstehen, dass die ländlichen Räume erneut keinen Platz in dem Konzept der Ministerin gefunden haben. Man kann doch 60 Prozent der Deutschen nicht vergessen – so viele leben in ländlichen Räumen. Und dabei geht es um sehr viel Geld – fast 400 Mrd. Euro für Europa und rund 31 Mrd. Euro für Deutschland. Geld, das wir dringend brauchen, um die Entwicklung in den ländlichen Räumen voranzubringen ebenso wie für den Klima- und Artenschutz und für sauberes Wasser. Wir hatten daher zur Sonder-AMK ein Eckpunktepapier vorgelegt. Jetzt muss es darum gehen, dass einige Länder ihre Blockadehaltung aufgeben. Ich habe Hoffnung, dass jetzt wieder Bewegung in die Sache kommt“, fährt Backhaus fort.

„Wichtig ist aber auch, dass der Trilog in Brüssel bald zu einem Ergebnis kommt. Landwirtschaft ist kein Tagesgeschäft – sie braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Daran fehlt es zurzeit völlig. Deswegen verstehe ich in Teilen den Unmut der Landwirtinnen und Landwirte, die uns täglich mit hochwertigen Nahrungs­mitteln versorgen. Aber Unmut ist keine gute Basis, wenn man Kompromisse braucht. Ich möchte, dass wir zu einem echten Paradigmenwechsel kommen. Wir müssen Anreize für die Landwirtschaft schaffen, damit es attraktiv wird, Verantwortung für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz zu übernehmen.“

Der Minister kündigt an, weitere Vorschläge für die Beratung der Agrarminister der Länder vorzulegen: „Ich stehe weiter zu der Forderung nach gleichen Lebensverhältnissen. Aber was nicht vergleichbar ist, darf man nicht mit aller Macht gleichmachen wollen. Ich bin kompromissbereit. Aber Lösungen, die einseitig die Ostländer benachteiligen, werde ich nicht mittragen.“

Krackow hat eigenes Hoheitszeichen

Krackow – Ein eigenes Hoheitszeichen wird von nun an die weitere Entwicklung der Gemeinde Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) und ihre Einwohner begleiten. Die Gemeinde hat Ende Februar die langersehnte Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens erhalten.

Innenminister Torsten Renz: „Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen wie Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein zu fördern. Sie spiegeln die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und können deshalb ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde sein.“

Die Gemeinde Krackow im Landkreis Vorpommern-Greifswald besteht aus den Ortsteilen Krackow, Battinsthal, Hohenholz, Kyritz, Lebehn und Schuckmannhöhe. Die Geschichte der Gemeinde spiegelt sich in den Darstellungen auf dem Wappen wider. So steht ein flügelschlagender schwarzer Rabe für den Ortsnamen Krackow, der zurückgeführt wird auf das slawische „kracac“ = krächzen, was auf die Bedeutung von „Ort der krächzenden Vögel“ hinweist. Das Symbol des Steigbaums fand sich bereits auf dem Siegel der alten pommerschen Adelsfamilie von Ramin, die sechs Sprossen stehen für die sechs Ortsteile der Gemeinde Krackow.

Ein blauer Wellenschräglinksbalken, der den Schild teilt, symbolisiert die Lage der Gemeinde am Fluß Randow, die Farben Blau-Silber verdeutlichen die Lage der Gemeinde im vorpommerschen Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, so der Minister.

Schutz des Rotmilans

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Schutz des Rotmilans im Windfeld Krackow-Battinsthal unterzeichnet

Schwerin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und die juwi AG aus Wörrstadt haben sich auf zusätzliche Schutzmaßnahmen für ein nach Genehmigungserteilung eingewandertes Revierpaar des Rotmilans geeinigt.

Die jetzige Einigung geht auf die Initiative des Agrar- und Umweltministers Dr. Till Backhaus zurück. Der zeigt sich mit der Lösung zufrieden: „Mir ist es wichtig, dass wir einen guten Ausgleich finden, wenn es um die Belange des Naturschutzes auf der einen und die Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite geht – gerade auch, wenn es um Windkraft geht. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, wir brauchen aber auch ein Umfeld, in dem sich geschützte Arten halten und entwickeln können. Hier ist ein Kompromiss gefunden worden, der anderen ein Beispiel geben könnte, so Minister Backhaus.

Vorgesehen sind zeitlich und räumlich genau festgelegte Abschaltungen der vier Anlagen, die den Schutz der Tiere für die Zeit des Bestehens des Brutplatzes gewährleisten.

Abgeschaltet wird im Wesentlichen während der Tagesstunden zur Brutzeit sowie in Aufzuchtzeiten von Jungtieren. Vereinbart sind auch Untersuchungen zur fachkundigen Überwachung des Brutgeschehens im Umfeld der Anlagen, um Veränderungen zu dokumentieren und das artenschutzrechtliche Risiko des Anlagenbetriebes zu minimieren.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurden die erforderlichen Schutzmaßnahmen noch vor Inbetriebnahme der Anlagen festgelegt. Sie bewirken deutliche Nutzungseinschränkungen für den Anlagenbetreiber und stellen gleichzeitig das mildeste rechtliche Mittel dar, den artenschutzrechtlichen Konflikt zu lösen.

Unterstützungsprogramm für SchülerInnen

Martin: Mit zusätzlicher individueller Förderung die Lernlücken ausgleichen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie Unterstützung für zusätzliche individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die corona-bedingten Einschränkungen an den Schulen in den vergangenen Monaten haben trotz der erheblichen Anstrengungen aller zu Lernlücken geführt. Bildungsministerin Bettina Martin bringt deshalb ein Unterstützungsprogramm auf den Weg, das auf drei Säulen basiert:

  1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen,
  2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen,
  3. außerschulisches Lern- und Förderprogrammen.

„Es ist wichtig, dass wir mit dem Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Schulen eine Perspektive für die Rückkehr in den Präsenzunterricht geschaffen haben. Je mehr Präsenzunterricht die persönliche Begegnung mit den Lehrkräften wieder möglich macht, desto besser für den Lernerfolg der Kinder. Auch die geschaffenen Ausgleichsmechanismen für das laufende und perspektivisch für das nächste Schuljahr sind notwendig. Daneben schaffen wir nun zusätzlich ein Programm, das die Schulen dabei unterstützt, die Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern“, so Martin.

„Die vergangenen Monate waren für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und für die Eltern eine große Herausforderung. Große Sorge macht mir vor allem, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen für das Lernen in Distanz haben. Gerade schwächere Schüler und diejenigen, die von zuhause wenig Unterstützung erfahren können, dürfen nicht aus dem Blick geraten. Unser Ziel ist es deshalb, dass die Lernrückstände, die in diesen schwierigen Wochen entstehen, bestmöglich ausgeglichen werden. Den Schülerinnen und Schülern sollen keine langfristigen Nachteile für ihre Bildungslaufbahn entstehen,“ sagte Martin.

Die drei Säulen der zusätzlichen Lernförderung:

1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen

Mit dem freiwilligen Einsatz von Lehramtsstudenten sollen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen entlastet werden.

Interessierte Lehramtsstudierende können im Rahmen der Regelungen für Vertretungskräfte befristet und für einige Stunden wöchentlich als Unterstützung im Rahmen des Schulbetriebs direkt an der Schule tätig werden. Dabei sollen sich die unterstützenden Tätigkeiten ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren – z.B. Unterstützung beim Distanzunterricht, Einsatz bei Gruppenteilungen, Einbindung in den laufenden Unterricht oder Erteilung zusätzlicher individueller Förderung und Nachhilfe.

Bei Interesse und Einsatzermöglichung können sich die Lehramtsstudierenden mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die gewünschte Einsatzschule wenden. Die Entscheidung über die Eignung und die Organisation der konkreten Unterstützung in der Schule obliegt dieser in Eigenverantwortung und in Abhängigkeit von den ganz konkreten Bedürfnissen vor Ort als auch in Abstimmung mit den Studierenden selbst.

Die Lehramtsstudierenden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits in der vergangenen Woche ein Schreiben von Bildungsministerin Martin erhalten, in dem sie auf diese Möglichkeit des Einsatzes aufmerksam gemacht werden. Ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ist an die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen im Land gegangen. Darin regt die Ministerin an, den Studierenden die Zeit des Einsatzes in einer Schule möglichst als praktische Studienzeit anzuerkennen. Auch die Schulleitungen des Landes sind bereits informiert.

„Es gibt viele Bereiche, in denen Lehramtsstudierende an den Schulen tätig werden können“, sagte Martin. „Ziel ist es, dass sie mit ihrem Einsatz die Lehrkräfte vor Ort unterstützen und dabei helfen, dass Schülerinnen und Schüler, die unter Umständen Stoff aufholen müssen, zusätzlich individuell gefördert werden können. Aber auch die Studierenden können von einer solchen Tätigkeit profitieren. Sie sammeln praktische Erfahrungen vor Ort und kommen so auch in Kontakt mit einer Schule, an der sie nach ihrem Studium vielleicht ihre Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Viele Studierende haben derzeit aufgrund der corona-bedingten Schließungen keinen Nebenjob. Mit diesem Programm können sie sich etwas hinzuverdienen. Es handelt sich also um eine klassische Win-Win-Situation.“

2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen

Die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land bekommen zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz externer Hilfe und Dienstleistungen. Jeder Schule steht bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ein zusätzlicher Betrag von 2.500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach dem jeweiligen Bedarf der Schule eingesetzt werden. Das können sowohl zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler als auch andere Dienstleistungen sein, wie Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilungen bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie z.B. die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag.

„Die Schulen vor Ort wissen am besten, wo und wie diese Mittel eingesetzt werden können“, so Martin. „Das kann zum Beispiel die Seniorin aus der Nachbarschaft sein, die beim Lesenlernen hilft, oder der Sozialarbeiter aus dem derzeit geschlossenen Jugendclub nebenan. Natürlich werden die Schulen dabei auch ihre bereits bestehenden Netzwerke nutzen.“

3. Außerschulisches Lern- und Förderprogrammen

Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.