Schulbauprogramm im MV-Schutzfonds

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurde eine Aufstockung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ und damit einhergehend die Schaffung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt das Land M-V über das Ministerium für Inneres und Europa Mittel für Zuwendungen im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Innenminister Torsten Renz: „Die Schulen in M-V haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie standortbezogene Hygienekonzepte erstellt, die oftmals dringend bauliche Maßnahmen erfordern. Die öffentlichen und privaten Schulträger sollen mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds zeitnah in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Baumaßnahmen zu sichern.“

Der vom Innenministerium veröffentlichte Projektaufruf sieht sowohl die Förderung kleiner Baumaßnahmen (bis 500.000 EUR) als auch größerer Baumaßnahmen (bis 5 Mio. EUR) vor. Die kleineren Bauvorhaben, wie z. B. die Erneuerung von Fenstern, der Einbau von Belüftungsanlagen, die Erweiterung von Sanitäranlagen sowie die Optimierung der Gebäudeverkabelung, sollen unverzüglich umgesetzt werden bzw. spätestens in den Sommerferien. Die größeren Bauvorhaben sollen als Um-, Aus- und Erweiterungsbauvorhaben einen präventiven Ansatz verfolgen und insbesondere die Raumkapazitäten erweitern.

Die Auswahlentscheidung zu den zu fördernden Bauvorhaben wird das Innenministerium in Abstimmung mit dem Bildungsministerium sowie der interministeriellen Schulbaukoordinierungsgruppe treffen.

Innenminister Torsten Renz verweist erneut darauf, wie wichtig die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in unserem Land ist und versichert, dass sein Ministerium alles tun wird, damit die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich die Schulträger zur Umsetzung der präventiven Baumaßnahmen im Rahmen der Hygienekonzepte erreichen werden.

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Schwerin – Für das Frühjahr planen Landesregierung und Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) Maßnahmen zur groß­flächigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS). „Das Monitoring in 2020 ergab eine so starke Populations­zunahme, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier jetzt zwingend Bekämpfungsmaß­nah­men vorzu­bereiten und einzuplanen sind“, begründet Forstminister Dr. Till Backhaus die Notwendigkeit.

Zum Erfassen der Populationsentwicklung führen Mit­arbeiten­de des LUP und der Landesämter LALLF und LAGUS jährlich Nesterzählungen an jeweils 70 bis 80 Stand­orten im Südwesten des Landes durch. Nach der letzt­maligen großflächigen Bekämpfung im Jahre 2015 erholte sich die Population zusehends. Im letzten Jahr wurde an besonders betroffenen Straßenabschnitten eine mecha­nische Bekämpfung veranlasst. Das brachte aber nicht die erhofften Erfolge.

Nach Einschätzung der Gesundheitsexperten sind deshalb für diese Saison wieder großflächige Bekämpfungs­maßnahmen erforderlich. Wie 2012 und 2015 ist außerhalb von Ortschaften die Bekämpfung der Nester mit einem biologi­schen Insektizid aus der Luft und vom Boden aus vorgesehen.

Die Maßnahmen richten sich gegen die Raupen, deren Brennhaare die Gesundheitsgefährdung darstellen. Zeitlich ist deshalb der Einsatz nur in einem engen Fenster zwischen Mitte April und Mai möglich, das sich witterungsbedingt jedoch um einige Wochen ver­schieben kann. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von wenigen Tagen stattfinden. Die Koordination der Bekämpfung obliegt dem LAGUS. Die fachliche Aufsicht liegt beim Pflanzenschutzdienst des LALLF.

Betroffen von den chemischen Bekämpfungen sind etwa 350 Bäume an 80 km Landes- und Bundesstraßen sowie 35 km Kreisstraßen. An weiteren 175 Bäumen könnten die Nester mechanisch entfernt werden. Die Kosten werden voraussichtlich insgesamt rund 170.000 Euro betragen, wovon das Land rund zwei Drittel übernimmt.

Der EPS ist eine wärmeliebende Schmetterlingsart, die an Eichen lebt und durch Massenvermehrungen auffällt. Die Raupen des Falters bilden vom dritten bis sechsten Larvenstadium mikroskopisch kleine Brennhaare aus. Mit jeder Larval-Häutung werden neue Brennhaare gebildet, so dass sich deren Zahl für jede Raupe auf über eine Million addiert.

Die Brennhaare enthalten mehrere allergen-toxisch wirksame Substanzen und sind Auslöser verschiedener gesundheitlicher Beschwerden:

  • stark juckende Hautreizungen (Raupenhaardermatitis), häufig begleitet durch Sekundärentzündungen,
  • Reizungen der Augen/Konjunktivitis,
  • Beschwerden des oberen Nasen-Rachenraums und Asthma-ähnliche Symptome/Luftnot.
  • Bei besonders sensibilisierten Personen treten systemische Schockzustände auf. Diese Fälle sind selten, aber ggf. lebensbedrohlich.

Erhebungen des LAGUS in zwei betroffenen Gemeinden ergaben, dass in Befallsarealen 55 Prozent der Bevölkerung von EPS-Brennhaaren betroffen sind.

Die Jahrhundertsommer der letzten Jahre begünstigten die Entwicklung derart, dass sich in Teilbereichen des Landkreises Ludwiglust-Parchim (LUP) Starkbefälle mit über zehn Nestern pro Baum entwickelten. Bislang begrenzen sich diese Bereiche auf Allee-Eichen außer­halb von Ortschaften. Da das vorherrschende urbane Grün in LUP primär aus Eichen besteht, wird es ohne Bekämpfungs­maßnahmen in diesem Jahr zu einer erheblichen Ausbreitung in bewohnte Areale kommen und infolgedessen zu einer stark erhöhten Exposition und einer massiven gesundheitlichen Belastung der örtlichen Bevölkerung.

Heute ist Internationaler Frauentag

Drese zum Frauentag: Sozialberufe aufwerten – unbezahlte Sorgearbeit stärker anerkennen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese würdigt zum Internationalen Frauentag die Leistungen der Frauen im Bereich der unbezahlten und bezahlten Sorgearbeit. „Gerade die Corona-Pandemie hat die Unentbehrlichkeit und Systemrelevanz dieser Tätigkeiten wie in einem Brennglas gezeigt. Gleichzeitig offenbart die Coronakrise die oftmals noch ungleiche Belastung von Frauen und Männern“, sagt Drese zum 8. März.

Ministerin Drese fordert, sowohl die unbezahlte als auch die bezahlte Sorgearbeit gesellschaftlich stärker anzuerkennen und wertzuschätzen sowie partnerschaftlicher aufzuteilen. Die Bundesregierung habe verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) angeschoben, wie z. B. die reformierte Pflegeausbildung, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und das Gute-Kita-Gesetz. „Damit wurde der richtige Weg eingeschlagen, wenngleich noch viel zu tun bleibt“, so Drese.

Drese: „Im Land nehmen wir über das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz Einfluss. Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Träger der sozialen Arbeit wirken danach im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf angemessene Beschäftigungsbedingungen in der sozialen Arbeit hin.“

Zudem hat Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage von Drese zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz im letzten Jahre zwei Anträge zu diesem Themenkomplex eingebracht. Mit welchen Herausforderungen dies jedoch verbunden ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen. In einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die Pflege einigten sich erstmals Gewerkschaften und Pflege-Arbeitgeber auf gemeinsame, bundesweit geltende Regelungen. „Ein großer Erfolg, der durch das Veto von zwei großen Trägern in der letzten Woche zunichtegemacht wurde. Das ist ein völlig falsches Signal an die vor allem weiblichen Pflegekräfte“, betont Drese.

Die Ministerin hebt hervor, dass Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland der Gleichstellungsministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) 2021 das Thema partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit als Schwerpunktthema gesetzt hat. „Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel der Fachpolitiken auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren einen gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben“, verdeutlicht Drese.

Radweg Altheide – Klockenhagen

Altheide – Heute wird Verkehrsminister Christian Pegel am Baubeginn für den Radweg von Altheide bis Klockenhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen) teilnehmen.

Der geplante Radwegabschnitt „Altheider Weg“ wird drei bis dreieinhalb Meter breit und hat eine Länge von 2,24 Kilometern. Es handelt sich dabei um den Ausbau eines vorhandenen unbefestigten Wegs, der auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar sein muss. Er verläuft von der Ortsmitte Altheide bis zum Denkmalhof in Klockenhagen und soll in Asphaltbauweise errichtet werden. Der neue Radweg soll pünktlich zur Saison Mitte Mai 2021 fertiggestellt sein. Er ist eine attraktive Alternative zu einem sonst erforderlichen straßenbegleitenden Radweg entlang der Landesstraße 21 zwischen Altheide und Klockenhagen, der dadurch entbehrlich wird.

Die Kosten in Höhe von 580.500 Euro werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Sobald auch der Radweg zwischen Gelbensande und Altheide an der B 105 fertiggestellt ist, können Radfahrerinnen und Radfahrer von Rostock kommend lückenlos auf die Halbinsel Fischland/Darß/Zingst radeln.