Schwerin – Der Bund bietet Schnelltests, sogenannte Bürgertests, zum einmaligen wöchentlichen Testen an. „Dafür hat der Bund in dieser Woche nun die Rahmenbedingungen geschaffen. Er übernimmt die Finanzierung der Bürgertests. Die Länder wurden beauftragt, die Infrastruktur in den jeweiligen Regionen aufzubauen. Die Schnelltests werden an verschiedenen Orten und durch unterschiedliche Träger und Einrichtungen bei uns im Land ermöglicht. Teilweise geht es hierbei um Apotheken, die mitmachen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte betreiben zudem kommunale Testzentren oder greifen auf bestehende Testzentren zurück. Darüber hinaus werden mitunter durch die kommunale Ebene auch Unternehmen beauftragt, die diese Tests umsetzen. Die Infrastruktur wird im Land Stück für Stück weiter aufgebaut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.
Mit dem Apothekerverband M-V wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um Bürgertests zu ermöglichen. Gesundheitsminister Glawe hat darüber hinaus in einer Videokonferenz mit über 90 Apotheken im Land um eine rege Beteiligung am Durchführen der Bürgertests geworben. „Wir versuchen die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Allerdings gehört auch dazu, dass nicht in jeder Apotheke die räumlichen oder auch personellen Voraussetzungen gegeben sind, um Schnelltests durchzuführen. 50 Apotheken haben bereits ihre Bereitschaft zum Mitmachen signalisiert“, so Glawe weiter.
In einigen bestehenden Testzentren wie dem Klinikum Stralsund, der HanseMesse Rostock sowie dem Klinikum Schwerin werden zeitnah zusätzlich Möglichkeiten für Schnelltestungen geschaffen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim plant, über den Landkreis verteilt in einigen Ämtern 16 Zentren ab Montag bereitzuhalten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg setzt in Gadebusch, Grevesmühlen und Wismar Zentren mit Hilfe der Hilfsorganisationen um. In Bansin auf Usedom werden neben PCR- auch Schnelltestangebote durch einen privaten Anbieter zur Verfügung gestellt. „Darüber hinaus prüft auch das DRK, ob und wo eine Unterstützung möglich ist. Denkbar ist, dass auch in DRK-Einrichtungen getestet werden könnte“, sagte Gesundheitsminister Glawe.
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen aufgrund der Art der Inanspruchnahme das Tragen einer Maske nicht möglich ist, wie zum Beispiel: Kosmetische Gesichtsbehandlungen oder Rasur, ist entsprechend der Corona-Landesverordnung ab dem 15.03.2021 ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. „Da die Tests noch nicht überall wohnortnah zu erhalten sind, wird in der kommenden Woche ab dem 15. März das Fehlen eines solchen Schnell- oder Selbsttests nicht sanktioniert werden. Die Gesundheitsbehörden und die Ordnungsbehörden wurden entsprechend informiert“, so Glawe.
Das Land hat insgesamt über 5,25 Millionen Selbsttests, die vorrangig für Kitas (Sozialministerium) und Schulen (Bildungsministerium) vorgesehen sind, bestellt. 250.000 Schnelltests sind zur Verstärkung für Testungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen und werden am heutigen Tag an die Testeinrichtungen und die Landkreise ausgeliefert. „Entscheidend ist am Ende, dass möglichst viele Einrichtungen, Apotheken oder auch Unternehmen im Land mitmachen, um im Land dezentrale und dennoch wohnortnahe Strukturen aufbauen zu können, damit die Tests ermöglicht werden können. Die Schnelltests sind eine sinnvolle Unterstützung, potentielle Infektionen möglichst schnell zu erkennen. Darüber hinaus werden dadurch auch die Labore entlastet. Doch, auch wer negativ getestet ist, muss sich weiter an die bestehenden Hygienemaßnahmen halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.