Ausbau von Ganztagsangeboten in Horten

Schwerin – Bund und Land stellen Investitionsmittel zum beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bereit. „Insgesamt stehen für den Hortausbau in Mecklenburg-Vorpommern 12,65 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung“, gab Sozialministerin Stefanie Drese heute bekannt. Die Förderrichtlinie über das Investitionsprogramm zum Hortausbau (HortInvestFöRL M-V) ist am 16. März in Kraft getreten.

Der Bund steuert etwa 10,42 Millionen Euro bei, die das Land mit gut 2,32 Millionen Euro kofinanziert. Der kommunale Eigenanteil beträgt ebenfalls rund 2,32 Millionen Euro. Die Aufteilung der Mittel an die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte erfolgt über die Anzahl der betreuten Hortkinder bzw. auf Basis der Kinder in den Jahrgangsstufen 1-4.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch wollen wir zusätzliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln. Die Bundesmittel von Familienministerin Franziska Giffey, die wir landesseitig aufstocken, sind dafür eine große Hilfe“, sagte Ministerin Drese.

Förderfähig sind insbesondere Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte und Sanitäreinrichtungen soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder dienen.

Drese: „Wir wissen, dass viele Kommunen in unserem Land Investitionen zum Ausbau von Ganztagsangeboten planen. Deshalb sollten nun schnellstmöglich entsprechende Förderanträge über die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Bundesmittel für den Hortausbau vollständig auszuschöpfen.“

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie über das Antragsverfahren finden sich in der beigefügten Richtlinie über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Horten (Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie – HortInvestFöRL MV).

Verkehrsgesellschaft MV hat neuen Chef

Schwerin – Der Jurist Berthold Witting steht künftig an der Spitze der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV). Er übernimmt das Amt des Geschäftsführers von Detlef Lindemann, der heute nach mehr als 50 Jahren im öffentlichen Dienst von Verkehrsminister Christian Pegel in den Ruhestand verabschiedet wurde.

„Detlef Lindemann hat während seiner Amtszeit die Modernisierung der Bahnhöfe im Land entscheidend vorangebracht. Die erste Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Bahn wurde von ihm geschlossen und diente vielen anderen Bundesländern als Vorbild“, würdigte Pegel den scheidenden Geschäftsführer.

„Er hat Möglichkeiten für Qualitätssteigerungen durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Bahnunternehmen bewusst gefördert und dafür die Rolle der kleineren Eisenbahnunternehmen gestärkt, insbesondere durch die Idee einer sogenannten Wiedereinsatzgarantie der Fahrzeuge“, so der Minister. Die Wiedereinsatzgarantie sichert den Unternehmen zu, dass durch ein Eisenbahnunternehmen für einen geschlossenen Bahnvertrag neu beschaffte Loks und Waggons vom Land verpflichtend auch für den Folgevertrag zur Nutzung vorgegeben werden. Da die neu angeschafften Fahrzeuge deutlich länger abgeschrieben und genutzt werden können als die Laufzeit der Bahnverträge typischerweise andauert, bekommen auch kleinere Bahnunternehmen auf diese Weise eine lang laufende Finanzierung und können überhaupt erst an den Ausschreibungen für Eisenbahnleistungen im Bahnregionalverkehr des Landes teilnehmen.

Pegel dankte dem scheidenden Geschäftsführer insbesondere für seinen engagierten Einsatz für die Bürgerbeteiligung bei der Fahrplan-Erstellung. „Wir haben vor fünf Jahren neu eingeführt, dass sich die Kunden in die Gestaltung des Jahresfahrplans einbringen können – dank des Einsatzes von Detlef Lindemann sind viele echte und spürbare Angebotsverbesserungen dabei herausgekommen“, so Pegel. Die letzte große Herausforderung in der Amtszeit Lindemanns sei die Einführung des landesweiten Azubi-Tickets im Februar dieses Jahres gewesen. „Dabei waren alle Bus- und Bahnunternehmen im Land mitzunehmen“, so Pegel. „Gerade die Schnittstelle zwischen Bahn- und Busunternehmen im Land zu sein, war für Detlef Lindemann immer wichtige Triebfeder seines Handelns – er hat die VMV ganz bewusst und mit viel Elan auf diese `Klammerfunktion` für den ÖPNV im Land hin entwickelt.“

Pegel begrüßte Berthold Witting in seiner neuen Funktion und wünschte dem 59jährigen eine glückliche Hand bei der Bewältigung seiner neuen Aufgabe: „Jährlich nutzen 17 bis 18 Millionen Fahrgäste die Züge im Nordosten. Statistisch fährt also jede Mecklenburgerin und jeder Vorpommer zehn Mal pro Jahr Zug. Das ist schon ein erfreuliches Ergebnis, darf und muss aber noch weiter deutlich wachsen, wenn wir auf unsere Klimaziele schauen. Ich unterstütze Berthold Witting deshalb sehr in seinem Ziel, deutlich mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommerns Züge zu holen“, so der Verkehrsminister.

Witting hat sich vorgenommen, die öffentlichen Verkehrsmittel nach dem aktuellen Lockdown zusammen mit den Mobilitätsanbietern weiter an die Bedürfnisse der Fahrgäste anzupassen, die sich in der Pandemie noch einmal weiter gewandelt hätten. „Meine Devise: Jeder Fahrschein ist auch ein Sparschein: für die eigenen Mobilitätskosten, für die des Landes und für die Umwelt“, so der neue VMV-Geschäftsführer. Alternative Antriebe seien kein eingetragenes Warenzeichen der Automobilbranche, sondern einer neuen Mobilität. Dem wolle er Vortrieb geben.

Witting begann seine berufliche Tätigkeit nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Padua und Saarbrücken in der Stadtverwaltung Güstrow und wechselte 1994 in das für den ÖPNV zuständige Fachreferat der Landesregierung, wo er viele Jahre verschiedene Verkehrsthemen betreute. Anschließend war er mit der Erstellung der energiepolitischen Konzeption der Landesregierung betraut. Zuletzt leitete er das Büro von Minister Pegel.

„Mit Berthold Witting bekommen wir einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrsrechts an die Spitze der VMV“, sagt der Minister und erinnert: „Er hat das Ministerium erfolgreich in vielen Verfahren vor den Gerichten des Landes und des Bundes vertreten und er ist Mitherausgeber und Autor von Standardwerken zum deutschen Straßenrecht. Der ‚Sauthoff/Witting‘ steht heute auf nahezu jedem Richtertisch. Außerdem hat er sich große Verdienste bei der Förderung des juristischen Nachwuchses erworben, sowohl als Referent an der Deutschen Richterakademie im Rahmen der Richterfortbildung sowie in der Referendarausbildung.“

Die landeseigene Verkehrsgesellschaft wirkt daran mit, die verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung umzusetzen. Sie stellt die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sicher. Sie wurde 1995 gegründet, nachdem die Bahnreform die staatlichen Zuständigkeiten für den SPNV neu geregelt hatte. Mit dem Regionalisierungsgesetz wurde die Verantwortlichkeit an die einzelnen Bundesländer übertragen.

Nach dem ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße, also für Bus und Straßenbahn, verantwortlich. Wegen seiner überregionalen Bedeutung bleibt der öffentliche Verkehr auf der Schiene in der Verwaltung des Landes.

Medizinstudium in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 30. April 2021 um einen der für die Landärzte reservierten 32 Studienplätze bewerben.

„Es geht los – zum Wintersemester dieses Jahres wird erstmals mit der Landarztquote gestartet. Wir halten insgesamt 32 von 409 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 30. April können sich junge Menschen für einen Studienplatz an den Unimedizinen Rostock und Greifswald bewerben. Ziel ist es, langfristig für die Bürger die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagte Glawe. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entsprechende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absolvieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden. Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden. Insgesamt stehen über die Landarztquote 32 Medizinstudienplätze zur Verfügung.

Die Kassenärztliche Vereinigung wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen.

Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern langfristig tätig zu werden, kann sich bewerben. Um an dem Auswahlverfahren zur Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester 2021/2022 teilzunehmen, ist die Bewerbung bis zum 30. April 2021 einzureichen. Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) vorliegen. Für die schriftliche Bewerbung zählt der Posteingangsstempel der KVMV.

Das Online-Bewerbungsportal ist vom 01. April 2021, 00:00 Uhr, bis zum 30. April 2021, 24:00 Uhr, geöffnet.

Die Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte Universität Rostock oder Universität Greifswald angeben. Zulassungsvoraussetzung zum Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Auswahlverfahren abgeschlossen und der Zulassungsbescheid in der Tasche, so beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 01. Oktober 2021.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden unter: → kvmv.de → Nachwuchs → Landarztquote

Im Flächenland M-V droht nach Angaben der KVMV hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung in 14 von 27 Planungsbereichen Unterversorgung. Derzeit sind knapp 30 Prozent der Hausärzte über 60 Jahre alt, bei den ambulant tätigen Fachärzten sind es knapp 24 Prozent. In den kommenden Jahren wird sich im ambulanten und im stationären Bereich der Mangel an Haus- und Fachärzten verschärfen.

Karenzzeitregelung in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. März 2021 den Entwurf für eine Änderung des Landesministergesetzes auf den Weg gebracht.

Der Entwurf sieht die Einführung einer Karenzzeitregelung vor. Ministerinnen und Minister und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre müssen demnach künftig gegenüber der Landesregierung anzeigen, wenn sie im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen.

Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt untersagen, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Von einer Beeinträchtigung ist laut Gesetzentwurf insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das frühere Regierungsmitglied während seiner Amtszeit tätig war oder wenn das Vertrauen in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann.

Dabei wird die Landesregierung bei ihrer Entscheidung von einem dreiköpfigen Gremium beraten. Dessen Mitglieder sollen bereits wichtige staatliche oder gesellschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. Das Gremium soll auf Vorschlag der Landesregierung zu Beginn der jeweils neuen Wahlperiode von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten berufen werden.

„Regierungsämter werden auf Zeit vergeben. Die meisten Mitglieder einer Landesregierung scheiden vor dem Erreichen des Rentenalters aus ihrem Amt aus. Es ist deshalb völlig normal, wenn frühere Ministerinnen und Minister nach dem Ausscheiden aus dem Amt in ihren alten Beruf zurückkehren oder eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen. Das muss möglich sein“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue.

„Allerdings darf es nicht passieren, dass aus einem früheren Regierungsamt ein unangemessener Vorteil beim beruflichen Neustart entsteht. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, eine einjährige Karenzzeitregelung in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Wir hoffen sehr, dass eine solche Regelung zur Versachlichung bei öffentlichen Debatten bei der Neuaufnahme einer beruflichen Tätigkeit beiträgt. Es gibt dann klare Regeln für alle Seiten“, so der Staatssekretär.

Die Landesregierung wird ihren Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung in den Landtag einbringen.