Starterpaket für Hausärzte

……. zum Impfen ab der kommenden Woche

Schwerin – Ab der kommenden Woche können Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Personal in den Praxen mit dem Impfstoff AstraZeneca immunisiert werden. „Das Starterpaket steht. Wir haben es noch vor dem Beginn aufgestockt. Deshalb gehen ab der kommenden Woche 3.000 Dosen AstraZeneca und in der darauffolgenden Woche ebenfalls nochmal 3.000 Dosen AstraZeneca an die jeweiligen Impfpraxen. Das ist ein erster Schritt, breiter in die Fläche im Land zu gehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Vorgesehen waren zunächst, in der kommenden und darauffolgenden Woche jeweils 2.000 Dosen AstraZeneca für die Praxen bereitzustellen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 1.700 Impfärzte (Hausärzte und Fachärzte). Begonnen werden soll damit ab Donnerstag, dem 25. März 2021. „Es ist notwendig, dass die Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal Eigenschutz bekommen. Im ersten Schritt sollen die Ärzte ihr medizinisches Personal und sich impfen. Sollten dabei Dosen übrig bleiben, können diese auch für chronisch Kranke und Risikopatienten eingesetzt werden. Die Steuerung für die Patientinnen und Patienten erfolgt dann über die jeweilige Arztpraxis“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Die Kassenärztliche Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern legt fest, welche niedergelassenen Ärzte mit dem Starterpaket versorgt werden.

Das Voranschreiten der Impfungen steht und fällt mit den Impfstofflieferungen. „Wir sind aktuell noch in einer Phase, wo es große Abhängigkeiten von noch zu wenigen Herstellern gibt. Und wenn in dieser Phase etwas wegbricht, dann macht sich das in Deutschland und in anderen Ländern auch gleich bemerkbar. Wir brauchen deutlich mehr Verlässlichkeit, dass zugesagte Dosen auch am vorgesehenen Tag geliefert werden. Das erleichtert die Planbarkeit für alle Beteiligten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 188.354 Impfungen durchgeführt (Stand 19.03. – Quelle: RKI), davon 126.935 Erstimpfungen – davon 99.051 Erstimpfungen mit BioNTech, 6.591 mit Moderna und 21.293 mit AstraZeneca. Bei den Zweitimpfungen gab es 59.631 Impfungen mit BioNTech und 1.775 Impfungen mit Moderna.

Kein Schlussstrich!

Unzureichende Aufklärung verlangt nach Fortsetzung des NSU-Ausschusses

Schwerin – Heute wurden die vorerst letzten Zeugen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der NSU-Verbrechen vernommen. Hierzu erklärt Susann Wippermann, Obfrau der SPD-Fraktion: „Die heutigen Zeugen lieferten wieder nur unbefriedigende und unzureichende Antworten. Im Zeugenstand waren der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Jürgen Lambrecht und ein Quellenführer des Verfassungsschutzes. Lambrecht war zum zweiten Male geladen. Jedoch auch heute konnte sich dieser wieder an wesentliche Dinge rund um den NSU nicht erinnern. Insbesondere konnte Lambrecht nicht erklären, warum die Polizei auf die falsche Fährte ‚organisierter Kriminalität‘ als Tatmotiv beim Mord an Mehmet Turgut gesetzt wurde. Auch zur Aufklärung der Vorgänge rund um das Magazin ‚Der Weiße Wolf‘ hinsichtlich einer Spende und einer Danksagung, konnte oder wollte Lambrecht nichts beitragen. Dasselbe gilt leider ebenso für den heute vernommenen V-Personenführer.

Eine weitere wichtige Quelle zur Aufklärung der Vorgänge rund um das Magazin ‚Der Weiße Wolf‘ ist heute erst gar nicht erschienen, weil seine derzeitige Dienststelle, das Innenministerium Schleswig-Holstein, keine Aussagegenehmigung erteilen wollte. Für uns als Untersuchungsausschuss ein weiterer Tiefschlag bei der Aufklärung der Morde des rechtsextremen Terrortrios. Über die Zeit betrachtet waren die Kooperation und der Aufklärungswille von Innenministerium und Verfassungsschutzes miserabel. Genau so eine Einstellung ist weder dem Ausmaß der NSU-Verbrechen angemessen und schon gar nicht den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber.

Kleine Randnotiz: CDU und AfD haben ihre Arbeit offensichtlich längst eingestellt. In dieser und der letzten Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses haben dieser Fraktionen, von der Ausschussvorsitzenden abgesehen, keinerlei Fragen mehr gestellt.“

Julian Barlen, rechtsextremismuspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Mit dem NSU-Untersuchungsausschuss wollten wir zur Aufklärung der rassistischen Mordserie des NSU-Terrortrios beitragen. Insbesondere wollten wir das Versprechen an die Familien der Opfer einlösen, alles zu tun, damit sich solche perfiden Taten nie wiederholen können. Dafür müssen die Umstände der Morde, das Netzwerk etwaiger NSU-Unterstützer*innen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Arbeit der Sicherheitsbehörden genau unter die Lupe genommen werden.

Zu einigen Fragestellungen liegen geforderte Akten teils in erheblichen Umfang noch immer nicht vor. Auch sind viele Akten bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt. Dass das anders und besser laufen kann, zeigt beispielsweise der Thüringer NSU-Ausschuss. Unsere Ausschussarbeit wurde oftmals nicht unterstützt, durch schleppende Lieferung geschwärzter Akten gar behindert. Mehr als ein Dutzend wichtiger Zeug*innen konnten aus Zeitmangel nicht angehört werden. Unter dem Strich ist kein Themenkomplex vollständig abgearbeitet. Der Respekt vor den Opfern des NSU gebietet aber, die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses in der nächsten Legislatur fortzusetzen. Es darf keinen Schlussstrich geben.“

Landeskonferenz zur Wasserrahmenrichtlinie

Backhaus: Sauberes Wasser ist keine Selbstverständlichkeit

Schwerin – Bürgermeister, Amtsverwaltungen, Kreisbauernverbände und örtliche Umweltverbände, Abwasserentsorgungs­unternehmen, Untere Wasser- und Naturschutzämter, Forstämter und Straßenbauämter waren heute zur virtuellen Landeskonferenz zur Wasserrahmenrichtlinie eingeladen. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus nutzte die Gelegenheit, die Bedeutung des Wassers als „unser wichtigstes Lebensmittel“ zu betonen.

„Wasser ist Leben. Das ist mein Credo. Sauberes und verfügbares Wasser ist eines der zentralen Umweltthemen unserer Zeit. Wir haben die Pflicht und Aufgabe, das Wasser zu schützen, denn wir und die kommenden Generationen brauchen es als unverzichtbare Lebensgrundlage. Das kostbare Gut Wasser, seine Verfügbarkeit und Qualität, sind nicht selbstverständlich. Unsere Gewässer wurden begradigt, ausgebaut und verunreinigt. Vorrangiges Ziel war es bis jetzt, das Wasser schnellstmöglich aus der Fläche abzuführen. Das war falsch. Die oberirdischen Gewässer und unser Grundwasser sind zunehmend mit Inhaltsstoffen menschlichen Ursprungs belastet. Zunehmend heiße und regen-ärmere Jahre belasten den Wasserhaushalt nachhaltig. Was wir brauchen, ist eine Strategie für das Wasser“, so Backhaus.

Dazu gehöre auch die Wasserrahmenrichtlinie, die ehrgeizige Ziele vorgebe: „Bis spätestens 2027 müssen wir flächendeckend den guten chemischen und ökologischen Zustand für unsere Gewässer sowie einen guten Zustand im Grundwasser herstellen. Das stellt auch unser Land vor enorme Herausforderungen. Denn allein hier bei uns in MV müssen mehr als 200 große Seen und über 8.000 km Fließgewässer, das Grundwasser und das Küstenmeer bis spätestens 2027 die strengen Kriterien der WRRL erfüllen. Es geht dabei längst nicht nur um sauberes Wasser. Es geht auch darum, naturnahe Gewässer­strukturen zu schaffen, um die Wiederansiedlung der natürlichen Lebensgemeinschaften und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erreichen“, fährt der Minister fort.

M-V habe in den zurückliegenden Jahren bereits massive Anstrengungen unternommen, erklärt Dr. Backhaus: „In M-V wurden im ersten und zweiten Bewirtschaftungs­zeitraum zur Verbesserung der Gewässerstruktur rund 690 Maßnahmen an über 1.000 km Fließgewässern umgesetzt bzw. befinden sich noch in der Umsetzung. Auch die Durchgängigkeit der Gewässer ist ein wichtiges Ziel. Oft jedoch sind die Wanderwege der Fische durch Hindernisse unterbrochen, z. B. Stau- und Wehranlagen, aber auch Brücken. Um die Durchwanderbarkeit zu verbessern, müssen die Gewässer barrierefrei gestaltet werden. Bislang konnten dazu ca. 700 Maßnahmen umgesetzt werden, ein Teil der Maßnahmen läuft noch. Ein weiteres Problem stellen die Nährstoffeinträge, insbesondere von Stickstoff- und Phosphorverbindungen, in die Gewässer dar. Bereits 2016 wurde deshalb das „Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und das Grundwasser“ erarbeitet. Es enthält verschiedenste Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft:

  • Maßnahmen zur Grundlagenermittlung (Monitoring und Forschung)
  • grundlegende Maßnahmen (Beratung) sowie
  • ergänzende, konzeptionelle Maßnahmen, beispielsweise Dränteichuntersuchungen.

Im Auftrag meines Hauses wurden seit 2015 durch die LMS Agrarberatung GmbH mehr als 1.500 WRRL-Beratungen für die Landwirtschaft abgehalten. Darüber hinaus haben sich rund 700 Abonnenten für den Newsletter der Fachberatung angemeldet. Außerdem sind wir 2020 mit den verschärften Regelungen des Düngerechts endlich einen entscheidenden Schritt in Sachen Umsetzung der Nitratrichtlinie vorangekommen. Dies wird sich auch auf die Erreichung der Ziele der WRRL positiv auswirken.“

Damit die Bedeutung des Wassers als wichtigste Ressource in den Köpfen der Menschen ankommt, wurde der „Welttag des Wassers“ am 22. März ins Leben gerufen. Auf Initiative der Ministers Backhaus entstand aus diesem Anlass gemeinsam mit der SPD Bundestagsfraktion die Erklärung „Wasser ist Leben“.

„Ich freue mich, dass der Saarländische Umweltminister Reinhold Jost, der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies und weitere, die die Erklärung unterzeichnet haben, ein gemeinsames wichtiges Ziel haben: Wir wollen Wasser in bester Qualität verfügbar und bezahlbar zu halten – für uns, unsere Kinder und die nachfolgenden Generationen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich jeder Mensch widmen muss“, sagt der Umweltminister.

Dabei komme es darauf an, das Bewusstsein der Menschen dafür zu schärfen, dass die Verfügbarkeit von Wasser nicht selbstverständlich ist, so Backhaus. Damit könne man nicht früh genug anfangen. Das Landwirtschaftsministerium habe daher eine Broschüre zur Umweltbildung für Kinder ab 10 Jahren entwickelt:

„Pino und der kleine Wassertropfen „Aqua“ entdecken gemeinsam das Wasser. Das Heft (siehe gesonderte Pressemeldung) erweitert das Umweltbildungsprogramm aus unserem Haus und bietet neben der interessanten Lektüre auch Spielspaß an. „Pino und Aqua“ ist ab heute bei uns bestellbar oder kann auf unserer neuen Internetseite www.umweltwissen-mv.de heruntergeladen werden. Wasser ist Leben und Bildung macht Spaß“, so Backhaus abschließend.

Orte in der Seenplatte dürfen sich freuen

Schwerin – Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kann sich über erhebliche Zuwendungen des Landes freuen. Am Donnerstag übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume Dr. Till Backhaus neun Zuwendungsbescheide an Gemeinden in der Seenplatte.

In einer Videokonferenz mit den geförderten Ortschaften überreichte der Minister die Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtwert von rund 4,2 Millionen Euro. Üblicherweise hätte der Minister die Bescheide persönlich überbracht. Durch den Corona-Lockdown finden die Übergaben nun online statt. Trotz der Übergabe auf Distanz freut sich Minister Backhaus über die neuen Entwicklungen im ländlichen Raum: „Sechzig Prozent der Bevölkerung lebt nicht in den Städten, sondern im ländlichen Raum. Das sollten wir nie vergessen, wenn wir von Landes­entwicklung sprechen. Und deshalb ist es mir auch jedes Mal ein wichtiges Anliegen, dort Projekte zu begleiten. Gerne wäre ich wie sonst auch selbst vor Ort gewesen, doch in Pandemiezeiten geht die Gesundheit aller vor.“

Gefördert werden folgende Projekte:

  1. Neubau der Kindertagesstätte in der Gemeinde Lärz (Amt Röbel-Müritz)

In der Gemeinde Lärz wird eine neue Kita gebaut. Das bislang genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen qualitativen Standards an eine Kindertages­stätte. Aufgrund des desolaten Zustandes hat sich die Gemeinde deshalb für einen Neubau und eine Erweiterung der Platzkapazitäten entschieden. Der Neubau wird in Holzbauweise errichtet, ist auf das Konzept der Kita zugeschnitten und bietet somit alle Möglichkeiten für eine optimale Tagesbetreuung der Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren. Künftig können bis zu 9 Krippen- und 16 Kindergartenkinder betreut werden (insgesamt 25 Kinder, bisher waren es 22 Kinder).

Betreiber der Kita „Kinderparadies“ ist die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH.

Von den Baukosten in Höhe von einer Million Euro werden 750.000 € über den ILERL M-V übernommen. Zusätzlich kommen dazu 100.000 aus dem Strategiefond des Landes MV. Umsetzungszeitraum ist März 2021 bis Oktober 2022.

  1. Neugestaltung und Umlegen eines Erschließungsweges zwischen den Wohnblöcken und Torturm in der Ortslage Remplin (Stadt Malchin)

Die Neugestaltung des Areals zwischen den Wohnblöcken und dem Torturm in der Ortslage Remplin dient der Verschönerung des Ortsbildes.

Im Einzelnen wird eine Einbahnstraße mit einer Länge von 0,407 km und einer Ausbaubreite von 3,50 m in Asphalt mit beidseitigen Entwässerungsrinnen in Natursteinpflaster neu angelegt. Zudem werden Stellplätze errichtet und die Straßenbeleuchtung erneuert. Die vom Erschließungsweg umschlossene mittlere Fläche von 10.000 m² wird als Rasenfläche hergestellt.

  • Gesamtkosten: 925.100,00
  • Zuwendung ILERL M-V im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerung: 693.825,00 €
  • Verbleibender Eigenanteil Stadt Malchin: 231.275,00 €

Umsetzungszeitraum: März – November 2021

  1. Sanierung der Ehlert´schen Mühle im Mühlenensemble Stadt Woldegk

Die Technische Mühle (Ehlert´sche Mühle) ist eine wichtige Attraktion und Anlaufpunkt für Besucher. Sie ist in unmittelbarer Nachbarschaft der Museumsmühle, der Mühlengaststätte, dem Wasserturm und dem Backhaus gelegen ist. Durch die auszuführenden Arbeiten ist die Möglichkeit des Schaumahlens künftig wieder möglich. Der ganze Arbeitsprozess in einer Mühle kann damit unmittelbar nachvollzogen und erlebbar gestaltet werden. Durch den unermüdlichen Einsatz seines letzten Besitzers Hans Ehlert und den Verkauf an die Stadt Woldegk konnte diese Mühle als funktionierende technische Mühle erhalten bleiben. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten erfolgt nach denkmalpflegerischen Grundsätzen und in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege. Damit wird das Ziel, den Windmühlen­standort Woldegk zu erhalten bzw. zu stärken und somit eine nachhaltige Entwicklung des technisch- und naturorientierten Tourismus in der Region auszubauen, erreicht. Die Mühle ist ein vollständiges technisches Denkmal.

  • Gesamtkosten: 534.964,35 €
  • Zuschuss ILERL M-V im Rahmen der touristischen Infrastruktur: 481.467,92 €
  • Eigenanteil Stadt Woldegk: 53.496,43 Euro

Umsetzungszeitraum: April 2021 – November 2022

  1. Innenausbau Marstall zum Bürgermeisterbüro mit Besprechungsraum in der Gemeinde Ivenack (Amt Stavenhagen)

Bereits in den Jahren 2018 und 2019 wurde mit den Sanierungsarbeiten am Marstall begonnen. In einem ersten Schritt wurde die Dach- und Fassadensanierung und der Einbau neuer Fenster und Türen realisiert.

Die Gesamtkosten hierfür beliefen sich auf 1.077.631,60 €. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte reichte eine Zuwendung nach der ILERL M-V in Höhe von 808.223,70 € aus.

Weiterhin wurden im Zuge des Innenausbaus des Forstamtes im Marstall Ivenack die Leistungen der technischen Ausstattung für das Bürgermeisterbüro und den Besprechungsraum anteilig gefördert, wie z. B. Öffentliche Erschließung der Trink- und Schmutzwasserver- und entsorgung, Trink- und Abwasseranlage im Gebäude, Wärmeversorgungs­anlagen, Elektroanlagen, Fernmelde- und Informations­technik. In der Summe beliefen sich die Gesamtkosten auf insgesamt 115.231,81 €, eine Zuwendung nach der ILERL M-V in Höhe von 86.423,50 € wurde bereitgestellt. Zudem erhielt die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Kofinanzierungsfonds des Landes in Höhe von
18.725.17 €. Nunmehr soll der Innenausbau des Marstallgebäudes nach historischem Vorbild erfolgen. Es wird ein Bürgermeisterbüro und ein Gemeinschaftsraum für Versammlungen und Aktivitäten der Dorfgemeinschaft geschaffen.

Somit wird im Ergebnis das Marstallgebäude einer nachhaltigen Nutzung zugeführt (Forstamt und Gemeinde Ivenack).

  • Gesamtkosten: 441.418,00 €
  • Zuwendung ILERL M-V im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerung: 331.063,50 €
  • Verbleibender Eigenanteil Gemeinde Ivenack: 110.354,50 €

Umsetzungszeitraum: März – Dezember 2021

  1. Neubau Badesteg am Dabelower See Gemeinde Wokuhl-Dabelow (Amt Neustrelitz-Land)

Die Steganlage am Dabelower See musste aufgrund des maroden Zustandes und der damit zusammenhängenden Gefahr für die Einwohner, Besucher und Urlauber bereits im Jahr 2019 abgerissen werden. Nun soll es einen Ersatzbau geben.

Der Dabelower See ist als Badesee ein beliebtes Ausflugsziel für Einwohner und Besucher der Gemeinde Wokuhl-Dabelow und der angrenzenden Gemeinden. Die Maßnahme dient der qualitativen Verbesserung der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur.

Der Steg ist als Stahlkonstruktion mit einer Gesamtlänge von 36 m geplant mit einem beidseitigen Geländer. Die anschließende Plattform in einer Größe von 2,50 x 5,40 m kann zum Springen in das tiefe Wasser genutzt werden. Der Belag auf dem Steg wird in Lärchenholz als eine langlebige Holzart gewählt.

  • Gesamtkosten: 152.025,34 €
  • Zuwendung im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerung: 114.019,00 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 38.006,34 €
  1. Neubau einer Kneipp-Kita in der Gemeinde Kummerow (Amt Malchin)

Die bestehende Kindertagesstätte in Kummerow entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an den Betrieb einer Kindereinrichtung. Die Betriebserlaubnis läuft in 2022 aus.

Die Gemeinde Kummerow plant daher den Neubau der Kneipp-Kindertagesstätte für 40 Kinder (10 Krippen- und 30 Kindergartenplätze). Es wird ein eingeschossiges Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach errichtet. Das Flachdach wird im Eingangsbereich und Foyer unterbrochen und durch ein Satteldach akzentuiert. Im Satteldach werden Dachfenster eingebaut, die zur Belüftung und Beleuchtung dienen. Kindergarten und Kinderkrippe werden separat in einem Gebäudeflügel untergebracht, Funktionsbereiche und der Büro- und Personalbereich werden über das Foyer erschlossen, der ebenfalls als Mehrzweck- und Spielbereich genutzt werden kann. Zudem werden Pkw-Stellflächen und Zuwegungen mit Betonsteinpflaster errichtet. Weiterhin sollen Wiesen und eine Wildblumenwiese mit Spielgeräten angelegt werden.

  • Gesamtkosten: 998.000,00 €
  • Zuwendung (ILERL M-V) im Rahmen der Grundversorgung: 748.500,00 €
  • Kofinanzierungshilfe Innenministerium: 150.000,00 €
  • Verbleibender Eigenanteil Gemeinde: 99.500,00 €

Durchführungszeitraum: März 2021 – November 2022

  1. Abbruch ehem. Schulgebäude in der Gemeinde Burow (Amt Treptower Tollensewinkel)

Auf dem Schulgelände der Schule in der Gemeinde Burow sollen folgende bauliche Anlagen abgerissen werden:

  • Altes Schulgebäude
  • Schwimmbad mit Kinderbecken und Rutsche sowie eine unterirdische Pumpanlage
  • Sozialtrakt
  • Angrenzende Baracke

Der Abbruch erfolgt einschließlich der vorhandenen Fundamente im Erdreich. Somit erfolgt zunächst eine „Schandfleckbeseitigung“ und die anschließende Bereinigung der Fläche. Die durch den Abbruch der Schwimmhalle freiwerdende Fläche soll für eine Wohnbebauung genutzt werden. Zudem soll der Schulhof erweitert und neugestaltet werden.

  • Gesamtkosten: 184.450,00 €
  • Zuschuss ILERL M-V: 138.337,50 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 46.112,50 €
  • Durchführungszeitraum: März – Dezember 2021
  1. Ausbau Weg an den Klärteichen – Gemeinde Burow (Amt Treptower Tollensewinkel)

Der vorhandene Weg an den Klärteichen in Burow soll im Rahmen der Flurneuordnung aufgrund des maroden Zustandes ausgebaut werden. Der Weg hat einen verbindenden Charakter zwischen der Ortslage Burow und der Landesstraße 35 und dient somit als Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr. Weiterhin werden die anliegenden landwirtschaftlichen Flächen zur Bewirtschaftung erschlossen. Der vorhandene Weg besteht aus alten Betonplatten in Spurbahnen.

Nunmehr soll der Weg auf einer Länge von 843 m in Asphalt ausgebaut werden. Zusätzlich werden Ackerauffahrten und eine Ausweichstelle von 50 m angelegt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,0 m.

  • Gesamtkosten: 514.790,11 €
  • Zuwendung im Rahmen der Flurneuordnung: 463.311,09 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 51.479,02 €
  • Durchführungszeitraum: Mai – Oktober 2021
  1. Ausbau des ländlichen Weges von der K 35 in Richtung Liepen – Gemeinde Gielow (Amt Malchin)

Die Gemeinde Gielow beabsichtigt im Rahmen der Flurneuordnung den Weg von der Kreisstraße MSE 35 in die Ortslage Liepen auszubauen. Der Weg hat eine Länge von ca. 200 m, eine Breite von ca. 3,0 m und befindet sich derzeit in einem unbefestigten Zustand. Aufgrund der Verkehrsbelastung durch Bus- und Entsorgungsfahrzeuge ist der Weg verkehrstechnisch unzureichend und nicht im erforderlichen Maße nutzbar.

Der nunmehr geplante Ausbau des ländlichen Weges soll in Asphaltbauweise in einer Breite von 3,50 m mit beidseitigen Banketten von 0,75 m erfolgen, einschl. Rohrleitungen und Entwässerungsgräben für die Oberflächenentwässerung. Mit der Baumaßnahme sollen die örtlichen Verkehrsverhältnisse für die Bürger, die Entsorgungsunternehmen sowie für den ÖPNV nachhaltig verbessert werden.

  • Gesamtkosten: 263.884,29 €
  • Zuwendung im Rahmen der Flurneuordnung: 237.495,86 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 26.388,43 €
  • Durchführungszeitraum: April – Oktober 2021

Des Weiteren erhält die Gemeinde Gielow vom StALU MS in 2021 eine Zuwendung in Höhe von 39.825,00 € für die Sanierung der Grundschule. Mit der Zuwendung soll die Hortbetreuung qualitativ und nachhaltig verbessert werden. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Malerarbeiten
  • Erneuerung der Fußböden
  • Erneuerung WC-Anlage
  • Einbau von Schallschutzdecken
  • Erneuerung Beleuchtung

Backhaus: Millionen für Tierwohlforschung

Dummerstorf – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 21,2 Millionen Euro an das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN) in Dummerstorf bei Rostock übergeben. Per Videoschalte würdigte der Minister die Bedeutung des Instituts und sicherte ihm organisatorische Hilfe bei der Neuaufstellung zu:

„Das FBN hat aus vielerlei Perspektive eine herausragende Bedeutung für unser Land. In schönster Lage wird hier in Dummerstorf anwendungsorientierte Forschung betrieben, um Lösungen für eine nachhaltige Nutztierhaltung zu entwickeln. Mit seinen rund 300 Mitarbeitenden genießt das Institut über die Landesgrenzen hinaus einen sehr guten Ruf. Mit dem Zuwendungsbescheid sichern wir auch nach dem Ausscheiden aus der Leibniz-Gemeinschaft die Fortführung dieser wichtigen Arbeit. Das Land MV und auch das BMEL stehen hinter dem FBN und werden es in dieser schwierigen Phase der Neuausrichtung unterstützen. Unser gemeinsames Ziel ist die Wiederaufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft. Die dazu nötigen Reformprozesse wurden bereits eingeleitet“, betonte Minister Backhaus.

Bislang lag der Schwerpunkt der Arbeit des FBN vorrangig in der Erforschung der Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere, darunter besonders die genetischen und physiologischen Grundlagen sowie die Umwelt der Tiere. Grundsätzliches Ziel der Arbeit bleibt auch weiterhin die Verbesserung des Tierwohls in den verschiedenen Management- und Haltungssystemen. Künftig sollen jedoch organisatorische Reformen des Instituts neue innovative Forschungsansätze eröffnen, um vor allem die interdisziplinäre Forschung zu verstärken.

Der Minister verweist in diesem Zusammenhang besonders auf die enge Verbindung mit der Universität Rostock: „Ich begrüße die enge Zusammenarbeit von FBN und Universität ausdrücklich. Die praxisbezogene Lehre und die regionale Bündelung von Forschungspotentialen ist nicht nur ein großer Standortvorteil, sondern auch ein ungeheurer Gewinn für die Qualität unserer Landwirtschaft. Wer hochwertige Lebensmittel möchte, braucht gesunde und zufriedene Tiere. Dafür sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse unverzichtbar.“

Die bewilligten Gelder in Höhe von etwa 21,2 Millionen Euro setzen sich aus 11 Millionen Bundes- und weiteren 9 Millionen Landesmitteln zusammen und sichern den laufenden Betrieb des Instituts sowie Investitionen für 2021. Hinzu kommen rund 3,9 Millionen Euro Drittmittel.

Beschaffung von Impfstoff

Schwesig: Jeder Impfstoff, der sicher ist und wirkt, bringt uns weiter

Schwerin – Im Anschluss an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs am 18. März 2021 der Länder erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Schwerin: „Wir haben heute im Gespräch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gemeinsam deutlich gemacht, dass wir mit der Impfstoffbestellung durch die Europäische Union nicht zufrieden sind. Das zögerliche Handeln bei der Bestellung hat dazu geführt, dass die EU-Staaten in den vergangenen Monaten weniger Impfstoff zur Verfügung hatten als andere“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben aber auch den Blick nach vorn gerichtet. Frau von der Leyen hat deutlich gemacht, dass in den kommenden Monaten weiterer Impfstoff kommen wird. Ich habe mich in der Diskussion außerdem dafür ausgesprochen, dass wir weitere Produktionsstandorte zur Impfstoffherstellung in Europa brauchen. Und ich habe in der Diskussion angemahnt, dass die Wirksamkeit des Sputnik-Impfstoffs geprüft werden muss. Jeder Impfstoff, der wirkt und sicher ist, bringt uns weiter“, sagte Schwesig weiter.

Im ersten Teil der Konferenz ging es insbesondere um die Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Pflege. In ihrem Beschluss sprechen sich die Länder dafür aus, dass die deutschen Krankenhäuser und Universitätsklinika einen Ausgleich für coronabedingte Ausfälle erhalten. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wollen Bund und Länder an einer Neuordnung der Gesundheitsfachberufe arbeiten. „Wir brauchen gut qualifiziertes Personal in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich deshalb in den Beratungen dafür ausgesprochen, dass das Abschließen von Verträgen zwischen den Pflegekassen und den Leistungserbringern der stationären und ambulanten Pflege an die Einhaltung von definierten Mindeststandards in den Arbeits- und Ausbildungsbedingungen geknüpft wird.“

Küsten­schutz von Südost-Rügen

Insel Rügen – Auf Rügen haben in dieser Woche die Bauarbeiten zur Ver­besserung des Sturmflutschutzes von Ortslagen südlich von Göhren begonnen. Bis Ende Mai 2021 werden an zwei Abschnitten zwischen Göhren und Gager auf einer Gesamtlänge von ca. 2,2 Kilometer mehr als 200.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Bauherr ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. Bauausführender ist die Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen.

„Es handelt sich um eine geplante Wiederholungsaufspü­lung, die immer dann erfolgt, wenn das sogenannte Verschleißteil von Dünen fast abgetragen ist. Die Maß­nahme wird also das in den letzten Jahren am Strand und in den Dünen abgetragene Material ersetzen und damit den Küstenschutz in diesem Abschnitt zuverlässig sichern“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Denn Strand und Dünen sind wichtige Elemente des Sturmflutschutzes von Ortslagen an der Küste.“

Der Sand wird aus einer relativ nahen marinen Lager­stätte des Landes vor Koserow (Usedom) gewonnen. An Bord des Baggerschiffes wird der Sand gesiebt und die Sandqualität wird kontrolliert. Nach der Aufspülung werden die Dünen mit Strandhafer bepflanzt.

Die Maßnahme wird insgesamt ca. 2,3 Mio. Euro kosten. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. 30 Prozent der Mittel werden durch das Land MV aufgebracht.