Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung in Schwerin den Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Unser Ziel ist es, durch die Testungen so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder das Wahrnehmen von körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das Testen ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten alternativlos. Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.
Es gibt verschiedenen Wege um anerkannte Schnelltests durchzuführen: In den Schnelltesteinrichtungen können Schnelltests, so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese Tests zahlt der Bund.
„Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld einen Termin für die Testung besorgen“, sagte Glawe. Die Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden von dem jeweiligen Schnelltestzentrum oder der beauftragten Teststelle ausgestellt. Das sind zum Beispiel Apotheken, kommunale Einrichtungen oder auch Hilfsorganisationen, die diese Tests durchführen. Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken.
Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt. „Das Netz wird weiter ausgebaut“, so Glawe.
Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend gefordert, ihre Beschäftigten auf das Corona-Virus zu testen. „Der Arbeitgeber kann nach entsprechender negativer Coronavirus-Testung mit einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht eine Bescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde. Dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Mit der Bescheinigung ist beispielsweise der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry Glawe weiter.
Für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise einem Friseurbesuch ist ein Schnelltest oder ein Selbsttest nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Das kann entweder durch das Vorlegen einer Bescheinigung durch einen Test im Schnelltestzentrum oder durch das Vorlegen einer Testbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgen.
Eine weitere Variante für das Ermöglichen einer körpernahen Dienstleistung wäre der Selbsttest unter Aufsicht. Er kann durch den jeweiligen Dienstleistungsanbieter zur Verfügung gestellt werden, oder der Kunde bringt den Selbsttest selbst mit. Der Selbsttest ist nur für die Ausführung der jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.
Gültigkeit: Soweit in der Corona-Verordnung Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse geregelt sind, gelten diese, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe, ab dem 06. April 2021; für die in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse ab dem 31. März 2021. In der Hansestadt Rostock gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse abweichend von Satz 3 ab 10. April 2021.