Neue Rektorin der Universität Greifswald

Feierliche Investitur in der historischen Aula der Universität

Greifswald – Die Universität Greifswald wird weiterhin von einer Frau geleitet. Prof. Dr. Katharina Riedel ist am Vormittag bei der feierlichen Investitur in ihr Amt als Rektorin eingeführt worden. Die Mikrobiologin übernimmt den Staffelstab von Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, die nach zwei Amtszeiten in den Ruhestand geht. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat Prof. Katharina Riedel in Greifswald zur neuen Rektorin ernannt. Wegen der Corona-Pandemie konnte die traditionelle akademische Feier in der historischen Aula der Universität nur verkürzt und mit einem kleinen Personenkreis unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln stattfinden. Sie wurde jedoch live im Internet übertragen.

„Prof. Katharina Riedel prägt mit ihrer exzellenten Arbeit seit über zehn Jahren die Entwicklung der Universität Greifswald“, würdigte Wissenschaftsministerin Martin. „Mit ihr hat die Universität eine hervorragende Nachfolgerin gefunden. Ich freue mich außerordentlich, dass mit ihr erneut eine starke Frau an der Spitze der Universität steht und ihre Geschicke leitet. Frau Riedel hat als Prorektorin für Forschung und Transfer sowie internationale Angelegenheiten und Gleichstellung weitreichende Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung gesammelt“, sagte Martin. Sie bringe damit das beste Rüstzeug für ihre künftige Tätigkeit als Rektorin mit.

„Neben Forschung und Transfer wird vor allem der Bereich von Studium und Lehre viel Aufmerksamkeit erfordern. Dies ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Digitalisierung in Studium und Lehre sowie in der Hochschulverwaltung von besonderer Bedeutung und zugleich eine große Herausforderung“, so die Wissenschaftsministerin weiter. „Ich wünsche der neuen Rektorin viel Erfolg für ihre wichtigen Aufgaben und dass sie mit ihrem Team die Universität Greifswald mit viel Innovationskraft und Freude in eine gute Zukunft steuert. Das wünsche ich mir für die Hochschule, das wünsche ich mir aber auch für Mecklenburg-Vorpommern. Denn die Universität Greifswald ist ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung unseres Landes.“

Außerdem dankte Martin Riedels Vorgängerin, Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber für ihr langjähriges Wirken und großes Engagement: „Frau Weber kann mit Stolz auf zwei sehr erfolgreiche Amtszeiten zurückblicken. Unter ihrer Leitung ist es gelungen, die Studienanfänger- und Studierendenzahlen über die Jahre trotz der demografischen Herausforderungen und der Corona-Krise zu stabilisieren. Das verdient großen Respekt. Zu ihrer Leistungsbilanz gehört auch die Profilierung und Stärkung der Forschung und die Internationalisierung der Universität. Dies findet Ausdruck in hohen Drittmitteleinnahmen, steigenden Zahlen ausländischer Studierender und in ganz oder teils englischsprachigen Studiengängen. Nicht zu vergessen ist der deutsch-polnische Lehramtsstudiengang mit der Universität Szczecin, der in diesem Wintersemester starten wird.“

Martin dankte Prof. Weber zudem für das gemeinsame Anliegen, neue Akzente in der Lehrerbildung zu setzen. „Ich freue mich sehr über den neuen Studiengang Grundschulpädagogik und die Erweiterung um das gymnasiale Lehramtsstudium im Fach Physik. Das haben wir, ich darf es so sagen, sehr gut hinbekommen. Zu den neuen Studiengängen gehört auch die Psychotherapie, die auf diese Weise erstmals ihren Platz im grundständigen akademischen Studium erhält“, führte die Ministerin aus. „Frau Professorin Weber hat sich zudem für die Frauenförderung und Genderforschung eingesetzt. Die neue Professur für Gender Studies ist ihr, wie ich weiß, ein Herzensanliegen. Ihre Kompetenz und Erfahrung bringt sie im Vorpommernrat ein und war Mitglied in dem von der Ministerpräsidentin berufenen Zukunftsrat. Als Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz hat Frau Weber nicht nur die Universität Greifswald, sondern alle Hochschulen des Landes in den Fokus des überregionalen Interesses gerückt. Damit hat sie Verbindungen und Netzwerke geschaffen, die von unschätzbarem Wert sind“, lobte Martin.

Die neue Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel steht an Position 353 der Liste der Rektorinnen und Rektoren der Universität. Prof. Riedel studierte Biologie an der Technischen Universität München und promovierte 1998 am dortigen Institut für Mikrobiologie. Im Jahr 2006 hat sie sich an der Universität Zürich habilitiert. Nach einer Professur an der Universität Braunschweig wurde sie 2011 Professorin für Mikrobiologie an der Universität Greifswald. Von 2013 bis 2020 war sie Geschäftsführende Direktorin des Instituts. Von 2016 bis 2017 war sie Prodekanin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und von 2017 bis zur Amtsübernahme Prorektorin für Forschung und Transfer sowie internationale Angelegenheiten und Gleichstellung. Seit 2020 ist sie außerdem kommissarische Gründungsdirektorin des Helmholtz-Instituts in Greifswald.

Papendorf mit eigenem Hoheitszeichen

Papendorf – Innenminister Torsten Renz überreichte heute dem Bürgermeister der Gemeinde Papendorf im Landkreis Rostock, Herrn Jürgen Ahrens, die Urkunde für das neue Gemeindewappen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes sowie die Genehmigung der Flagge.

„Ich freue mich mit der Gemeinde, dass der Wunsch nach einem eigenen Wappen nun erfüllt ist. Für Papendorf war und ist es wichtig, dass sich Geschichte und Natur in dem Wappen widerspiegeln. Es zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, sagte Innenminister Renz.

Südlich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und westlich der Warnow liegen die Orte Sildemow, Gragetopshof, Papendorf, Groß Stove und Niendorf. Sie bilden zusammen die Gemeinde Papendorf. Alle Dörfer sind landwirtschaftlich geprägt, und so war es naheliegend, als Symbole fünf Rüben zu wählen, die für die Zahl der Gemeinden und für die Landwirtschaft als Alleinstellungsmerkmal gegenüber den anderen Gemeinden des Amtes Warnow-West stehen. Mit einem Wellenbalken soll die in die Ostsee fließende Warnow symbolisiert werden, die an die Gemarkung der Gemeinde Papendorf angrenzt. Ein Greifenkopf auf blauem Untergrund steht für die Stadt Rostock und symbolisiert sowohl die jahrhundertlange Zugehörigkeit zu Rostock als auch die wirtschaftliche Verbundenheit der Orte mit der Stadt.

„Das Wappen spiegelt die geschichtliche Vergangenheit und ein Besinnen auf die geographische Schönheit der Region wieder. Nun können Wappen und Flagge präsentiert und die Besucher der Gemeinde damit begrüßt werden“, so Innenminister Renz.

Modellregion für Erneuerbare Energien

Inseln Usedom – Mit einer virtuellen Konferenz wurde heute (31. März 2021) das Interreg-Projekt „Modellregion der Erneuerbaren Energien – Inseln Usedom und Wollin“ gestartet. Das Treffen wurde vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem polnischen Regionalen Raumplanungsbüro der Wojewodschaft Westpommern in Stettin initiiert. Es diente dem Kennenlernen der Partner und einem ersten Austausch über die Projektinhalte, mit denen den Erneuerbaren Energien ein spürbarer Schub versetzt werden soll. An der heutigen Konferenz beteiligten sich Gemeinden und Ämter der beiden Inseln, Energieversorger, Unternehmer und Interessensvertretungen sowie interessierte öffentliche Stellen.

Energieminister Christian Pegel zeigte sich überzeugt, dass konkrete Änderungen hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und im Tourismus möglich seien: „Wir haben die Chance, grenzüberschreitend gemeinsam ein Flaggschiff für den Ostseeraum zu entwickeln. Wir können zeigen, dass es gelingen kann, in den Insellagen mit hohen touristischen Nachfragen Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und zu nutzen. Ich freue mich besonders, dass auch die kommunalen Protagonisten dabei sind, denn am Ende wird es auf ihre Bereitschaft, ihre Tatkraft und ihre Werbung für dieses wichtige Anliegen ankommen.“

Der Marschall der Wojewodschaft Westpommern, Ol-gierd Geblewicz wies darauf hin, dass Westpommern führend bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Quellen sei: „Bereits drei Viertel des Energieverbrauchs in der Wojewodschaft decken wir aus Erneuerbaren Energien, was uns an die Spitze der europäischen Regionen bringt. Die Begrenzung der lokalen Emissionen wirkt sich auf die Lebensqualität und die touristische Attraktivität der Region aus. Und da Abgasemissionen und Smog nicht an nationalen Grenzen haltmachen, ist uns die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei einem nachhaltigen Energieansatz umso wichtiger. Das MoRE-Projekt steht im Einklang mit der Vision Westpommerns als ‚grüne Region‘. Sein Ansatz ist wegweisend, da wir zum ersten Mal großen Wert auf die Energiewende des Heizungssektors legen – was in unserem Land und in unserer Region immer noch eine große Herausforderung darstellt.“

Im Arbeitspaket 1, das von der Westpommerschen Technischen Universität in Stettin verantwortet wird, geht es um die Erstellung eines Energieporträts der Inseln. Dabei soll sowohl der Energieverbrauch ermittelt werden als auch Potenziale für eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien. Arbeitspaket 2 wird unter Leitung des Raumplanungsbüros der Wojewodschaft Westpommern konkrete Maßnahmen erarbeiten, um den bestehenden Energie-Mix zu optimieren. Das Arbeitspaket 3 beschäftigt sich mit den deutschen und polnischen Strategiepapieren und Planungsunterlagen. Hier geht es unter Federführung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung darum, die Festlegungen so auszugestalten, dass die Energiewende unter breiter Akzeptanz der Wirtschaft und der Bevölkerung umgesetzt werden kann.

Am Ende dieses Prozesses soll eine gemeinsame Erklärung der Projektpartner stehen, in der sie sich auf Grundsätze und Methoden verständigen, wie sie die Idee einer Modellregion erneuerbarer Energien der Inseln Usedom und Wollin umsetzen wollen. Insgesamt sollen die Inseln grüner werden und unter einem eigenen Label ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten.

Ansprechpartner für das Projekt sind auf polnischer Seite Frau Justyna Strzyżewska (jst@rbgp.pl) und auf deutscher Seite Herr Martin Sein (martin.stein@em.mv-regierung.de).

Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – „Kinderschutz braucht Prävention, Kooperation, Intervention und Sanktion. Darauf müssen unsere Maßnahmen bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes ausgerichtet sein,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die am Dienstag vorgestellte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit großer Sorge betrachtet Drese darin den Zuwachs im Bereich der sexuellen Gewalt, vor allem die Verbreitung von Kinderpornografie. Diese spiele sich hauptsächlich im Internet ab. „Die zunehmenden Zahlen sind sicherlich auch ein Indiz für die wachsende Aufdeckung durch die Ermittlungsbehörden“, so Drese. Dennoch müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Drese: „Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie und Strafverfolgung im Internet stellt die Landesregierung der Landespolizei ab diesem Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.“

Die Ministerin begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Strafrahmen für sexuelle Gewalt an Kindern insbesondere im Bereich des Erwerbs, Besitzes und Weiterverbreitung von Kinderpornografie weiter angehoben und jede Form als Verbrechen eingestuft wird.

Zudem gilt es nach Ansicht von Ministerin Drese die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zu verstärken. Drese: „Substantiell ist dabei eine bessere Vernetzung. Alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen. Wir wollen, dass Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter Schutzorte und Anwälte für Kinder sind.“

Drese sieht in der systemübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz einen Schwerpunkt für zukünftige Aktivitäten. Wir werden unsere Unterstützungsmaßnahmen so ausrichten, dass alle Partner im Kinderschutz besser erreicht werden. Auch der 11. Landespräventionstag 2021 hat den Kinderschutz zum Schwerpunktthema. Drese: „Die Landesregierung wird ihren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen.“

Südbahn startet am 30. April

Ab 2022 bestellt das Land die Züge

Schwerin – Ab der Saison 2022 wird wieder die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Strecken zwischen Waren und Malchow (RB15: „Südbahn Ost“) sowie Mirow und Neustrelitz (RB16: „Kleinseenbahn“) bestellen. Außerdem wird es auch weiter Saisonverkehr in den Sommermonaten auf dem erweiterten östlichen Südbahnabschnitt zwischen Malchow und Karow, dem westlichen Abschnitt zwischen Parchim und Karow sowie auf der südlichen Achse zwischen Karow und Plau am See geben.

„Damit wird der ganzjährige Betrieb der Regionalbahnlinien 15 und 16 mindestens im bisherigen Umfang bis Ende 2027 gesichert. Unser Ziel ist es darüber hinaus, das Angebot sowohl für die ,Südbahn Ost‘ und die ,Kleinseenbahn‘ wie auch für die sommerlichen Saisonverkehre ab 2022 auszuweiten“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bereits im Januar haben der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der den Bahnverkehr auf den Strecken zwischen Waren und Malchow (seit 2017) sowie Mirow und Neustrelitz (seit 2012) bisher bestellt hat, und das Land vereinbart, die Aufgabenträgerschaft wieder ans Land zurück zu übertragen. „Die angestrebten Effizienzvorteile in Aufgabenträgerschaft des Landkreises wirken nicht mehr. Zusammen mit den reaktivierten Streckenabschnitten für den sommerlichen Saisonverkehr soll nun deshalb ein ganzheitliches Angebotskonzept für die Südbahn aus einer Hand zum Tragen kommen“, begründet Christian Pegel,

Zurzeit laufe das Verfahren zur Vergabe der Leistungen im Südbahnnetz und für die „Kleinseenbahn“. „Zum Sommer dieses Jahres sollte klar sein, welche Unternehmen dann welche Leistungen auf den Strecken anbieten können und entsprechend den Zuschlag erhalten. Die angestrebten Angebotsausweitungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen des laufenden Vergabeverfahrens ab“, sagt der Minister zum aktuellen Stand.

In diesem Jahr startet der Saisonverkehre im Südbahnnetz – vorausgesetzt, die Corona-Pandemie lässt dies zu – am 30. April und wird bis zum 12. September fortgeführt. Wie im vergangenen Jahr werden damit auch in dieser Urlaubssaison an den Wochenenden wieder drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See (RB14/RB19) fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Um das Freizeitvergnügen rund um den Plauer See noch länger genießen zu können, werden die Züge in dieser Sommersaison jeweils zwei Stunden früher als im vergangenen Jahr verkehren. Somit erreicht man Plau am See am Freitagnachmittag bereits um 17.30 Uhr statt wie bisher um 19.30 Uhr. An den Wochenendtagen können Frühaufsteher schon um 9.30 Uhr mit der Bahn in Plau am See ankommen.

Auch die Hanseatische Eisenbahn (Hans) wird drei ihrer Fahrten an den Wochenenden ab dem 1. Mai wieder über Malchow hinaus bis nach Alt Schwerin und Karow verlängern (RB15). Karow erreicht man dann gegen kurz vor 10 Uhr am Vormittag sowie kurz vor 14 und 16 Uhr am Nachmittag. In die Gegenrichtung nach Waren verkehren die Züge, nach kurzem Aufenthalt in Karow, dann jeweils kurz nach der vollen Stunde.

Ergänzt wird das Nahverkehrsangebot auch in diesem Jahr durch die Busse der Linie 77, die meist stündlich zwischen Malchow, Karow, Plau am See, Lübz und Parchim verkehren. Sie sichern in Malchow und Parchim den Anschluss an den Bahnverkehr und bedienen zudem weitere Orte in der Ferienregion.

Weiter berichtet Christian Pegel: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. Für die RB19-Strecke zwischen Parchim und Plau am See werden die Fahrpreise der Odeg auf das Tarifniveau der Buslinie 77 der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) abgesenkt. Die Bahn- und Bus-Unternehmen erkennen während der Saison die Fahrausweise der jeweils anderen im gesamten Streckennetz zwischen Waren, Plau am See und Parchim gegenseitig an. So können z.B. Reisende mit einem Fahrausweis der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) die RB19 der Odeg wie auch umgekehrt Reisende mit einem Fahrschein der Odeg die Busse der Linie 77 der VLP nutzen.“

Schüler und Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern können zudem mit dem „Schülerferienticket MV“ und dem „Azubiticket MV“ ebenfalls jederzeit auf den genannten Bus- und Bahnstrecken reisen. Mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es dieses Jahr erstmals möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, aber beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg, mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Und Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ – in Verbindung mit dem „MV-Ticket“ – für nur sechs Euro auch ihr Rad günstig in Bahn und Bus mitnehmen.

Die Kosten für den diesjährigen Saisonverkehr auf der gesamten Südbahnstrecke in Höhe von mehr als 500.000 Euro trägt das Land.

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Nürnberg – „Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

AstraZeneca nur für über 60-Jährige

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Gesundheitsminister der Länder haben zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber beraten.

„Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gelten auch für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird diese umsetzen. Ziel ist es nun, durch entsprechende Planungen, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass möglichst geringe Terminänderungen bei den Impfungen notwendig sind. Oberste Priorität ist es, dass Impfen weiter am Laufen zu halten und weitere Impftermine zu vergeben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Impfstoff von AstraZeneca soll künftig grundsätzlich nur noch zum Einsatz bei Personen kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „In den Impfzentren werden die bereits vereinbarten Termine bestmöglich erhalten bleiben. Dort wo AstraZeneca für unter 60-Jährige vorgesehen war, werden diese nun auf BioNTec/Pfizer oder Moderna umgebucht“, so Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben worden sind, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. „Hier will die STIKO schnellstmöglich eine Empfehlung abgeben, wie mit der Zweitimpfung zu verfahren ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen. Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen. Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.