Kommunalwahlen und Corona-Pandemie

Schwerin – Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in den nächsten Wochen und Monaten soll trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie so abgesichert werden, dass alle Wahlen zeitgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Dazu hatte der Landtag im Dezember 2020 das Landes- und Kommunalwahlgesetz ergänzt und am 11. Februar 2021 die Feststellung getroffen, dass die Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Form der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich ist. Damit wurde das Ministerium für Inneres und Europa ermächtigt und zugleich aufgefordert, durch Rechtsverordnung alle Regelungen zu treffen, die erforderlich sind, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu ermöglichen.

Die Verordnung des Innenministeriums wurde heute dem Kabinett vorgelegt, nun muss noch der Landtag zustimmen.

„Wir betreten hier wahlrechtliches Neuland, um auch in Pandemiezeiten demokratische Wahlen bei gleichzeitiger Minimierung der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung abhalten zu können und wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Daher haben wir einen Weg gesucht und auch gefunden, der nicht nur uns rechtlich tragfähig erscheint, sondern der auch vom Städte- und Gemeindetag anerkannt wird“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag die Regelungen auf der kommenden Sitzung mittragen wird.“

Mit der Verordnung wird die Möglichkeit eröffnet, kommunale Wahlen bis zum 30. Juni 2021 bei hohen Inzidenzen vor Ort entweder zu verschieben oder als ausschließliche Briefwahl durchzuführen.

Wenn im Wahlgebiet am 41. Tag vor einer kommunalen Wahl vom zuständigen Gesundheitsamt ein 7-Tages-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird und dieser auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, kann die Gemeindevertretung (bei einer Gemeindewahl) oder der Kreistag (bei einer Kreiswahl) die Wahl um mindestens zwei Wochen verschieben. Für den neuen Wahltermin entscheidet die Kommunalvertretung dann, ob die Wahl nach den allgemeinen Regeln oder als Briefwahl stattfinden soll.

Insbesondere bei Inzidenzen im Bereich zwischen 100 und 200 kann es je nach den örtlichen Verhältnissen besser sein, auf die Briefwahl auszuweichen. Etwa dann, wenn zum Beispiel vor Ort keine ausreichend großen Wahlräume zur Verfügung stehen, die einen Wahltag unter Einhaltung der AHA-Regeln ermöglichen würden.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und darüber und mit einem diffusen Infektionsgeschehen besteht die Pflicht, die Wahl als ausschließliche Briefwahl durchzuführen. Die Entscheidung darüber, trifft der verantwortliche Wahlleiter.

„Es geht in der Verordnung nicht darum, die Landtagswahl als ausschließliche Briefwahl vorzubereiten“, betont Innenminister Renz.

Mit der Verordnung werden auch die Anforderungen an Parteien, die noch nicht im Landtag vertreten sind, deutlich abgesenkt: Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Landtagswahl wird von bisher jeweils 100 für diese Wahl auf jeweils 30 Unterschriften reduziert. Dies gilt allerdings nur für die Landtagswahl; der Bund hat in Vorbereitung der Bundestagswahl keine entsprechende Regelung geschaffen.

Weiter werden den Parteien neue Möglichkeiten für die Parteiversammlungen angeboten, auf denen die Kandidaten bestimmt werden. Da zeitgleich mit dem Landtag auch der Bundestag gewählt wird, erfolgt dies durch einen Verweis auf die entsprechende Verordnung des Bundes https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise-covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html.

Im Wesentlichen geht es um folgendes:

  • Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern können (mit Ausnahme der Schlussabstimmung) ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden.
  • Das Verfahren zur Wahl von Wahlbewerbern kann statt durch eine Versammlung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die Schlussabstimmung über einen Wahlvorschlag kann im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Brief- und Urnenwahl durchgeführt werden, auch wenn dies nach der Satzung der Partei nicht vorgesehen ist.

Diese neuen Möglichkeiten von Parteiversammlungen sind ein Angebot an die Parteien, die sie auch für die Kommunalwahlen nutzen können, aber nicht müssen.

Arbeitsmarkt Februar 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8.900 Arbeitslose gestiegen (+14,2 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,7 Prozent. Insgesamt sind aktuell somit 71.600 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist auch in Pandemiezeiten zwar insgesamt als robust, die Lage bleibt dennoch weiter angespannt. Vor allem Dienstleistungen, Einzelhandel und das Hotel- und Gastgewerbe spüren die Krise besonders. Dennoch wird das Personal bestmöglich gehalten. Fachkräftesicherung ist eine der besten Vorsorge, um bei möglichen Lockerungen bestmöglich den Betrieb hochzufahren. Das ist eine Herausforderung. Hierbei unterstützen die Wirtschaftshilfen und das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der Arbeitslosen um 900 (+1,3 Prozent) gestiegen.

Im Rahmen der Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind 121 Anträge auf Brückenfinanzierung mit einem beantragten Volumen von rund 542.000 Euro eingegangen. 103 Anträge mit einem Volumen von rund 445.000 Euro sind bisher bewilligt und 69 Anträge mit einem Volumen von etwa 358.000 Euro sind bereits ausgezahlt worden. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötigte Hilfe zu ermöglichen“, so Glawe weiter. Mit der Brückenfinanzierung finanziert das Land Unternehmen, die unter anderem seit dem 16. Dezember 2021 geschlossen sind. Die Antragsfrist endete am 28. Februar.

Im Februar 2021 haben 1.100 Betriebe für 11.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Nachfrage ist im Vergleich zum Januar gesunken (2.300 Betriebe für 19.600 Beschäftigte)“, sagte Glawe. Nach – hochgerechneten – Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im November 2020 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 37.900 Beschäftigte in 5.700 Betrieben in Kurzarbeit. „Kurzarbeit hilft, die Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufedern. Die Kurzarbeit verschafft Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit um besser durch die Krise zu kommen. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei weiter um Betriebe aus dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheitswesen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Ein Jahr Corona-Pandemie in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie hält Mecklenburg-Vorpommern seit nunmehr einem Jahr in Atem. „Das Corona-Virus hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Gesellschaftlich, wirtschaftlich und auch im medizinischen Bereich sind die Belastungen enorm. Auch unser Gesundheitssystem wird seit einem Jahr auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Es lässt sich feststellen: Die Versorgung wird auch in Krisenzeiten weiter bestmöglich gewährleistet. Das zeigt auch, unser Gesundheitssystem stellt sich flexibel auf Veränderungen ein – es funktioniert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Am dritten März 2020 wurden erstmals Corona-Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Die Pandemie hat gleichzeitig auch Schwachstellen im System aufgezeigt. „Hierzu zählte zu Beginn der Pandemie vor allem das Fehlen von Schutzkleidung. Die durch den Lockdown bedingten Ausfuhrbegrenzungen haben zur weltweiten Nachfrage und zu Engpässen sowohl bei persönlicher Schutzausrüstung als auch im Bereich der Medizinprodukte geführt. Das hat uns gezeigt, wie sensibel die internationalen Wirtschaftsverflechtungen sind. Es ist wichtig, dass Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern bei der Sicherung der Grundversorgung von anderen unabhängiger wird“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte auch auf eine der größten Errungenschaften der Medizin aufmerksam. „Es ist für die Gesellschaft eine außerordentliche und wahrscheinlich auch noch nie da gewesene Leistung in der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, in der ein Impfstoff in nur so kurzer Zeit gewonnen werden konnte. Von dieser Leistung profitiert am Ende die ganze Welt“, so Glawe weiter.

„Der Wunsch nach mehr Normalität ist bei uns allen groß. Impfen ist dabei der Schlüssel, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Vieles hängt von der Bereitschaft ab, sich impfen zu lassen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität, das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben“, betonte Glawe weiter. „Entscheidend für das Vorankommen bei den Impfungen der heimischen Bevölkerung ist, dass die Lieferungen mit Impfstoff stabil sind und wir kontinuierlich mehr Impfstoff bekommen. Da bleibe ich zuversichtlich.“

Der Minister dankte abschließend allen Beteiligten, die das Versorgungssystem am Laufen halten. „Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, Labore, Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal in den Einrichtungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Impf- und Testzentren und bei den mobilen Teams sowie beispielsweise auch im Besonderen die Transport- und Logistikbranche – alle sorgen in der gesamten Pandemiezeit gemeinsam dafür, dass das gesellschaftliche System in Deutschland stabil bleibt. Das verdient unser aller Respekt. Sie alle tragen dazu bei, den Menschen eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Corona-Hilfe für den SV Warnemünde

Schwerin – Die Zweitliga-Volleyballer vom SV Warnemünde bekommen finanzielle Unterstützung des Landes. „Der Verein erhält einen Zuschuss in Höhe von gut 37.000 Euro aus der Liquiditätshilfe für professionelle und semiprofessionelle Sportvereine“, teilte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir unterstützen den Verein, die durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Defizite auszugleichen. Damit wollen wir die Teilnahme des SV Warnemünde am Wettkampfbetrieb in dieser Saison sicherstellen. Ich freue mich, dass die Mannschaft nach der Corona-Quarantäne Ende des vergangenen Jahres sportlich wieder in die Erfolgsspur zurückgefunden hat“, sagte Drese.

Die finanzielle Hilfe des Landes für die Top-Vereine in den Spielsportarten zielt grundsätzlich darauf ab, Insolvenzen zu verhindern. Sie wird, auf Antrag, Sportvereinen aus Mecklenburg-Vorpommern in den obersten Ligen gewährt, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind.

Entsprechende Landessporthilfen haben nach Auskunft von Ministerin Drese bereits der Schweriner SC, die Rostock Seawolves, der HC Empor Rostock, die Mecklenburger Stiere und die Rostock Piranhas erhalten.

Darüber hinaus können auch gemeinnützig tätige Sportvereine und Sportverbände über den MV-Schutzfonds Zuwendungen zur Abmilderung Existenz bedrohender wirtschaftlicher Folgen bekommen. Mit dem Ziel, die Strukturen im Sport zu erhalten, Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit zu sichern und die Zahlungsfähigkeit für laufende Ausgaben (z.B. für Mieten, Pachten, Zinsen und Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen, Unterhaltung der Sportanlagen etc.) zu gewährleisten.

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.904.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +509.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,3 Prozent

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Europa

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute einen Entwurf für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Europas vorgelegt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus bewertet den Entwurf in Teilen als positiv: „Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass einige unserer Ideen wenigstens zum Teil in den Entwurf eingegangen sind. Da sich die Agrarminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz nicht einigen konnten, hatte Julia Klöckner ja angekündigt, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Den werden die Länder nun intensiv beraten und schnellstmöglich Position beziehen“, sagt Minister Backhaus.

„Ich kann allerdings nicht verstehen, dass die ländlichen Räume erneut keinen Platz in dem Konzept der Ministerin gefunden haben. Man kann doch 60 Prozent der Deutschen nicht vergessen – so viele leben in ländlichen Räumen. Und dabei geht es um sehr viel Geld – fast 400 Mrd. Euro für Europa und rund 31 Mrd. Euro für Deutschland. Geld, das wir dringend brauchen, um die Entwicklung in den ländlichen Räumen voranzubringen ebenso wie für den Klima- und Artenschutz und für sauberes Wasser. Wir hatten daher zur Sonder-AMK ein Eckpunktepapier vorgelegt. Jetzt muss es darum gehen, dass einige Länder ihre Blockadehaltung aufgeben. Ich habe Hoffnung, dass jetzt wieder Bewegung in die Sache kommt“, fährt Backhaus fort.

„Wichtig ist aber auch, dass der Trilog in Brüssel bald zu einem Ergebnis kommt. Landwirtschaft ist kein Tagesgeschäft – sie braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Daran fehlt es zurzeit völlig. Deswegen verstehe ich in Teilen den Unmut der Landwirtinnen und Landwirte, die uns täglich mit hochwertigen Nahrungs­mitteln versorgen. Aber Unmut ist keine gute Basis, wenn man Kompromisse braucht. Ich möchte, dass wir zu einem echten Paradigmenwechsel kommen. Wir müssen Anreize für die Landwirtschaft schaffen, damit es attraktiv wird, Verantwortung für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz zu übernehmen.“

Der Minister kündigt an, weitere Vorschläge für die Beratung der Agrarminister der Länder vorzulegen: „Ich stehe weiter zu der Forderung nach gleichen Lebensverhältnissen. Aber was nicht vergleichbar ist, darf man nicht mit aller Macht gleichmachen wollen. Ich bin kompromissbereit. Aber Lösungen, die einseitig die Ostländer benachteiligen, werde ich nicht mittragen.“

Krackow hat eigenes Hoheitszeichen

Krackow – Ein eigenes Hoheitszeichen wird von nun an die weitere Entwicklung der Gemeinde Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) und ihre Einwohner begleiten. Die Gemeinde hat Ende Februar die langersehnte Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens erhalten.

Innenminister Torsten Renz: „Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen wie Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein zu fördern. Sie spiegeln die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und können deshalb ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde sein.“

Die Gemeinde Krackow im Landkreis Vorpommern-Greifswald besteht aus den Ortsteilen Krackow, Battinsthal, Hohenholz, Kyritz, Lebehn und Schuckmannhöhe. Die Geschichte der Gemeinde spiegelt sich in den Darstellungen auf dem Wappen wider. So steht ein flügelschlagender schwarzer Rabe für den Ortsnamen Krackow, der zurückgeführt wird auf das slawische „kracac“ = krächzen, was auf die Bedeutung von „Ort der krächzenden Vögel“ hinweist. Das Symbol des Steigbaums fand sich bereits auf dem Siegel der alten pommerschen Adelsfamilie von Ramin, die sechs Sprossen stehen für die sechs Ortsteile der Gemeinde Krackow.

Ein blauer Wellenschräglinksbalken, der den Schild teilt, symbolisiert die Lage der Gemeinde am Fluß Randow, die Farben Blau-Silber verdeutlichen die Lage der Gemeinde im vorpommerschen Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, so der Minister.

Schutz des Rotmilans

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Schutz des Rotmilans im Windfeld Krackow-Battinsthal unterzeichnet

Schwerin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und die juwi AG aus Wörrstadt haben sich auf zusätzliche Schutzmaßnahmen für ein nach Genehmigungserteilung eingewandertes Revierpaar des Rotmilans geeinigt.

Die jetzige Einigung geht auf die Initiative des Agrar- und Umweltministers Dr. Till Backhaus zurück. Der zeigt sich mit der Lösung zufrieden: „Mir ist es wichtig, dass wir einen guten Ausgleich finden, wenn es um die Belange des Naturschutzes auf der einen und die Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite geht – gerade auch, wenn es um Windkraft geht. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, wir brauchen aber auch ein Umfeld, in dem sich geschützte Arten halten und entwickeln können. Hier ist ein Kompromiss gefunden worden, der anderen ein Beispiel geben könnte, so Minister Backhaus.

Vorgesehen sind zeitlich und räumlich genau festgelegte Abschaltungen der vier Anlagen, die den Schutz der Tiere für die Zeit des Bestehens des Brutplatzes gewährleisten.

Abgeschaltet wird im Wesentlichen während der Tagesstunden zur Brutzeit sowie in Aufzuchtzeiten von Jungtieren. Vereinbart sind auch Untersuchungen zur fachkundigen Überwachung des Brutgeschehens im Umfeld der Anlagen, um Veränderungen zu dokumentieren und das artenschutzrechtliche Risiko des Anlagenbetriebes zu minimieren.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurden die erforderlichen Schutzmaßnahmen noch vor Inbetriebnahme der Anlagen festgelegt. Sie bewirken deutliche Nutzungseinschränkungen für den Anlagenbetreiber und stellen gleichzeitig das mildeste rechtliche Mittel dar, den artenschutzrechtlichen Konflikt zu lösen.

Unterstützungsprogramm für SchülerInnen

Martin: Mit zusätzlicher individueller Förderung die Lernlücken ausgleichen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie Unterstützung für zusätzliche individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die corona-bedingten Einschränkungen an den Schulen in den vergangenen Monaten haben trotz der erheblichen Anstrengungen aller zu Lernlücken geführt. Bildungsministerin Bettina Martin bringt deshalb ein Unterstützungsprogramm auf den Weg, das auf drei Säulen basiert:

  1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen,
  2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen,
  3. außerschulisches Lern- und Förderprogrammen.

„Es ist wichtig, dass wir mit dem Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Schulen eine Perspektive für die Rückkehr in den Präsenzunterricht geschaffen haben. Je mehr Präsenzunterricht die persönliche Begegnung mit den Lehrkräften wieder möglich macht, desto besser für den Lernerfolg der Kinder. Auch die geschaffenen Ausgleichsmechanismen für das laufende und perspektivisch für das nächste Schuljahr sind notwendig. Daneben schaffen wir nun zusätzlich ein Programm, das die Schulen dabei unterstützt, die Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern“, so Martin.

„Die vergangenen Monate waren für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und für die Eltern eine große Herausforderung. Große Sorge macht mir vor allem, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen für das Lernen in Distanz haben. Gerade schwächere Schüler und diejenigen, die von zuhause wenig Unterstützung erfahren können, dürfen nicht aus dem Blick geraten. Unser Ziel ist es deshalb, dass die Lernrückstände, die in diesen schwierigen Wochen entstehen, bestmöglich ausgeglichen werden. Den Schülerinnen und Schülern sollen keine langfristigen Nachteile für ihre Bildungslaufbahn entstehen,“ sagte Martin.

Die drei Säulen der zusätzlichen Lernförderung:

1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen

Mit dem freiwilligen Einsatz von Lehramtsstudenten sollen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen entlastet werden.

Interessierte Lehramtsstudierende können im Rahmen der Regelungen für Vertretungskräfte befristet und für einige Stunden wöchentlich als Unterstützung im Rahmen des Schulbetriebs direkt an der Schule tätig werden. Dabei sollen sich die unterstützenden Tätigkeiten ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren – z.B. Unterstützung beim Distanzunterricht, Einsatz bei Gruppenteilungen, Einbindung in den laufenden Unterricht oder Erteilung zusätzlicher individueller Förderung und Nachhilfe.

Bei Interesse und Einsatzermöglichung können sich die Lehramtsstudierenden mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die gewünschte Einsatzschule wenden. Die Entscheidung über die Eignung und die Organisation der konkreten Unterstützung in der Schule obliegt dieser in Eigenverantwortung und in Abhängigkeit von den ganz konkreten Bedürfnissen vor Ort als auch in Abstimmung mit den Studierenden selbst.

Die Lehramtsstudierenden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits in der vergangenen Woche ein Schreiben von Bildungsministerin Martin erhalten, in dem sie auf diese Möglichkeit des Einsatzes aufmerksam gemacht werden. Ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ist an die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen im Land gegangen. Darin regt die Ministerin an, den Studierenden die Zeit des Einsatzes in einer Schule möglichst als praktische Studienzeit anzuerkennen. Auch die Schulleitungen des Landes sind bereits informiert.

„Es gibt viele Bereiche, in denen Lehramtsstudierende an den Schulen tätig werden können“, sagte Martin. „Ziel ist es, dass sie mit ihrem Einsatz die Lehrkräfte vor Ort unterstützen und dabei helfen, dass Schülerinnen und Schüler, die unter Umständen Stoff aufholen müssen, zusätzlich individuell gefördert werden können. Aber auch die Studierenden können von einer solchen Tätigkeit profitieren. Sie sammeln praktische Erfahrungen vor Ort und kommen so auch in Kontakt mit einer Schule, an der sie nach ihrem Studium vielleicht ihre Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Viele Studierende haben derzeit aufgrund der corona-bedingten Schließungen keinen Nebenjob. Mit diesem Programm können sie sich etwas hinzuverdienen. Es handelt sich also um eine klassische Win-Win-Situation.“

2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen

Die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land bekommen zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz externer Hilfe und Dienstleistungen. Jeder Schule steht bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ein zusätzlicher Betrag von 2.500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach dem jeweiligen Bedarf der Schule eingesetzt werden. Das können sowohl zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler als auch andere Dienstleistungen sein, wie Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilungen bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie z.B. die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag.

„Die Schulen vor Ort wissen am besten, wo und wie diese Mittel eingesetzt werden können“, so Martin. „Das kann zum Beispiel die Seniorin aus der Nachbarschaft sein, die beim Lesenlernen hilft, oder der Sozialarbeiter aus dem derzeit geschlossenen Jugendclub nebenan. Natürlich werden die Schulen dabei auch ihre bereits bestehenden Netzwerke nutzen.“

3. Außerschulisches Lern- und Förderprogrammen

Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.