Strandbewirtschaftung in Warnemünde

Warnemünde – Anlässlich mehrerer Medienberichte zum Thema der Strandbewirtschaftung in Warnemünde hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zu einem Pressegespräch eingeladen. An der virtuellen Veranstaltung nahmen neben Medienvertretern auch die Leiterin des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Ines Liefke, der Direktor der Tourismuszentrale Rostock, Herr Fromm und mehrere Gewerbetreibende aus Warnemünde teil.

Im Anschluss an die Konferenz erklärt Minister Backhaus: „Man hat dem StALU vorgeworfen, die Wirtschaft am Strand von Warnemünde zu behindern. Das ist absurd. Tatsächlich hat das StALU den Weiterbau einer gastronomischen Einrichtung untersagt, weil es für diesen Bau keine Genehmigung gibt. Zuständig für die Baugenehmigung wäre das Bauamt der Hansestadt Rostock. Doch der Grüne Umweltsenator kann den Bau nicht genehmigen, weil es keinen B-Plan für den Strand von Warnemünde gibt, nach dem eine derart große Gaststätte mit einer Grundfläche von über 300 m² und bis zu 150 Sitzplätzen, die auch für Veranstaltungen angemietet werden kann, ggf. zulässig wäre.

Einem ungenehmigten Bau kann das StALU aber kein grünes Licht geben. So einfach ist das. Einen illegalen zustand tolerieren kann des Amt natürlich nicht. Hat es auch in der Vergangenheit nicht. Seit 2018 gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem StALU, dem Betreiber der Gaststätte, der Baubehörde und der Tourismuszentrale mit der Forderung den illegalen Zustand zu beenden. Getan wurde nichts. Nun, da das Kind in den Brunnen gefalle ist, die Schuld auf das StALU zu schieben ist abenteuerlich“, so der Minister.

Die Leiterin des StALU MM erklärt, was Bauten auf dem Strand so problematisch macht.

„Der Strand gehört aufgrund seiner natürlichen Lage zu den überflutungsgefährdeten Gebieten. Insbesondere in der Sturmflutsaison (16.10. – 31.03.) muss mit Überflutungen gerechnet werden, Nutzungen des Strandes sind in dieser Zeit daher nur in Ausnahmefällen und nur zeitlich eng befristet (wenige Tage) mit entsprechenden Vorkehrungen möglich. Aber auch in den übrigen Monaten, in denen bauliche Anlagen durchaus denkbar sind, ist Hochwasser nicht ungewöhnlich. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine bauliche Anlage mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar ist. Insbesondere darf sie im Hochwasserfall nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Küstenschutz­dünen führen.

Wenn bei einer Sturmflutwarnung der vorhergesagte Wasserstand zzgl. eines Sicherheitsmaßes von 20 cm die Gebäude- oder Podestunterkante erreicht oder überschreitet muss der Rückbau der Anlage binnen 12 Stunden möglich sein. Bei Bauten mit Pfahltief­gründung muss die Gründungskonstruktion der erwarteten Seegangsbelastung bei Hochwasser standhalten. Das ist bei dem hier in Rede stehenden Gebäude auf den ersten Blick nicht gegeben. Hinzu kommt, dass nicht geklärt ist, was mit dem Brauchwasser aus der Gastronomie passiert. Was ist mit der Standsicherheit auf der Pfahlkonstruktion und unabhängig davon mit der Statik der Anlage an sich? Was passiert im Brandfall? Alles nicht in einem notwendigen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei allem Respekt – es kann doch niemand verlangen, dass wir das bei einer Gaststätte, in der sich Menschen aufhalten, so laufen lassen“, stellt Ines Liefke fest.

Minister Backhaus unterbreitet den Gewerbetreibenden am Strand von Warnemünde einen Vorschlag, um die kommende Saison dennoch zu retten: „Es ist doch klar: Wir können nicht so lange warten, bis sich die Stadt auf einen B-Plan einigt. Zur Sicherung der notwendigen Strandversorgung liegt die Lösung nahe, dass Einzelne wieder etwas bescheidener werden. An anderen Stränden und auch in Warnemünde gibt es gastronomische Angebote mit Zelten und Kiosken. Die sind schnell auf- und wieder abgebaut und es gibt dabei offensichtlich keine Probleme. Und wenn die Stadt vielleicht einen B-Plan beschließt, wird auch geklärt sein, ob Bauten wie die Strandoase dann zulässig sind. Aber Wild West in Warnemünde und alle sehen weg – geht mit uns eben nicht“, so Backhaus abschließend.

Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Naturparkweg M-V

907 Km wandern durch 9 Nationale Naturlandschaften

Raben Steinfeld – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V und Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, haben in Raben Steinfeld die letzte von 99 Informationstafeln am neuen Naturparkwanderweg Mecklenburg-Vorpommern angebracht. Mit einer mehrtägigen Wanderung soll der Weg im Mai offiziell durch den Minister eröffnet werden.

Der neue Naturparkweg verläuft auf einer Strecke von 907 Kilometern quer durch das Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern – vom Schaalsee bis an das Stettiner Haff. Als überregionaler Wanderweg verbindet der Weg alle sieben Naturparks des Landes sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Nationalpark Müritz miteinander.

„Unsere Nationalen Naturlandschaften zeigen sich auf diesen 907 Kilometern von ihrer schönsten Seite. Als leidenschaftlicher Wanderer weiß ich, dass sich jeder Schritt auf dieser Route lohnt. Es gibt keine vergleichbare Möglichkeit, die Vielfalt unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu entdecken“, betont Minister Backhaus.

Der Naturparkweg ist auf Initiative der Naturschutzverwaltung entstanden und soll sich zu einem Modell und Werbeträger für ressourcenschonendes Naturerlebnis in den Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln. Darüber hinaus ist der Naturparkweg ein wichtiger Impuls für den Wandertourismus im Urlaubsland M-V.

„Von der ersten Idee über die Führung und Abstimmung des Wegeverlaufs bis zur Beschilderung des Naturparkwanderweges hat es rund acht Jahre gedauert“, erklärt Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, dem die sieben Naturparks des Landes angehören. „Mit der Umsetzung waren Herausforderungen verbunden, die nur in Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Landkreisen, 41 Ämtern, 18 Forstämtern sowie zahlreichen Gemeinden und privaten Waldbesitzern bewältigt werden konnten“, so Ute Hennings weiter.

„Mit der Errichtung der letzten großformatigen Informationstafel in Raben Steinfeld, einer Begrüßungstafel für den Naturpark Sternberger Seenland, wird ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Fertigstellung und Eröffnung des Naturparkweges erreicht“, betont Minister Backhaus.

Die Herstellung der Tafeln wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Das Gesamtvolumen dieser Investition beträgt rund 51.000 Euro.

Nach dem Aufstellen der großformatigen Informationstafeln beginnt anschließend mit Unterstützung der zuständigen fünf Landkreise die durchgehende Beschilderung des gesamten Wegeverlaufs mit rund 1.500 Wegweisern und Wegemarken zur Orientierung der Wanderer.

Backhaus unterstreicht: „Mit der baldigen Fertigstellung des Naturparkweges geht ein Herzensprojekt in Erfüllung. Wandern ist seit Jahren eine beliebte Outdoor-Aktivität und die naturschonendste Form der Erholung. Im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern finden sowohl erholungssuchende Spaziergänger als auch aktive Wanderer optimale Bedingungen. Mein Dank gilt allen Akteuren, die dazu beitragen, dieses Projekt Wirklichkeit werden zu lassen.“

Bau des Archäologischen Landesmuseums

Land und Hansestadt Rostock schließen Kooperationsvereinbarung ab

Rostock – Finanzminister Reinhard Meyer und der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen haben heute im Stadthafen der Hansestadt die Zusammenarbeit beim Bau des Archäologischen Landesmuseums besiegelt. Die Stadt will sich an den erwarteten Baukosten von 55 Mio. Euro mit 15 Mio. Euro beteiligen.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung kann das Land nun mit der weiteren Planung beginnen und bereitet derzeit den Architekturwettbewerb vor. Dabei steht der Standort des Landesmuseums bereits fest: Eine Fläche in der Warnow im Bereich des Christinenhafens.

Grundlage für die weitere Planung ist eine Nutzfläche von etwa 3.600 Quadratmetern, auf der neben den musealen Flächen, den Büro- und Servicebereichen auch Tagungsmöglichen sowie ein Café eingerichtet werden sollen. Ein Preisgericht, das über die besten Entwürfe entscheiden soll, wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres tagen.

Nicht zuletzt wegen der in Rostock 2025 stattfindenden Bundesgartenschau wird der Beginn des Hochbaus nicht vor dem Jahr 2026 beginnen. 2030 könnten die Bauarbeiten dann abgeschlossen sein.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem Archäologischen Landesmuseum bekommt die Hansestadt Rostock einen weiteren Leuchtturm. Und seine Strahlkraft wird über die archäologischen Ausstellungen und das kulturelle Erbe des Landes hinausgehen, denn auch städtebaulich und gestalterisch erwartet uns ein Highlight. Wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder die Oper in Oslo wird das Landesmuseum künftig die Silhouette der Hansestadt bereichern. Auf die ersten Entwürfe der Architekten können wir daher schon sehr gespannt sein.“

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Das Museum an einem der attraktivsten Plätze in unserer Hanse- und Universitätsstadt soll ein Achtungszeichen setzen für unser ganzes Land. Als Kombination von Archivierung, Wissensvermittlung und Forschung wird es viele Geschichten erzählen und auch zeigen können. Aktuell werden Exponate zur Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Moesgaard Museum in Aarhus ausgestellt. Dies soll bald auch hier im Land in einem repräsentativen Rahmen möglich sein. Ich danke der Landesregierung, unserer Universität Rostock und dem Freundeskreis Archäologisches Landesmuseum für ihr großartiges Engagement!“

COVID-19-Impfstoffe

Mehr europäische Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe: Kommission bringt 300 Unternehmen zusammen

Brüssel – Die Europäische Kommission bringt heute und am Mittwoch 300 Unternehmen aus 25 Mitgliedstaaten zusammen, um Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe in Europa zu erweitern und Engpässe bei Produktion und Lieferketten zu beseitigen. Das „Matchmaking“ bringt Impfstoffhersteller unter anderem mit Dienstleistern wie Auftragsentwicklern, Abfüll- und Veredelungsbetrieben und Geräteherstellern zusammen.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärte: „Das Hochfahren der Impfstoffproduktion in Europa ist beispiellos, sowohl für unseren unmittelbaren als auch für unseren mittelfristigen Impfstoffbedarf. Wir arbeiten mit der Industrie zusammen, um die vorhandenen Kapazitäten besser zu nutzen und neue Kapazitäten in ganz Europa aufzubauen.“

Die Veranstaltung wird online von der von Kommissar Breton geleiteten Task Force zum Ausbau der Produktionskapazitäten organisiert. Der erste Tag der Veranstaltung ist dem Matchmaking zwischen Unternehmen gewidmet, die sich mit Rohstoffen, Herstellung, Kopplung und Formulierung sowie der Abfüllung und Veredelung von Impfstoffen beschäftigen.

Der zweite Tag der Veranstaltung am Mittwoch konzentriert sich auf Verbindungen mit potenziellen Lieferanten aus der gesamten Wertschöpfungskette der Impfstoffproduktion, einschließlich Unternehmen, die sich mit Verpackung, Lagerung, Versand und Vertrieb sowie der Herstellung von Zubehör wie Spritzen und Fläschchen beschäftigen.

Um das Matchmaking zu erleichtern, hat die Kommission außerdem eine Bescheinigung („Comfort Letter“) veröffentlicht, die aufzeigt, wie der Austausch zwischen den teilnehmenden Unternehmen, einschließlich direkter Konkurrenten, unter Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln erfolgen kann.

Die Bescheinigung stützt sich auf die Mitteilung über einen Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in durch den derzeitigen Coronavirusausbruch verursachten Notsituationen, den die Kommission am 8. April 2020 angenommen hat.

Testen – Impfen – Schützen

Mit dem Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“ nach den Osterferien zurück in die Schule

Schwerin – Beim MV-Gipfel hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch über den Schulstart nach den Osterferien ausgetauscht.

In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des MV-Gipfels. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“.

Bildungsministerin Bettina Martin wird mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in der kommenden Woche Gespräche führen, wie der Schulbetrieb dann ab dem 12. April 2021 gestaltet werden soll. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens in den Schulen und durch den Einsatz der Selbstteststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir alle sind uns einig, dass Präsenzunterricht in der Schule und der persönliche Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften besonders wichtig und durch nichts vollständig zu ersetzen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der gefährlicheren britischen Variante des Coronavirus stellt uns alle jedoch vor größere Herausforderungen als ohnehin schon. Täglicher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht in der Schule werden nur möglich sein, wenn wir alle Maßnahmen zum Schutz zielgerichtet umsetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einsatz von Selbsttests zweimal pro Woche für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, betonte Martin.

Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Schulen haben Selbsttests erhalten. Weitere Lieferungen folgen. Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir die Festlegungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April treffen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Die beiden Starttage nach den Ferien bieten dann Gelegenheit für die Organisation. Doch zunächst einmal wünsche ich allen schöne Osterferien. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich nach den vergangenen Wochen eine Erholungspause verdient. Sie haben in dieser schwierigen Pandemie-Zeit Großartiges geleistet“, sagte Martin.

Plattdeutsche Ortsnamen

Schwerin – Ab sofort können Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ihren niederdeutschen, also plattdeutschen Namen zusätzlich zum amtlichen Namen am Ortseingang ausweisen. Das Infrastrukturministerium hat dazu einen Erlass zur Einführung dieses Zusatzzeichens an alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land geschickt.

„Die Förderung des Niederdeutschen ist in der Landesverfassung festgeschrieben. Die plattdeutsche Sprache wird aber zunehmend zu einer Schrift- statt einer gesprochenen Sprache. Um sie wieder mehr ins Bewusstsein vor allem der jüngeren Menschen zu rücken, gibt es vielfältige Bestrebungen im Land“, begründet Verkehrsminister Christian Pegel die neue Regelung.

Mit dem Ziel, Niederdeutsch im öffentlichen Leben sichtbarer zu machen, hatte der Landtag die Landesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, zu prüfen, ob die Einführung eines niederdeutschen Zusatzzeichens an der Ortstafel rechtlich möglich ist. „Diesem Auftrag sind wir nachgekommen. Ab sofort ist die plattdeutsche Ausschilderung des Ortsnamens für alle Gemeinden im Land möglich“, sagt Pegel.

Gemeinden, die dies nutzen möchten, müssen ihr zusätzliches Schild bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Das Zusatzzeichen wird unterhalb der Ortseingangstafel angebracht. Das Schild ist weiß mit blauem Rand und blauer Schrift. Beratung zur Festlegung des richtigen und gebräuchlichen plattdeutschen Ortsnamens erhalten die Gemeinden bei den Philosophischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald und beim Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern.

Eldemühle wird zur Kulturmühle

Parchim – Am 27. März 2021 fand in Parchim die Grundsteinlegung für den denkmalgerechten Umbau der Eldemühle zur Kulturmühle Parchim statt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig würdigte in einer Videobotschaft diesen besonderen Tag für die Stadt Parchim und übergab virtuell einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 15,5 Mio. Euro.

„Herzlichen Glückwunsch zur Grundsteinlegung für die Kulturmühle in Parchim. Es bewegt sich viel im Land trotz Corona. Und es wird eine Zeit nach Corona geben. Hoffentlich wieder eine Zeit mit viel Kultur. Ich freue mich auf die Kulturmühle Parchim: auf junges Theater, auf die Fritz-Reuter-Bühne und das neue städtische Museum“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer digitalen Grußbotschaft.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Sanierung der Eldemühle und deren denkmalgerechter Umbau zu einer Kulturmühle. Dieser Gebäudekomplex soll das Kulturzentrum der Kreisstadt Parchim bilden und das Junge Staatstheater Parchim, die Fritz-Reuter-Bühne sowie das Parchimer Museum beherbergen.

Herz des Goalballsports in M-V

Rostock – Sportministerin Stefanie Drese hat am heutigen Sonnabend den Rostocker Goalball Club Hansa besucht. Anlass war ein Lehrgang für Bundes- und Landeskader. Das Besondere: Die drei Rostocker Nationalspielerinnen trainieren gemeinsam mit weiteren Nationalspielerinnen aus anderen Vereinen und mit den Landeskaderathletinnen. Dadurch sollen die durch Corona bedingt ausgefallenen Lehrgänge der Damen-Nationalmannschaft kompensiert werden.

Konkret bereiten sich die RGC-Nationalspielerinnen mit der Nationalmannschaft auf die im November stattfindende Europameisterschaft vor. Zudem wollen sie mit den weiteren RGC-Frauen die erstmals in diesem Jahr ausgetragene Deutsche Meisterschaft der Frauen gewinnen und eine Medaille bei der Women Champions League holen.

„Dieser Trainingslehrgang ist Voraussetzung, um erfolgreich an nationalen und internationalen Meisterschaften teilnehmen zu können. Ich hoffe, dass die Wettkämpfe stattfinden, auch wieder vor Publikum. Dieser tolle Sport hätte es verdient“, sagte Ministerin Drese während ihres Trainingsbesuchs.

Der Rostocker Verein hat die Corona-Pause genutzt, um ein neues Projekt ins Leben zu rufen; den „barrierefreien Lerncampus“. Den Athletinnen und Athleten werden Räumlichkeiten auf dem Gelände des CJD, der Christophorusschule Rostock – Eliteschule des Sports und dem Goalball Trainingscampus, zur Verfügung gestellt.

Dort können sie zum Beispiel ihre Hausaufgaben erledigen oder sich auch einfach etwas ausruhen. „Barrierefreier Lerncampus“ bedeutet, dass der Lernraum fachgerecht gestaltet ist, mit spezieller Software und Hardware. So soll jedem Schüler und jeder Schülerin mit oder ohne Seheinschränkung ein barrierefreies und gesundheitsgerechtes sowie auch sicheres Lernen ermöglicht werden. Als Bindeglied zwischen Bildung und Sport, alles unter einem Dach.

Der RGC Hansa hat heute zudem sein neues Vereinslogo der Öffentlichkeit vorgestellt, präsentiert von Ministerin Drese. Laut Verein soll das Logo dem Aufschwung und den sportlichen Zielen ein neues Gesicht geben.

„Rostock ist das Herz des Goalballsports in Deutschland. Die Hansestadt war in der Vergangenheit immer wieder Austragungsort internationaler Goalball-Veranstaltungen und wird es auch bald wieder sein. Das zeigt deutlich den hohen Stellenwert, den diese Sportart sowohl in Rostock als auch landesweit genießt“, so Drese weiter.

Corona-Selbsttests in Schulen

Selbsttests finden nach Osterferien zweimal in der Woche statt / Schulkonferenz entscheidet über Form der Durchführung

Schwerin – Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen war die Selbstteststrategie in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestartet. Es war mit dem Bündnis für gute Schule vereinbart, dass die Erfahrungen aus den ersten zwei Testwochen gemeinsam ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde nun die Selbstteststrategie an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien weiterentwickelt.

„Mit dem Einsatz der Selbsttests bringen wir mehr Sicherheit in die Schulen, indem wir frühzeitig Infektionen entdecken und Clusterbildungen verhindern können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Nur so werden wir zukünftig die Chance haben, die Schulen offen zu halten. Oberstes Ziel muss es deshalb nun sein, dass möglichst viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Angebot, sich zweimal in der Woche kostenlos selbst zu testen, annehmen. Alle können so mithelfen, dass trotz Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten Unterricht in der Schule stattfinden kann. Ich appelliere deshalb an alle Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler: Machen Sie bitte mit! Damit helfen Sie, den Unterricht in der Schule abzusichern“, sagte sie.

„Ich verstehe, dass es zu Beginn viele Fragen gibt – doch aus den ersten beiden Testwochen wissen wir, dass die Selbsttests weitaus einfacher durchzuführen sind als zunächst von vielen befürchtet“, so Martin weiter. Die Ministerin dankte allen, die sich mit großem und außergewöhnlichem Engagement in sehr kurzer Zeit für die Umsetzung der Teststrategie in den Schulen eingesetzt haben.

Alle Schulen haben mittlerweile Selbsttests erhalten. In der kommenden Woche sind weitere Lieferungen angekündigt. Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch nach den Osterferien bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Selbsttests erfolgen in allen Jahrgangsstufen in der Regel in der Schule. Getestet wird im Klassen- oder Kursverband zu Beginn eines Schultages im Klassenraum.

Wichtiger als der Testort ist jedoch, dass überhaupt regelmäßige sachgerechte Testungen vorgenommen werden und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. Deshalb haben Schulgemeinschaften künftig auch die Möglichkeit, die Selbsttests anstatt in der Schule auch zu Hause durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Dieses Vorgehen ist mit dem Bündnis für gute Schule abgestimmt. Die Schulen sind über diese Regelung mit einem Hinweisschreiben informiert worden. Sollte eine Schule von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, beruft die oder der Vorsitzende der Schulkonferenz das Gremium nach den Osterferien ein. Dort wird dann entschieden, ob die Selbsttests in der Schule stattfinden, gänzlich nach Hause verlegt werden oder eine Wahlmöglichkeit besteht. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Schulen und Eltern direkt nach den Osterferien.

Nach einer aktuellen Erhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum vom 17. März bis 25. März an den öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen 54.571 Selbsttests durchgeführt. Von den 187.200 Schülerinnen und Schülern haben 48.016 Kinder und Jugendliche einen Selbsttest gemacht. 5.482 von 13.310 Lehrkräften haben einen Selbsttest durchgeführt. Zudem haben sich 193 Referendarinnen und Referendare, 209 unterstützende pädagogische Fachkräfte und 671 weitere Personen, die an den Schulen beschäftigt sind, getestet.

Impfung in den Arztpraxen gestartet

Neubukow – In Mecklenburg-Vorpommern werden ab dieser Woche auch die Arztpraxen in die Corona-Impfaktion eingebunden. Die Arztpraxen erhalten zunächst ein Starterpaket, um das eigene Personal zu schützen. Übrig gebliebene Dosen können bereits für die Impfung chronisch Kranker eingesetzt werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besuchte am heutigen Morgen eine Arztpraxis in Neubukow, wo neben dem medizinischen Personal auch einige ältere Patienten geimpft wurden.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Impfaktion auf die Impfärzte. Wir haben das Impfen in Arztpraxen bereits in einem Modellprojekt im Landkreis Nordwestmecklenburg erprobt. Jetzt legen wir auch landesweit los“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Die Ärztinnen und Ärzten mit ihren Praxen sind näher dran an den Patientinnen und Patienten. Sie wissen, wer am dringendsten aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung braucht. Mit der Einbindung der Haus- und Fachärzte verkürzen wir die Wege für die Patientinnen und Patienten. Und es schafft zusätzliches Vertrauen, wenn der eigene Arzt oder die eigene Ärztin wie hier in Neubukow zur Impfung rät“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Ab Ostern sollen die 1.700 Impfärztinnen und Impfärzte im Land Schritt für Schritt immer stärker in die Impfaktion eingebunden werden. „Im Moment ist unser Hauptproblem noch, dass wir zu wenig Impfstoff haben um alle, die es wollen, schnell impfen zu können. Das wird sich aber ändern. Deshalb brauchen wir neben den Impfzentren, die sehr gute Arbeit leisten, auch die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen. Das ist kein Gegensatz, das ergänzt sich sehr gut“, so Schwesig.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Pflegereform entschlossen anpacken

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Bundesrat gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform ausgesprochen. Drese erneuerte zudem ihre Forderung, bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben endlich die Länder in einem geordneten Verfahren zu beteiligen.

Die Ministerin betonte: „Wir brauchen die Reform schnell, aber wir brauchen keinen Schnellschuss. Denn eines zeigen die Eckpunkte und Arbeitspapiere des Bundesgesundheitsministeriums. Sie sind Alleingänge von Jens Spahn, die auf breite Kritik von Ländern, Verbänden, Betroffenen und der Praxis treffen. Sie sind aber auch in Reihen der Koalitionsfraktionen im Bundestag hoch umstritten: inhaltlich und finanziell.“

Als eines der dringendsten Probleme hob Drese den rasant steigenden pflegebedingten Eigenanteil hervor. Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege dürften nicht nahezu ungebremst den Pflegebedürftigen und deren Familien in Rechnung gestellt werden.

„Wir brauchen eine verlässliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen vor Altersarmut schützt. Denn es ist unwürdig, wenn Menschen am Ende eines langen Lebens mit 40 oder mehr Arbeitsjahren die Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind“, sagte Drese. Bisherige Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostendeckelung würden insbesondere für die meisten Pflegebedürftigen in den neuen Bundesländern überhaupt keine Entlastung bringen.

Den Vorschlag von Jens Spahn, den Leistungsanspruch in der Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen, bezeichnete Drese als verheerend. „Die Kontaktbeschränkungen durch Corona haben uns doch aufgezeigt: Wenn der ambulante Pflegedienst der einzige soziale Kontakt ist, werden Pflegebedürftige einsam. Das raubt den betroffenen Menschen ihren Lebensmut.“ Die ohnehin schon aufzehrende Sorgearbeit pflegender Angehöriger würden ohne den vollumfänglichen Tagespflegeanspruch zudem noch schwieriger. Und die Anzahl der stationär versorgten Menschen würde deutlich zunehmen.

Drese: „Dieses Szenario, das den pflegepolitischen Grundsatz ambulant vor stationär in erheblichem Maße gefährdet, kann doch nicht das Ziel einer Pflegereform sein. Ich lehne diese Pläne entschieden ab.“

Das gesamte bisherige Verfahren zeigt nach Ansicht von Drese die Notwendigkeit, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zielführenden Vorbereitung einer Pflegereform einzusetzen. Drese: „Wir nehmen Eckpunktepapiere des Bundesgesundheitsministers aus der Presse zur Kenntnis, es werden Arbeitsentwürfe getwittert, von denen am Ende keiner etwas wissen will. Aus meiner Sicht ist das ein Affront gegenüber den Ländern aber auch allen anderen ehrlich interessierten und bemühten Akteuren.“

Deshalb richtete Drese einen Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Packen Sie die Pflege endlich entschlossen an. In einem geordneten Verfahren. Im Dialog. Gemeinsam mit den Ländern. Ersparen Sie uns allen das Herumrätseln und Spekulieren, das der Bedeutung dieses Reformvorhabens unwürdig ist.“

Der Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Mehr Kinder- und Jugendschutz im Internet

Berlin – Der Bundesrat hat 26. März 2021 eine Reform des Jugendschutzgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 5. März 2021 beschlossen hatte. Sie soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten.

In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung allerdings zu einem konstruktiven Dialog über die Fortentwicklung des Gesetzes und insbesondere dazu auf, die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2020 (BR-Drs. 618/20 (B)) geäußerten konkreten Vorschläge zur besseren Verzahnung von Landes- und Bundesrecht zu berücksichtigen.

Das Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch „Cybergrooming“, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen.

Diese sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Weiter müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen.

Einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online sollen für mehr Orientierung sorgen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Dabei werden künftig auch die zunehmend für Kindern und Jugendliche relevanten ausländischen Anbieter in den Blick genommen.

Die Zentrale richtet einen zwölfköpfigen Beirat ein, der sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Vorgesehen sind auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen. Die Bundeszentrale kann Projekte durchführen oder fördern, die Eltern in die Lage versetzen sollen, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.

Erleichterungen schafft das Gesetz beim Zugang von Kindern zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen. Das Recht, bei Filmen, die ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren den Zutritt zur Vorführung in Begleitung zu ermöglichen, gilt nicht mehr nur für personensorgeberechtigte, sondern auch für erziehungsbeauftragte Personen. Damit will das Gesetz den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung tragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zügig in Kraft treten – zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats.

Bundesrat fordert Energiepreisreform

Berlin – Der Bundesrat dringt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst.

Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder.

Die verschiedenen Energieträger – beispielsweise Strom, Heizöl und Gas – würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere: Sie verteuere Strom gegenüber anderen Energieträgern und verzerre marktseitige Preissignale beim Strom.

Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen, geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen – und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Nur so könnten die Sektorkopplung angereizt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden.

Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein.

Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze. Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.