Reform der Pflegeversicherung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein und fordert die Mitwirkung der Länder bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in den kommenden Jahren. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat verabschiedet (s. Anlage). Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Zahlreiche Leistungsverbesserungen, begrüßenswerte höhere Löhne und die neue generalistische Pflegeausbildung haben zu erheblich steigenden Kosten innerhalb der Pflege geführt“, betonte Drese. Die Pflegeversicherung decke aber nur einen Teil dieser Kosten. In der Folge ist der finanzielle Aufwand für die Pflegebedürftigen enorm gestiegen.

Drese: „Die Reform der Pflegeversicherung ist der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege und damit auch zur Begrenzung des Eigenanteils, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist.“

Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform treffe dabei in vielerlei Hinsicht auf fachliche Bedenken und verkenne die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern.

„Daran wird deutlich, warum die Länder endlich an den Tisch gehören, wenn es um die Erarbeitung einer guten und in allen Teilen Deutschlands funktionierenden Lösung für eine echte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geht“, so Drese.

Geplant ist, dass der Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung aus M-V am 26.3. auf der Tagesordnung im Bundesrat steht.

Heute ist Equal Pay Day

Drese zum Equal Pay Day: Strukturelle Benachteiligung von Frauen bekämpfen

Schwerin – Am 10. März ist Equal Pay Day. Der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, der Equal Pay Day, markiert symbolisch den Tag, bis zu welchem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2020 beträgt der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 18 Prozent. Im Jahr 2018 betrug dieser sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap 21 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2020 Frauen insgesamt sechs Prozent weniger verdient als Männer.

„Die leichte Verbesserung ist kein Grund zum Feiern“, verdeutlicht Gleichstellungsministerin Stefanie Drese. „Wie in vielen Bereichen der Frauen- und Gleichstellungspolitik haben wir es auch in der Frage der Lohngerechtigkeit vor allem mit strukturellen Problemen zu tun: Alte Berufswahlmuster, die unterschiedliche Entlohnung von sogenannten frauen- und männerdominierten Berufen, die Frauen-Teilzeitfalle auf Grund von Familienphasen, die Intransparenz von Lohngefügen und zu wenige Frauen in Führungspositionen“, so Drese.

Nach Angaben von Drese sind in den letzten Jahren einige gesetzliche Vorhaben auf den Weg gebracht worden, die diesen strukturellen Hemmnissen entgegenwirken sollen, wie das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Entgelttransparenzgesetz oder das Führungspositionen Gesetz II. „All diese Regelungen sind sicherlich noch ausbaufähig, aber eminent wichtig, um das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle zu bekämpfen“, betont Drese.

Drese: „In Mecklenburg-Vorpommern sind wir als erste komplette Landesregierung 2019 der Initiative Klischeefrei beigetreten. Wir wollen, dass junge Menschen Berufe finden, die zu ihren Stärken und Neigungen passen – frei von Klischees und Geschlechterzuweisungen. Mit unserem flächendeckenden Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen und der 2020 eingeführten beitragsfreien Kita, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.“

Lernplattform „itslearning“ erhält Videofunktion

Martin: Neue Funktion hilft Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern

Schwerin – Im Rahmen der Lernplattform „itslearning“, die das Land allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung stellt, können Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler künftig auch direkt über Videokonferenzen miteinander kommunizieren. Das integrierte Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ wird am Mittwoch, den 10. März, im Laufe des Tages freigeschaltet und kann dann von allen, die mit der Lernplattform „itslearning“ arbeiten, kostenfrei genutzt werden.

Dies ist ein weiterer wichtiger qualitativer Fortschritt für das digitale Lernen und den Distanzunterricht. Lehrkräfte können nun im Rahmen von „itslearning“ auch per Video und Audio direkt mit ihren Schülerinnen und Schülern in Kontakt treten. „Distanzunterricht kann den Unterricht in Präsenz nicht ersetzen. Aber er spielt in diesen Pandemiezeiten eine wichtige Rolle. Mit der Videofunktion geben wir nun allen ein wichtiges Instrument an die Hand, um in dieser schwierigen Zeit den Kontakt enger und direkter zu gestalten. Das ist wichtig, damit das digitale Lernen noch besser funktionieren kann“, sagte Martin. „Wenn sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer während des Distanzunterrichts sehen können, ist das gut und erleichtert das Lernen. Es ist ein wichtiger nächster Schritt für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.

Alle öffentlichen Schulen haben bereits am Montag die Information über die Freischaltung erhalten. Mit der Freischaltung der Videofunktion bekommen die Schulen Unterlagen und Hilfe für die Nutzung des Videokonferenzsystems in „itslearning“. Sie sind direkt in der Lernplattform abrufbar.

366 Schulen im Land haben bislang Zugangsdaten zur Lernplattform „itslearning“. Das sind über 72 Prozent aller 505 öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Fast 6.800 Lehrerinnen und Lehrer und fast 57.400 Schülerinnen und Schüler arbeiten bereits mit der Plattform. Die integrierte Videofunktion macht „itslearning“ attraktiver. „Es lohnt sich auch für alle weiteren Schulen, die Zugangsdaten zu beantragen“, so Martin. „Das geht formlos und ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule werden es Ihnen danken.“

Bereits in den vergangenen Monaten haben viele Schulen mit verschiedenen Videokonferenzen im Rahmen des Distanzunterrichts gearbeitet. Mit der Bereitstellung des Videokonferenzsystems „Big Blue Button“ im Rahmen von „itslearning“ können nun alle Schulen auf ein einheitliches, gesichertes Videokonferenzsystem zurückgreifen.

Öffnung von Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Nach Abschluss der Impfungen in den Alten- und Pflegeinrichtungen strebt Sozialministerin Stefanie Drese erweiterte Besuchs- und Betretensregelungen an, um den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Kontakte zu ermöglichen. „Dabei wägen wir sehr sorgfältig zwischen Schutzmaßnahmen für die höchstvulnerablen Menschen und Lockerungsschritten ab“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die erfolgreich und zügig verlaufenden Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessern nach Angaben von Drese die Möglichkeiten für eine allmähliche Rückkehr zu einem vertrauten Alltag und Miteinander.

Drese: „Der mit der Impfung beabsichtigte Schutz lässt sich bereits jetzt anhand deutlich sinkender Fallzahlen in den Alten- und Pflegeheimen in unserem Land erkennen.“ So gibt es noch in 25 Einrichtungen ein Corona-Infektionsgeschehen mit rund 350 Betroffenen. Vor wenigen Wochen waren noch über 1.500 Positivfälle zu verzeichnen.

Die Zahlen zeigen nach Ansicht der Ministerin aber auch, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – und hier insbesondere das Tragen von Masken und die Testungen der Beschäftigten – nach wie vor den besten Schutz bieten und daher ausdrücklich weiterhin zu befolgen sind. So seien vereinzelt Corona-Neuinfektionen auch nach erfolgten Zweitimpfungen in Einrichtungen aufgetreten.

Die Testungen werden neben der Bundeswehr mittlerweile von mehr als 35 mobilen Testteams unterstützt. Diese stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

Zur Vorbereitung der Öffnungsschritte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen hat Ministerin Drese das von ihr eingesetzte Sachverständigengremium Pflege und Soziales Anfang des Jahres beauftragt, Überlegungen und Vorschläge zu möglichen Lockerungen in der Pflege und Soziales Corona-Verordnung zu erarbeiten.

Das Sachverständigengremium hat in mehreren Sitzungen die Frage möglicher Lockerungsszenarien in Folge der Impfungen in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe umfassend erörtert und in Absprache mit Drese einen Vorschlag erarbeitet, der sich momentan im Abstimmungsprozess befindet.

„Wünschenswert und geboten ist es darüber hinaus, dass es möglichst bundeseinheitliche Regelungen in diesem wichtigen Bereich gibt. Hier stehen abschließende Entscheidungen noch aus“, so Drese.

M-V erwirbt Lizenz für Luca-App

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes deutsches Bundesland die Lizenz für die Nutzung des Luca-Systems zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung einschließlich der Luca-App erworben. „Luca“ soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion nachvollziehen zu können.

„Das ist ein wichtiger Baustein bei weiteren Öffnungsschritten, etwa in Gastronomie und Kultur. Das System ermöglicht schnell und einfach die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion. Die dafür erforderlichen Daten werden zentral und sicher gespeichert und verarbeitet“, erläutert Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Im Detail bedeute dies: „Händler, Gastronomen, Behörden, Kulturtreibende und alle anderen, die mit Publikum zu tun haben, können sich auf einem zentralen, sicheren Server registrieren. Sie erhalten einen QR-Code. Luca-Nutzer können sich damit auf ihrem Endgerät an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit als Besucher registrieren. Diese Daten werden auf dem zentralen, sicheren Server gespeichert. Zugriff darauf haben nur die Gesundheitsämter. Macht ein positiver Corona-Test es erforderlich, können sie die Daten direkt von diesem Server herunterladen.“

Die App ersetzt die handschriftliche Eintragung von Kundennamen und -adressen in Listen, die bislang zum Beispiel in Restaurants oder Kinos auslagen. „Mit der App ist diese Registrierung schnell und sicher in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr anwendbar. Sie ist für die Nutzer kostenfrei und der besuchten Einrichtung gegenüber anonym. Sie ermöglicht eine verlässliche und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung und ist somit eine wichtige Voraussetzung, um in diesen Zeiten Publikumsverkehr wieder stärker zuzulassen“, fasst Pegel die Vorteile zusammen.

Die Daten werden zentral bei der Bundesdruckerei gespeichert. Nach dem am Freitag erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life, werden nun die erforderlichen Datenbanken eingerichtet. Im Anschluss werden die acht Gesundheitsämter der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte im Land an diese zentrale Datenhaltung bei der Bundesdruckerei angeschlossen. „Auf den Servern der Bundesdruckerei sind die Daten sicher“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Migration des Systems. Spätestens in der zweiten Aprilwoche soll die MV-Version mit ihrem hohen Sicherheitsniveau verfügbar sein.“ Die bereits frei verfügbare Luca-App könne auch jetzt schon genutzt werden. „Dann muss aber der Händler diese auf seinem Endgerät betreiben und auf diesem Endgerät auch alle Daten seiner Kunden speichern, was zahlreiche Datenschutz- und Datensicherheitsfragen aufwirft.“

Die Kosten für Lizenz und Betrieb für ein Jahr in Höhe von ca. 440.000 Euro werden aus dem MV-Schutzfonds finanziert. „Der volkswirtschaftliche Nutzen dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, ist Digitalisierungsminister Pegel überzeugt. „Jedem Unternehmen, dem wir damit das Öffnen durch gesicherte Erfassung früher möglich machen, ist ein Gewinn.“

Über die Details dieser ersten, zentral gesteuerten Einführung der App in einem deutschen Bundesland informieren Christian Pegel und die Entwickler der App in einer Video-Pressekonferenz voraussichtlich am Mittwoch, 10. März. Die Einladung geht Ihnen gesondert zu.

Schulbauprogramm im MV-Schutzfonds

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurde eine Aufstockung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ und damit einhergehend die Schaffung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt das Land M-V über das Ministerium für Inneres und Europa Mittel für Zuwendungen im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Innenminister Torsten Renz: „Die Schulen in M-V haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie standortbezogene Hygienekonzepte erstellt, die oftmals dringend bauliche Maßnahmen erfordern. Die öffentlichen und privaten Schulträger sollen mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds zeitnah in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Baumaßnahmen zu sichern.“

Der vom Innenministerium veröffentlichte Projektaufruf sieht sowohl die Förderung kleiner Baumaßnahmen (bis 500.000 EUR) als auch größerer Baumaßnahmen (bis 5 Mio. EUR) vor. Die kleineren Bauvorhaben, wie z. B. die Erneuerung von Fenstern, der Einbau von Belüftungsanlagen, die Erweiterung von Sanitäranlagen sowie die Optimierung der Gebäudeverkabelung, sollen unverzüglich umgesetzt werden bzw. spätestens in den Sommerferien. Die größeren Bauvorhaben sollen als Um-, Aus- und Erweiterungsbauvorhaben einen präventiven Ansatz verfolgen und insbesondere die Raumkapazitäten erweitern.

Die Auswahlentscheidung zu den zu fördernden Bauvorhaben wird das Innenministerium in Abstimmung mit dem Bildungsministerium sowie der interministeriellen Schulbaukoordinierungsgruppe treffen.

Innenminister Torsten Renz verweist erneut darauf, wie wichtig die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in unserem Land ist und versichert, dass sein Ministerium alles tun wird, damit die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich die Schulträger zur Umsetzung der präventiven Baumaßnahmen im Rahmen der Hygienekonzepte erreichen werden.

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Schwerin – Für das Frühjahr planen Landesregierung und Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) Maßnahmen zur groß­flächigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS). „Das Monitoring in 2020 ergab eine so starke Populations­zunahme, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier jetzt zwingend Bekämpfungsmaß­nah­men vorzu­bereiten und einzuplanen sind“, begründet Forstminister Dr. Till Backhaus die Notwendigkeit.

Zum Erfassen der Populationsentwicklung führen Mit­arbeiten­de des LUP und der Landesämter LALLF und LAGUS jährlich Nesterzählungen an jeweils 70 bis 80 Stand­orten im Südwesten des Landes durch. Nach der letzt­maligen großflächigen Bekämpfung im Jahre 2015 erholte sich die Population zusehends. Im letzten Jahr wurde an besonders betroffenen Straßenabschnitten eine mecha­nische Bekämpfung veranlasst. Das brachte aber nicht die erhofften Erfolge.

Nach Einschätzung der Gesundheitsexperten sind deshalb für diese Saison wieder großflächige Bekämpfungs­maßnahmen erforderlich. Wie 2012 und 2015 ist außerhalb von Ortschaften die Bekämpfung der Nester mit einem biologi­schen Insektizid aus der Luft und vom Boden aus vorgesehen.

Die Maßnahmen richten sich gegen die Raupen, deren Brennhaare die Gesundheitsgefährdung darstellen. Zeitlich ist deshalb der Einsatz nur in einem engen Fenster zwischen Mitte April und Mai möglich, das sich witterungsbedingt jedoch um einige Wochen ver­schieben kann. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von wenigen Tagen stattfinden. Die Koordination der Bekämpfung obliegt dem LAGUS. Die fachliche Aufsicht liegt beim Pflanzenschutzdienst des LALLF.

Betroffen von den chemischen Bekämpfungen sind etwa 350 Bäume an 80 km Landes- und Bundesstraßen sowie 35 km Kreisstraßen. An weiteren 175 Bäumen könnten die Nester mechanisch entfernt werden. Die Kosten werden voraussichtlich insgesamt rund 170.000 Euro betragen, wovon das Land rund zwei Drittel übernimmt.

Der EPS ist eine wärmeliebende Schmetterlingsart, die an Eichen lebt und durch Massenvermehrungen auffällt. Die Raupen des Falters bilden vom dritten bis sechsten Larvenstadium mikroskopisch kleine Brennhaare aus. Mit jeder Larval-Häutung werden neue Brennhaare gebildet, so dass sich deren Zahl für jede Raupe auf über eine Million addiert.

Die Brennhaare enthalten mehrere allergen-toxisch wirksame Substanzen und sind Auslöser verschiedener gesundheitlicher Beschwerden:

  • stark juckende Hautreizungen (Raupenhaardermatitis), häufig begleitet durch Sekundärentzündungen,
  • Reizungen der Augen/Konjunktivitis,
  • Beschwerden des oberen Nasen-Rachenraums und Asthma-ähnliche Symptome/Luftnot.
  • Bei besonders sensibilisierten Personen treten systemische Schockzustände auf. Diese Fälle sind selten, aber ggf. lebensbedrohlich.

Erhebungen des LAGUS in zwei betroffenen Gemeinden ergaben, dass in Befallsarealen 55 Prozent der Bevölkerung von EPS-Brennhaaren betroffen sind.

Die Jahrhundertsommer der letzten Jahre begünstigten die Entwicklung derart, dass sich in Teilbereichen des Landkreises Ludwiglust-Parchim (LUP) Starkbefälle mit über zehn Nestern pro Baum entwickelten. Bislang begrenzen sich diese Bereiche auf Allee-Eichen außer­halb von Ortschaften. Da das vorherrschende urbane Grün in LUP primär aus Eichen besteht, wird es ohne Bekämpfungs­maßnahmen in diesem Jahr zu einer erheblichen Ausbreitung in bewohnte Areale kommen und infolgedessen zu einer stark erhöhten Exposition und einer massiven gesundheitlichen Belastung der örtlichen Bevölkerung.

Heute ist Internationaler Frauentag

Drese zum Frauentag: Sozialberufe aufwerten – unbezahlte Sorgearbeit stärker anerkennen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese würdigt zum Internationalen Frauentag die Leistungen der Frauen im Bereich der unbezahlten und bezahlten Sorgearbeit. „Gerade die Corona-Pandemie hat die Unentbehrlichkeit und Systemrelevanz dieser Tätigkeiten wie in einem Brennglas gezeigt. Gleichzeitig offenbart die Coronakrise die oftmals noch ungleiche Belastung von Frauen und Männern“, sagt Drese zum 8. März.

Ministerin Drese fordert, sowohl die unbezahlte als auch die bezahlte Sorgearbeit gesellschaftlich stärker anzuerkennen und wertzuschätzen sowie partnerschaftlicher aufzuteilen. Die Bundesregierung habe verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) angeschoben, wie z. B. die reformierte Pflegeausbildung, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und das Gute-Kita-Gesetz. „Damit wurde der richtige Weg eingeschlagen, wenngleich noch viel zu tun bleibt“, so Drese.

Drese: „Im Land nehmen wir über das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz Einfluss. Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Träger der sozialen Arbeit wirken danach im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf angemessene Beschäftigungsbedingungen in der sozialen Arbeit hin.“

Zudem hat Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage von Drese zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz im letzten Jahre zwei Anträge zu diesem Themenkomplex eingebracht. Mit welchen Herausforderungen dies jedoch verbunden ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen. In einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die Pflege einigten sich erstmals Gewerkschaften und Pflege-Arbeitgeber auf gemeinsame, bundesweit geltende Regelungen. „Ein großer Erfolg, der durch das Veto von zwei großen Trägern in der letzten Woche zunichtegemacht wurde. Das ist ein völlig falsches Signal an die vor allem weiblichen Pflegekräfte“, betont Drese.

Die Ministerin hebt hervor, dass Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland der Gleichstellungsministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) 2021 das Thema partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit als Schwerpunktthema gesetzt hat. „Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel der Fachpolitiken auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren einen gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben“, verdeutlicht Drese.

Radweg Altheide – Klockenhagen

Altheide – Heute wird Verkehrsminister Christian Pegel am Baubeginn für den Radweg von Altheide bis Klockenhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen) teilnehmen.

Der geplante Radwegabschnitt „Altheider Weg“ wird drei bis dreieinhalb Meter breit und hat eine Länge von 2,24 Kilometern. Es handelt sich dabei um den Ausbau eines vorhandenen unbefestigten Wegs, der auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar sein muss. Er verläuft von der Ortsmitte Altheide bis zum Denkmalhof in Klockenhagen und soll in Asphaltbauweise errichtet werden. Der neue Radweg soll pünktlich zur Saison Mitte Mai 2021 fertiggestellt sein. Er ist eine attraktive Alternative zu einem sonst erforderlichen straßenbegleitenden Radweg entlang der Landesstraße 21 zwischen Altheide und Klockenhagen, der dadurch entbehrlich wird.

Die Kosten in Höhe von 580.500 Euro werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Sobald auch der Radweg zwischen Gelbensande und Altheide an der B 105 fertiggestellt ist, können Radfahrerinnen und Radfahrer von Rostock kommend lückenlos auf die Halbinsel Fischland/Darß/Zingst radeln.

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.

Öffnungen im Sportbereich

Kinder- und Jugendsport hat Priorität

Schwerin – Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.

„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.

Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“

Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Fahrschulen in M-V können wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett hat nach dem „MV-Gipfel“ am Sonnabendnachmittag beschlossen, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle wieder einen Schritt in Richtung Normalität tun können – wenn auch unter Auflagen. Um einander gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen, müssen Lehrer und Schüler bei der praktischen Ausbildung im Auto eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Sofern das nicht möglich ist, ist vor Antritt der Ausbildungseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorzulegen“, sagte  Verkehrsminister Christian Pegel nach dem Beschluss.

Auch der Theorieunterricht kann – in kleinen Gruppen und mit Gesichtsmaske – wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. „Mit der Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung ermöglichen wir vor allem den künftigen Auszubildenden, die für die Wege zu Ausbildungsstätten und Berufsschule so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen. Wir können damit wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, so Pegel.

Nach Angaben des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern warteten zwischen 6.000 und 6.5000 Fahrschüler, dass sie ihren begonnen Unterricht fortsetzen können. Zudem hätten sich Wartelisten für neue Interessenten aufgebaut, die es jetzt engagiert abzuarbeiten gelte, so Pegel. Er dankte dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in dieser Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.

Vorschläge für Fahrplan 2022 gefragt

Schwerin – Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den Entwürfen für den Zugfahrplan 2022 äußern. Im Auftrag des Infrastrukturministeriums beteiligt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Fahrgäste zum fünften Mal an der Vorbereitung eines Jahresfahrplans.

Die Entwürfe für die Zugfahrpläne sind ab sofort im Internet unter www.fahrplan2022mv.de einzusehen. Dort können Anmerkungen und Vorschläge zu den Fahrzeiten, zu zusätzlichen Fahrten, Änderungen von Anschlüssen oder andere Ideen für den Regionalbahnverkehr eingebracht werden. Bis zum 21. März 2021 können diese außerdem digital oder per Post übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Beteiligung wird unter anderem auch auf den Fahrgastmonitoren in den Zügen und in den regionalen Tageszeitungen des Landes hingewiesen.

„Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst viele Fahrgäste diese Möglichkeit nutzen, sich an der Fahrplangestaltung zu beteiligen“, äußerte Verkehrsminister Christian Pegel seine Erwartungen und sagte weiter: „Die Fahrgastbeteiligung ist ein wichtiger Schritt, um auf die Wünsche der Reisenden eingehen zu können. Kundenfreundlichkeit ist außerdem gleich Klimafreundlichkeit und liegt mir deshalb besonders am Herzen.“

Hintergrund

Die VMV erwartet in diesem Jahr viele Wortmeldungen von Reisenden, da zurzeit auf verschiedenen Strecken umfangreiche Baumaßnahmen im Gange sind, die Veränderungen des Fahrplans hervorrufen. Dies sind:

  • der eingleisige Betrieb zwischen Rostock-Hauptbahnhof und Rostock-Bramow mit Auswirkungen auf das Angebot der Rostocker S-Bahn
  • der eingleisige Betrieb zwischen Greifswald und Miltzow mit Beeinträchtigungen beim RE10 sowie beim RE3 zwischen Januar 2022 und dem Fahrplanwechsel im Dezember kommenden Jahres,
  • der eingleisige Betrieb zwischen Schwerin-Hauptbahnhof und Schwerin-Görries mit Beeinträchtigungen für die RB13 zwischen Anfang April und Anfang November sowie
  • die Vollsperrungen zwischen Altentreptow und Stralsund mit Behinderungen für den RE5 vom Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres bis Ende Juni 2022.

Nach Abschluss der Fahrgastbeteiligung wird es voraussichtlich im Herbst eine Stellungnahme zu den Hinweisen geben. „Wir werden die Anregungen wieder gründlich prüfen und in der Fahrplangestaltung für 2022 und die Folgejahre berücksichtigen, soweit es nach Abwägung der Vor- und Nachteile zweckmäßig erscheint“, kündigt Christian Pegel an. Unabhängig von dieser Fahrgastbeteiligung werden auch in diesem Jahr die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verbände an der Fahrplangestaltung beteiligt.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Backhaus: Über Ausstieg aus Küken-Töten viel zu lange gebrütet

Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden. In seiner Rede vor dem Plenum begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirt­schafts­­ministerium. Dies sei ein guter Tag für den Tierschutz, so der Minister. Er schlug aber auch kritische Töne an:

„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Immerhin haben wir den Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Da sollte es fast 20 Jahre später nicht mehr zulässig sein, Tiere unmittelbar nach der Geburt zu töten, nur weil wir keine Verwendung für sie haben. Und wer weiß, ob es heute einen solchen Gesetzentwurf gebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber 2019 nicht mit aller Deutlichkeit ein zeitnahes Ende dieser Praxis vorgegeben hätte. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass, sich als großer Vorreiter zu brüsten“, so der Minister.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird künftig nicht nur das Töten männlicher Küken aus Legelinien verboten sein. Nach dem siebten Bebrütungstag dürfen auch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung eingesetzt werden, die zum Absterben des Hühnerembryos oder zum Abbruch des Brutvorgangs führen. Durch diese Regelung wird erstmals im Tierschutzrecht das Leben von Embryonen geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt“, fährt Backhaus fort.

„Wir müssen jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren. In der ganzen Debatte zum Umgang mit Hühnerembryonen und zur Praxisreife der Geräte und deren Verfügbarkeit am Markt dürfen wir einen entscheidenden Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es gibt auch noch eine tierschutzgerechte Alternative – nämlich die Aufzucht der männlichen Küken als sogenannte „Bruderhähne“. Ich sehe hier unglaubliches Potential und bin der festen Überzeugung, dass auch diese Haltungsform am Markt bestehen kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden „Bruderhähne“ bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet. Das zeigt: Es geht, wenn man es nur will.“

Abschließend forderte Backhaus weitere Schritte für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung: „Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Geflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Fachgespräche zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Haltung von Bruderhähnen haben zwar schon begonnen. Auch andere wichtige Themen wie „Junghennen“, „Elterntiere“ und sogar die Putenhaltung wurden endlich wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die beinahe „unendliche Geschichte“ der männlichen Küken mahne ich dringend: Nicht alles darf so lange bebrütet werden, wie der vorliegende Gesetzentwurf.“

Mehr Ladesäulen für E-Fahrzeuge

Berlin – Am 5. März 2021 hat der Bundesrat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Es kann daher jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und andere Gebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden. So sollen Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können.

Vorgesehen sind verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Möglich sind auch Quartierslösungen, d.h. Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz. So können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel errichtet werden.

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.