DRK eröffnet Testzentrum in Lauterbach

Insel Rügen – Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. eröffnet am 26. April 2021 ein Corona-Testzentrum in Lauterbach. Einmal wöchentlich können sich die Rüganer hier kostenfrei testen lassen. Im Testzentrum in der Chausseestraße 11 in Putbus – Lauterbach gibt es verschiedene Testkonzepte: Drive-In und Walk-In, die an verschiedenen Tagen angeboten werden.

Montags bis donnerstags öffnet das Corona-Testzentrum in Lauterbach für Interessierte, die zu Fuß unterwegs sind und vorab nicht zwangsläufig einen Termin vereinbart haben. Spontane Testungen sind hier also, je nach Kapazität, möglich. Mit Wartezeit ist mitunter zu rechnen. Um diese zu vermeiden, können online unter www.testzentren-mv.de oder persönlich vor Ort konkrete Wunschtermine gebucht werden.

Zum Ablauf: Nach Aufnahme der Daten und Vorlage des Personalausweises wird die Testung vorgenommen. Im Anschluss halten sich die Getesteten ca. 15 Minuten im Wartebereich auf, bis der Corona-Schnelltest ausgewertet worden ist. Im Anschluss erhalten sie das Testergebnis und ein Attest, welches sie bei Frisör, Einzelhandel & Co. vorzeigen können.

Voraussetzung für eine Testung im Drive-In-Verfahren: Jeder muss vorab einen Termin vereinbaren. Diese sind für freitags online buchbar. Und so funktioniert es: Auf der Webseite www.testzentren-mv.de wird das gewünschte Testzentrum ausgewählt. Nach Eingabe der persönlichen Daten können Interessierte einen Wunschtermin, je nach Verfügbarkeit, auswählen. Bis zu fünf Personen können pro Auto angemeldet werden.

Das Drive-In-Konzept sieht vor, dass die zu Testenden im Auto sitzen bleiben, auf diese Weise den Check-In mittels Vorlage des Personalausweises sowie die anschließende Testung durchlaufen und direkt im Anschluss das Testzentrum mit dem Auto wieder verlassen. Das Testergebnis sowie das Attest als Datei erhalten die Getesteten etwa 15 bis 30 Minuten später per E-Mail.

ÖFFNUNGSZEITEN

Walk-In:

Montag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Mittwoch: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr
Donnerstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr

Drive-In:

Freitag: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr

ADRESSE
Vilm-Yachts GmbH
Chausseestraße 11
18581 Putbus / OT Lauterbach

Schulprüfungen beginnen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 23. April 2021, die zentralen und länderübergreifenden Abiturprüfungen. In diesem Schuljahr können 5.500 Schülerinnen und Schüler das Abitur ablegen. Den Anfang machen die Prüfungen im Fach Englisch. In der kommenden Woche folgen dann die weiteren länderübergreifenden Prüfungen in Französisch (Mittwoch, 28. April) und Deutsch (Freitag, 30. April). An Gymnasien und Gesamtschulen erreichen die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach der Jahrgangsstufe 12, an Abend- und Fachgymnasien nach der Jahrgangsstufe 13.

„In diesem Schuljahr war Corona-bedingt vieles anders. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Abiturprüfungen stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler haben enorm viel geleistet und dürfen durch die Pandemie keine Nachteile in ihrer Bildungslaufbahn haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Für die Prüfungen wünsche ich ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Um verlässliche Prüfungsbedingungen zu bieten, haben wir schon zu Beginn des Schuljahres und noch einmal im Januar Vorabhinweise in die Schulen gegeben, die den prüfungsrelevanten Stoff konkretisieren. Damit war eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung möglich, ohne dass Abstriche bei den Anforderungen der Prüfung erfolgt sind. Die diesjährigen Abschlüsse sind also nicht nur gleichwertig, sondern verdienen mit Blick auf die erschwerten Lehr- und Lernbedingungen sogar eine besondere Anerkennung“, betonte Martin.

„Die Abschlussklassen hatten – anders als andere Klassenstufen – in diesem Schuljahr bis auf drei Tage vor und fünf Tage nach den Weihnachtsferien durchgängig Präsenzunterricht“, erläuterte die Bildungsministerin. „Um den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung zu geben, haben wir die Abiturprüfungen um 10 Tage nach hinten verschoben. Wegen der besonderen Situation haben die Schülerinnen und Schüler außerdem pro Prüfung 30 Minuten mehr Zeit. Auf diese Bitte des Landesschülerrates sind wir gerne eingegangen“, sagte Martin.

Für die Abschlussprüfungen gelten in diesem Jahr strenge Hygieneregeln. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen Anfang April entsprechende Hygiene- und Organisationshinweise übermittelt. So müssen Schülerinnen und Schüler beispielsweise während der schriftlichen Prüfungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, vor den Prüfungen einen Selbsttest durchzuführen. An allen Schulen stehen Selbsttests zur Verfügung.

Bildungsministerin Bettina Martin appellierte an die Schülerinnen und Schüler, von den Selbsttests Gebrauch zu machen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist für diejenigen, die nicht am selben Morgen der Prüfung einen Test vornehmen möchten, auf die Möglichkeit hin, dass sich Schülerinnen und Schüler am Vortag (insbesondere wochentags) auch in einem Testzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke testen lassen können. Ein solcher Antigen-Schnelltest gibt, wenn er max. 24 Stunden vor der Prüfung erfolgt ist und ein negatives Ergebnis zeigt, zusätzliche Sicherheit. Damit kann dann auch der Selbsttest direkt vor der Prüfung entfallen. Eine Testpflicht vor den Prüfungen gibt es nicht. Auch die heute vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sieht keine Testpflicht vor Prüfungen vor.

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis müssen dieses Ergebnis zunächst bei einem Hausarzt mit einem PCR-Test abklären lassen und können an diesem Tag nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sie legen ihre Prüfung dann an einem Nachschreibtermin ab.

In der kommenden Woche beginnen für 6.100 Schülerinnen und Schüler dann auch die zentralen schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife. Am Mittwoch, 28. April 2021, erfolgen die Prüfungen im Fach Deutsch, am Freitag, 30. April in der ersten Fremdsprache. „Ich drücke den Schülerinnen und Schülern die Daumen und wünsche auch ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg“, so die Bildungsministerin.

Neues Einsatzfahrzeug für Demmin

Demmin – Die Freiwillige Feuerwehr Demmin rüstet ihre Fahrzeugtechnik auf. Mit einem 3000 Liter fassenden Löschwassertank und dem Aufbau einer Staffelkabine ist das neue Tanklöschfahrzeug TLF 3000 praktisch für alle Einsatzlagen der Feuerwehr gerüstet. Es soll ein altes Fahrzeug TLF 16/24, das zunehmend reparaturanfällig ist, ersetzen.

Für die Ersatzbeschaffung sind insgesamt 390.000 EUR veranschlagt, die Kosten werden über eine Drittel-Finanzierung gedeckt: Neben dem Land und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bringt auch die Hansestadt Demmin einen Eigenanteil von 130.000 EUR auf.

Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 130.000 EUR übersandte das Innenministerium an den Bürgermeister der Hansestadt, Herrn Dr. Michael Koch.

„Mein Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden, die zur Bekämpfung von Bränden und Katastrophen und als Lebensretter nach Unfällen für uns im Einsatz sind. Dabei ist eine moderne und den jeweiligen Anforderungen technische Ausstattung der Feuerwehren eine wichtige Voraussetzung“, sagte Innenminister Renz.

Die Hansestadt Demmin liegt genau im Kreuzungspunkt der zwei Bundesstraßen B110 und B194. Auch Einsätze in Gefahrensituationen auf den umliegenden Flüssen und dem Kummerower See gehören zu den Einsatzgebieten der Demminer Wehr.

Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz

Berlin – In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22. April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen mit Terminvergabe.

Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen und Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend – ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht. Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten.

Soweit Landesvorschriften bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können die Länder außerdem mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden. Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Außerdem im Gesetz vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.

Flankierend wird das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat – ebenfalls in einer Sondersitzung – der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.

Mehr Jungen in die Sozialberufe

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Boys’Day Jungen ermutigt, eine Ausbildung in den vielfältigen SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) in Erwägung zu ziehen.

„Der Boys’Day möchte das Berufswahlspektrum von Jungen erweitern, hin zu sozialen und erzieherischen Berufen“, sagte Drese auf der zentralen Landesveranstaltung zum Boys’Day. Im Rahmen der online durchgeführten Veranstaltung wurden Arbeitsbereiche der Diakonie Güstrow vorgestellt.

Drese: „Der erweiterte Blick ist wichtig, denn oftmals haben die Jungen in ihrem normalen Alltag gar keine Chance, in diese Berufsfelder reinzuschauen. Der Boys’Day ist eine sehr gute Möglichkeit, mit der Jungen ihre vielfältigen Potenziale entdecken können. Und vielleicht stellen sie dabei fest, dass auch eine Ausbildung als Pfleger, Ergotherapeut oder Erzieher spannend für sie sein kann.“

Hintergrund ist, dass Jungen oftmals eine Ausbildung wählen, der traditionell als sogenannter „Männerberuf“ angesehen wird. Dazu gehören KFZ-Mechatroniker, Elektroniker oder Industriemechaniker. Über die Hälfte der jungen Männer entscheiden sich für diese oder ähnliche Berufe, dabei haben sie die Auswahl von über 320 Berufen.

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Der Aktionstag erweitert für Mädchen und Jungen ab Klasse 5 den Blick auf ihre berufliche Zukunft. Unternehmen, soziale Einrichtungen und Bildungsinstitutionen öffnen (in diesem Jahr virtuell) ihre Türen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern so einen erfahrungsreichen Praxistag.

„Es ist keine Frage des Geschlechts, welche Ausbildung begonnen, welches Studium aufgenommen wird“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Wichtiger für die jungen Leute ist herauszufinden, ob die Tätigkeit den persönlichen Neigungen und Stärken entspricht und Freude bereitet.“

Das Sozialministerium unterstützt eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl und trat 2019 der Bundesinitiative „Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“ bei.

Vorläufigen Prepper-Bericht

Schwerin Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat heute den vorläufigen Bericht der Kommission zur Beleuchtung des Phänomenbereichs „Prepper“ den Mitgliedern des Innen- und Europaausschusses des Landtages vorgelegt. Es handelt sich um einen vorläufigen Abschlussbericht, in dem die Ermittlungsergebnisse der Bundesanwaltschaft im „Nordkreuz“ – Verfahren noch ausstehen, da dieses Ermittlungsverfahren bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens werden als relevant für die Arbeit der Kommission eingeschätzt.

Im Zuge eines IFG-Verfahrens wurde das Innenministerium verwaltungsgerichtlich zur Herausgabe des Berichtes (Stand: November 2018) verpflichtet. Innenminister Torsten Renz hat entschieden, dass das Ministerium die weitere gerichtliche Auseinandersetzung nicht fortführt und die Entscheidung akzeptiert. Der Bericht wird dem Antragsteller in den kommenden Tagen zugesandt. Dieser Bericht wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben. Er liegt – aufgrund der fehlenden Erkenntnisse aus dem GBA-Verfahren – als vorläufiger Abschlussbericht mit Stand März 2020 vor.

Der Bericht mit Stand November 2018 und der vorläufige Abschlussbericht mit Stand März 2020 sind auf der Homepage des Ministeriums eingestellt. Sobald der GBA seine Ermittlungen abgeschlossen hat und die Ergebnisse vorliegen, wird der Abschlussbericht umgehend finalisiert und ebenfalls veröffentlicht.

Die Kommission bestand aus 15 Mitgliedern und verfolgte einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Externe Expertise kam von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege aus Güstrow sowie der Universität Greifswald aus den Bereichen Soziologie, Kriminologie und den Rechtswissenschaften. Neben Mitarbeitern aus der Landespolizei und dem Verfassungsschutz wirkten auch Vertreter des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung M-V, der Landeszentrale für politische Bildung M-V und des Landeskommandos M-V als Mitglieder in der Kommission mit.

Die Kommission zur Beleuchtung der „Prepper-Szene“ hatte sich auf vier thematische Aufgabenschwerpunkte verständigt:

  1. Erstellung eines Lagebildes
  2. Vorsorge und Selbsthilfe bei Katastrophen
  3. Prävention durch Aufklärung
  4. Sozialwissenschaftliche Betrachtung.

Ein Ergebnis der Aufklärung der Prepper-Szene durch die Kommission (vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Ermittlungsverfahren des GBA) ist, dass bis auf den, dem Ermittlungsverfahren des GBA zugrundeliegenden Ausgangssachverhalt um die Gruppierung „Nordkreuz“, keine weiteren relevanten Fälle in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurden.

Beschaffung ECMO-Beatmungstechnik

Schwerin – Das Land schafft zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung an. „Auf Grund des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern ist die Beschaffung von zusätzlicher ECMO-Beatmungstechnik erforderlich. Darüber hinaus geht es auch darum, die intensivmedizinische Behandlung für andere Schwererkrankte weiter bestmöglich zu ermöglichen. Die Pandemie bringt eine erhebliche Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und der Beatmungskapazitäten mit sich. Insgesamt werden 10 Geräte durch das Land gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Unimedizinen Rostock und Greifswald sollen jeweils drei Geräte sowie die Helios Kliniken in Schwerin und das Dietrich- Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg jeweils 2 Geräte erhalten. „Die speziellen Beatmungsmaschinen kommen bei besonders schweren Verläufen zum Einsatz“, so Glawe weiter. Die benötigten Mittel belaufen sich auf 80.000 Euro je Gerät. Die Finanzierung erfolgt aus dem Schutzfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell (Stand: 21.04.2021) liegen 319 Menschen in Krankenhäusern (+21 gegenüber Vortag). Davon werden 88 auf Intensivstationen behandelt (+9 gegenüber Vortag). Von den 88 werden 76 beatmet (+7 gegenüber Vortag) – davon sind wiederum sechs an ECMO-Beatmungstechnik angeschlossen.

Die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) ist eine intensivmedizinische Technik, bei der eine Maschine teilweise oder vollständig Atemfunktionsleistungen für den Patienten außerhalb seines Körpers übernimmt. „Angewendet werden die Verfahren bei Patienten mit schwerer Lungenschädigung (ARDS) oder eingeschränktem Lungenkreislauf, um einen Gasaustausch ähnlich der normalen Atemfunktion sicherzustellen“, erläuterte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Die Clusterkrankenhäuser steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.