Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit Baden-Württemberg zur Justizministerkonferenz 2021 einen Beschlussvorschlag zur Optimierung der psychosozialen Prozessbegleitung eingebracht.

„Bundesweit zeigt sich, dass der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde, ein wichtiges Mittel im prozessualen Strafverfahren geworden ist. Doch hat auch die Praxis gezeigt, dass dieser Rechtsanspruch stetig der Zeit angepasst werden muss. Daher habe ich mich einem Beschlussvorschlag meines Amtskollegen aus Baden-Württemberg angeschlossen.

Im Juni wollen wir die Justizministerinnen und Justizminister der Länder dafür gewinnen, gemeinsam die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz von weiteren Optimierungen zu überzeugen. Zum einen sollte die dreistufige Fallpauschale um zehn Prozent auf insgesamt 1.210 Euro angehoben werden, um gestiegene Gebührenkosten zu decken. Auch sollten psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter künftig zusätzlich eine Pauschgebühr erhalten, wenn Umfang oder besondere Schwierigkeit der Sache über die eigentliche psychosoziale Prozessbegleitung in Strafsachen hinausgeht.

Und vor allem ist es bislang nicht gesetzlich vorgesehen, dass Prozessbegleiterinnen und -begleiter zum Termin der Gerichtsverhandlung eine Nachricht erhalten. Auch das sollte sich ändern“, sagt Ministerin Hoffmeister.

„Ich bin zuversichtlich, dass die JuMiKo diese drei wichtigen Punkte mittragen wird. Uns geht es darum, die derzeitige Überarbeitung der Regelung durch das Bundesministerium zu ergänzen. Hierfür brachten wir bereits erfolgreich ein, dass der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen ohne Antrag erfolgen soll. Geprüft wird ebenso, ob unter bestimmten Voraussetzungen bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet werden kann, um so die Antragstellung zu erleichtern“, so die Justizministerin.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage als schnelle und unbürokratische Hilfe für Eltern und Alleinerziehende. „Viele Eltern müssen durch die derzeitige Umstellung auf einen Notbetrieb in Kita oder Schule eine Betreuung ihrer Kinder zuhause sicherstellen. In dieser schwierigen Situation lindert die weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage die Not“, betont Drese.

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz können Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Wichtig ist, mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat“, so Drese.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Drese: „Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Dies hilft Eltern, die beispielsweise an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. „Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher“, verdeutlicht Drese.

Ansprechpartner zur Beantragung von Kinderkrankengeld sind die jeweiligen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendsport mit Einschränkungen

Schwerin – Auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersitzung am Donnerstagabend Öffnungen für die Ausübung von Kinder- und Jugendsport beschlossen.

Folgendes gilt vom Sonnabend (24. April) an:

„Kontaktfreier Kinder- und Jugendsport ist im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre, sowie eine Betreuungsperson möglich“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin mit. Diese Person (Trainer/ Trainerin oder eine sonstige Betreuungsperson) benötigt jedoch einen negativen Corona-Test. Darüber hinaus ist kontaktloser Individualsport nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

„Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen“, sagte Drese. „Deshalb haben Angebote für junge Menschen oberste Priorität. Auch wenn es zunächst kleine Schritte sind – positiv ist, dass die Kinder überhaupt trainieren dürfen – selbst bei relativ hohen Inzidenzen.“

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verfolgt die Landesregierung weiter eine Öffnungsstrategie für den Vereinssport im Land. Beginnend nun mit dem Einstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport, soll sukzessive der vereinsbasierte Trainingsbetrieb für alle Altersklassen und in allen Sportarten bis hin zum gewohnten Trainings-Spiel-und Wettkampfbetrieb wieder ermöglicht werden.

„Sobald sich die Situation deutlich verbessert, wird sich das Sozialministerium dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme aller Altersgruppen am vereinsbasierten Sportbetrieb in allen Sportarten schrittweise wieder ermöglicht werden,“ betonte Ministerin Drese.

Testpflicht an den Schulen in M-V

Schwerin – Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

Gewerbegebiet erhält Markenzeichen G3

Grevesmühlen – Das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest ist das dritte „Grüne Gewerbegebiet“ im Nordosten Deutschlands. Energieminister Christian Pegel übergab heute die Zertifizierungsurkunde des Landesdialogs „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ an Bürgermeister Lars Prahler und Unternehmer der Stadt.

„Grevesmühlen ist hinsichtlich Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein Vorbild“, lobte Energieminister Christian Pegel. „Die Stadt zeigt mit vielen Aktionen, dass Ressourcenschonung und Energieeffizienz möglich sind, ohne die Belange der Wirtschaft aus dem Blick zu verlieren. Die Stadt lebt von der Balance zwischen Naturverbundenheit und wirtschaftlicher Attraktivität. Nachhaltige Verkehrskonzepte wie beispielsweise das Rufbussystem sorgen für kostengünstige und flexible Mobilität. Grevesmühlen ist darüber hinaus ein Vorreiter in Sachen Digitalisierung: Ich erinnere nur an das kostenlose Hochgeschwindigkeits-W-LAN im Innenstadtbereich, das für Einheimische und Touristen attraktiv ist.“

Das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier hat eine Potenzialanalyse für das Gewerbegebiet in Grevesmühlen erstellt. Danach decken die fünf Unternehmen des 47 Hektar großen Gewerbegebiets an der Bundesstraße 105 bereits jetzt rund 81 Prozent ihres Gesamtstromverbrauchs und ihren Wärmebedarf zur Gänze mit Energie aus erneuerbaren Quellen.

Aus der Kooperation ansässiger Unternehmen mit dem örtlichen Klärwerk wurden darüber hinaus drei Nah-Wärmenetze entwickelt. Seit 2014 ist die Kläranlage das erste Energie-Plus-Klärwerk in Deutschland. Das bedeutet, dass sie mehr Energie erzeugt als verbraucht. Weil aktuell nur 36 Prozent der produzierten Wärme im Gewerbegebiet selbst verwendet werden, kommen Überschüsse der öffentlichen Wärmeversorgung zugute. Davon profitieren künftig ein Pflegeheim der Diakonie, ein Haus für betreutes Wohnen der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie ein neu entstehendes Wohngebiet.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind Vorreiter bei der Erzeugung regenerativer Energien, decken bereits seit 2013 rein rechnerisch unseren Strombedarf aus grünen Quellen. Damit bringen wir Energie- und Wärmewende voran und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Landesdialog ,Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern‘ knüpfen wir daran an und dehnen unser Engagement aus: Unternehmen, Gewerbe- und Industriegebiete, die mit Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz, sparsamer Flächenverbrauch und alternative Mobilität punkten, erhalten als Qualitätsmerkmal unser Label“, warb Energieminister Christian Pegel während der Übergabe und ergänzte: „Kürzlich hat eine Stadt in Bayern Interesse an unserem Label angemeldet. Ich freue mich sehr darüber, dass unser grünes Beispiel Schule macht.“

Der Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Angebot für Unternehmen, Vermarkter von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Kommunen, sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Mit dem Label „G³ – Grünes Gewerbegebiet in M-V“ erhalten sie und die Kommunen, in denen sie beheimatet sind, ein starkes Marketinginstrument für die Bewerbung ihres Standorts bei Kunden ebenso wie bei Fachkräften und Unternehmen, die einen Standort suchen.

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungsänderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernährungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbonfreie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“ Eingereicht werden können Projekt- und Leistungsbeschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich

Corona-Liquiditätshilfe I

Wirtschaftsminister Harry Glawe: Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Liquiditätshilfe I verlängert

Schwerin – Für Unternehmen aller Branchen hat das Land vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt.

„Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert. Es geht darum, Entlastung zu schaffen. Die Unternehmen haben nun 20 statt 12 Monate Zeit, bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In der ersten Antragsphase des Programms wurden circa 100 Millionen Euro an rund 2.200 Unternehmen als Darlehen ausgereicht. Zu den Zuwendungsempfängern gehören kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten aus allen Branchen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Programm wurde im April des vergangenen Jahres aufgelegt, als die Schwere und die Dauer der Pandemie nicht abzuschätzen war. Zwischenzeitlich befinden wir uns in einer dritten Infektionswelle, die es einzudämmen gilt. Unternehmen kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie“, so Glawe weiter. Sollten Unternehmen die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit nicht in Anspruch nehmen und im 13. Monat mit der Rückzahlung beginnen wollen, steht ihnen dies selbstverständlich frei. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Die Liquiditätshilfen greifen, wenn Einnahmen fehlen und Liquiditätsreserven nicht reichen. „Dabei geht es darum, die Finanzierung der laufenden Ausgaben zu sichern, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und mittlerweile bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt. Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Gymnasiales Schulzentrum Dömitz

Dömitz – Am kommenden Montag (26. April 2021) nimmt Bauminister Christian Pegel mit Landwirtschaftsminister Till Backhaus den ersten Spatenstich für den Teilneubau und die Modernisierung von Haus 3 der Grund- und Regionalschule am Gymnasialen Schulzentrum Dömitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) vor.

Das Gymnasiale Schulzentrum „Fritz Reuter“ in Dömitz vereint in seinem Verbund vier Schulformen: Regionale Schule, Gymnasium, Grundschule und Förderschule. Jeder Bildungsgang nutzt gegenwärtig seine eigenen Gebäude. Aula, Turnhallen und Sportplatz, Mensa, Versammlungsraum etc. werden übergreifend genutzt. Am Schulzentrum lernen 700 Schülerinnen und Schüler aus drei Bundesländern unter Anleitung von 70 Lehrkräften.

Bis 2022 soll das Ensemble in fünf Bauabschnitten bautechnisch und energetisch ertüchtigt und zugleich als Campus entwickelt werden. Die ersten beiden Bauabschnitte „Sanierung Sporthalle Gymnasium“ und „Ersatzneubau Haus 2 für Förderklassen, Grund- und Regionalschule“ stehen vor dem Abschluss. Im dritten Bauabschnitt sind, in zwei Teilabschnitten, der Teilneubau und die Modernisierung von Haus 3 der Grund- und Regionalschule geplant.

Mit dem Spatenstich am Montag startet der erste dieser beiden Teilabschnitte: Unterrichtsräume, Fachkabinette, Gruppen- und Vorbereitungsräume, ein Sanitätsraum, sanitäre Anlagen werden modernisiert und ein Aufzug integriert. Außerdem wird es einen Verbindungsgang zum Ersatzneubau Haus 2 geben. Im dritten Quartal 2022 soll dieser Abschnitt fertigstellt sein.

Das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern fördert dieses Vorhaben mit 6,5 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand ca. 11,7 Millionen Euro.

Neues Löschfahrzeug für Klein Bünzow

Klein Bünzow – Für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Klein Bünzow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist die Finanzierung gesichert.

Das Innenministerium übersandte einen Bewilligungsbescheid an den Bürgermeister über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 101.500 Euro. Die Kosten für das Fahrzeug betragen rund 351.400 Euro. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich mit rund 101.600 Euro an der Finanzierung.

Innenminister Torsten Renz: „Für einen funktionierenden Brand- und Katastrophenschutz sind für die Wehren moderne Ausrüstung und Technik unverzichtbar. Ich schätze die Arbeit und das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Land sehr. Deshalb ist es für mich wichtig, die Gemeinde beim Kauf des neuen Löschfahrzeuges zu unterstützen“.

In der Klein Bünzower Wehr engagieren sich 34 Kameradinnen und Kameraden. Zu ihren Aufgaben gehören die Sicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Gemeindegebiet und Einsätze an einem Teilabschnitt der Bahnstrecke Greifswald-Anklam. Auch einige Landwirtschaftsbetriebe gehören in den Verantwortungsbereich. Als „Nachrückewehr“ kommt die Feuerwehr der Gemeinde auch am Klinikum und Diabeteszentrum in Karlsburg zum Einsatz.

Neu Gülze erhält neues Löschfahrzeug

Neu Gülze – Das Innenministerium unterstützt die Gemeinde Neu Gülze im Landkreis Ludwigslust-Parchim beim Kauf eines neuen Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) mit 110.000 Euro als Sonderbedarfszuweisung und übersandte dazu einen entsprechenden Bewilligungsbescheid an den Bürgermeister.

Der Landkreis beteiligt sich ebenfalls mit 110.000 Euro an der Finanzierung, so dass der Eigenanteil für die Gemeinde wesentlich verringert wird. 370.000 Euro wird das neue Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr kosten, das eine altes ersetzen wird.

Innenminister Torsten Renz: „Es ist mir wichtig, in eine moderne Ausstattung, verbunden mit einer schnellen und bedarfsgerechten Erneuerung der Technik zu investieren. Denn im Ernstfall muss jede Feuerwehr mit möglichst vielen Einsatzkräften und moderner Technik schnell am Ort des Geschehens sein. Die ehrenamtlichen Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren verdienen jede mögliche Unterstützung für ihre aufopferungsvolle Arbeit“.

In der Neu Gülzer Wehr engagieren sich 29 aktive Kameradinnen und Kameraden bei Einsätzen zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung im eigenen Gemeindegebiet. Auch die umliegenden Wehren können künftig mit dem Neufahrzeug unterstützt werden.

Neue Kindertagesstätte in Greifswald

Greifswald – Bauminister Christian Pegel eröffnet heute den Neubau der Kindertagesstätte „Samuil Marschak“ in Greifswald. Mit Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder übergibt er die neue Kita, die künftig den Namen „Tausend Farben“ führt, an den Leiter des kommunalen Eigenbetriebs „Hanse-Kinder“, Achim Lerm.

Die bestehende Kindertagesstätte im Stadtteil Schönwalde II ist stark sanierungsbedürftig. Als Ersatz hat der Träger „Hanse-Kinder“ einen energieeffizienten und barrierefreien Neubau auf zwei Etagen für die Betreuung von rund 150 Kindern errichten lassen. Auch der Außenbereich wurde neugestaltet.

Das Vorhaben ist Teil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Schönwalde II. Das Landesbauministerium hat für das knapp fünf Millionen Euro teure Bauvorhaben 2,3 Millionen Euro Städtebaufördermittel bereitgestellt. Das Innenministerium unterstützte mit Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von einer Million Euro.

Der Kita-Neubau hatte im dritten Quartal 2019 begonnen und wurde im März 2021 fertiggestellt.

Drittes „Grünes Gewerbegebiet“

Grevesmühlen – Energieminister Christian Pegel übergibt heute die Zertifizierungsurkunde des Landesdialogs „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ an Grevesmühlens Bürgermeister Lars Prahler und Unternehmer der Stadt. Das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest ist damit das dritte „Grüne Gewerbegebiet“ im Nordosten Deutschlands.

Der Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Angebot für Unternehmen, Vermarkter von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Kommunen, sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Mit dem Label „G³ – Grünes Gewerbegebiet in M-V“ erhalten sie und die Kommunen, in denen sie beheimatet sind, ein starkes Marketinginstrument für die Bewerbung ihres Standorts bei Kunden ebenso wie bei Fachkräften und Unternehmen, die einen Standort suchen.

DRK eröffnet Testzentrum in Lauterbach

Insel Rügen – Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. eröffnet am 26. April 2021 ein Corona-Testzentrum in Lauterbach. Einmal wöchentlich können sich die Rüganer hier kostenfrei testen lassen. Im Testzentrum in der Chausseestraße 11 in Putbus – Lauterbach gibt es verschiedene Testkonzepte: Drive-In und Walk-In, die an verschiedenen Tagen angeboten werden.

Montags bis donnerstags öffnet das Corona-Testzentrum in Lauterbach für Interessierte, die zu Fuß unterwegs sind und vorab nicht zwangsläufig einen Termin vereinbart haben. Spontane Testungen sind hier also, je nach Kapazität, möglich. Mit Wartezeit ist mitunter zu rechnen. Um diese zu vermeiden, können online unter www.testzentren-mv.de oder persönlich vor Ort konkrete Wunschtermine gebucht werden.

Zum Ablauf: Nach Aufnahme der Daten und Vorlage des Personalausweises wird die Testung vorgenommen. Im Anschluss halten sich die Getesteten ca. 15 Minuten im Wartebereich auf, bis der Corona-Schnelltest ausgewertet worden ist. Im Anschluss erhalten sie das Testergebnis und ein Attest, welches sie bei Frisör, Einzelhandel & Co. vorzeigen können.

Voraussetzung für eine Testung im Drive-In-Verfahren: Jeder muss vorab einen Termin vereinbaren. Diese sind für freitags online buchbar. Und so funktioniert es: Auf der Webseite www.testzentren-mv.de wird das gewünschte Testzentrum ausgewählt. Nach Eingabe der persönlichen Daten können Interessierte einen Wunschtermin, je nach Verfügbarkeit, auswählen. Bis zu fünf Personen können pro Auto angemeldet werden.

Das Drive-In-Konzept sieht vor, dass die zu Testenden im Auto sitzen bleiben, auf diese Weise den Check-In mittels Vorlage des Personalausweises sowie die anschließende Testung durchlaufen und direkt im Anschluss das Testzentrum mit dem Auto wieder verlassen. Das Testergebnis sowie das Attest als Datei erhalten die Getesteten etwa 15 bis 30 Minuten später per E-Mail.

ÖFFNUNGSZEITEN

Walk-In:

Montag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Mittwoch: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr
Donnerstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr

Drive-In:

Freitag: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr

ADRESSE
Vilm-Yachts GmbH
Chausseestraße 11
18581 Putbus / OT Lauterbach

Schulprüfungen beginnen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 23. April 2021, die zentralen und länderübergreifenden Abiturprüfungen. In diesem Schuljahr können 5.500 Schülerinnen und Schüler das Abitur ablegen. Den Anfang machen die Prüfungen im Fach Englisch. In der kommenden Woche folgen dann die weiteren länderübergreifenden Prüfungen in Französisch (Mittwoch, 28. April) und Deutsch (Freitag, 30. April). An Gymnasien und Gesamtschulen erreichen die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach der Jahrgangsstufe 12, an Abend- und Fachgymnasien nach der Jahrgangsstufe 13.

„In diesem Schuljahr war Corona-bedingt vieles anders. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Abiturprüfungen stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler haben enorm viel geleistet und dürfen durch die Pandemie keine Nachteile in ihrer Bildungslaufbahn haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Für die Prüfungen wünsche ich ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Um verlässliche Prüfungsbedingungen zu bieten, haben wir schon zu Beginn des Schuljahres und noch einmal im Januar Vorabhinweise in die Schulen gegeben, die den prüfungsrelevanten Stoff konkretisieren. Damit war eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung möglich, ohne dass Abstriche bei den Anforderungen der Prüfung erfolgt sind. Die diesjährigen Abschlüsse sind also nicht nur gleichwertig, sondern verdienen mit Blick auf die erschwerten Lehr- und Lernbedingungen sogar eine besondere Anerkennung“, betonte Martin.

„Die Abschlussklassen hatten – anders als andere Klassenstufen – in diesem Schuljahr bis auf drei Tage vor und fünf Tage nach den Weihnachtsferien durchgängig Präsenzunterricht“, erläuterte die Bildungsministerin. „Um den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung zu geben, haben wir die Abiturprüfungen um 10 Tage nach hinten verschoben. Wegen der besonderen Situation haben die Schülerinnen und Schüler außerdem pro Prüfung 30 Minuten mehr Zeit. Auf diese Bitte des Landesschülerrates sind wir gerne eingegangen“, sagte Martin.

Für die Abschlussprüfungen gelten in diesem Jahr strenge Hygieneregeln. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen Anfang April entsprechende Hygiene- und Organisationshinweise übermittelt. So müssen Schülerinnen und Schüler beispielsweise während der schriftlichen Prüfungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, vor den Prüfungen einen Selbsttest durchzuführen. An allen Schulen stehen Selbsttests zur Verfügung.

Bildungsministerin Bettina Martin appellierte an die Schülerinnen und Schüler, von den Selbsttests Gebrauch zu machen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist für diejenigen, die nicht am selben Morgen der Prüfung einen Test vornehmen möchten, auf die Möglichkeit hin, dass sich Schülerinnen und Schüler am Vortag (insbesondere wochentags) auch in einem Testzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke testen lassen können. Ein solcher Antigen-Schnelltest gibt, wenn er max. 24 Stunden vor der Prüfung erfolgt ist und ein negatives Ergebnis zeigt, zusätzliche Sicherheit. Damit kann dann auch der Selbsttest direkt vor der Prüfung entfallen. Eine Testpflicht vor den Prüfungen gibt es nicht. Auch die heute vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sieht keine Testpflicht vor Prüfungen vor.

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis müssen dieses Ergebnis zunächst bei einem Hausarzt mit einem PCR-Test abklären lassen und können an diesem Tag nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sie legen ihre Prüfung dann an einem Nachschreibtermin ab.

In der kommenden Woche beginnen für 6.100 Schülerinnen und Schüler dann auch die zentralen schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife. Am Mittwoch, 28. April 2021, erfolgen die Prüfungen im Fach Deutsch, am Freitag, 30. April in der ersten Fremdsprache. „Ich drücke den Schülerinnen und Schülern die Daumen und wünsche auch ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg“, so die Bildungsministerin.

Neues Einsatzfahrzeug für Demmin

Demmin – Die Freiwillige Feuerwehr Demmin rüstet ihre Fahrzeugtechnik auf. Mit einem 3000 Liter fassenden Löschwassertank und dem Aufbau einer Staffelkabine ist das neue Tanklöschfahrzeug TLF 3000 praktisch für alle Einsatzlagen der Feuerwehr gerüstet. Es soll ein altes Fahrzeug TLF 16/24, das zunehmend reparaturanfällig ist, ersetzen.

Für die Ersatzbeschaffung sind insgesamt 390.000 EUR veranschlagt, die Kosten werden über eine Drittel-Finanzierung gedeckt: Neben dem Land und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bringt auch die Hansestadt Demmin einen Eigenanteil von 130.000 EUR auf.

Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 130.000 EUR übersandte das Innenministerium an den Bürgermeister der Hansestadt, Herrn Dr. Michael Koch.

„Mein Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden, die zur Bekämpfung von Bränden und Katastrophen und als Lebensretter nach Unfällen für uns im Einsatz sind. Dabei ist eine moderne und den jeweiligen Anforderungen technische Ausstattung der Feuerwehren eine wichtige Voraussetzung“, sagte Innenminister Renz.

Die Hansestadt Demmin liegt genau im Kreuzungspunkt der zwei Bundesstraßen B110 und B194. Auch Einsätze in Gefahrensituationen auf den umliegenden Flüssen und dem Kummerower See gehören zu den Einsatzgebieten der Demminer Wehr.