Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz

Berlin – In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22. April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen mit Terminvergabe.

Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen und Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend – ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht. Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten.

Soweit Landesvorschriften bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können die Länder außerdem mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden. Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Außerdem im Gesetz vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.

Flankierend wird das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat – ebenfalls in einer Sondersitzung – der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.

Mehr Jungen in die Sozialberufe

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Boys’Day Jungen ermutigt, eine Ausbildung in den vielfältigen SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) in Erwägung zu ziehen.

„Der Boys’Day möchte das Berufswahlspektrum von Jungen erweitern, hin zu sozialen und erzieherischen Berufen“, sagte Drese auf der zentralen Landesveranstaltung zum Boys’Day. Im Rahmen der online durchgeführten Veranstaltung wurden Arbeitsbereiche der Diakonie Güstrow vorgestellt.

Drese: „Der erweiterte Blick ist wichtig, denn oftmals haben die Jungen in ihrem normalen Alltag gar keine Chance, in diese Berufsfelder reinzuschauen. Der Boys’Day ist eine sehr gute Möglichkeit, mit der Jungen ihre vielfältigen Potenziale entdecken können. Und vielleicht stellen sie dabei fest, dass auch eine Ausbildung als Pfleger, Ergotherapeut oder Erzieher spannend für sie sein kann.“

Hintergrund ist, dass Jungen oftmals eine Ausbildung wählen, der traditionell als sogenannter „Männerberuf“ angesehen wird. Dazu gehören KFZ-Mechatroniker, Elektroniker oder Industriemechaniker. Über die Hälfte der jungen Männer entscheiden sich für diese oder ähnliche Berufe, dabei haben sie die Auswahl von über 320 Berufen.

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Der Aktionstag erweitert für Mädchen und Jungen ab Klasse 5 den Blick auf ihre berufliche Zukunft. Unternehmen, soziale Einrichtungen und Bildungsinstitutionen öffnen (in diesem Jahr virtuell) ihre Türen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern so einen erfahrungsreichen Praxistag.

„Es ist keine Frage des Geschlechts, welche Ausbildung begonnen, welches Studium aufgenommen wird“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Wichtiger für die jungen Leute ist herauszufinden, ob die Tätigkeit den persönlichen Neigungen und Stärken entspricht und Freude bereitet.“

Das Sozialministerium unterstützt eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl und trat 2019 der Bundesinitiative „Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“ bei.

Vorläufigen Prepper-Bericht

Schwerin Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat heute den vorläufigen Bericht der Kommission zur Beleuchtung des Phänomenbereichs „Prepper“ den Mitgliedern des Innen- und Europaausschusses des Landtages vorgelegt. Es handelt sich um einen vorläufigen Abschlussbericht, in dem die Ermittlungsergebnisse der Bundesanwaltschaft im „Nordkreuz“ – Verfahren noch ausstehen, da dieses Ermittlungsverfahren bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens werden als relevant für die Arbeit der Kommission eingeschätzt.

Im Zuge eines IFG-Verfahrens wurde das Innenministerium verwaltungsgerichtlich zur Herausgabe des Berichtes (Stand: November 2018) verpflichtet. Innenminister Torsten Renz hat entschieden, dass das Ministerium die weitere gerichtliche Auseinandersetzung nicht fortführt und die Entscheidung akzeptiert. Der Bericht wird dem Antragsteller in den kommenden Tagen zugesandt. Dieser Bericht wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben. Er liegt – aufgrund der fehlenden Erkenntnisse aus dem GBA-Verfahren – als vorläufiger Abschlussbericht mit Stand März 2020 vor.

Der Bericht mit Stand November 2018 und der vorläufige Abschlussbericht mit Stand März 2020 sind auf der Homepage des Ministeriums eingestellt. Sobald der GBA seine Ermittlungen abgeschlossen hat und die Ergebnisse vorliegen, wird der Abschlussbericht umgehend finalisiert und ebenfalls veröffentlicht.

Die Kommission bestand aus 15 Mitgliedern und verfolgte einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Externe Expertise kam von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege aus Güstrow sowie der Universität Greifswald aus den Bereichen Soziologie, Kriminologie und den Rechtswissenschaften. Neben Mitarbeitern aus der Landespolizei und dem Verfassungsschutz wirkten auch Vertreter des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung M-V, der Landeszentrale für politische Bildung M-V und des Landeskommandos M-V als Mitglieder in der Kommission mit.

Die Kommission zur Beleuchtung der „Prepper-Szene“ hatte sich auf vier thematische Aufgabenschwerpunkte verständigt:

  1. Erstellung eines Lagebildes
  2. Vorsorge und Selbsthilfe bei Katastrophen
  3. Prävention durch Aufklärung
  4. Sozialwissenschaftliche Betrachtung.

Ein Ergebnis der Aufklärung der Prepper-Szene durch die Kommission (vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Ermittlungsverfahren des GBA) ist, dass bis auf den, dem Ermittlungsverfahren des GBA zugrundeliegenden Ausgangssachverhalt um die Gruppierung „Nordkreuz“, keine weiteren relevanten Fälle in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurden.

Beschaffung ECMO-Beatmungstechnik

Schwerin – Das Land schafft zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung an. „Auf Grund des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern ist die Beschaffung von zusätzlicher ECMO-Beatmungstechnik erforderlich. Darüber hinaus geht es auch darum, die intensivmedizinische Behandlung für andere Schwererkrankte weiter bestmöglich zu ermöglichen. Die Pandemie bringt eine erhebliche Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und der Beatmungskapazitäten mit sich. Insgesamt werden 10 Geräte durch das Land gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Unimedizinen Rostock und Greifswald sollen jeweils drei Geräte sowie die Helios Kliniken in Schwerin und das Dietrich- Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg jeweils 2 Geräte erhalten. „Die speziellen Beatmungsmaschinen kommen bei besonders schweren Verläufen zum Einsatz“, so Glawe weiter. Die benötigten Mittel belaufen sich auf 80.000 Euro je Gerät. Die Finanzierung erfolgt aus dem Schutzfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell (Stand: 21.04.2021) liegen 319 Menschen in Krankenhäusern (+21 gegenüber Vortag). Davon werden 88 auf Intensivstationen behandelt (+9 gegenüber Vortag). Von den 88 werden 76 beatmet (+7 gegenüber Vortag) – davon sind wiederum sechs an ECMO-Beatmungstechnik angeschlossen.

Die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) ist eine intensivmedizinische Technik, bei der eine Maschine teilweise oder vollständig Atemfunktionsleistungen für den Patienten außerhalb seines Körpers übernimmt. „Angewendet werden die Verfahren bei Patienten mit schwerer Lungenschädigung (ARDS) oder eingeschränktem Lungenkreislauf, um einen Gasaustausch ähnlich der normalen Atemfunktion sicherzustellen“, erläuterte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Die Clusterkrankenhäuser steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Aufstallungsgebote für Geflügel aufgehoben

Schwerin – Mit Ausnahme des Landkreises Rostock, in dem noch bis Ende des Monats zwei Restriktionsgebiete bestehen, haben die Landkreise die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Da es seit mehr als zwei Wochen keinen positiven Befund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen keinen Ausbruch der Krankheit bei Hausgeflügel mehr gegeben hat, scheint sich das Seuchengeschehen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich abgeschwächt zu haben, so Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Fast 350.000 Tiere, die in Kleinsthaltungen und großen Betrieben gehalten wurden, sind der Seuche zum Opfer gefallen. Damit war dies der schlimmste Geflügel-Seuchenzug in der Geschichte des Landes. Das macht mich sehr betroffen. Dennoch bin ich froh, dass die Zusammenarbeit in den Veterinärbehörden und die Abstimmung mit dem Land sehr gut funktioniert hat. Dafür möchte ich mich bei den handelnden Personen aufrichtig bedanken. Wir haben einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen. Die Seuche hat allein in MV rund 5,7 Mio. Euro gekostet. Die Hälfte davon trägt das Land. Aber wir dürfen nicht allein auf die wirtschaftlichen Folgen gucken.

Es geht auch darum., die Tiere besser zu schützen. Wir müssen unsere Lehre aus dem Seuchenzug ziehen und uns auf den kommenden Herbst vorbereiten. Das Abklingen des Seuchengeschehens aus der Wildvogelpopulation in unserem Land bestätigt, dass der Infektionsdruck in erste Linie aus dem Vogelzug herrührt. Wir müssen daher analysieren, wie das Virus insbesondere in die großen Putenbestände gekommen ist. Wir brauchen neue Ansätze zur Seuchenprophylaxe: Wie ist das Betretungsmanagement? Wie wird mit Futter und Einstreu umgegangen? Ich würde mir wünschen, dass sich auch der Bund einbringt und zum Beispiel die Forschung nach wirksamen Impfstoffen gegen die Geflügelpest intensiviert. Wir brauchen Hilfen für die Geflügelhalter, damit sie ihre Stallungen seuchenhygienisch auf den neuesten Stand bringen können.

Häufig stammen die Haltungskonzepte aus Zeiten, in denen wir es noch nicht mit der Geflügelpest zu tun hatten. Wenn wir über Modernisierung nachdenken, müssen dabei aber auch die Aspekte Ökologie, individuelles Tierwohl und die Qualität der Arbeitsplätze im Auge haben. Es ist mir unverständlich, dass wir zwar unsere Autos regelmäßig durch den TÜV überprüfen lassen, aber kein ähnliches Konzept für die Haltung von zigtausend Tieren haben. Ich denke, es wird Zeit für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallhaltungsanlagen. Dabei sollte ein unabhängiges Gremium über Haltungsformen und Standards entscheiden – nicht die Politik.

Also: Auch, wenn wir eine vorsichtige Entwarnung geben können, müssen wir weiter wachsam sein. Das Thema Geflügelpest ist nicht erledigt. Wir dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Wir sollten uns daranmachen, ein integriertes Gesamtkonzept für die Geflügelhaltung zu entwickeln, das uns vor zukünftigen Krisen besser schützt. Das können die Steuerzahler zu Recht fordern und auch die Tierhalter sollten ein großes Interesse daran haben.“

Hilfen für Opfer von Gewalt in der Pandemie

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute die aktuellen Fallzahlen des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt für das Jahr 2020 vor. Insgesamt suchten 4.369 Erwachsene Schutz und Beratung.

Die erfassten Zahlen bedeuten einen leichten Rückgang. Im Jahr 2019 erhielten 4.531 (2018: 4.593) erwachsene Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern. Von den 4.369 Gewaltbetroffenen waren 3.792 Frauen, 393 Männer und 184 Personen diversen Geschlechts oder deren Geschlechtsangabe nicht übermittelt wurde.

Werden die Fallzahlen der gewaltbetroffenen Hilfesuchenden des vergangenen Jahres aufgeschlüsselt, ergibt sich ein unterschiedliches Bild. So verzeichneten die Frauenhäuser einen leichten Anstieg – sowohl an Bewohnerinnen (d.h. Frauen, die 2020 Schutz in einem Frauenhaus in M-V suchten) als auch an ambulanten Beratungen. Die Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt verzeichneten 2020 im Vergleich zu 2019 ebenfalls einen leichten Anstieg ihrer Fallzahlen. Alle anderen Beratungsarten des Hilfenetzes verzeichneten einen Rückgang.

Hinzu kommen 356 registrierte Kinder und Jugendliche, die direkt selbst häusliche Gewalt (18), sexualisierte Gewalt (333) oder Menschenhandel und Zwangsverheiratung (5) erfuhren. Das ist ein leichter Anstieg. 2019 waren es insgesamt 342 direkt betroffene Minderjährige.

„Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig ein dicht gespanntes Hilfenetz für Gewaltopfer ist“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Ich bin den Beschäftigten der Beratungs- und Anlaufstellen sehr dankbar, dass Sie auch im vergangenen Jahr, das weitgehend durch Corona geprägt war, stets für Hilfe- und Zufluchtssuchende verfügbar waren. So blieben beispielsweise die Frauenschutzhäuser stets geöffnet“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es beim Thema häusliche und sexualisierte Gewalt eine hohe Dunkelziffer gibt. Drese: „Ein Zusammenhang zwischen den Fallzahlen 2020 und der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen konnte bisher nicht eindeutig festgestellt werden. Aber die polizeiliche Statistik zu der Anzahl von polizeilichen Einsätzen in Fällen von häuslicher Gewalt zeigt seit mehreren Jahren stetig leicht steigende Zahlen.“

Drese ruft deshalb gerade in der Corona-Pandemie zu hoher Achtsamkeit auf. „Es ist wichtig, Signale von Betroffenen wahrzunehmen oder Opfer von Gewalt auf Hilfsangebote hinzuweisen. Wir müssen hingucken, statt weggucken“, so Drese.

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA.

AstraZeneca ab sofort für alle Altersgruppen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hebt die Impfpriorisierung für AstraZeneca auf. „Der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers ist für alle Altersklassen unabhängig von der Priorität ab sofort freigegeben. Das bedeutet, dass sowohl in den Impfzentren, durch mobile Teams, in den Krankenhäusern oder auch in den Arztpraxen durch die Impfärztinnen und Impfärzte AstraZeneca unabhängig von der Priorität und vom Alter verimpft werden kann. Auch Hausärzte haben auf diese Weise die Möglichkeit, den Impfstoff für ein größeres Spektrum an Patienten zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Es gibt Vorbehalte bei jüngeren und auch bei älteren Menschen. „Die Freigabe ist ein Angebot, dass diejenigen, die keine oder wenige Vorbehalte gegen den Impfstoff haben, die Möglichkeit nutzen können, sich gegen das Corona-Virus auch impfen zu lassen. Ziel ist es weiter, dass kein Impfstoff liegenbleibt und wir weiter beim Durchimpfen der Bevölkerung vorankommen“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe weiter deutlich.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Bislang hat MV 115.200 Dosen AstraZeneca bekommen. „Es bleibt bei den Vorgaben. Bei Patienten unter 60 Jahren hat jedoch entsprechend der Stiko-Empfehlung eine ausführliche Beratung zu erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Programm für zukunftsfähige Feuerwehren

Schwerin – Zum Förderprogramm für zukunftsfähige Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern gehört auch die Anschaffung von 11 geländegängigen Waldbrand-Tanklöschfahrzeugen. Hierfür hatten das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg ein gemeinsames Vergabeverfahren durchgeführt.

Mecklenburg-Vorpommern erhält 11 Feuerwehreinsatzfahrzeuge des Typs TLF 5000 (TLF-W Typ Brandenburg). Den Zuschlag erhielt die Firma Metallbau und Fahrzeughandel Friedrich, Generalimporteuer für geländegängige Tatra in Deutschland.

Heute hat sich Innenminister Torsten Renz an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V in Malchow ein Musterbaufahrzeug für die neuen Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge angesehen.

„Waldbrände wie der in Lübtheen vor zwei Jahren sind eine große Herausforderung für unsere Feuerwehren. Mit dem Einsatz dieser speziellen Löschfahrzeuge schaffen wir landesweit ein solides Fundament für die Gewährleistung des überörtlichen Brandschutzes und des Katastrophenschutzes angesichts wachsender Waldbrandgefahren“, so der Minister. „Mit den geländegängigen Waldbrand-Tanklöschfahrzeugen wird unser Land für die Zukunft gut gerüstet sein.“

Die Kommunen werden bei der Beschaffung der Löschfahrzeuge finanziell unterstützt. 80 Prozent der Kosten für die 11 Fahrzeuge übernimmt das Land. Alle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten bei Übernahme eines 20%igen Eigenanteils ein solches Fahrzeug, wobei für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald mit Blick auf die Waldflächen jeweils zwei Fahrzeuge vorgesehen sind.

Die Zuwendungsbescheide in Höhe von jeweils rund 308.000 Euro haben alle bereits erhalten. Der Bruttogesamtpreis beträgt je Fahrzeug rund 385.000 Euro. Im Jahr 2021 sollen die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte je ein Fahrzeug erhalten, im Jahr 2022 werden die weiteren 9 Fahrzeuge ausgeliefert.

Unabhängig von dieser Zentralbeschaffung hatte das Land 2019 kurzfristig zwei geländefähige fabrikneue Löschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung beschafft, mit denen die „Lehr- und Versuchseinheit Waldbrandschutz“ aufgebaut wurde. (Aufgabe und Ziel dieser Einheit ist es unter anderem, neuere Taktiken und Vorgehensweisen bei Wald- und Vegetationsbränden auf munitionsbelasteten Flächen zu erproben).

Ein Fahrzeug ist als Löschgruppe West am Feuerwehrstandort Lübbendorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim stationiert. Das zweite Fahrzeug ist als Löschgruppe Ost für Einsätze in den östlichen Landesteilen am Feuerwehrstandort Jarmen im Landkreis Vorpommern-Greifswald stationiert worden. Die Fahrzeuge stehen den beiden Feuerwehren darüber hinaus auch für ihre Aufgaben im Rahmen der Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes zur Verfügung.

Neubau einer öffentlichen Steganlage

Ribnitz-Damgarten – Die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) plant die Errichtung einer öffentlichen Steganlage im Ribnitzer See, dem südlichen Teil des Saaler Boddens. „Vorgesehen ist dabei der Bau einer Steganlage, die dem Charakter einer Seebrücke entspricht. Das Vorhaben dient der weiteren Aufwertung des touristischen Gesamtangebotes der Bernsteinstadt. Darüber hinaus wird die Attraktivität des uferbegleitenden Rad- und Wanderweges weiter erhöht. Ribnitz-Damgarten wird nach Fertigstellung um eine Attraktion reicher sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Steganlage soll aus einem 56 Meter langen Zugangssteg, einer Aussichtsplattform und einer Stegverlängerung von nochmals 10 Metern bestehen. Im Uferbereich erfolgt der Ausbau eines vorhandenen Weges als verkehrsberuhigter Zufahrtsweg, der unter anderem für Rettungskräfte vorgesehen ist. „Die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird in der Region weiter ausgebaut. Der Steg wird Einheimische sowie Gäste zum Verweilen einladen“, so Glawe weiter.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 953.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Bau der Steganlage aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 658.200 Euro. „Wir werden auch künftig weiter in die touristische Infrastruktur des Landes investieren. Wir wollen ein attraktives Urlaubsland bleiben. Dazu gehört es, die Angebotsvielfalt stetig auszubauen, um im Wettbewerb mit anderen weiter mithalten zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Bandelin – Die Gemeinde Bandelin (Landkreis Vorpommern-Greifswald, Amt Züssow) braucht für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Gerätehaus mit Stellplätzen für die Fahrzeuge, neuen Sanitäranlagen und einem Gemeinschaftsraum. Allein kann die Gemeinde diese große Investition nicht stemmen und deshalb unterstützt neben dem Landkreis auch das Innenministerium über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 793.000 Euro das Vorhaben. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde der Bürgermeisterin kürzlich zugesandt.

Minister Torsten Renz: „Dieses Geld ist in jeder Hinsicht gut angelegt. Es geht um den Schutz von Menschen. Diejenigen, die sich dafür aufopferungsvoll und ehrenamtlich in der Feuerwehr einsetzen, verdienen jede mögliche Unterstützung, wenn es darum geht ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. „

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Bandelin entspricht nicht mehr den Anforderungen für die Unterbringung von Personal und Technik. Das wird sich mit dem Neubau ändern. Künftig werden Fahrzeuge und weitere Technik vorschriftsmäßig und räumlich getrennt vom Sozialtrakt untergebracht sein.

In der Feuerwehr Bandelin engagieren sich derzeit 22 aktive Kameradinnen und Kameraden. Sie sind für den Brandschutz in der Gemeinde Bandelin mit seinen drei Ortsteilen zuständig. Darüber hinaus kommt die Feuerwehr im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe in der Stadt Gützkow zum Einsatz und ist „Nachrückewehr“ für die Gemeinden Dargelin und Behrenhoff des Amtsbereichs Landhagen. Ein erweitertes Aufgabenspektrum ergibt sich insbesondere durch Bedarfseinsätze auf der Autobahn 20 sowie auf dem Sportflugplatz in Schmoldow.

Grundschule in Dersekow wird neugebaut

Dersekow – Die Gemeinde Dersekow im Kreis Vorpommern-Greifswald bekommt ein neues Gebäude für seine Grundschule. Den entsprechenden Zuwendungsbescheid für den Neubau übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus am Dienstag per Videokonferenz.

200 Schülerinnen und Schüler besuchen die Grundschule in Dersekow. Das alte Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig und bauliche Veränderungen waren durch den Brandschutz nicht möglich. Der Schulaus­schuss des Amtes Landhagen entschied deshalb im Dezember 2015 den Bau eines neuen, eingeschossigen Gebäudes samt neuer Turnhalle. Zum Schuljahr 2022/23 sollen die ersten Kinder in dem Neubau unterrichtet werden.

„Ich freue mich ganz besonders über jeden Zuwendungsbescheid, der im ländlichen Raum in die Zukunft unserer Jüngsten fließt. Mit dem neuen Schulgebäude in Dersekow stellen wir sicher, dass die Kinder eine moderne und optimale Lernatmosphäre bekommen. Gerade im ländlichen Raum ist die öffentliche Infrastruktur für junge Familien wichtig“, so Minister Backhaus.

Gerne wäre der Minister zur Übergabe persönlich nach Dersekow gekommen, doch aufgrund der Pandemiesituation entschied man sich für ein sicheres Treffen per Videokonferenz.

Das neue Schulgebäude beinhaltet 8 Klassenräume und 4 Förderräume, 3 Fachraume, ein Familienklassenzimmer mit Bibliothek, eine Verteiler- und Projektküche, eine Mensa und weitere Nebenraume für Technik und Personal.

Entsprechend dem Schulkonzept wird es ein Familien­klassenzimmer geben, welches direkt an die neu geschaffenen Räumlichkeiten für die Sozialpädagogen und den Förderschullehrer grenzt. Somit kann eine integrative Beschulung, verbunden mit einer individuellen Förderung der Schulkinder in angemessenen Kleingruppen und in enger Kooperation mit den Eltern, gewährleistet werden.

Ebenso neugebaut wird die Turnhalle der Schule. Die vorhandene marode und schadstoffbelastete Halle wird zurückgebaut. Der Schulneubau entsteht in direkter Nachbarschaft zum alten Gebäudekomplex. Das alte Schulgebäude soll nach Sanierung und Umbau als Gemeindezentrum mit Hort dienen.

Die Energieversorgung des Schulneubaus soll über die sich in der Nachbarschaft befindliche Biogasanlage erfolgen.

Darstellung der Finanzierung:

Gesamtkosten: 4.969.204,78 €

Zuwendung nach der ILERL M-V: 3.726.903,58 €
Kofinanzierungshilfe IM: 350.000,00 €

Verbleibender Eigenanteil: 882.310,20 €

Umsetzungszeitraum: April 2021 – Oktober 2022

Investitionen in moderne Landwirtschaft

Schwerin – Am 20.04. hat Agrarminister Dr. Till Backhaus drei Bewilligungsbescheide des Landes für Investitionen in der Landwirtschaft überreicht. Über das Agrarinvestitions­förderungsprogramm sollen insgesamt etwa 170.000 € in drei Landwirtschaftsbetriebe fließen, die damit ihre Anlagen modernisieren wollen.

Der Minister nennt die Investitionen einen „wichtigen Beitrag für die Sicherstellung hochwertiger Lebensmittel aus unserer Region“. „Ich freue mich, dass wir mit den Bescheiden den drei Betrieben unter die Arme greifen können. Die Vorhaben der Unternehmen sprechen von verantwortungsvollem Umgang mit unserer Umwelt und unternehmerischem Weitblick. Die Maßnahmen werden Mensch, Tier und Umwelt zugutekommen,“ so der Minister weiter.

Konkret gefördert werden die Maßnahmen der folgenden drei Betriebe:

Agrargenossenschaft eG Stove in Blowatz

Die Genossenschaft eG Stove bewirtschaftet mit ihren 7 Mitgliedern einen konventionellen Gemischtbetrieb mit einer Flächenausstattung von 1.110,53 ha und beschäftigt 21 Vollarbeitskräfte. Auf 835,58 ha werden neben Druschfrüchten Kartoffeln und Silomais angebaut. Auf 275 ha produziert die Genossenschaft Futtermittel für ihre Tiere. In der Milchproduktion werden zurzeit 592 Kühe und die Nachzucht gehalten.

Investieren möchte die Genossenschaft in den Erwerb von Einlagerungstechnik für Kartoffeln. Die Nettokosten für die Anschaffung der Annahmewanne, des Doppelförderbandes und des Steilförderers betragen hierbei 130.700,00 Euro. Dafür beantragte die eG beim Land einen Zuschuss in Höhe von 26.140,00 Euro.

GbR Haack in Lüttow-Valluhn

Die Haack GbR ist ein Gemischtbetrieb mit den Produktionsschwerpunkten der Milchproduktion und dem Futterbau. Das Unternehmen bewirtschaftet derzeit 313,60 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, davon befinden sich 281,56 ha im Eigentum der GbR.

Angebaut werden auf den 206,12 ha Ackerland u.a. Winterweizen, Wintergerste, Winterraps und Silomais. Für die Versorgung des aktuellen Rinderbestandes in Höhe von 318 Milchkühen und 236 Jungrinder werden u.a. 107,48 ha Grünland genutzt.

In dem Unternehmen arbeiten insgesamt 4 ständige Vollarbeitskräfte.

Das Unternehmen beabsichtigt die Anschaffung eines Side by Side Melkstandes (2 x 28 TPL). Das Gesamtsystem beinhaltet die Melktechnik für 56 Plätze, einen Selektionsbereich, eine softwaregestützte Tiererkennung für jeden Melkplatz, einen Milchtank mit einem Fassungsvermögen von 25.000 l, eine Wärmerückgewinnung mit einer Kapazität von 750 l, ein Kuhtreibersystem sowie ein stationäres Hochdruckreinigungssystem. Weiterhin ist geplant, einen Gas-Brennwertkessel anzuschaffen, um noch schneller die erforderliche Menge des benötigten Reinigungswassers aufheizen zu können.

Das Land bewilligt der GbR einen Zuschuss bis zu 72.453,92,00 Euro. Diesem Gesamtzuschuss liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 342.049,92 Euro zugrunde.

Landwirtschaftsbetrieb Karsten Dudziak in Sophienhof (Neustrelitz)

Herr Dudziak bewirtschaftet einen ökologisch zertifizierten Landwirtschaftsbetrieb mit einer Flächenausstattung von ca. 540 Hektar. Auf 406 ha werden Marktfrüchte und Ackerfutter angebaut. Den 180 Mutterkühen stehen 134 ha Dauergrünland zur Verfügung. Ein weiterer Betriebs­zweig ist die Ferkelaufzucht und die Freilandhaltung von Schweinen.

Weiterhin betreibt Herr Dudziak eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 350 kW. Auf den Schweinestalldächern wurden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 50 kWp installiert.

In dem Unternehmen arbeiten neben dem Betriebsleiter 6 ständige Vollarbeitskräfte.

Der Antragsteller plant den Bau einer Stroh- und Futterlagerhalle in Leichtbauweise. Bei diesem Lagersystem handelt es sich um eine einfache mit Folie bespannte, 40m lange und 12m breite Runddachhalle. Die Größe der Lagerhalle ist dem Bedarf der Tiere an Futtermitteln (Rau- und Kraftfutter) angepasst. Für die Lagerhalle einschließlich Zuwegung und Zaun hat das Bio-Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 21.281,00 Euro beantragt.

Weiterhin plant Herr Dudziak den Kauf von zwei Hühnermobilen für jeweils 304 Legehennen. Hierfür hat der Betriebsleiter einen Zuschuss von 46.454,00 Euro beantragt.

In der Summe sollen die Zuschüsse 71.335,00 Euro betragen. Diesem Gesamtzuschuss liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 226.140,00 Euro zugrunde.

Norddeutscher Holzbautag 2021 online

Schwerin – Am 23.04. findet, organisiert von der Hochschule Wismar und dem Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat Holz M-V, unter dem Leitthema „Holzbau gesund“ die Norddeutsche Holzbautagung 2021 statt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie findet sie als Online-Tagung statt.

Das Thema Holzbau und Gesundheit steht im Mittelpunkt des diesjährigen Holzbautages. Experten berichten zudem anhand von Beispielobjekten über die vielfältigen Möglichkeiten und Anwendungen des Bauens mit Holz, insbesondere auch unter den Aspekten der Bauökologie, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Bauwerken. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Architekt*innen, Planer*innen, Ingenieur*innen, Mitarbeiter*innen öffentlicher Bauverwaltungen und holzverarbeitender Unternehmen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.

Der als Kommunikationsebene für das Bauen mit Holz im Landwirtschaftsministerium gegründete Landesbeirat Holz Mecklenburg- Vorpommern ist Mitveranstalter der Norddeutschen Holzbautage.

Minister Dr. Till Backhaus begrüßt die Aktivitäten des Landesbeirates Holz. „Unser gemeinsames Anliegen ist es, die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Holz, insbesondere auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes, deutlich zu machen. Der Norddeutsche Holzbautag 2021 unterstützt diese Ziele. Mit dem Start einer Holzbau­offensive 2021 in M-V, als Teil der Landesinitiative „Unser Wald in M-V“ wollen wir die Holzbauquote in unserem Land deutlich erhöhen“, so Minister Dr. Backhaus.

Der Holzbau punktet u. a. durch seine Klimafreundlichkeit. Aufgrund der langfristigen Bindung von Kohlenstoff in Holzprodukten ist dieser nachwachsende Rohstoff unverzichtbar für einen nachhaltig angelegten Klimaschutz. Darüber hinaus besitzt Holz hervorragende Baueigenschaften und konstruktive Vorteile. Holz ist wesentlich leichter als andere Baustoffe, dadurch ist es für Aufstockungen bestens geeignet.

Unterstützung für stationären Einzelhandel

Glawe: Empfängerkreis für Marktpräsenzprämie erheblich ausgeweitet

Schwerin – Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Die Ware bleibt liegen. „Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen haben wir das Programm Marktpräsenzprämie aufgelegt. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Kunden (Touristen) bereits seit dem 02. November 2020 ausgeblieben. Entsprechend wurde die Antragsvoraussetzung festgelegt: ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, erläuterte Glawe weiter. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen im November/Dezember 2020 oder Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Auftrag für Trassenplanung ist vergeben

Parchim – Der Auftrag für die Vorplanung der Ortsumfahrung Parchim ist vergeben: Die Bad Doberaner Niederlassung des Ingenieurbüros Merkel Consult hat im Ergebnis der Ausschreibung durch die Projektgruppe Großprojekte der Landesstraßenbauverwaltung den Zuschlag erhalten.

„Die zu planende Ortsumfahrung soll die beiden Bundesstraßen B 191 und B 321 durch einen Dreiviertelkreis verbinden und somit die Parchimer Innenstadt vom Durchgangsverkehr mit Lärm und Abgasen entlasten sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Zugleich wird damit die östliche Verbindung des Oberzentrums Schwerin an die A 24 über das Mittelzentrum Parchim verbessert“, umreißt Landesverkehrsminister Christian Pegel die Bedeutung der neuen Straße und führt weiter aus: „Des Weiteren wird die Verbindung der Mittelzentren Ludwigslust, Waren (Müritz) und Teterow verbessert. Die Direktverbindung über die B 191 stellt eine signifikante Abkürzung dar im Vergleich zur Verbindung über die Autobahnen 19 und 24.“ Insbesondere werde Parchim auch vom Schwerlastverkehr entlastet, der auf der B 191 einen Anteil von 15, auf der B 321 von 8 Prozent ausmache.

Das Ingenieurbüro muss nun den optimalen Verlauf für die ca. zwölf Kilometer lange neue Ortsumfahrung ermitteln und dabei neben Verkehrs- und Wirtschaftlichkeits- insbesondere auch Umweltbelange berücksichtigen. Dazu werden zunächst Umweltkartierungen zum Erfassen des Bestands an Flora und Fauna durchgeführt. Mit dem Abschluss der Vorplanung ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen. Daran anschließend erfolgt die Entwurfsplanung zur konkreten technischen Ausgestaltung des zuvor ermittelten Verlaufs der Ortsumfahrung. Mit dieser Planung wird dann ins Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts eingestiegen.

Die Ortsumfahrung ist aufgrund ihrer Bedeutung Teil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und wurde in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Der Bund als Baulastträger der Bundesstraßen trägt die Kosten für das Vorhaben. 2014 waren sie mit knapp 33 Millionen Euro veranschlagt worden.