Integration von Geduldeten

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer wieder Fälle, dass gut in Arbeit, Ausbildung oder Schule integrierte geduldete Menschen vor der Abschiebung stehen. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, setzt sich deshalb für zeitnahe Anpassungen der Regelungen für diesen Personenkreis ein.

Als wichtiges Signal wertet Alabali-Radovan einen entsprechenden Beschluss der Konferenz der Integrationsministerinnen und Integrationsminister der Länder (IntMK) in der vergangenen Woche. Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern sprach sich die IntMK für Änderungen bei der Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung aus.

Die Regelungen zur Duldung in Ausbildung und Beschäftigung (§ 60c und d Aufenthaltsgesetz) sollen bestimmten (gut integrierten) Geduldeten und ihren (Ausbildungs-) Betrieben Rechtssicherheit hinsichtlich des Aufenthalts geben. „Mit Blick auf integrationspolitische Erfordernisse zeigen die Regelungen jedoch deutliche Anpassungsbedarfe“, verdeutlicht Alabali-Radovan.

Solange seitens des Bundes keine weitergehenden Regelungsoptionen umgesetzt werden, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in diesem Kontext vorsehen, besteht dringlicher Bedarf, in einem ersten Schritt eine Anpassung der bestehenden Vorschriften vorzunehmen, damit geduldete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung und deren Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber reale Chancen haben, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse erfolgreich fortzusetzen, so die Integrationsbeauftragte.

Alabali-Radovan: „Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Beschäftigungsduldung sind zu eng gefasst. Insbesondere das Kriterium einer mindestens 18-monatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden (Alleinerziehende 20 Stunden) wird den real eingeschränkten Teilhabechancen von Menschen mit Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung nicht gerecht.“

Die Landesintegrationsbeauftragte unterstützt deshalb die Initiative der IntMK. „Von den Erleichterungen profitieren wir als Gesamtgesellschaft, indem wir die bestehenden Potenziale geduldeter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung besser nutzen“, betont Alabali-Radovan. „Die Entfaltung der damit verbundenen Potentiale ist aber nicht allein von wirtschaftspolitischer Bedeutung, sondern beinhaltet auch impulsgebende Aspekte zur Stärkung von Integration, Motivation und Zusammenhalt und ist damit ein wichtiges integrationspolitisches Anliegen.“

2,5 Millionen Euro für vier Sportstätten

Schwerin – Klütz, Pasewalk – mit zwei Projekten – und Ueckermünde werden in diesem Jahr von einer Bundes- und Landesförderung aus dem „Investitionspakt Sportstättenförderung“ für den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten profitieren. Dafür stehen insgesamt rund 2,12 Millionen Euro Bundes- und 425.800 Euro Landmittel zur Verfügung.

„Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Investitionspakt Sportstättenförderung flankiert die Städtebauförderung im Hinblick auf die Sportstätten, die besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen sind“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Förderprogramm und ergänzt: „Gefördert werden Sportstätten, insbesondere für den Schulsport. Förderfähig sind bauliche Sanierung und Ausbau sowie im Falle der Unwirtschaftlichkeit auch Ersatzneubauten“.

Nach dem Förderaufruf im vergangenen Jahr konnten sich die Grund-, Mittel- und Oberzentren des Landes für eine Förderung bewerben. Folgende vier Maßnahmen wurden als förderfähig anerkannt und nun vom Bund bestätigt:

In Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) wird im Rahmen der neuen Sportanlage der Neubau eines Funktionsgebäudes mit Geräteraum, Multifunktionsraum und Umkleidekabinen samt Sanitäranlagen mit rund 800.000 Euro gefördert.

In Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) werden gleich zwei Maßnahmen unterstützt. Zum einen wird die Komplettsanierung der Sanitär- und Umkleidegebäude des 1970 eröffneten Freibads „Lindenbad“ samt barrierefreien Zugängen mit 91.500 Euro gefördert. Zum anderen wurde der Ersatzneubau eines maroden Funktionsgebäudes im Rahmen der vom Pasewalker Fußballverein genutzten Sportanlage für eine Zuwendung in Höhe von 770.000 Euro ausgewählt.

Die Stadt Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring für den Breitensport zu sanieren. Mit der Förderung in Höhe von 893.300 Euro wird die energetische Ertüchtigung der Halle einschließlich brandschutztechnischer Maßnahmen finanziell unterstützt.

Der Bund beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit maximal 75 Prozent, das Land mit maximal 15 Prozent. Die Städte und Gemeinden müssen für mindestens 10 Prozent der Ausgaben selbst aufkommen.

Verkehrsunfallstatistik auf Tiefstand

Schwerin – Die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt von folgenden Kernaussagen:

  • weniger Verkehrsunfälle gesamt,
  • weniger Verunglückte (Getötete, Schwer- und Leichtverletzte),
  • Zahl der Verkehrstoten seit 1990 auf Tiefstand,
  • Rückgang bei den verunglückten Radfahrern,
  • Hauptursachen für schwere Unfälle sind zu schnelles Fahren und Vorfahrtsfehler,
  • mehr festgestellte Handy- und Geschwindigkeitsverstöße.

Unfalllage

Auf den Straßen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2020 insgesamt 70 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das waren 18 Menschen weniger als 2019. Damit sank die Zahl der Verkehrstoten auf einen neuen Tiefstand – zuletzt hatte es im Jahr 2017 mit 79 tödlich Verunglückten einen ähnlichen Tiefstand gegeben.

 Innenminister Torsten Renz: „Die Zahl der Verkehrstoten in Mecklenburg-Vorpommern erreicht seit 1990 erfreulicherweise einen neuen Tiefstand. Das ist eine bedeutende Entwicklung in die richtige Richtung. Denn jeder Mensch, der durch einen Verkehrsunfall getötet oder verletzt wird, ist einer zu viel. Unser Ziel muss es sein, dass wir die Zahlen der Verkehrsunfallopfer weiter senken.“

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 54.459 Unfälle registriert. Das sind 5.594 Unfälle weniger als 2019. Ebenfalls gesunken sind die Zahlen der Schwer- und Leichtverletzten. 2020 gab es 1.175 Schwerverletze (2019: 1.410). Die Zahl der Leichtverletzten sank von 5.503 auf 4.860 (-11,7 Prozent). Bei rund 49.700 blieb es bei Sachschäden (-9 Prozent). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, sank um 11 Prozent auf 4.758 Unfälle.

 Unfallursachen

„Der Rückgang der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulich. Während der Pandemie waren die Straßen in unserem Bundesland zwar weniger befahren, das schützt aber nicht davor, ordentlich Gas zu geben und sich nicht an die geltenden Regeln im Straßenverkehr zu halten. Bei den Unfällen mit Getöteten oder Schwerverletzten ist die nicht angepasste Geschwindigkeit auch 2020 noch immer Unfallursache Nummer 1, gefolgt von Vorfahrtsfehlern und Fahren unter Alkoholeinfluss“, so Renz.

27 Menschen mussten auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns sterben, weil ein Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs war. Bei 241 Unfällen wurden Menschen aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit schwer verletzt. Im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns im vergangenen Jahr insgesamt 193.218 Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Das sind 9 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Baumunfälle

Mecklenburg-Vorpommern ist über seine Ländergrenzen hinweg bekannt für seine Alleen, deren Schutz Verfassungsrang hat. Doch Alleen bieten auch ein besonderes Gefährdungspotenzial. Bei den sogenannten Baumunfällen verunglückten im vergangenen Jahr 24 Menschen (2019: 22) tödlich, also jeder Dritte. Der Anteil der bei einem Baumunfall Getöteten liegt damit bei rund 34 Prozent und hat sich gegenüber 2019 erhöht. Trotz des Anstiegs liegt die Anzahl der Getöteten von 24 unterhalb dem Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre (2015 – 2019). Fahrer in der Altersgruppe 35 bis 44 verursachten mit 38 Prozent die meisten der 21 tödlichen Baumunfälle. Mit knapp 24 Prozent folgen die 25 bis 34-Jährigen und mit 14 Prozent die 18 bis 24-Jährigen.

Wildunfälle

„Achtung Wildwechsel!“ Überall wo das Gefahrenzeichen Wildwechsel steht, kann damit gerechnet werden, dass die Fahrbahn häufig von Wild aufgesucht und auch überquert wird. Die Gefahr, die von Wildunfällen ausgeht, wird dennoch häufig unterschätzt. 2020 wurden 17.127 Wildunfälle (2019: 17.287) registriert. In den meisten Fällen (16.964) blieb es 2020 bei Blechschäden.  Somit ereignete sich im vergangenen Jahr alle halbe Stunde ein Unfall mit Wildtieren in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 150 Unfällen mit Personenschaden verletzten sich 164 Menschen – keiner verunglückte tödlich.

Verkehrsbeteiligung

Wie in den vergangenen Jahren bilden die Pkw-Insassen mit rund 50 Prozent auch 2020 den größten Anteil der Verunglückten bei Verkehrsunfällen und sind demzufolge am meisten gefährdet. Als Verunglückte im Straßenverkehr zählen Personen (auch Mitfahrer), die bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden sind. Mit Abstand folgt, wie in den Vorjahren, die Gruppe der Radfahrer sowie motorisierten Zweiradfahrer (Krafträder mit Versicherungskennzeichen und amtlichen Kennzeichen) und Fußgänger.

Der Rückgang der Gesamtanzahl der Verunglückten (Getötete, Schwer- und Leichtverletzte) bewirkt auch, dass sich die Zahlen in den einzelnen ausgewählten Verkehrsbeteiligungsarten rückläufig entwickeln. Einzige Ausnahme ist der Radverkehr. Die Anzahl der verunglückten Radfahrer bewegt sich in den letzten fünf Jahren auf gleichbleibenden Niveau. Der Anteil der zur Gruppe der Radfahrer gehörenden verunglückten Pedelecfahrer ist jedoch erneut deutlich gestiegen. 2020 verunglückten 173 Fahrer von Pedelecs infolge eines Verkehrsunfalls leicht bzw. schwer verletzt, ein Mensch starb.

2019 wies die Verkehrsunfallstatistik noch einen Anstieg bei verunglückten fahrradfahrenden Kindern auf. Auch das Fehlverhalten in diesem Zusammenhang nahm 2019 deutlich zu. 2020 sind die Zahlen wieder rückläufig, aber dennoch bleibt ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Verkehrspräventionsaktivitäten die Förderung der Sicherheit im Zweiradverkehr. Die Unterstützung der Radfahrausbildung an Schulen wird auch weiterhin durch die Polizei erfolgen. (2019: 230 / 2020: 173)

Für das Jahr 2020 ist erstmals eine statistische Übersicht der Verkehrsbeteiligungsart der Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) – sogenannte E-Scooter- erstellt. Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr deutschlandweit insgesamt 2155 Unfälle mit EKF, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. 19 Unfälle wurden in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Mit 14 Verletzten gab es in unserem Land im bundesweiten Vergleich die wenigsten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Insgesamt nahm unsere Landespolizei 28 Unfälle mit EKF auf. Abstands- und Vorfahrtsfehler waren dabei die häufigsten Unfallursachen. In neun Fällen blieb es bei Blechschäden.

Altersgruppen

Die Reduzierung der Gesamtanzahl der Verunglückten von minus 896 spiegelt sich auch in der Auswertung der Verunglückten nach ausgewählten Altersgruppen wieder.

Der Abwärtstrend in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen (zwischen 18 und 24 Jahren) setzt sich weiter fort. 5 Prozent weniger junge Erwachsene verunglückten 2020 im Straßenverkehr.

Die Risikogruppe der jungen Fahrer ist mit einem Verunglücktenanteil von 11 Prozent im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil von 6 Prozent dennoch überrepräsentiert. Insbesondere im Bereich der Leichtverletzten nehmen die 18 bis 24-Jährigen im Vergleich ihres Bevölkerungsanteils einen mehr als doppelt so hohen Anteil an der Gesamtanzahl ein (14 Prozent). Auch bei den Verursachern sind und bleiben sie gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil eine nicht zu vernachlässigende Risikogruppe. Knapp 2 Prozent mehr Unfälle verursachten die jungen Fahrer vergangenes Jahr im Vergleich zum Vorjahr.

Kinder haben im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Ihr Anteil an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 8 Prozent, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 13 Prozent. Als schwächste Verkehrsteilnehmer genießen sie allerdings nach wie vor die volle Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bei ihrer Teilnahme im Straßenverkehr.

Im Vergleich zu 2019 (+3 Prozent) ist die Zahl der verunglückten Kinder im letzten Jahr mit 30 Prozent stark gesunken.

Der Rückgang der verunglückten Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren liegt bei rund 16 Prozent. Auch verursachte diese Altersgruppe etwa 17 Prozent weniger Verkehrsunfälle. Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil (11 Prozent) ist diese Gruppe am Unfallgeschehen weiterhin überrepräsentiert.

Die Anzahl der verunglückten in der Altersgruppe der 65 bis 74-Jährigen ist mit minus 3 Prozent im Vergleich zu den über 75-Jährigen (-23 Prozent) nicht so stark rückläufig. Der Anteil der Senioren an der Bevölkerung M-V liegt in der Altersgruppe zwischen 65 bis 74 Jahren bei 12 und bei den über 75-Jährigen bei 13 Prozent. Damit sind Senioren in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich keine Risikofahrer. Auch als verunglückte Verkehrsteilnehmer sind sie unterrepräsentiert.

Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit konzentriert sich die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bei der Verkehrsüberwachung auf die besonders unfallträchtigen Fehlverhaltensweisen, denn die Verkehrsüberwachung gehört zu den Kernaufgaben der Polizei. Erklärtes Hauptziel ist dabei, das Risiko für Leib und Leben trotz steigenden Verkehrsaufkommens zu verringern und Verkehrsunfälle, insbesondere solche mit schweren Folgen, soweit wie möglich zu verhindern.

Unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit werden dabei vorrangig Anhaltekontrollen durchgeführt, da hierdurch der Polizei komplexe Kontrollen von Fahrzeugführern und Fahrzeugen ermöglicht werden.

Insgesamt hat die Landespolizei im vergangenen Jahr 277.293 (+3 Prozent) Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Mit 13.122 geahndeten Verstößen (+5 Prozent) im Bereich „Handy“ und 2.872 geahndeten Verstößen (+8 Prozent) im Bereich „Überholen“, musste im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung der Sanktionierungen auch bei diesen Unfallursachen festgestellt werden.

Verkehrsüberwachung gehört zum unverzichtbaren Kernbereich polizeilicher Aufgaben. Neben den alltäglich stattfindenden Verkehrskontrollen werden die landesweiten, themenorientierten Verkehrskontrollen mit monatlich wechselnden Schwerpunktthemen und der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ fortführen.

Innenminister Torsten Renz. „Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die auch in Zeiten neuer Herausforderungen und zusätzlich zu den erforderlichen polizeilichen Aufgaben anlässlich der Pandemiebekämpfung für Sicherheit auf unseren Straßen gesorgt haben.“

Verkehrsunfallgeschehen von Januar bis März 2021

Im ersten Quartal dieses Jahres nahm die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bisher 10.313 Verkehrsunfälle auf – das sind rund 12 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Bei 720 Unfällen wurden Menschen verletzt oder getötet. Diese Unfälle mit Personenschaden sind gegenüber dem ersten Quartal 2019 ebenfalls rückläufig. Zum Ende des 1. Quartals verunglückten 14 Menschen tödlich, damit steigt die Zahl der Getöteten im Vergleichszeitraum um fünf. 7 Prozent weniger Schwerverletzte und etwa 29 Prozent weniger Leichtverletzte wurden bis Ende März 2021 registriert.

M-V legt Härtefallfonds auf

Schwerin – Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hat das Land Härtefallhilfen vorbereitet.

„In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Deshalb legen wir einen Härtefallfonds auf. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. „Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund“, so Glawe weiter.

Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen ab sofort unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin (PwC) eingereicht werden. Die PwC steht auch für Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.