EhrenamtsKarte MV wächst weiter dynamisch

Schwerin – In dieser Woche konnte die 3.000 EhrenamtsKarte MV ausgehändigt werden. Für Sozialministerin Stefanie Drese ist diese in den letzten Monaten weiter stark gestiegene Zahl ein deutliches Zeichen für die Akzeptanz der landesweiten Bonuskarte für in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich besonders Engagierte. „Unsere Ehrenamtskarte entwickelt sich prächtig“, bilanziert Drese. Denn auch die Zahl der Partner wächst kontinuierlich.

An den Erhalt der EhrenamtsKarte MV sind einige Voraussetzungen geknüpft, wie z.B. mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement. „Wir wollen mit den Kriterien sicherstellen, dass die Ehrenamtskarte keine Massenware ist, sondern eine Würdigung und ein Dankeschön für stark bürgerschaftlich engagierte Menschen in unserem Land. Das gelingt sehr gut. Dieser Ansatz trifft auf hohe Zustimmung bei den Ehrenamtlichen“, so Drese.

Mit der EhrenamtsKarte MV können Berechtigte Rabatte oder besondere Leistungen bei teilnehmenden Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereinen erhalten.

Ministerin Drese weißt dabei auf die kontinuierliche Steigerung der Attraktivität der EhrenamtsKarte MV hin. „Wir haben inzwischen die stolze Zahl von 190 Partnern, mit weiteren Interessenten sind wir im Gespräch. „Unseren Partnern aus ganz unterschiedlichen Bereichen gilt mein herzlicher Dank. Damit zeigen sie ihre Wertschätzung für unsere ehrenamtlich Engagierten im Land.“

Zu den 190 Partnern mit über 360 Angeboten gehören z.B. Einzelhändler, Tankstellen, Fast-Food-Filialen, Bäckereien, Autovermieter, Krankenkassen, Restaurants, Hotels, Freizeit-, Wellness-, Kultur- und Ausflugseinrichtungen sowie Sportvereine.

„Diese Vielfalt zeichnet unsere Ehrenamtskarte aus“, betont Drese. Die meisten Partner hätten eine regionale Verankerung. Positiv sei zudem, dass die Angebote ausgewogen landesweit verteilt sind, natürlich mit Schwerpunkten in den großen Städten und den Tourismushochburgen.

Drese: „Ich freue mich, dass wir als Landesregierung gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV und den acht MitMachZentralen im gesamten Land solch ein schönes und wachsendes Angebot zur Würdigung der Leistung vieler Menschen im Land schaffen.“

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen in allen Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Transparenz in Pflegeverträgen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat sich auf der digitalen Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister (VSMK) für eine weitreichende Transparenz bei der Gestaltung von Verträgen in der ambulanten Pflege ausgesprochen.

Anlass war die Vorstellung des Berichts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf der VSMK zum Thema „Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege stärken – Transparenz der Verträge erhöhen.“ Ministerin Hoffmeister, in M-V für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig, kritisierte, dass der Bericht zu kurz greife.

„Die Nachvollziehbarkeit der Leistungen in der ambulanten Pflege sollte künftig im Vertrag festgeschrieben sein müssen. Schon allein wegen der Beweisbarkeit des Inhalts eines abgeschlossenen ambulanten Pflegvertrags erscheint das logisch und wichtig. Pflegebedürftige und Angehörige wissen oft nicht, welche Pflegeleistungen vereinbart wurden und vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit können sie die Einhaltung der Leistung auch oftmals weder hinreichend prüfen noch die Nichteinhaltung geltend machen.

Ein schriftlicher Vertrag würde auch sich ändernde pflegerische Bedürfnisse abbilden können. Auch sollte der Begriff des ‚Umfangs‘ der Leistungen auf zeitliche Orientierungsgrößen erweitert werden, damit die praktische ambulante Pflege keine Diskrepanz zwischen der vertraglich geschuldeten und tatsächlich erbrachten Pflegezeit pro Tag entsteht. Ich sehe zudem die Notwendigkeit, dass in Fragen der Vertragsgestaltung bei der ambulanten Pflege die Verbraucherzentralen eine größere Beratungsrolle spielen sollen. Das müsste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz zügig prüfen, um Pflegebedürftigen und Angehörigen die nötige Transparenz zu ermöglichen“, so die Justizministerin.

Gefahr für Sandstürme und Dürre steigen

Schwerin – In dieser Woche wurden erneut punktuell Sandstürme beobachtet. „Das weist darauf hin, dass die oberen Bodenschichten durch die geringen Niederschläge, die hohe Sonneneinstrahlung und die starken Winde im April teilweise schon wieder deutlich ausgetrocknet sind“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Landwirte berichten von Anzeichen beginnenden Trockenstresses. Punktuell ist die Situation ins­besondere für den Ökolandbau und auf Sandböden besorgniserregend. Insgesamt jedoch schätzen wir die Lage noch nicht so problematisch ein. Ende Mai werden wir die Situation betreffs Wasser in den oberen Boden­schichten neu bewerten, um ggf. die 2018 ins Leben gerufene Dürre-AG zu reaktivieren.“

Diese Einschätzung basiert auf einem Bericht der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) zum Stand der Ackerkulturen, die auch eine Analyse der Witterung beinhaltet. Die Winter­niederschläge 2020/21 haben demnach nach den trockenen Sommern der letzten Jahre zwar eine leichte Entspannung gebracht, konnten jedoch die Wasser­speicher im Boden nicht vollständig wiederauffüllen. Das zeigt sich insbesondere an den nach wie vor niedrigen Wasserständen in den Söllen auf den Äckern.

Im kalten April sanken die Temperaturen nachts regelmäßig in den Frostbereich. Frostschäden wurden jedoch nur vereinzelt von früh gesäten Lupinen­beständen berichtet. Die meisten Kulturpflanzen und Obstbäume befanden sich noch nicht in kritischen Entwicklungsstadien. Starke Strahlungsintensität und hohe Windgeschwindigkeiten ließen die Winderosions­gefahr nicht nur auf den abgetrockneten Sandböden steigen.

Ob sich die Situation zuspitzt oder entschärft, hängt maßgeblich vom weiteren Witterungsverlauf bis Mitte Mai ab. Auch wenn die Eisheiligen bereits gewesen sein sollten, wie viele vermuten, raten die Experten, sich in den kommenden Wochen noch auf Nacht- und Morgenfrösten einzustellen. Insgesamt sei es zu früh, auch nur vage Empfehlungen zu kurzfristigen Kompen­sations- und Hilfsmaßnahmen für das Anbaujahr 2021 zu geben.

Höhere Strafen für Kindesmissbrauch

Schwerin – Der Bundesrat hat dem Gesetzbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zugestimmt. Sozialministerin Stefanie Drese hatte sich für eine Verschärfung des Sanktionsgefüges von Sexualstraftaten eingesetzt und begrüßt ausdrücklich, dass das Gesetz zu großen Teilen zum 1.Juli 2021 in Kraft treten kann.

Im Juli 2020 hatte Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht und ein rasches Gesetzgebungsverfahren und höhere Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern gefordert.

„Jede Form von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist ein Verbrechen. Dies wird nun im neuen Gesetz auch strafrechtlich verankert“, verdeutlicht Drese mit Blick auf die Bundesratsentscheidung. Täter und pädophile Netzwerke müssen mit aller Konsequenz verfolgt und bestraft werden, so Drese.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie werden ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft. „Das halte ich für überfällig. Dementsprechend drohen auch dort künftig höhere Strafen“, betont Drese.

Ministerin Drese verdeutlicht zugleich, dass ein schärferes Strafrecht nur ein Baustein zur Verbesserung der Bekämpfung von Kindesmissbrauch ist: „Die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen für den Kinderschutz müssen ebenfalls weiter verstärkt werden.“

Es sei daher wichtig, dass ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzes in den Bereichen Prävention und Qualifizierung der Justiz liege. So sind zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erheblich längere Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis vorgesehen. Drese: „Ein großer Fortschritt ist zudem, dass das Gesetz Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern gesetzlich regelt und sie damit konkreter und verbindlicher fasst.“

8. Mai 1945: Erinnerung wachhalten

Schwerin – Der 8. Mai ist ein wichtiger Tag in der deutschen Geschichte. Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 gilt als Beendigung des 2. Weltkriegs in Europa.

„Für die meisten Menschen war der 8. Mai 1945 ein Tag der Freude und Erleichterung. Endlich war dieser furchtbare Krieg vorbei. Die Menschen konnten wieder Hoffnung schöpfen. Und viele beteiligten sich schon bald am Wiederaufbau des Landes.

Wir dürfen nie vergessen: Der 2. Weltkrieg war ein von Deutschland entfachter, verbrecherischer Angriffskrieg, der viele Millionen Tote forderte und Zerstörung in ganz Europa hinterließ. Wir gedenken jedes Jahr am 8. Mai der Millionen Frauen, Männer und Kinder, die gequält und ermordet wurden, Bomben zum Opfer fielen, im Kugelhagel starben oder verhungert sind.

Es bleibt unsere Verantwortung, die Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte als Mahnung für nachfolgende Generationen wachzuhalten und vor allem dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder geschieht“, erklärte die Ministerpräsidentin im Vorfeld des Gedenktages.

Seit 2002 ist der 8. Mai Landesgedenktag in Mecklenburg-Vorpommern und wird als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges begangen.