Schwerin – Die vielfältigen Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe starten in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Juni. Mit der Unterzeichnung der neuen Corona-Jugendhilfe-Verordnung am Freitag (28. Mai) durch Sozialministerin Stefanie Drese sind weitgehende Öffnungen im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder-, Jugend- und Familienerholung sowie der Förderung der Erziehung in der Familie möglich.
„Wir wollen, dass junge Menschen im Land wieder Freizeitangebote wie Jugendtreffs nutzen und Maßnahmen der Jugendhilfe wie die aufsuchende Sozialarbeit stattfinden können“, betonte Drese. Dafür haben wir in den letzten Wochen aufgrund der sinkenden Infektionszahlen gekämpft. Ich freue mich, dass dies jetzt so zeitnah klappt“, sagte Drese.
Im Einzelnen gelten unter Auflagen und Vorhaltung von Hygienekonzepten folgende Regelungen:
Außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport und Spiel, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, Jugendberatung, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Angebote der Familienbildung sind ab dem 1. Juni im Innenbereich für feste Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden einschließlich betreuender Personen möglich. Im Außenbereich können diese für feste Gruppen mit bis zu 25 Teilnehmenden durchgeführt werden. Die jeweils betreuende Person muss einen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen (Ausnahmen für Geimpfte und Genesene).
Ab dem 18. Juni sind wieder offene Gruppenangebote möglich. Es gelten dann Obergrenzen von 30 Teilnehmenden (im Innenbereich) und 50 Teilnehmenden (im Freien).
Darüber hinaus enthält die Verordnung nunmehr Regelungen, die ab sofort Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung ermöglichen. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden.
„Wir haben uns u.a. mit einer erfolgreichen Initiative auf der letzten Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister vehement für die Erlaubnis von Jugendreisen eingesetzt. Mit den jetzt getroffenen Regelungen haben die Anbieter genügend Vorlaufzeit bis zu dem Beginn der Sommerferien“, betonte Drese.
Dabei gelten für die Kinder- und Jugenderholung die bereits erprobten und etablierten Regelungen zu Bezugsgruppen des vergangenen Sommers. Danach kann untereinander auf den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn die Teilnehmenden für die Dauer der Freizeit bzw. der Reise eine feste Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen bilden. Gleiches gilt für Angebote und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit unter Berücksichtigung des internationalen Infektionsgeschehens.
Drese: „Mit unseren Öffnungsschritten bereits zum 1. Juni tragen wir den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie dem Kinderschutz in der Corona-Pandemie in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen Rechnung.“