Größere Kita in Walow

Walow – Die Gemeinde Walow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) möchte mit ihrem Kita-Neubau mehr Betreuungsplätze anbieten und die Betreuungszeiten ausweiten. Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind derzeit mit rd. 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewährt der Gemeinde als Hauptförderung eine Zuwendung i.H.v. rund 899.000 Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung.

Auch der Landkreis beteiligt sich an der Finanzierung. Den restlichen Betrag muss die Gemeinde als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Gemeinde dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 208.600 Euro zur Verfügung. Diese Zuwendung reduziert den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Walow und entlastet deren Haushalt.

„Die Betreuung der Jüngsten gehört zu den schönen Aufgaben in einer Kommune, die aber auch zeitgemäße Bedingungen erfordert, sowohl für die Eltern und Kinder als auch für das Betreuungspersonal. Die größere Kita wird garantiert alle gleichermaßen zufriedenzustellen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet“, so der Minister.

Durch den Neubau kann die Gemeinde künftig 46 statt bisher 36 Plätze anbieten und den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen besser gerecht werden. Außerdem ist mit einer Öffnung von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr auch eine Betreuung zu den Randzeiten möglich.

Kofinanzierungshilfe für historische Bauten

Penzlin – Bereits seit Jahren gibt es die Idee, die historische Brücke zwischen der Alten Burg und der Neuen Burg in Penzlin wiederherzustellen. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird der ländlich geprägten Kleinstadt als Hauptförderung eine Zuwendung i.H.v. 425.000 Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung gewähren.

Den restlichen Betrag muss die Stadt als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Stadt dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 62.200 Euro zur Verfügung. Damit wird der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil weiter reduziert.

„Nunmehr steht die Gesamtfinanzierung für das Vorhaben. Durch finanzielle Zuwendungen des Landes werden zwei Drittel der Kosten abgedeckt“,so Innenminister Torsten Renz. „Dieses Vorhaben ist ein weiteres Beispiel dafür, wie mit gezieltem Einsatz von Fördermitteln die ländlichen Räume gestärkt werden.“

Das Innenministerium unterstützt in dieser Legislaturperiode die Kommunen über das Kofinanzierungsprogramm, in dem Mittel in Höhe von 45 Mio. Euro zusätzlich aus dem Sondervermögen „Strategiefonds M-V“ zur Verfügung stellt wurden. So können auch finanzschwache Kommunen von Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren, an denen sie sonst nicht teilnehmen könnten, weil die erforderlichen Eigenmittel nicht oder nur anteilig aufgebracht werden können.

Die Herrichtung der Brückenkonstruktion zwischen den historisch wertvollen Gebäuden mit denkmalgeschütztem Burgwall schafft eine direkte Verbindung zwischen Alter und Neuer Brücke und wertet das Umfeld maßgeblich auf. Es entsteht eine touristische Achse zwischen den beiden Bauten und da das Burgumfeld unmittelbar an den Schulcampus der beiden Schulen grenzt, wird der Weg für die Schüler zur Sporthalle auch besser. Einheimische und Gäste der historischen Altstadt profitieren also gleichermaßen von dem Vorhaben.

Nullmeldung war keine Eintagsfliege

Nur noch wenige Neuinfektionen in Pflegeinrichtungen in M-V

Schwerin – Gleich zweimal, am Mittwoch und am Freitag, wurde in dieser Woche keine einzige Coronavirus-Neuinfektion aus Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Gemeinschaftseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gemeldet. Eine vergleichbare Situation gab es zuletzt im Oktober 2020, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen“, sagt Sozialministerin Stefanie Drese.

„Dafür gilt mein ganz herzlicher Dank an alle Frauen und Männer, die in den Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte herausragende Arbeit geleistet haben“, so Drese. „Besonders danken möchte ich der Bundeswehr. Die Soldatinnen und Soldaten vom Landeskommando MV mit General Kurczyk an der Spitze haben Großartiges geleistet.“

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität ermöglichen für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat.

Noch zu Jahresbeginn sah es ganz anders aus. 17 Pflegeinrichtungen kämpften allein in der ersten Woche nach dem Jahreswechsel mit Infektionen. Fast 800 Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Und es gab in der ersten Woche mit 88 auch die meisten Sterbefälle.

„Die Entscheidung, zuerst den Pflegeeinrichtungen das Impfangebot zu unterbreiten, hat dafür gesorgt, dass die Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen selbst in der dritten Welle kontinuierlich abgenommen haben“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Die aktuelle Lage sei neben der strengen Einhaltung der Hygieneregeln vor allem ein Erfolg der Impfungen.

Ein Bericht, den das LAGuS auf seiner Datenseite zur Coronavirus-Pandemie im Internet veröffentlicht, nimmt Bezug auf die aktuelle Situation und summiert die Geschehen in Pflegeeinrichtungen seit Pandemiebeginn in Mecklenburg-Vorpommern. Danach waren insgesamt mit Stand vom 28.05.2021 in MV 184 Einrichtungen betroffen. Es gab dort 3768 Fälle, davon 403 Sterbefälle.

Weitere Lockerungen

Nationale Naturlandschaften öffnen Infozentren und bieten Führungen an

Schwerin – Aufatmen und Loslegen heißt es in allen 13 Nationalen Naturlandschaften von MV. Zum 1. Juni öffnen die ersten Besucherinformationszentren und Ausstellungen in den sieben Naturparks, drei Biosphärenreservaten und drei Nationalparks nach langer Corona-Pause erneut ihre Türen. Führungen finden unter Auflagen statt.

Ab dem 4. Juni können auch Touristen aus dem gesamten Bundesgebiet die ersten Infozentren besuchen.

„Meine Vorfreude auf die Eröffnung ist riesengroß. Endlich können unsere erfahrenen Ranger ihre Gäste wieder auf geführte Touren in die schönsten Regionen von M-V mitnehmen.

Die Natur explodiert und inmitten des späten Frühlings zeigen sich unsere Naturlandschaften in voller Pracht und machen einen Besuch zum unvergesslichen Erlebnis“, freut sich Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Alle Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz gelten fort.

Die Öffnungszeiten der Infozentren sowie aktuelle Termine, Corona-bedingte Auflagen und Informationen zu den Führungen werden direkt in den Infozentren der Naturlandschaften bekannt gegeben. Besucher sollten sich vorab informieren und rechtzeitig telefonisch oder per Mail anmelden.

Alle Nationalen Naturlandschaften von MV sind online unter https://www.natur-mv.de/ zu finden.

Neben geplanten Führungen sind teilweise auch individuelle Angebote für Familien, Gruppen und Schulklassen buchbar. Viele der Angebote sind kostenfrei und auch für in der Mobilität eingeschränkte Menschen zugänglich. Spezielle barrierefreie Angebote können direkt in den Besucherinformationszentren angefragt werden.

Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern.

Ziel ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das so genannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikabfall zu vermeiden. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es erweitert zudem Herstellerpflichten – auch im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.

Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.

Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt hat, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle allerdings scharf: sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag die meisten fachlichen Anregungen aus seiner Stellungnahme vom 5. März dieses Jahres nicht aufgenommen hat. Dies müsse zeitnah bei der nächsten Novelle nachgeholt werden – möglichst in Abstimmung mit den Ländern, die ja für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind.

Generell sollte die Bundesregierung fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen, fordert der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit beschäftigt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.

Umbau der Sporthalle in Groß Laasch

Schwerin – Die Grundfläche der Sporthalle in der Gemeinde Groß Laasch (Landkreis Ludwigslust-Parchim) soll vergrößert werden, um mehr Platz für die Sportgruppen zu haben. Dazu werden u.a. die Sanitäranlagen und Geräte künftig in einem neuen Anbau untergebracht. Mit der Baumaßnahme sollen auch der Eingangsbereich sowie Heizung, Dämmung und Belüftung saniert werden.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind derzeit mit rd. 523.000 Euro veranschlagt. Über die Sportstättenbaurichtlinie erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rund 157.000 Euro. Den restlichen Betrag muss die Gemeinde als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Gemeinde dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt.

Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 229.000 Euro zur Verfügung. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Innenministeriums wurde nun der Gemeinde zugesandt. Diese Zuwendung reduziert den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Groß Laasch und entlastet deren Haushalt.

Die Sporthalle wurde Anfang der 1990iger Jahre gebaut, sie diente bis zur Schließung der Grundschule als Sport- und Turnhalle. Nun wird die Halle insbesondere von der örtlichen Kita, mehreren Übungs- und Trainingsgruppen des Groß Laascher Sportvereins SV 04, der örtlichen Volkssolidarität sowie der Trommler- und Kindertanzgruppe des Carneval Clubs genutzt.

Grünes Licht für Änderung des NetzDG

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat vom Bundestag beschlossene Änderungen an dem seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebilligt. Sie sollen die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und den sozialen Medien erleichtern.

Das Gesetz verbessert die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.

Die Bereitstellung eines so genannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend. Dies gilt auch bei Maßnahmen der Netzwerkanbieter aufgrund eines Verstoßes gegen deren Gemeinschaftsstandards. Vorgesehen ist eine Anerkennungsmöglichkeit für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen. Auskünfte für die wissenschaftliche Forschung sind unter Vorlage eines Schutzkonzeptes vonseiten der Forscherinnen und Forscher möglich. Das Gesetz setzt zudem Vorgaben der EU- Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen um.

Hatespeech kann als Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben dienen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge von Halle zeigten die besorgniserregenden Auswirkungen. Weiteres Beispiele: der extremistische Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hatte.

Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.

Inklusive Gesellschaft

Drese fordert für eine inklusive Gesellschaft weitere Anstrengungen in allen Bereichen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in ihrer Rede anlässlich des 2. Tages der Menschen mit Behinderung im Landtag weitere Anstrengungen in allen Bereichen angemahnt, um tatsächlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu erreichen.

„Inklusion geht uns alle an, weil sie uns alle betrifft. Sie fußt auf der Wertschätzung von Vielfalt in allen gesellschaftlichen Bereichen: Menschen mit und ohne Behinderungen leben, lernen und gestalten Gesellschaft, Politik und das Zusammenleben vor Ort gemeinsam.“

Bund, Länder, Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen und Institutionen stünden hierbei in besonderer Verantwortung, so Drese: „Sie müssen Vorbilder, sie müssen treibende Kraft für mehr Inklusion sein.“

In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 224.000 Menschen mit einer schweren Behinderung. Gut 193.000 von ihnen haben einen Schwerbehindertenausweis.

Drese betonte, dass sich in den vergangenen Jahren aber auch viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht wurde. Mit dem Bundesteilhabegesetz werde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung verbessert.

„Verbunden sind damit grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen“, so Drese. „Und in dieser Phase befinden wir uns gerade. Diese große Sozialreform stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Deshalb werbe ich dafür, viel miteinander zu kommunizieren, Verständnis füreinander aufzubringen, auch manchmal Kompromisse einzugehen und gemeinsam die Ziele umzusetzen. Schritt für Schritt“, sagte Ministerin Drese.

Drese: „Dabei wollen wir mit den Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen reden und nicht über sie.“

In Mecklenburg-Vorpommern seien mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und dem neuen Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Zwischenschritte erfolgt. „Weitere Schritte müssen und werden folgen“, hob Drese hervor.

„Darum gilt“, so Drese: „Wo die interne Beratung und die Ratschläge externer Expertinnen und Experten für bessere Inklusion bislang nicht berücksichtigt werden konnten – sei dies aus finanziellen Gründen oder aus fachlichen Erwägungen heraus – schieben wir diese Expertise gleichwohl nicht beiseite.“

Die Ministerin bedankte sich in diesem Zusammenhang für die von Behindertenvertretungen überreichten „Leitsätze und Forderungen“ zum Tag der Menschen mit Behinderungen. Drese: „Das sind ganz wichtige Anregungen, Vorschläge und Forderungen, die wir bewerten und zur Diskussion stellen werden.“

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Erneuerung der Leuchtsysteme auf LED-Technik in der Grevesmühlener Straße und in der Schillerstraße erhält die Stadt Dassow (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von rund 45.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 112.000 Euro.

Die Stadt Dassow plant, in den oben genannten Straßen 19 Natriumdampflampen inklusive Maste umzurüsten. Insgesamt werden zudem ca. 811 Meter Kabel sowie ein Schaltschrank erneuert.

Das Ziel dieses Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und somit die Energiekosten zu senken und gleichzeitig im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dadurch können jährlich rund 3,4 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 6.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Beteiligung an Windkraft- und Solaranlagen

Schwerin – Erfolg für das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden: Nach jahrelangen Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ändern sich die Zerlegungsregelungen der Gewerbesteuer. Künftig sollen die Standortgemeinden von Windkraft- und Solar-Anlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden.

Knackpunkt bisher war, dass die existierenden Regelungen im Gewerbesteuerrecht oftmals nicht greifen konnten, da die Anlagen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort binden und die abzuschreibenden Sachanlagenwerte zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen wurden. Deshalb forderte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zerlegungsregelungen für die EEG-Anlagen (Windräder, Solar) zugunsten der Standortgemeinden zu ändern.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Fondsstandortgesetz ist das nun erfolgt: Zum einen wird das Verhältnis zur Zerlegung der Gewerbesteuer mit einer Änderung auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu Gunsten der Standortgemeinde geändert. Zum anderen wird die installierte Leistung der Anlage zum Maßstab der Zerlegung gemacht. Dadurch soll in Zukunft erreicht werden, dass die Standortgemeinden dauerhaft in angemessener Weise an der Gewerbesteuer von Wind- und Solarparks beteiligt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Für diesen Erfolg haben wir lange gekämpft. Uns war immer wichtig, dass sich das Engagement der Kommunen für die Energiewende auch finanziell lohnt. Mit den Änderungen des Gewerbesteuerrechts wird das nun möglich. Und auch wenn sich meine Begeisterung für Ausnahmeregelungen im Steuerrecht in engen Grenzen hält, in diesem Fall sind sie richtig, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mit den Einnahmen vor Ort kann die Akzeptanz von Windkraft- und Solaranlagen weiter gesteigert werden.“

Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.

Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.

Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin – zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.

Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

Weltnichtrauchertag am 31. Mai

Glawe: Verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu eine Kampagne unter dem Motto „Commit to Quit – Sag ja zum Rauchverzicht“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, 100 Millionen Menschen weltweit in ihrem Bestreben zu unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören.

„Rauchen gefährdet die Gesundheit des Rauchenden selbst und ist schädigend für alle, die passiv mitrauchen müssen. Trotz der umfangreichen Informationen zur gesundheitlichen Belastung durch das Rauchen ist es für viele Menschen schwer, damit aufzuhören. Zum Weltnichtrauchertag ruft die Weltgesundheitsorganisation auf, zu verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld des Weltnichtrauchertages.

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters der ostdeutschen Bundesländer (GKR) werden in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 970 Männer und 510 Frauen neu an Lungenkrebs erkranken. Von diesen 1.480 Neuerkrankungen seien 1.280 auf Rauchen zurückzuführen.

Jedes Jahr erliegen nach GKR-Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 770 Männer und 350 Frauen ihrer Lungenkrebserkrankung (Mittelwert der Jahre 2018 und 2019). Ihr durchschnittliches Sterbealter liegt mit 70,8 Jahren rund sieben Jahre unterhalb des durchschnittlichen Sterbealters der Allgemeinbevölkerung (Frauen und Männer zusammen). Die altersbereinigte Lungenkrebssterberate ist in den vergangenen zehn Jahren bei Männern um 19 Prozent gesunken und bei Frauen um 26 Prozent gestiegen.

„Die Zahlen sind alarmierend und ein guter Grund mehr, mit dem Rauchen aufzuhören. Unterstützung gibt es dafür unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, sagte Glawe.

Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre neue Online-Aktion „Statt Rauchen: Jetzt neue Alternativen entdecken“ und ihre qualitätsgeprüften Unterstützungsangebote für den Rauchstopp hin. Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.de können Aufhörwillige ihre persönlichen Tipps für Alternativen zum Rauchen benennen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Auch 2021 ÖPNV-Rettungsschirm

Schwerin – „Ich freue mich sehr, dass nach monatelangem Tauziehen der Bund auch für das Jahr 2021 seine Mitverantwortung für die Abfederung der Corona-bedingten Einnahmeeinbrüche bei Bahn- und Busunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr anerkannt hat. Damit können wir gemeinsam den ÖPNV-Rettungsschirm jetzt auch für 2021 fortsetzen. So können wir den im Land fahrenden Bus- und Bahnunternehmen massiv unter die Arme greifen, damit es auch nach der Pandemie noch ÖPNV im Land gibt“, so Landesverkehrsminister Christian Pegel. Dafür stünden nach Pegels Informationen aus dem MV-Schutzfonds 50,9 Millionen Euro zur Verfügung; vom Bund kämen 21,1 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln.

Verkehrsminister Christian Pegel weiter: „Das Land steht zu seiner Verantwortung für den öffentlichen Verkehr als wichtigem Bestandteil der Daseinsvorsorge. Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen und dennoch unermüdlich im Einsatz. Insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank.“

Bis zum 30. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Eisenbahnunternehmen reichen ihre Anträge bei der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ein, Betreiber von Bussen und Straßenbahnen beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Wie bereits im vergangenen Jahr erhalten die Eisenbahnunternehmen ihre Ausfallschäden in voller Höhe vom Land ersetzt, weil das Land Aufgabenträger ist. Für Antragsteller aus dem Bereich des straßengebundenen öffentlichen Verkehrs werden seitens des Landes 90 Prozent der Schäden ausgeglichen. Die verbleibenden zehn Prozent sind von den Verkehrsunternehmen gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern als Träger geltend zu machen.

„Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, den ÖPNV als sicheres und umweltschonendes Mobilitätsangebot attraktiv auszugestalten und damit Fahrgäste zurückzugewinnen“, stellt Christian Pegel abschließend fest.