Vietnamesen starten Ausbildung in M-V

Schwerin – Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat am Donnerstag gemeinsam mit dem Präsidenten des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V., Gerold Jürgens, und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Vorpommern, Ulrich Wolff, das „Modellprojekt des Wirtschaftsministeriums Fachkräfteausbildung Vietnam in MV (FAV M-V)“ erfolgreich gestartet. Die erste Gruppe vietnamesischer Auszubildender wurde heute offiziell in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Die zehn jungen Menschen sind über das „Modellprojekt des Wirtschaftsministeriums Fachkräfteausbildung Vietnam in MV (FAV M-V)“ ins Land gekommen und werden hier eine Ausbildung beginnen.

„Der ansteigende Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen insbesondere in den Gesundheitsberufen, erfordert eine Vielzahl von geordneten Maßnahmen, sich dem Fachkräftemangel in Mecklenburg-Vorpommern entgegen zu stemmen. Dazu gehört unter anderem auch die Ausbildung von Nachwuchskräften von außerhalb des EU-Raums, verbunden mit einer Beschäftigungsperspektive in unseren Unternehmen. Unternehmen aus dem Land und dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern arbeiten dabei Hand in Hand. Zehn junge Menschen aus Vietnam, mit erfolgreich vorgeschalteter Sprachausbildung, starten ihre Berufsausbildung fernab von Heimat und Familie, die ihnen neue Chancen und selbst erarbeitete Perspektiven eröffnet.

Gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben werden wir dafür Sorge tragen, dass die Qualifikation erfolgreich gelingt. Das sind wir gleichermaßen den jungen Menschen, ihren Eltern und unseren Unternehmen schuldig“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Sieben Schüler starten eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann sowie drei Schüler eine technische Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Ausbildungsbetriebe sind das Klinikum Karlsburg, die MEDIGREIF Parkklinik GmbH und die mele Energietechnik GmbH (für die Ausbildung der Anlagenmechaniker).

Von Juni bis August 2021 werden die angehenden Auszubildenden eine vorgelagerte und weiter vertiefte Deutschsprachausbildung absolvieren, um sich fachlich und landeskundlich auf die Ausbildung vorzubereiten sowie die Ausbildungsbetriebe kennen zu lernen. Die weiterführende Deutschsprachausbildung wird von der Bildungseinrichtung Beruf-Bildung-Service (BBS) in Greifswald durchgeführt.

Ab September beginnt die reguläre Ausbildung. Die Betreuung der vietnamesischen Auszubildenden vor Ort erfolgt durch die JugendMigrationsdienste (JMD).

„Wir haben ein breites Netzwerk geschaffen, um den künftigen Auszubildenden ein herzliches Willkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu bereiten. Vor allem auf die Unternehmen kommt nunmehr eine große Verantwortung zu. Neben der fachlichen Ausbildung tragen sie mit großem Engagement dazu bei, dass die berufliche und persönliche Integration in unsere Lebenswirklichkeit gelingt“, sagte Rudolph.

2017 vereinbarten Wirtschafts-, Arbeits- und Gesundheitsminister Harry Glawe und die Ministerin für Gesundheit der Sozialistischen Republik Vietnam eine vertiefte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsbildung. 2019 wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und der Provinz Ha Tinh vereinbart.

Zeitglich wurde in Hanoi ein Kontaktbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Fachkräfte und Investitionen, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, eröffnet. Das Kontaktbüro in Hanoi ist Anlaufpunkt für Unternehmen aus Vietnam, Laos und Kambodscha, die sich für den Investitionsstandort Mecklenburg-Vorpommern interessieren. Das Kontaktbüro bündelt zugleich die Anfragen aus diesen Regionen zu Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, Bürokapazitäten vor Ort zu nutzen.

Ausbau von Photovoltaik

Schwerin – Der Landtag hat heute den Antrag „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ beraten. Dabei geht es darum, mehr Freiflächen-Photovoltaik zu ermöglichen, als das bisher durch die Raumentwicklungsplanung möglich gewesen wäre. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Vorstoß:

„Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht darum, das Raumentwicklungsprogramm auszusetzen oder zu verändern oder zu umgehen. Es geht nicht darum, von den festgelegten und feststehenden Zielen abzuweichen. Das Raumentwicklungsprogramm hat natürlich weiterhin und verbindlich Bestand. Aber, und darauf lege ich besonderen Wert, es muss möglich sein, zügig und effektiv zu reagieren, wo sich das vorhandene Regelwerk als zu schwerfällig oder nicht mehr ganz aktuell herausstellt.

Dafür brauchen wir ein rechtssicheres Instrumentarium mit Kriterien, nach denen diese Ausnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Und es muss auch eine Obergrenze für PV-Freiflächenanlagen geben, die über das Zielabweichungsverfahren genehmigt werden dürfen, auch wenn es sich um eine begrenzte Anzahl von Einzelfällen handelt. Das ist wichtig, um aus der Ausnahme keine Regel werden zu lassen. Diese Obergrenze soll bei 5.000 ha liegen.

Die obligatorischen Kriterien sind zwingend zu erfüllen, das heißt, hier gibt es keine Spielräume, in denen man sich bewegen könnte. In diese Kategorie fallen unter anderem folgende Kriterien:

  • Die betreffende Gemeinde und der betreffende Landwirt müssen mit dem Vorhaben einverstanden sein. oder
  • Die durchschnittliche Bodenwertigkeit darf maximal bei 40 Bodenpunkten liegen, auf keinen Fall darüber oder
  • Bereits im Vorfeld muss sichergestellt werden, dass die Flächen nach Beendigung der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden können.

Wenn die obligatorischen Kriterien alle erfüllt sind, kommen Auswahlkriterien zur Anwendung. Diese müssen nicht alle erfüllt sein und können auch in unterschiedlicher Form erfüllt werden. Hier geht es zum Beispiel um Fragen, wie diese:

  • Sitzt der Betreiberfirma in der Gemeinde? oder
  • Wie groß ist der Nutzen für die Gemeinde? oder
  • Wird die regionale Wertschöpfung durch die Anlage direkt gestärkt oder gesichert (z.B. Firmenansiedlung Dritter, Arbeitsplatzschaffung)? oder
  • Gibt es Investitionen in ländlichen Räume zu Gunsten des Allgemeinwohls (z.B. in Kulturgüter oder Tourismus oder die Mobilität oder vielleicht die Beräumung bzw. den Rückbau von Altlasten)?

All diese und weitere Fragen werden mit einem Punktesystem bewertet und nur beim Erreichen einer Mindestpunktzahl kann ein Verfahren zur Zielabweichung erfolgreich durchgeführt werden. Wichtig ist mir, dass wir damit ein transparentes System schaffen, das die Teilhabe der Menschen an den Anlagen honoriert und fördert. Wir müssen die Menschen vor Ort mitnehmen und sie teilhaben lassen an den Entwicklungen in ihren Gemeinden. Ansonsten verspielen wir Akzeptanz. Und die brauchen wir, wenn wir das Land voranbringen wollen.

Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende natürliche Voraussetzungen zur klimafreundlichen Energieerzeugung. Wenn wir es schaffen, diese auch weiterhin zu nutzen, setzen wir direkt das Urteil des BVerfG um und leisten unseren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels. Für uns, für unsere Kinder, für unsere Enkel“, so Minister Backhaus.

Carsharing-Förderungsgesetz

Schwerin – Der Landtag hat  in zweiter Lesung dem „Gesetz zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern“, kurz Carsharing-Förderungsgesetz, zugestimmt. „Beim Carsharing teilen sich vorher registrierte Personen gemeinsam mehrere Fahrzeuge eines Anbieters und sparen sich damit die Anschaffung eines eigenen Autos, zumindest eines Zweitwagens. Gerade für Menschen, die nicht täglich auf ein Auto angewiesen sind, ist Carsharing eine kostensparende und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Das neue Gesetz orientiert sich an einem ähnlichen Gesetz des Bundes für dessen Bundesstraßen und sieht vor, dass an Carsharing interessierte Städte und Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bestimmen. „Damit können unsere Städte und Gemeinden jetzt auf öffentlichen Parkplätze einzelne Stellplätze an zentralen Standorten für Carsharing-Anbieter vorhalten“, erläutert Pegel den Zweck des neuen Gesetzes. Dieses regele für diese Flächen die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer solchen Sondernutzungserlaubnis einer Carsharing-Firma.

Das Gesetz sieht ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vor, nach dessen Abschluss ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal acht Jahren erhalten kann. „Das Carsharing-Unternehmen, das am Ende des öffentlichen Suchprozesses die Nutzungsmöglichkeit für diese besonderen Carsharing-Stellplätze erhält, muss dafür aber umgekehrt auch tatsächlich Carsharing anbieten, es gibt also eine Betriebspflicht“, so der Landesverkehrsminister. Andernfalls könne die Entscheidung für die Nutzungsmöglichkeit der ausgeschriebenen Stellplätze zugunsten des einzelnen Carsharing-Unternehmens zurückgenommen und dann ein anderer Carsharing-Anbieter gesucht werden.

„Ich hoffe, dass sich damit die Carsharing-Angebote in den Städten und Gemeinden unseres Landes deutlich erweitern werden, insbesondere durch junge und kreative Start Ups in diesem Bereich, wie es ‚YourCar‘ in Rostock und Stralsund schon gezeigt haben“, zeigt sich Pegel optimistisch.

Digitale Hochschulprüfungen

Mehr Rechtssicherheit bei digitalen Hochschulprüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen sicheren rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen. Dafür sollen vor allem eindeutige datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen werden. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) beschlossen.

„In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen schnell alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit der Lehr- und Studienbetrieb auch unter schwierigsten Bedingungen fortgesetzt werden konnte. Neben dem digitalen Lehr- und Studienangebot wurden auch digitale Prüfungsformate angeboten. In Diskussionen mit den Hochschulrektorinnen und -rektoren sowie den Studierendenvertretungen wurde ausdrücklich ein sicherer rechtlicher Rahmen für diese digitalen Prüfungen eingefordert“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz schaffen wir nun die gesetzliche Grundlage, dass für digitale Prüfungen künftig landesweit ein sicherer Rechtsrahmen gilt. Dabei wurde sehr genau abgewogen zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz und der informationellen Selbstbestimmung der Studierenden. Es geht also darum, gleiche Prüfungsbedingungen für alle auch bei Online-Prüfungen herzustellen und Täuschungen zu verhindern und gleichzeitig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden zu schützen. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Teilnahme an Online-Prüfungen freiwillig ist. Wer diese nicht wählt, dem ist ein alternatives Prüfformat anzubieten“, so die Ministerin weiter.

Zukünftig sollen die Hochschulen Standards dafür entwickeln, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie digitale Prüfungsformate anbieten werden. Sie legen unter Mitwirkung der Hochschulgremien fest, wie sie sicherstellen, dass die Prüfungsleistungen höchstpersönlich erbracht werden, wie Täuschungsversuche ausgeschlossen werden und wie bei beobachteten Täuschungshandlungen oder bei technischen Problemen verfahren werden soll. Datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen gewährleistet werden.

Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz wird außerdem aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im Sommersemester 2021 erneut die individuelle Regelstudienzeit verlängert. „Damit stellen wir sicher, dass Studierende aufgrund der erheblichen Einschränkungen aufgrund der Pandemie ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Die Studienzeitverlängerung hat zur Folge, dass auch der BAföG-Bezug verlängert wird“, erläuterte die Ministerin.

Zudem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ermächtigt, bei einem Fortdauern der Pandemie auch für weitere Semester eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vorzusehen.

Landesbauordnung in neuer Fassung

Schwerin – „Mit der heute im Landtag beschlossenen neuen Landesbauordnung öffnen wir unser Baugesetz im Land für mehr Einsatzmöglichkeiten für den Baustoff Holz, schaffen die Voraussetzung für die Digitalisierung von Bauanträgen und eine Grundlage für eine Typengenehmigung im Wohnungsbau, um den Bau neuer Wohnungen weiter zu vereinfachen, und haben die Errichtung gewerblicher Elektroladesäulen erleichtert“, fasst Bauminister Christian Pegel die wichtigsten Punkte der  im Landtag geänderten Landesbauordnung zusammen.

Besonders freue er sich über die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zusätzlich aufgenommene neue Regelung in Paragraph 80a der Landesbauordnung. „Damit können die Städte, Gemeinden und Kreise mit ihren unteren Baubehörden künftig besser gegen ‚Schandflecken‘ und ‚Schrottimmobilien‘ vorgehen, die oft die letzten Störfaktoren an gut sanierten Marktplätzen oder in durchsanierten Straßenzügen sind“, so Pegel.

Bislang seien die Möglichkeiten, gegen solche verfallenen Gebäude vorzugehen, sehr beschränkt, so der Bauminister. „Mit der neuen Gesetzesbestimmung sind diese Möglichkeiten jetzt bewusst erweitert worden“, erläutert der Minister. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens habe das Ministerium auf Bitten der beiden Regierungsfraktionen ein Gutachten fertigen lassen, das diese weitere gesetzgeberische Möglichkeit aufzeigte, um gegen langjährig verfallende und das Stadtbild negativ beeinflussende Gebäude und vor allem deren Eigentümer vorgehen zu können. „Diese neue Norm soll vor Ort helfen, unsere Städte und Gemeinden noch schöner werden zu lassen.“

Ebenfalls stelle der neue Paragraph 80a der geänderten Landesbauordnung jetzt klar, dass sich verschärfende und geänderte bauordnungsrechtliche Vorschriften auch bei bereits errichteten Gebäuden nachgebessert werden müssen, wenn die Baubehörde dies aufgrund des Schutzes von Leib und Leben verlange. „Wenn beispielsweise die Brandschutzbestimmungen verbessert werden, gibt es dafür keinen Bestandsschutz in schon längst errichteten Gebäuden, sondern das Bauamt vor Ort kann entsprechende Anpassungen in Gebäuden verlangen, die diese Brandschutzanforderungen noch nicht erfüllen, wenn das Menschenleben schützt“, so Pegel.

Gesundheits- und Sozialberatung

Drese kündigt weitere Gespräche und Hilfen bei der Reformumsetzung an

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hält am Zeitplan für die Übertragung der Finanzhoheit in der gesundheitlichen und sozialen Beratung an die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Gleichzeitig bietet die Ministerin der kommunalen Ebene erneut Hilfe und ein Übergangsmanagement in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase an.

Dazu müsste der jeweilige Landkreis seinen Unterstützungsbedarf sowie die auf den Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung gerichtete Absichtserklärung anzeigen, betonte Drese heute im Landtag bei der Debatte um eine abermalige Verschiebung der in Abschnitt 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes aufgeführten zukünftigen Finanzierungsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung.

„Wir stellen als Land nach der einjährigen Verlängerung im vergangenen Jahr fest, dass die kommunale Ebene die Zeit höchst unterschiedlich genutzt hat“, sagte Drese. „Einige Landkreise haben sich auf den Weg gemacht, so dass wir rasch zum Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung kommen können. Andere Gebietskörperschaften haben seit Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 kaum etwas unternommen.“

Das führe dann dazu, dass über die kommunalen Landesverbände der gesamte Prozess verzögert und behindert wird, so Drese. „Wir bekräftigen hier und heute unsere finanziellen und sonstigen Zusagen. Unsere Tür für Gespräche stand und steht weiterhin offen. Grundlage ist das vom Landtag beschlossene Wohlfahrtsgesetz“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin kündigte an, weiter gezielt auf die Landkreise und kreisfreien Städte zuzugehen, um Zuweisungsvereinbarungen abschließen. „Das ist die Pflicht der Landesregierung, aber auch der kommunalen Ebene. Denn, gibt es keine derartigen vertraglichen Regelungen werden in völlig unverantwortlicher Art und Weise die Träger und Angebote der sozialen und gesundheitlichen Beratung gefährdet. Dahinter stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dahinter stehen die Rat- und Hilfesuchenden, die auf Angebote, wie die allgemeine soziale Beratung oder die Suchtberatung, angewiesen sind“, sagte Drese.

Die Ministerin hob die steigenden Landesmittel hervor, die zukünftig an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht werden. „Standen 2019 für die gesundheitliche und soziale Beratung rund 4,67 Millionen Euro zur Verfügung haben wir diese Landesmittel seit 2020 auf ca. 5,26 Millionen Euro jährlich erhöht. Das sind 12,5 Prozent mehr. Ab 2022 erhöhen wir weiter auf fast 5,55 Millionen Euro und 2024 auf über 5,67 Millionen Euro jährlich. Das sind dann über eine Million Euro oder 21 Prozent mehr als 2019. Zusammen mit den kommunalen Mitteln kommt also deutlich mehr Geld in das System, um beispielsweise auch tarifliche Steigerungen der Beraterinnen und Berater fördern zu können,“ so Drese.

 

Weitere Lockerungen im Sportbereich

Schwerin – Aufgrund der weiter rückläufigen Entwicklung der Landesinzidenz ist der Sportbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern in seiner Breite (Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb) wieder komplett möglich, auch mit Zuschauenden in größerer Zahl.

„Das ist ein logischer nächster Schritt, der Vereins- und Freizeitsport kann endlich wieder durchstarten. Nach dem Kinder- und Jugendsport ist nun auch der Erwachsenensport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Zeit der sportlichen Entbehrungen sollte damit vorbei sein“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Vom 11. Juni an gilt daher konkret:

  • die Gruppengrößen für das vereinsbasierte Training werden erweitert, 30 Personen innen und 50 außen
  • die Zahl der Zuschauenden erhöht sich ohne Antrag auf 200 Personen für den Innenbereich, im Außenbereich sind 600 Personen zugelassen
  • auf Antrag können bis zu 1250 Personen im Innenbereich Sportveranstaltungen besuchen, außen sind 2500 erlaubt

Die Testung für den Sport im Innenbereich bleibt bestehen, draußen ist Sport weiterhin ohne Testnachweis möglich. Für das Indoor-Training hat das für Sport zuständige Sozialministerium den Vereinen bereits 100.000 Selbsttests aus einer Landesbeschaffung kostenlos zur Verfügung gestellt.