Neue Fährlinie Stockholm – Rostock

Rostock – Infrastrukturminister Christian Pegel begrüßt die Entscheidung der schwedischen Fährreederei Rederi AB Gotland für Rostock als Zielhafen für eine neue Fährlinie zwischen der schwedischen Hauptstadt und Deutschland.

„Die Einrichtung der neuen Fährlinie unterstreicht die Bedeutung von Rostock als leistungsfähiger Fährhafenstandort und als wichtiger Verkehrsknotenpunkt an der deutschen Ostseeküste. Die von der EU-Kommission festgelegten Kernnetzkorridore Skandinavien-Mittelmeer und Orient-östliches Mittelmeer führen über die Routen Rostock-Berlin und Hamburg-Berlin und den Kernnetzhafen Rostock. Insofern vervollkommnet die neue Linie ein bestehendes Netz und bereichert den Ostseeverkehr. Sie trägt in Schweden zu einer verkehrs- und umweltpolitisch gewollten Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf den Seeweg bei – Lkw und Pkw aus dem Raum Stockholm müssen dann nicht mehr bis zum südschwedischen Hafen Trelleborg fahren. Davon profitiert Europa insgesamt“, zeigt sich Christian Pegel überzeugt.

Die Fährlinie wird am 30. August 2021 zwischen Nynäshamn/Stockholm mit vorerst drei Abfahrten wöchentlich starten. Sobald ein zweites Schiff verfügbar ist, soll es tägliche Abfahrten geben. Überfahrten sind ab dem 1. Juli buchbar. Ein Teil der Fahrten wird Visby auf Gotland einbeziehen.

Bessere Luftqualität in Klassenräumen

Land legt Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen auf

Martin: Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Schulbetrieb im neuen Schuljahr abzusichern

Schwerin – Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.

„Wir werden gemeinsam alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das neue Schuljahr bestmöglich abzusichern. Ein Element dabei ist auch die Lufthygiene. Mit dem Förderprogramm können wir die Schulträger bei ihren Aufgaben gut unterstützen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Schulträger entscheiden je nach Situation und räumlichen Gegebenheiten vor Ort, ob sie mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln anschaffen. Mit einer anteiligen Finanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent will sich Mecklenburg-Vorpommern stärker als andere Bundesländer engagieren. Wir werden beobachten, inwieweit die Schulträger auf das Förderprogramm zugreifen und das Programm aufstocken, wenn der Bedarf größer ist“, erklärte Martin.

Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion. Zur Unterstützung des Luftaustausches in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen kann die Anschaffung von Lüftungselementen finanziell unterstützt werden, wenn sie zur Erhöhung der Luftwechselrate in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beitragen.

Zuwendungsfähig sollen zudem Luftqualitätsmessgeräte mit Anzeige von Temperatur, CO2-Gehalt und relativer Luftfeuchte sein, die mindestens eine optische Alarmfunktion ab einem Wert von 1.000 ppm hinsichtlich der CO2-Konzentration haben. Soweit das Gerät über einen akustischen Alarm verfügt, muss dieser abstellbar sein. Je regelmäßig genutztem Unterrichtsraum in öffentlichen und freien Schulen kann die Anschaffung eines CO2-Messgerätes mit Ampelfunktion gefördert werden.

Der Finanzausschuss des Landtags muss dem Vorhaben noch zustimmen. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen öffentliche und freie Schulträger einen entsprechenden Förderantrag beim Landesförderinstitut M-V stellen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn wird jedoch möglich sein, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Das heißt, die Schulträger können eine Bestellung aufgeben, auch wenn die Förderung noch nicht bewilligt ist. Die Bedingungen der entsprechenden Förderrichtlinie müssen jedoch beachtet werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Mit dem Thema „Luftreinigung im Klassenraum“ haben sich verschiedene wissenschaftliche Studien, Expertinnen und Experten für Virologie, Hygiene und Lüftungsanlagen auseinandergesetzt. Zentrale Feststellung ist, dass eine regelmäßige Stoßlüftung die wichtigste Maßnahme zur Luftreinigung im Klassenraum bleibt und auch mit dem Einsatz von mobilen Luftfiltern nicht entbehrlich wird. Zusätzlich soll in den Pausen für Durchzug gesorgt werden.

Die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen empfiehlt: „Der Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen kann als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.“

Ökologischer Landbau in MV

Neuer Wettbewerb für den ökologischen Landbau in MV

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem weiteren Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zur regionalen Vermarktung von Pro­dukten des ökologischen Landbaus in MV befördern und müssen bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

„Um den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpom­mern weiter zu entwickeln, besteht Handlungsbedarf vor allem im Bereich der regionalen Wertschöpfung, z.B. bei der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung“, sagt Agrar­minister Dr. Till Backhaus. „Das Förderinstrument EIP hat sich insbesondere für innovative Lösungen bewährt. Damit können neue Ideen, die bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurden, schnell in der Praxis getestet werden.“ Insgesamt stehen 260.000 Euro zur Verfügung, wobei die Einzelförderung pro Projekt auf 60.000 Euro begrenzt ist.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Partnern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tionsvertrages zusammenarbeiten und von denen mindes­tens ein Mitglied ein biozertifiziertes Unternehmen ist.

Partner einer OG können im Rahmen dieses Wettbewerbs sein:

  • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Garten- und Obst- sowie Weinbaues;
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues sowie Vermarktungsunternehmen;
  • Beratungsunternehmen und -organisationen;
  • Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaft­liche Branche;
  • Verbände und Organisationen der Landwirtschaft, Umweltverbände und Vereine, Nichtregierungsorganisationen;
  • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie
  • öffentliche Einrichtungen.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Pro­blembeschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury ent­scheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durch­führung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Ansprechpartner für weitere Informationen zum Wett­bewerb sind im Landwirtschaftsministerium Frau Kuhnert (b.kuhnert@lm.mv-regierung.de) oder Herr Kachel (k.kachel@lm.mv-regierung.de).

Impf-Appell an Kita-Beschäftigte

Ministerin Drese setzt auf hohes Verantwortungsbewusstsein von Kita-Beschäftigten und Eltern

Die Corona-Impfung von Eltern ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder.

Die Corona-Impfung von Eltern ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder.

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an Kita-Beschäftigte und Eltern von Kita-Kindern, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. „Die Impfung ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder. Geimpfte reduzieren das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Einrichtung sowie innerhalb der Familie deutlich“, so die Ministerin.

Da Kinder unter zwölf Jahren derzeit nicht geimpft werden können, hätten Betreuungspersonen eine besonders hohe Verantwortung und Vorbildfunktion. Drese: „Deshalb richte ich meine dringende Bitte an noch nicht geimpfte Kindertagespflegepersonen und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen sowie an die Eltern von Kita-Kindern. Lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

Ministerin Drese verweist bei ihrem Appell auf wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, eine höhere Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Eine klare Absage erteilt die Ministerin der Einführung einer Impfpflicht. „Das ist für mich der falsche Weg“, verdeutlichte Drese. „Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind bei wichtigen Impfungen überdurchschnittlich impfbereit. Ich setze deshalb auch bei den COVID-Impfungen auf das hohe Verantwortungsbewusstsein insbesondere von Kita-Beschäftigten und Eltern“, so die Ministerin.

Drese: „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Kitas auch im Herbst offenbleiben. Hierfür ist die Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung des Coronavirus durch Geimpfte deutlich reduziert ist.“

Umspannwerk geht in Betrieb

Tessin – Der Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers Edis Dr. Alexander Montebaur und Energieminister Christian Pegel werden morgen das neue Umspannwerk der Edis in Tessin (Landkreis Rostock) feierlich in Betrieb nehmen.

Die Edis errichtete innerhalb von 15 Monaten ein neues Umspannwerk in Tessin mit Investitionen in Höhe von ca. vier Millionen Euro. Die Leistung der beiden Transformatoren im Umspannwerk beträgt jeweils 31,5 Megawatt und kann bei Bedarf um einen dritten Transformator erweitert werden. Die Kapazität des bisherigen Umspannwerks aus dem Jahre 1984 konnte nicht mehr erweitert werden, da es sich in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet. Die Altanlage wird zurückgebaut.

Das Projekt wurde mit der Stadt Tessin vor der geplanten Erweiterung des Wohngebiets abgestimmt und umfasst auch den Rückbau von Hochspannungsfreileitungsmasten.