Rostock – Am Sonnabend ist in Rostock die zweitägige Jahrestagung der Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns fortgesetzt worden. Ein Schwerpunktthema auf der Tagung waren die Herausforderungen der Corona-Epidemie für Mecklenburg-Vorpommern.
„Seit Anfang des Jahres 2020 waren die Krankenhäuser und Arztpraxen in besonderem Maße gefordert, die Versorgung von Patienteninnen und Patienten auch mit einer COVID-Erkrankung sicherzustellen. Das haben Mediziner und Pflegekräfte bis an den Rand der Erschöpfung zu spüren bekommen. Der medizinische Sektor ist mit zusätzlichen Mitteln abgesichert und unterstützt worden, um alle COVID-19-Patienten zu versorgen sowie umfassende Hygiene- und Isolierungsmaßnahmen sowohl auf den Intensiv- als auch auf den anderen Stationen umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, am Sonnabend vor Ort.
Die Landesregierung verständigte sich in ihrer Kabinetts- sitzung vom 24. März 2020 darauf, einen „MV-Schutzfonds“ zu schaffen. Das Programm wurde für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. „Mit den Mitteln des Maß-nahmepaketes ist unter anderem in zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung investiert, der Einsatz von Rehakliniken als Ersatzkliniken unterstützt sowie Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmasken und –kittel sowie Desinfektionsmittel angeschafft worden“, so Rudolph weiter.
Beispielsweise hat das Land für Ausgleichszahlungen von freigehaltenen Betten (je 50 Euro am Tag für maximal 50 Betten je Einrichtung) in den als Entlastungskrankenhäuser benannten Reha-Einrichtungen aus Landesmitteln rund 2,8 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellt.
„Durch die Ersatzkliniken wurde die Patientenversorgung in den Krankenhäusern mit COVID-19-Stationen weiter erfolgreich unterstützt. Das hat auch zur Entlastung des medizinischen Personals beigetragen“, machte Rudolph weiter deutlich. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken vorgehalten worden. Hierzu zählen die Klinik Malchower See, das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.
Im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ sind für die Krankenhäuser zum Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie insge-samt bisher rund 31,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Bereits im April 2020 hat sich gezeigt, dass die freigehaltenen Kapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern den Bedarf für die Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen deutlich überstiegen. „Somit sind die Krankenhäuser ohne den Grund-satz zur Zurückstellung planbarer Aufnahmen, Operationen und Eingriffe aufzugeben, gebeten worden, ihre Kapazitäten für die Behandlung bestimmter planbarer Fälle wieder zur Verfügung zu stellen“, erläuterte Staatssekretär Rudolph.
Die Krankenhäuser haben für Erlösausfälle aufgrund von Ver-schiebung oder Aussetzung von planbaren Eingriffen und Operationen Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 185 Millionen Euro erhalten. Die Zahlungen richteten sich nach den jeweiligen Vorgaben des Bundes. „Zur Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit hat das Land aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds insgesamt rund 14 Millionen Euro erhalten und an die Krankenhäuser weitergeleitet“, sagte der Staatssekretär in Rostock.
„Für den Krankenhausbereich lässt sich sagen, dass allein für die stationäre internistische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern 3.296 Planbetten und 253 Plätze für eine tagesklinische Versorgung zur Verfügung stehen. Ein Drittel aller Krankenhausbetten entfallen auf die Innere Medizin. Von den 37 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern haben 28 eine Fachabteilung Innere Medizin“, erläuterte Rudolph weiter.
Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung haben zuletzt 588 Internisten an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung mitgewirkt. Davon waren 242 als Hausärzte (hausärztliche Internisten) und 127 als Fachärzte (fachärztliche Internisten) zugelassen.
Der Staatssekretär dankte den Internisten für die geleistete Arbeit insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie. „Die Corona-Pandemie hat nochmals deutlich gezeigt, welche wichtige Rolle Ihre Fachrichtung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit internistischen Vorerkrankungen spielt. Diese Patientenklientel galt und gilt es besonders zu beraten und zu betreuen. Zum einen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen und zum anderen auch nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph abschließend.