Schwerin – Infrastrukturminister Christian Pegel und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph stellten im Kabinett in Schwerin ein Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern vor.
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel und führen zu tiefgreifenden Veränderungen in vielen Innenstädten unseres Landes, insbesondere für den Einzelhandel. Aber auch weitere innenstadttypische Nutzungen in den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe, Kultur und Kirchen, Gewerbe und Wohnen sind von diesen Veränderungen betroffen. Deshalb stellen wir als Landesregierung zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm ,Re-Start – Lebendige Innenstadt MV‘ aus dem MV-Schutzfonds bereit, jeweils fünf Millionen Euro sowohl im Infrastruktur- wie auch im Wirtschaftsministerium“, sagte Christian Pegel, der das Programm bei der Landespressekonferenz in Schwerin öffentlich vorstellte.
„Den Einzelhandel im ortsnahen Umfeld zu stabilisieren, ist wesentliches Ziel des Programms. Der Handel hat eine unabdingbar wichtige Funktion: kurze Wege für die Umwelt und zum Sicherstellen der Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten sollen in den Fokus gerückt werden. Wichtig ist ein Gesamtgefüge, dass auch Kultur, also pandemiekonforme kleine und große Veranstaltungen, Bildung, verknüpft mit einer zunehmenden Digitalisierung und das Miteinander gestaltet. Es soll ein Erlebnisraum entstehen können, der auch Besucher und Touristen einlädt. Dafür müssen neben den Wertschöpfungsketten durch Stabilisierung des Einzelhandels und der Dienstleistungen auch Angebote der Gastronomie gestärkt werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.
Das Konzept des Wirtschaftsministeriums zielt auf eine Ergänzung und Erweiterung bereits bestehender Strukturen. Geplant ist es, die vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereits geförderten Citymanager durch weitere Schritte zu unterstützen.
Im Rahmen von Strukturentwicklungsmaßnahmen soll die bereits bestehende Personalkostenförderung vorhandener Citymanager um ein weiteres Jahr verlängert werden. Darüber hinaus können weitere Citymanager temporär zur Pandemiefolgenbewältigung in den Innenstädten und Gemeinden eingesetzt werden. Neu ist auch, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen.
„Das soll durch ein Aktivbudget umgesetzt werden. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen der Citymanager können zielgerichtet je nach ortsspezifischer Problemlage und Struktur in eng verzahnter Absprache mit den Stadtverwaltungen und der regionalen Wirtschaft getroffen werden. Auf diese Weise werden regionale Interessen gebündelt, ausgewertet und unmittelbar umgesetzt. Mit den Maßnahmen werden werden pandemiebezogene konkrete Bedarfe aufgegriffen und eine Kontinuität vor Ort sichergestellt, die eine zügige Umsetzung geplanter Aktionen auch garantiert. Der ländliche Raum muss bei den möglichen Förderungen unbedingt in der Eigengestaltung unterstützt werden“, machte Dr. Stefan Rudolph deutlich.
„Im Infrastrukturministerium werden wir mehr städtebaulich orientierte, konkrete Vorhaben fördern mit dem Ziel, mehr Publikum in die Innenstädte zu locken. Das können Kleinkunstprojekte, Sitzgelegenheiten, Spiel- oder Sportgeräte sein, die zum Verweilen einladen, aber auch Kampagnen für das regionale Einkaufen vor Ort sein. Ein weiteres Ziel sollte sein, Leerstand zu beseitigen oder leerstehende Geschäfte zumindest in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Hier wären Pop-Up-Geschäfte eine Idee oder auch, zumindest die Schaufenster ansprechend zu gestalten“, nannte Christian Pegel Beispiele.
Das Programm ist für die 95 Grund-, Mittel- und Oberzentren Mecklenburg-Vorpommerns, die so genannten „zentralen Orte“ ausgelegt. Vertreter von Verwaltung, Wirtschaft und Werbegemeinschaften, Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen sowie Wirtschaftsfördergesellschaften können Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte aus dem Sofortprogramm fördern lassen – jeweils eine pro zentralen Ort. Gefördert werden Maßnahmen, die durch Corona ausgelöst oder beschleunigt wurden und nicht durch andere Förderprogramme förderfähig sind.
„Die weiteren Details erarbeiten wir kurzfristig in einer Förderrichtlinie. Sobald diese fertig und mit Finanzministerium und Landesförderinstitut abgestimmt ist, informieren wir zu den konkreten Förder- und Antragsbedingungen“, kündigte Christian Pegel an.
Für die Zeit nach dem Frühjahrslockdown in 2020 zeigt eine Unternehmensumfrage des Handelsverbands Nord enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent Umsatzrückgang. Ein Drittel der Befragten gab an, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höchstens halb so viele Kunden zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs waren.
Noch dramatischer ist nach Angaben des Handelsverbands die Situation in touristisch geprägten Orten: Dort wurden aufgrund fehlender Touristen Umsatzeinbrüche von 80 bis 90 Prozent beklagt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation 2021 nicht deutlich verbessert hat – mit der Folge, dass viele Geschäfte schließen. Erste, noch nicht veröffentlichte Ergebnisse einer bundesweiten IHK-Untersuchung kommen zu dem Ergebnis, dass auch 2021 und auch in Mecklenburg-Vorpommerns Innenstädten die Nutzung der Innenstadtangebote gesunken, der Leerstand gestiegen und sich somit die Attraktivität der Innenstädte abgenommen hat.