Finanzminister begrüßt Tarifeinigung

Schwerin – Bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in Potsdam ist eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erzielt worden: Die Tarifbeschäftigten bekommen ab dem 1. Dezember kommenden Jahres 2,8 Prozent mehr Geld, zudem soll es eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro geben.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue begrüßte die Einigung: „Das waren keine leichten Verhandlungen in Potsdam. Auf der einen Seite ging es um die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten, auf der anderen Seite haben wir infolge der Corona-Pandemie mit nie dagewesenen Einnahmeeinbrüchen der öffentlichen Haushalte zu kämpfen. Mit der Corona-Sonderzahlung in diesem und der Erhöhung im kommenden Jahr ist dieser Spagat geglückt. Besonders freue ich mich, dass wir mit der Erhöhung der Zulagen im Bereich des Pflegepersonals in den Universitätskliniken spürbare finanzielle Verbesserungen für das Personal erzielen.“

Nach ersten Berechnungen entstehen dem Land durch den Tarifabschluss für seine rund 22.400 Angestellten Mehrkosten von 66 Mio. Euro bis 2023.

Für die Beamtinnen und Beamten im Land kündigte Dr. Geue an: „Ich werde jetzt zeitnah das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen, damit wir den Tarifabschluss wirkungsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten bei uns im Land übertragen.“

Spendenbescheinigungen richtig ausgestellt

Schwerin – Ist ihr Verein als gemeinnützig anerkannt, hat dieser nicht nur steuerliche Begünstigungen, sondern darf auch Spendenbescheinigungen (oder auch Zuwendungsbestätigungen) für erhaltene Spenden ausstellen. Beim Ausfüllen der Bescheinigungen sind jedoch wichtige Dinge zu beachten. Am Wichtigsten dabei ist der sogenannte Freistellungsbescheid (in der Anfangszeit auch der Feststellungsbescheid nach § 60a Abgabenordnung), in dem Ihr Finanzamt Ihnen bestätigt, dass Ihr Verein gemeinnützig tätig ist.

In den jeweils aktuellsten Bescheiden finden Sie alle Informationen zu Ihrer gemeinnützigen Tätigkeit; auch finden Sie dort die Angaben für wie lange Spendenbescheinigungen ausgestellt werden dürfen und für welche Zwecke. Denn auch wenn viele Aktivitäten dem Gemeinwohl dienen können, dürfen nicht für alle Maßnahmen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Ausschlaggebend für eine Berechtigung sind dabei Ihre Satzungszwecke. Nur im Rahmen dieser Satzungszwecke darf Ihr Verein tätig werden und auch nur dafür dürfen Spenden empfangen und Spendenbestätigungen ausgestellt werden. Die Satzungszwecke werden übrigens von der Mitgliederversammlung bestimmt und geben den Wirkungsbereich Ihres Vereins vor.

Sollten Sie bei einer Zuordnung ihrer geplanten Spendenmaßnahmen zu einem Satzungszweck erhebliche Zweifel haben, kontaktieren Sie gern Ihr zuständiges Finanzamt. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen dabei gern weiter.

Digitalisierung in Unternehmen

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt heute ist ab morgen die Verlängerung des Förderprogramms zur digitalen Transformation in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, kurz „Digitrans“, rechtskräftig. Damit sind fast fünf Millionen Euro für die weitere Förderung verfügbar. Aufgrund der Regierungsumbildung wird das Programm ab sofort im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung betreut.

„Bisher haben wir 411 Vorhaben in unserem gesamten Bundesland mit gut 6,7 Millionen Euro über dieses Programm unterstützt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel. Er freue sich sehr über den riesigen Zuspruch und dass nun weitere Unternehmen diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Das Förderprogramm trat im Oktober 2018 in Kraft mit dem Ziel, die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen.

„Mit der Richtlinie greifen wir nicht nur digitalen Start-ups unter die Arme. Wir helfen damit vor allem auch bereits bestehenden Unternehmen in unserem Land bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, beispielsweise mit Zuschüssen für Maschinen und Anlagen, die einen Teil des Fertigungsprozesses übernehmen und somit erleichtern, verkürzen oder die Kosten minimieren“, so der Minister.

Der größte Teil der bislang (Stand 19. November) bewilligten Mittel, 4,25 Millionen Euro, ging an kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern erhielten 1,82 Millionen Euro, mittlere Unternehmen mit 50 bis zu 249 Mitarbeitern rund 630.000 Euro.

„Damit wurden insgesamt Investitionen in Höhe von mehr als 15,8 Millionen Euro ausgelöst“, führt der Minister weiter aus. Antragsteller waren zu 36 Prozent Kleinstunternehmen, zu 54 Prozent kleine und zu 10 Prozent mittlere Unternehmen.

Betrachtet nach Branchen, waren 32 Prozent der Antragsteller Handwerksunternehmen, 21 Prozent Unternehmen des herstellenden und verarbeitenden Gewerbes, 20 Prozent Groß- und Einzelhändler, ca. 9 Prozent Dienstleistungsunternehmen und fast ebenso viele Hotels und gastronomische Betriebe sowie 11 Prozent Apotheken.

„Von der Förderung konnten Unternehmen in allen unseren Landkreisen und kreisfreien Städten profitieren“, sagt Christian Pegel weiter. Im Detail verteilen sich die geförderten Unternehmen so: 77 im Landkreis Rostock (18,7 Prozent), Mecklenburgische Seenplatte 70 (17,0), Hansestadt Rostock und Ludwigslust-Parchim je 47 (jeweils 11,4 Prozent), Vorpommern-Greifswald 53 (12,9), Nordwestmecklenburg 45 (10,9), Vorpommern-Rügen 42 (10,2) und Schwerin 30 (7,3).

„Im Schnitt bekamen die Unternehmen für Ihr Vorhaben 16.305 Euro Zuschuss. Der höchstmögliche Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro ging an 21 Unternehmen. Damit haben wir zum Beispiel 3D-Drucker für mehrere Zahnlabore, eine Vertriebs-App für einen Unterhaltungselektronik-Händler oder auch die Software zur Digitalisierung von Arbeits- und Steuerungsprozessen bei einem Gerüstbauer unterstützt“, nennt der Minister Beispiele. Eine exemplarische Auswahl von Unternehmen, die mit der „Digitrans“-Förderung unterstützt wurden und was diese damit gemacht haben, finden Sie auch in Filmbeiträgen unter www.digitalesmv.de/digitrans.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium im Oktober 2018 das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen.