Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Schwerin – Bei der 8. Elbministerkonferenz standen heute die Verabschiedung des aktualisierten Hochwasser­risikomanagementplans, des zweiten aktualisierten Bewirtschaftungsplans, des zweiten aktualisierten Maßnahmenprogramms sowie die Verabschiedung einer gemeinsamen Elbe-Erklärung auf der Tagesordnung. Darüber hinaus übernahm Mecklenburg-Vorpommern in der Online-Konferenz für drei Jahre den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) ab dem Jahr 2022. Zuletzt hatte Hamburg den Vorsitz eingenommen.

Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Ich danke allen Beteiligten der Hansestadt Hamburg für die geleistete Arbeit in der Zeit des FGG-Vorsitzes. Sie können sicher sein, dass Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden drei Jahren ebenfalls intensiv daran arbeiten wird, die bisherigen Anstrengungen der Länder im Einzugsgebiet Elbe fortzusetzen und zu verstärken. Denn eines ist klar: Wasser bedeutet Leben. Es ist auf vielfältige Weise Grundlage unseres Lebens. Wir haben die Pflicht und Aufgabe, das wertvolle Gut „Wasser“ zu schützen. Gleichzeitig stellt uns auch der Klimawandel vor die Aufgabe, die Menschen vor dem Wasser zu schützen.

Seit der Verabschiedung des ersten gemeinsamen Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe im Jahr 2009 konnten eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Oberflächengewässer und des Grundwassers umgesetzt werden. Trotz dieser Anstrengungen konnte der gute Zustand der Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie überwiegend noch nicht erreicht werden.

Ebenso konnten seit der Verabschiedung des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplans der FGG Elbe im Jahr 2015 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasserrisiken und zum Schutz vor Hochwassergefahren geplant und umgesetzt werden. Für einen zukunftsfähigen Hochwasserschutz sollen nunmehr verstärkt naturbasierte Lösungen zur Anwendung kommen.

Aber – Gewässerentwicklung braucht Zeit. Wichtig ist, dass sich alle Akteure ihrer Verantwortung bewusst sind und diese wahrnehmen.

Klimatische Änderungen werden in Zukunft zur Zunahme von hydrologischen Extremereignissen wie Hochwasser einerseits und Niedrigwasserphasen andererseits führen.

Unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb das flussgebietsweite Wassermengen­management, das für die Stabilisierung der Gewässer von hoher Bedeutung ist, einen zentralen Stellenwert einnehmen.

Die Elbe-Erklärung, die wir heute auf den Weg gebracht haben, ist ein wichtiger Meilenstein und die Richtschnur für das weitere Vorgehen.“

Das Elbeeinzugsgebiet gehört zu den größten Flussgebieten Mitteleuropas. Insgesamt haben vier Staaten (Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen) daran einen Anteil. In Deutschland werden zehn Bundesländer entweder von der Elbe selbst, oder von Ihren Nebenflüssen durchströmt. Diese haben sich deshalb 2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) zusammengeschlossen. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL).

Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe ist in drei Ebenen organisiert. Als oberstes Beschlussgremium setzt sich die Elbe-Ministerkonferenz aus den für die Wasserwirtschaft/den Wasserhaushalt zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Vertragspartner zusammen.

Im Elbe-Rat sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Ministerien und Senatsverwaltungen vertreten. Der Elbe-Rat entscheidet zum Beispiel über grundsätzliche Fragen der Umsetzung der WRRL im Raum der FGG Elbe und über die Vertretung der FGG Elbe in internationalen Gremien zur Koordinierung der Aufgaben in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe.

Als fachliches Gremium agiert der Koordinierungsrat, in welchem alle Vertragspartner mit je einem Mitglied vertreten sind. In allen Gremien arbeiten die Vertreter der Länder mit Vertretern des Bundes zusammen.

Referendariat im ländlichen Raum

Schwerin – Schulen im ländlichen Raum bieten für angehende Lehrerinnen und Lehrer große Chancen, ein gutes Arbeitsumfeld und ausgezeichnete Perspektiven. Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst am 1. April 2022 beginnen, können an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag zu ihren Bezügen erhalten. Dieser kann bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Die 1. digitale landesweite Schulmesse startet heute, am 1. Dezember 2021. Wo ist es schön und lebenswert, an welchen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann man ein Referendariat oder Praktikum machen, welche Unterstützung bieten die Gemeinden? Welche Wege führen in den Vorbereitungsdienst? All diese Fragen werden auf der Messe beantwortet. Alle examensnahen Lehramtsstudierenden insbesondere der Universitäten Rostock und Greifswald, aber auch anderer Hochschulen, sind dazu herzlich eingeladen.

„Die Messe bietet ein großartiges Forum für angehende Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie zeigt, wie attraktiv die Schulen im ländlichen Raum sind und wie viel Spaß das Unterrichten dort macht. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.“

Ab 13:30 Uhr können sich Interessierte ohne Anmeldung in den Livestream der Schulmesse unter Lehrer-in-MV: Digitale Schulmesse schalten. Das Programm der Messe, kurze Trailer und ausführliche Porträts zehn ausgewählter Schulen sind bereits jetzt unter der Web-Adresse zu finden. Diese zehn Schulen werden auf der Messe aber noch einmal explizit vorgestellt, sodass sich Interessierte ein umfassendes Bild von ihrem möglichen künftigen Arbeitsort machen können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in virtuellen „Messeräumen“ per Videokonferenz Fragen an die Schulleitungen und Kollegien stellen sich ab 17:15 Uhr über „Wege in den Vorbereitungsdienst“ informieren lassen.

Derzeit sind zahlreiche Referendariatsstellen zum Einstieg am 1. April 2022 in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Dezember 2021. Neu ist, dass Referendarinnen und Referendare an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum jetzt einen Zuschlag auf ihre Bezüge erhalten können. Dieser Zuschlag beträgt 20 Prozent und kann bis zu 300 Euro auf die monatlichen Bezüge ausmachen.

Wer diesen Zuschlag erhalten möchte, muss Folgendes erfüllen:

  1. Der Vorbereitungsdienst muss an der Ausbildungsschule absolviert werden, für die eine Zulassung vorliegt.
  2. Die Referendarin oder der Referendar darf nicht vor dem Abschluss aus dem Vorbereitungsdienst oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
  3. Nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ist die Referendarin oder der Referendar für drei Jahre an der Ausbildungsschule als Lehrkraft tätig. Sollte es aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, an der Ausbildungsschule zu bleiben, müssen Anwärterin oder Anwärter zumindest drei Jahre als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Hierbei versuchen das Land selbstverständlich eine passende Schule zu finden.

Digitalisierung im ÖPNV

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer digitalen Veranstaltung für den Ausbau von Angeboten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geworben.

„Verkehr und Tourismus müssen zusammen gedacht werden. Der Wandel in der Mobilitätsbranche schreitet voran. Er ist notwendig, damit auch der Verkehr seinen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten kann. Der ÖPNV ist dabei für die Bevölkerung in unserem Flächenland und zur Entlastung des Verkehrs in den Tourismusregionen ein wichtiger Baustein zukünftiger Mobilität, die klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle gestaltet werden soll“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

An der digitalen Veranstaltung haben Vertreter der Verkehrsunternehmen, die Aufgabenträger für den ÖPNV sowie Vertreter des Tourismusverbandes MV teilgenommen. Auf der Tagesordnung stand das Thema Digitalisierung im ÖPNV, mit dem Ziel des Aufbaus einer landesweit nutzbaren digitalen Mobilitätsplattform und die Einführung einer umlagefinanzierten Gästekarte für Übernachtungsgäste in MV.

Verkehrsminister Reinhard Meyer hat sich im Rahmen der Veranstaltung für den Ausbau der Angebote des ÖPNV auf mehreren Ebenen ausgesprochen. „Eines der wichtigsten Ziele für die bessere Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Räume ist die landesweite Einführung eines fahrplanbasierten Rufbussystems mit einheitlichen Mindeststandards gemeinsam mit den Landkreisen“, so Meyer weiter. Nach der Einführung des landesweit gültigen „AzubiTicket MV“ für jährlich 365 Euro soll zukünftig auch ein „Seniorenticket“ eingeführt werden. Darüber hinaus wird das Land an regionalen Verkehrsverbünden mit seinen Verkehrsangeboten und besseren Tarifangeboten in Nachbarregionen mitwirken.

„Wichtig ist eine bessere tarifliche Anbindung an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und den Hamburger Verkehrsverbund durch entsprechende Übergangstarife“, erläuterte Verkehrsminister Meyer.

Unter dem Slogan „Mit einem digitalen Ticket durch das Land“ wird die Landesregierung den Aufbau einer für alle Verkehrsunternehmen zugänglichen digitalen Mobilitätsplattform voranbringen und die Grundlagen für eine durchgängige digitale Auskunft, Tarifierung, Buchung und Abrechnung von ÖPNV aber auch ergänzender Mobilitätsleistungen schaffen.

„Dabei unterstützen wir als Land den Aufbau einer branchennahen Plattformlösung. Hier wird es als Nächstes darum gehen, einen gemeinsamen Fahrplan und Finanzierungsweg für den Aufbau der Plattform und der daran anzuschließenden Vertriebs- und Kontrollinfrastruktur abzustimmen“, sagte Meyer. Die Mobilitätsplattform soll durch die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betreut werden.

Die Verbesserung des Angebotes im ÖPNV soll nicht nur den Einwohnern in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch den Gästen zugutekommen. „Mit der geplanten Einführung einer umlagefinanzierten Gästekarte wird die Nutzung des ÖPNV auch für Touristen einfacher. Die Gästekarte wird für mehr Nachhaltigkeit und zu einer starken Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots sorgen, da die Gästekarte neben dem Ticket für den ÖPNV weitere attraktive regionale Zusatzleistungen enthalten wird. In einem ersten Schritt sollen in den touristischen Regionen die lokalen und regionalen Busverkehre mit der Gästekarte genutzt werden können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer weiter. „Die Gästekarte bedeutet keine zusätzliche Belastung der Gäste, sondern schafft auf der Basis vorhandener Instrumente, zum Beispiel der Kurkarte, zusätzliche Angebote für den Gast.“

2019 wurden 8,36 Millionen Gästeankünfte mit insgesamt 34,18 Millionen gewerblichen Übernachtungen statistisch erfasst. 82 Prozent der Übernachtungsgäste reisten mit dem Auto an – neun Prozent mit der Bahn (Quelle: GfK Destination Monitor). „Wir starten in den ausgewählten touristischen Regionen und wollen Gästekarten dann schrittweise in allen Regionen des Landes anbieten. Wenn die Fahrten mit Bus oder Bahn in der Gästekarte enthalten sind, lässt der Tourist das Auto in der Regel stehen und nutzt den ÖPNV“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

M-V übernimmt Vorsitz der Ost-MPK

Schwerin – Heute übernimmt Mecklenburg-Vorpommern von Brandenburg den Vorsitz der Konferenz der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer. Dazu erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wir wollen den Ost-MPK-Vorsitz nutzen, um die Stärken der ostdeutschen Länder herausstellen und weiterzuentwickeln. Die ostdeutschen Länder arbeiten parteiübergreifend sehr gut zusammen. Denn wir haben ein gemeinsames Ziel. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Der Vertrag zur neuen Bildung der neuen Bundesregierung enthalte viele Punkte, die für die ostdeutschen Länder von Bedeutung seien. „In den ostdeutschen Ländern werden überdurchschnittlich viele Bürgerinnen und Bürger von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren. Für uns ist wichtig, dass die Rentenbeiträge und das Rentenniveau stabil bleiben und die Rentenangleichung abgeschlossen wird. Und die ostdeutschen Flächenländer sind besonders darauf angewiesen, dass ländliche Regionen stärker gefördert werden. Wir werden diese Vorhaben in der Konferenz der ostdeutschen Länder begleiten“, kündigte Schwesig an.

Ein weiteres wichtiges Feld für die kommenden zwölf Monate sei der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft. „Wir haben uns inzwischen einen Vorsprung bei Innovationen und beim klimaneutralem Umbau der Wirtschaft erarbeitet und damit echte Standortvorteile für die Zukunft. Die wollen wir gemeinsam nutzen. Wir setzen auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wasserstoffwirtschaft“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig dankte Brandenburg für die Koordinierung der ostdeutschen Landesregierungen im letzten Jahr. „Ministerpräsident Woidke und sein Team haben das hervorragend gemacht.“ Der Ost-MPK-Vorsitz besteht für die Dauer eines Jahres. In der Mitte des nächsten Jahres findet eine Jahreskonferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Darlehen für Wohnungsmodernisierung

Schwerin – Wohnungseigentümer können jetzt günstige Landesdarlehen für die Wohnungsmodernisierung beantragen. Mit der überarbeiteten Modernisierungsrichtlinie bietet das Bauministerium einfacher und zu noch besseren Konditionen zinslose Darlehen des Landes für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie selbst genutztem Wohneigentum an.

„Wir führen mit der neuen Richtlinie einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent ein. Will ich zum Beispiel die Bäder in meinem Mietshaus modernisieren und bekomme dafür 52.000 Euro Fördermittel, muss ich davon nur 39.000 Euro zurückzahlen. Außerdem entfallen die Bearbeitungsentgelte und Verwaltungskostenbeiträge, die bislang zusammen zwei Prozent der Fördersumme betrugen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

„Wir haben die Förderkonditionen an die Preisentwicklungen der vergangenen Jahre angepasst als Anreiz für die Eigentümer, ihre Wohnungen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Das können Vorhaben sein, mit denen der Gebrauchswert erhöht, Energie- und Wasser eingespart, Bar-rieren verringert, Smart-Home-Komponenten integriert oder Lademöglichkeiten für Elektroautos geschaffen werden“, begründet Pegel die Novelle.

Einer der größten Vorteile des Darlehens: „Anders als die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, gewährt das Land nicht nur Darlehen für Energieeffizienzmaßnahmen, sondern zum Beispiel auch, wenn ich Wohnungen mit fensterlosen Küchen so umbaue, dass sie ein Fenster erhalten. Auch wenn ich ein altes Haus kaufe und dieses modernisieren möchte, fördern wir das“, so Pegel.

Drei Grundvoraussetzungen muss das Vorhaben erfüllen:

  • Es muss sich an einem der 98 zentralen Orte des Landes befinden.
  • Je nach Förderumfang – pro 80.000 Euro Förderung eine – unterfallen Wohnungen Belegungs- und MietpreisbindungenDer Eigentümer muss die gebundene Wohnung für die Dauer der Darlehenszeit – maximal 33 Jahre – an Menschen vermieten, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen. Bei selbst genutzten Immobilien müssen die Eigentümer nachweisen, dass sie selbst diese Einkommensgrenzen einhalten.
  • Vermieter dürfen die Miete während dieses Zeitraums nur in einem festgelegten Rahmen erhöhen.

„Dieses Darlehen ist ein Teil von vielen Maßnahmen, mit denen wir modernen Wohnkomfort fördern und diesen zugleich für Menschen verfügbar machen, die sich die häufig stark gestiegenen Mieten in bestimmten Orten nicht leisten können. Das betrifft nicht nur Geringverdiener. Deshalb reichen die Einkommensgrenzen seit der letzten Überarbeitung 2019 bis weit in die mittleren
Einkommensgruppen hinein und auch Krankenschwestern oder Polizisten können einen Wohnungsberechtigungsschein bekommen. Mit der Belegungsbindung, zu der sich die Darlehensempfänger verpflichten müssen, begrenzen wir Mietsteigerungen. Das alles trägt zu unserem großen Ziel bei, die soziale
Durchmischung in Wohnquartieren zu unterstützen“, so Pegel.

Die Darlehen können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, maximal 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und insgesamt bis zu 104.000 Euro. „Auch diese Fördersummen haben wir deutlich erhöht“, sagt Christian Pegel und lädt Wohnungsunternehmen, Privatvermieter und Selbstnutzer ein, das Angebot wahrzunehmen: „Für dieses Jahr stehen noch knapp vier Millionen Euro für diese äußerst günstigen Darlehen bereit, für 2022 weitere gut 18 Millionen Euro. Anträge für dieses Jahr sind bis Jahresende beim
Landesförderinstitut zu stellen.“

Die ausführlichen Konditionen für das Darlehen sowie Antragsformulare  finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Rehakliniken als Hilfskliniken eingesetzt

Schwerin – Sechs Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern sind von Gesundheitsministerin Stefanie Drese als Hilfskrankenhäuser bestimmt worden und haben am (gestrigen) Dienstag einen entsprechenden Bescheid des Landes erhalten.

„Ich bin den Rehakliniken sehr dankbar für die Unterstützung. Wir helfen damit den Krankenhäusern, deren Behandlungskapazitäten aufgrund der weiter steigenden Zahl von an COVID-19 erkrankten und akutstationär behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten zunehmend eingeschränkt sind“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Sollten die Krankenhäuser ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können Patientinnen und Patienten in den ausgewählten Rehakliniken fachkundig versorgt werden. Hierfür stehen nach Angaben von Gesundheitsministerin Stefanie Drese zunächst 230 Betten zur Verfügung.

„Die ausgesuchten Rehabilitationseinrichtungen sind durch ihre krankenhausähnliche Infrastruktur sowie ihre ärztliche und pflegerische Ausstattung sehr gut für diese Aufgabe geeignet und vorbereitet. Sie sind zudem Teil der Krankenhaus-Clusterbildung“, verdeutlichte Drese.

Vor der Auswahl hat es u.a. Gespräche des Gesundheitsministeriums mit der Krankenhausgesellschaft M-V, dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Landesvertretung M-V sowie den Clustermanagern der Kliniken gegeben.

Folgende Reha-Kliniken sind zunächst als Hilfskrankenhäuser eingesetzt worden: Klinik Malchower See (50 Betten), „Tessinum“ in Tessin (70 Betten), Median Klinik Bad Sülze (30 Betten), Medigreif Parkklinik Greifswald (50 Betten), Bethesda Klinik Neubrandenburg (15 Betten) sowie MediClin Plau am See (15 Betten).

Für die Förderung der Personalkosten in den Rehakliniken ist vom Gesundheitsministerium eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leerstehendem Bett vorgesehen, welches für Akut-Patienten zur Verfügung steht.

„Je nach Fortschreiten der Pandemie ist eine Ausweitung auf weitere Rehakliniken möglich“, betonte Ministerin Drese.

Neue Rekordzahl im Referendariat

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt informierte jetzt darüber, dass im Dezember 69 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.

„Die Einstellungszahl für das Rechtsreferendariat hat einen neuen Rekordwert erreicht. 69 Frauen und Männer werden zum 1. Dezember 2021 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt, so viele wie seit Jahren nicht mehr. Das ist ein gutes Zeichen, um die drohende Lücke des demografischen Wandels in der Justiz zu füllen. Ich setze mich dafür ein, dass das Referendariat in Zukunft noch attraktiver wird, denn wir dürfen in der Nachwuchsgewinnung auf keinen Fall nachlassen. Der Wettbewerb der Bundesländer um die besten Köpfe wird immer schwieriger. Wir haben dank der sehr guten Einstellungszahlen die Möglichkeit, die nun insgesamt 248 Rechtsreferendarinnen und Referendaren in den zwei Jahren Vorbereitungsdienst von der Justiz und unserem Bundesland zu überzeugen“, so Justizministerin Bernhardt.

Von 39 Rechtsreferendarinnen und 30 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, kommen unter anderem 21 Frauen und Männer aus M-V selbst, zwölf aus Berlin, sechs aus Hamburg und fünf aus Niedersachsen. Im Juni 2021 wurden 64 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Im gesamten Jahr 2020 waren es 115.