Online-Portal für Impfterminvergabe

Schwerin – Seit heute können Bürgerinnen und Bürger ihren Impftermin online buchen. „Auf der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen“, teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start des digitalen Impf-Portals mit.

Damit steht ab sofort neben der telefonischen Anmeldung ein weiterer praktischer Weg für die Vergabe eines Impftermins zur Verfügung. Impfberechtigte können sich nach Registrierung einen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) in ihrem Landkreis bzw. in der Landeshauptstadt Schwerin und in der Hansestadt Rostock reservieren.

Termine für Auffrischungsimpfungen nach Erst- und/ oder Zweitimpfung mit Biontech, Moderna und Astrazeneca erfolgen jedoch frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung.Deshalb kann die Terminbuchung einige Zeit dauern.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über-30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen im Alter von 12 bis 29 eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Darüber hinaus erhalten Interessierte auch Informationen zur Covid-19-Impfung und über regionale Sonderimpfaktionen (z.B. freie Impftermine ohne Anmeldung).

Ministerin Drese: „Die Impfstützpunkte sind neben den niedergelassenen Haus- und Fachärzten unsere zweite große Säule der gut angelaufenen Impfoffensive in Mecklenburg-Vorpommern. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in den letzten Wochen unter Hochdruck für den Ausbau der Impf-Infrastruktur im gesamten Land gesorgt haben. Mit dem Impf-Portal kommt nun ein weiterer wichtiger und bürgerfreundlicher Baustein dazu.“

In Mecklenburg-Vorpommern sind mit Stand 6. Dezember 70,2 Prozent mindestens einmal geimpft, 15,4 Prozent haben eine Booster-Impfung erhalten.

Unterstützung von Unternehmen

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert von der Landesregierung klare Aussagen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit aktuellen Corona Maßnahmen

Stralsund – Durch die Landesregierung wurden aktuell wieder eine Vielzahl von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie beschlossen welche erheblich in die Rechte der Unternehmen und deren Wirtschaftlichkeit eingreifen. „Bereits zum zweiten Mal müssen die Unternehmen in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern infolge von Maßnahmen der Landesregierung einen „Coronawinter“ erleben, der sie zunehmend existenziell gefährdet, stellt Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen fest.

Als Beispiele für solche aktuell verordneten Maßnahmen, nennt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe und dieVeranstaltungsbranche, die 2G-Regel für den Einzelhandel, die Einschränkung von Veranstaltungen und die angedrohten Schließungen von Dienstleistungsbetrieben.

Die jetzt mit Corona Landesverordnung angeordneten Maßnahmen stellen faktisch einen Lockdown durch die Hintertür mit unabsehbaren Folgen für die Unternehmen dar, so Löttge und Burwitz unisono.

Bei der jetzigem Situation der heimischen Wirtschaft, bedingt durch eine schlechte Corona Politik sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ist es, so Löttge, erforderlich, zügig Entscheidungen in der Landesregierung für unbürokratische Corona-Hilfen an die Betroffenen zu treffen.

Eine ewige Prüfung der Möglichkeiten zur Corona Hilfe, wie vom Fachminister angekündigt, kann sicherlich nicht akzeptiert werden, da diese der dramatischen finanziellen Situation der Unternehmen in keiner Weise gerecht wird.

Hier ist schnelles und unbürokratisches Handeln gefragt“, stellt der Vorsitzende der Fraktion BVR/FW fest.

Jörg Burwitz bemerkt dazu „Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungs- und Dienstleistungsbranche, obgleich weder Hotspots noch Pandemietreiber, waren bereits in Zusammenhang mit den vorhergehenden Corona-Wellen am stärksten von Einschränkungen verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen betroffen.

Die Reserven sind aufgezehrt. Ohne schnelle Hilfe werden grade viele kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels das nächste Frühjahr nicht mehr erleben, was sowohl zu einer weiteren Verödung der Innenstädte führen aber auch nachteilige Spuren in den Tourismusorten hinterlassen wird.“

Dieser Entwicklung wird man nur mit konkreten Hilfsprogrammen des Landes begegnen können, welche wir als Fraktion von der Landesregierung einfordern.

Wir fordern den Landrat und die Landtagsabgeordneten im Landkreis auf, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten für eine Unterstützung der von den Corona-Maßnahmen betroffenen, klein- und mittelständischen Unternehmen bei der Landesregierung einzusetzen, so der Fraktionsvorsitzende Mathias Löttge abschließend.