Präsenzunterricht oberstes Gebot

Oldenburg: Besonnenheit zum Schulbeginn ist wichtig

Schwerin – „Wir stehen im ständigen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Expertinnen, Experten, Praktikerinnen, Praktikern sowie dem Krisenstab der Landesregierung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Planung. Das heißt, wir starten am 3. Januar mit dem Präsenzunterricht unter Beachtung aller notwendigen Hygieneregeln sowie einer Testung aller Schülerinnen und Schüler und aller Lehrkräfte. Die Tests erfolgen zu Hause, in der Schule oder in Testzentren“, erklärt Simone Oldenburg, Bildungsministerin von MV.

Dieses Vorgehen entspricht dem Beschluss der Kultusministerkonferenz. „Für die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hat der kontinuierliche Präsenzunterricht an den Schulen weiterhin höchste Priorität, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und aller an Schulen Beschäftigten zu gewährleisten.“

Wie schon nach den vorangegangenen Ferien müssen Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag eine Erklärung abgeben, dass sie sich in keinem Risikogebiet aufgehalten haben und keine Krankheitssymptome zeigen.

Mit Beginn des neuen Jahres wird die Testfrequenz in den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen von zweimal auf dreimal pro Woche erhöht. Neu ist zudem, dass auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sich im Rahmen der Teststrategie dreimal pro Woche testen lassen müssen.

Zusätzlich zu den Telefon-Hotlines der Staatliche Schulämter wird ab dem 2. Januar eine weitere Hotline beim Bildungsministerium geschaltet (Telefonnummer befindet sich auf Webseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung), um alle eventuell auftretenden Fragen zu beantworten.

Zudem wurden Handlungsempfehlungen für die Schulen und Kindertageseinrichtungen erarbeitet, um auf sich verändernde Bedingungen reagieren zu können. Am 3. Januar werden den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Öffentlichkeit diese Empfehlungen von der Bildungsministerin und Innenminister Christian Pegel vorgestellt.

„Es ist wichtig, in dieser Zeit Besonnenheit zu bewahren. Wir beginnen das Schuljahr wie geplant und werden bei Veränderung der Lage in enger Abstimmung mit dem Krisenstab und allen Verbänden die Maßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen anpassen.“, so Oldenburg.

Geflügelpest: Weitere Nachweise im Land

Schwerin – Die Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern greift weiter um sich. Nachdem um die Weihnachtsfeiertage in einer Kleinsthaltung in Schwanheide und einer Putenmastanlage in Moltenow der Erregertyp H5N1 nachgewiesen wurde, gibt es nun einen weiteren bestätigten Fall in Dersekow im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Betroffen ist eine Putenhaltung mit ca. 32.000 Tieren.

„Auch, wenn wir mit einer Zuspitzung der Lage gerechnet haben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tierseuchenbekämpfung hervorragende Arbeit leisten, trifft uns jeder neue Fall schwer. Neben dem erheblichen wirtschaftlichen Schaden, der den Halterinnen und Haltern und in der Summe einer ganzen Branche entsteht, spielt auch der emotionale Verlust eine Rolle. Dennoch müssen alle Tiere der von Geflügelpest betroffenen Bestände tierschutzgerecht getötet werden. Andernfalls würden die derzeit äußerlich noch gesund erscheinenden Tiere in den kommenden Tagen qualvoll verenden. Durch die weitere Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere würde außerdem das Risiko der Virusverschleppung steigen, was es zwingend zu verhindern gilt“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Damit sind in Mecklenburg-Vorpommern aktuell sechs Geflügelhaltungen und ein Tierpark von der Geflügelpest betroffen. Bei den Wildvögeln erfolgten seit Mitte Oktober dieses Jahres 44 Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus.

Minister Backhaus bittet alle Halterinnen und Halter die Lage ernst zu nehmen und die bekannten Biosicherheitsmaßnahen und die durch die Kreise und kreisfreien Städte angeordneten Aufstallungsgebote einzuhalten. Ein Geflügelpestseuchenzug wie im letzten Winter sollte sich nicht wiederholen.

Anmeldungen zur Winterakademie 2022

Online-Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer in den Winterferien

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern können sich in den Winterferien wieder online fortbilden. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums lädt von Montag, 7. Februar 2022, bis Mittwoch, 9. Februar 2022, zur Winterakademie ein, die aufgrund der Pandemie erneut digital durchgeführt wird. Die Online-Fortbildungen stehen unter dem Motto „Begreifen“. Bis zum 9. Januar 2022 können sich Lehrkräfte über den Bildungsserver MV anmelden, wenn sie an den Fortbildungen teilnehmen möchten.

„Es ist mittlerweile eine gute Tradition, dass das Institut für Qualitätsentwicklung jedes Jahr in den Winterferien die Winterakademie veranstaltet“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auch in diesem Jahr lässt die Corona-Situation leider keine Präsenzveranstaltungen zu. Doch im digitalen Raum werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ebenfalls spannende und vielseitige Vorträge und Workshops zum Mitmachen angeboten. Wenngleich die Workshops digital sind, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise mit Materialien zum Anfassen arbeiten, beispielsweise mit Gegenständen, die jede oder jeder griffbereit zu Hause hat“, so Oldenburg.

In den Fortbildungen erfahren Lehrkräfte, wie sie ihren Unterricht weiter ausgestalten können. Die Arbeit mit digitalen Unterrichtsmodellen, das Lernen im digitalen Klassenzimmer oder das Kennenlernen des Service des Unterrichtshilfeportals werden genauso angeboten, wie Veranstaltungen wie „Respekt beginnt beim Namen“, „Unterrichtsstörungen“ und „Psychologie von Schülerpersönlichkeiten“. Sie rücken die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt und beschäftigen sich mit dem Schülerverhalten.

Mit 127 Angeboten und 2.924 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren die Winter- und Sommer-Akademie 2021 sehr beliebt. Einer Umfrage des Instituts für Qualitätsentwicklung zufolge wünschen sich nahezu alle bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fortführung der Winterakademie im Onlineformat, da sich unter anderem lange Anreisen im Wintermonat Februar erübrigen. Das wird bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Grundsteuerreform: Änderungen ab 2022

Schwerin – Ab 2022 ist die Grundsteuerreform im Land umzusetzen, damit die Städte und Gemeinden auch ab 2025 Grundsteuer erheben können.

Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht die Bewertung aller Grundstücke bezogen auf die Verhältnisse auf den 01.01.2022 vor. Auf diesen Stichtag wird durch die Finanzämter der Grund-steuerwert festgestellt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts findet in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesrecht Anwendung. Die Finanzämter ermitteln für jedes Grundstück den Grundsteuerwert und stellen den Grundsteuermessbetrag fest. Die Städte und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns erheben dann mit ihrem individuellen Hebesatz ab 01.01.2025 die Grundsteuer nach neuem Recht.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen im Rahmen der Neubewertung für ihr Grundeigentum eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Eine Steuererklärung wird allerdings nicht bereits zum 01.01.2022, sondern erst im 2. Halbjahr 2022 abzugeben sein. Die Abgabe hat nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Hierfür kann voraussichtlich ab 01.Juli 2022 das Online-Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ genutzt werden.

Nähere Informationen zur Abgabe elektronischer Erklärungen stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf https://www.steuerportal-mv.de unter Service/Elektronische Steuererklärung zur Verfügung. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.

Die Finanzämter werden im Laufe des ersten Halbjahres 2022 allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ein Informationsschreiben übersenden, das wichtige Informationen zur notwendigen Erklärungsabgabe enthält. Die Finanzverwaltung geht bislang davon aus, dass insgesamt rund 1,2 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke im Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) zu bewerten sind.

Vorbereitung auf eventuelle Omikron-Folgen

Schwerin – Am 28.12. kam erstmals der neue Krisenstab des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Er befasst sich mit Maßnahmen im Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus‘.

„Experten gehen davon aus, dass sich die hoch ansteckende Omikron-Variante exponentiell verbreiten und in wenigen Wochen die dominierende Variante in Deutschland sein wird. Deshalb müssen wir befürchten, dass Omikron im ersten Quartal 2022 auch in Mecklenburg-Vorpommern das Pandemiegeschehen bestimmen wird. Da Omikron deutlich schneller übertragbar zu sein scheint, könnten mehr Beschäftigte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in der Wasser- und Stromversorgung gleichzeitig infiziert werden, als wir das bislang aus der Corona-Pandemie kennen. Um diese Situation zu bewältigen, müssen wir Entscheidungen, die auf verschiedene Ebenen und Behörden verteilt sind, noch schneller als bisher koordinieren und vereinheitlichen. Genau dafür haben wir diesen Krisenstab eingerichtet, der alle relevanten Akteure in einem Krisenstab regelmäßig zusammenholt“, sagte Innenminister Christian Pegel, dessen Ressort den Stab in den vergangenen Tagen federführend aufgebaut hat.

„Wir beginnen mit der Arbeit des Krisenstabs frühzeitig, um insbesondere dramatischen Personalausfällen vorzubeugen und für den Fall der Fälle Maßnahmen zu entwickeln, um solchen zu begegnen – wir beginnen also bereits jetzt, um vorzusorgen“, präzisiert der Minister.

Der Stab bindet neben allen Ministerien der Landesregierung die  kommunalen Spitzenverbände sowie die Katastrophenschutzorganisationen wie Technisches Hilfswerk, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, den Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft bis hin zur Bundeswehr ein, ebenso Vertreter der Gesundheits-versorgung durch Krankenhäuser, Ärzte und Impfzentren sowie den Branchenverband der Energie- und Wasserversorger.

„Die Sicherung kritischer Infrastrukturen generell ist unabhängig von der aktuellen Pandemie eine Daueraufgabe, der sich die Betreiber solcher Infrastrukturen permanent stellen. Sie haben jeder für sich Notfallpläne aufgestellt, die sie permanent prüfen und ggf. anpassen – für den Fall eines Hochwassers genauso wie für einen Stromausfall oder eben eine Pandemie“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus:

„Die Landesregierung ist in Fällen wie der aktuellen Pandemie mit den Betreibern dieser Infrastrukturen permanent im Austausch, um a) die Situation im Blick zu haben und b) beratend oder unterstützend eingreifen zu können. Dabei sind die Sektoren der kritischen Infrastruktur mit ihren jeweiligen Branchen den thematisch zuständigen Ressorts der Landesregierung zugeordnet, der Sektor Energie zum Beispiel dem dafür zuständigen Wirtschaftsministerium, der Sektor Gesundheit dem zuständigen Sozialministerium. Mit dem Krisenstab bündeln und konzentrieren wir im Hinblick auf die mögliche Gefährdung durch Omikron diese Zusammenarbeit noch einmal.“

Der Krisenstab ist dem Minister zufolge „eine Drehscheibe für Informationen und Entscheidungen, die dank einer kleinen Lenkungsgruppe auch über Nacht getroffen werden können“. Die erste Sitzung des Krisenstabs heute diente der Vorstellung aller Mitglieder sowie der Organisations- und Arbeitsstruktur und einem ersten Informationsaustausch.

„Der Krisenstab wird jetzt regelmäßig zusammenkommen, um alle Beteiligten auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bringen und konkrete Maßnahmen zu beschließen“, sagte Christian Pegel bei der Hybrid-Veranstaltung heute und kündigte eine Folgesitzung bereits für die erste Januar-Woche des neuen Jahres an.

Das Innenministerium ist in Sachen kritische Infrastruktur für Polizei sowie Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Die einzelnen Aufgabenträger sind auch hier eigenständig verantwortlich für die Sicherstellung ihrer Einsatzfähigkeit. Das Innenministerium gibt aber seit Beginn der Pandemie Handlungshinweise, mit deren Hilfe die Einsatzkräfte Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen und somit eine Ausbreitung des Virus verhindern können. Polizei, Feuerwehren etc. tragen dafür Sorge, dass diese Maßnahmen in ihren Dienststellen konsequent umgesetzt werden. Die dienststellenbezogenen Hygienekonzepte werden regelmäßig und gemessen an der aktuellen Corona-Lage im Land ständig überprüft und angepasst.

Für die Landespolizei wurde aktuell angesichts der Omikron-Ausbreitung festgelegt, dass die Beamtinnen und Beamten, deren Tätigkeit die Arbeit im Home-Office nicht oder nicht immer zulässt, mit Beginn des neuen Jahres wieder konsequent in A- und B-Schichten arbeiten. „Wesentlich ist, dass nicht ganze Organisationseinheiten und -bereiche durch Infektionen und vorsorgliche Quarantänen handlungsunfähig werden. Mit unserem Schichtsystem erreichen wir, dass zumindest die Hälfte der Belegschaft nicht von einer eventuellen Infektionskette und folgenden Quarantänen betroffen wird. Dies wurde auch bisher schon in der Pandemie umgesetzt und hat die Polizei handlungs- und einsatzfähig gehalten“, sagt Christian Pegel.