Präsenzunterricht an den Schulen

Schwerin – In einer Sondersitzung haben sich heute die Kultusministerinnen und Kultusminister der sogenannten A-Länder (die Länder, die mit SPD-Mehrheit in Koalition unter anderem mit den LINKEN regieren) über die gegenwärtige Lage verständigt und einmütig festgestellt: „Es gibt derzeit keinen Grund, von den Beschlüssen der KMK zum Präsenzunterricht an den Schulen abzuweichen.“

Alle mit SPD-Mehrheit geführten Bundesländer, die in der kommenden Woche wieder mit dem Unterricht beginnen, starten im Präsenzunterricht.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um den Schulstart nach den Weihnachtsferien in MV betont Bildungsministerin Simone Oldenburg, dass keinerlei Unklarheiten bestehen und die Schulleitungen auf alle möglichen Szenarien im Zusammenhang mit der Pandemie vorbereitet sind.

„Der § 7a der aktuell geltenden Schul-Corona-Verordnung legt eindeutig fest, wie ein Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen erfolgt. Damit wissen die Schulleitungen seit mehr als einem Jahr, wie Schule auch bei steigenden Infektionszahlen organisiert wird.“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Regional entscheiden die Gesundheitsämter je nach Infektionslage, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen –  und die Schulen setzen diese nach § 7a der Schul-Corona-Verordnung um.

„Diese Praxis ist seit über einem Jahr bekannt und wird gut von den Schulleitungen umgesetzt. Es ist alles geregelt, vom Präsenz- über den Wechsel- und Distanzunterricht, bis hin zur Pausengestaltung sowie der Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten und Klausuren und der zu erteilenden Noten.“, so Oldenburg.

Die Schul-Corona-Verordnung, die auf der Webseite des Bildungsministeriums einzusehen ist, legt u. a. fest, welche Jahrgangsstufen in Präsenzunterricht verbleiben und welche in Distanz wechseln, wenn dieses an einzelnen Schulen notwendig wird. Damit ist Planungssicherheit für den Schulstart am 3. Januar vorhanden.

Online-Impfportal wird rege genutzt

Schwerin – Seit dem 3. Dezember können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Impftermine wieder online buchen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zieht nach knapp vier Wochen eine positive Bilanz.

„Unser Landes-Impfportal www.corona-impftermin-mv.de wird sehr gut genutzt. Bis zum 29. Dezember wurden 42.639 Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte über das Onlineportal vergeben“, verwies Ministerin Drese auf die aktuellen Zahlen.

Auffrischimpfungen machten dabei mit knapp 36.500 Terminen den Großteil der Impfungen aus. Diese so genannten Booster-Impfungen sind inzwischen bereits ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung (in der Regel nach der Zweitimpfung) bzw. Infektion möglich.

Daneben steht auch weiterhin die telefonische Anmeldung unter 0385 2027 1115 zur Verfügung. Hierüber sind seit Wiedereinführung der Hotline am 22. November rund 78.000 Terminbuchungen für Impfungen erfolgt. Zudem bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an. Termine für Impfungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim können auf Wunsch des Landeskreises weiterhin nur per Telefon vergeben werden.

Für 1.314 Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren konnten sowohl per Telefon als auch online Impftermine vergeben werden. Derzeit werden entsprechende Impfungen in den Impfstützpunkten Greifswald, Rostock-Laage, Schwerin (Schlossparkcenter) sowie im Stralsunder Strelapark angeboten. Angebote in weiteren Landkreisen folgen im Januar. Hauptsächlich sollen Kinder in dieser Altersklasse über die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte geimpft werden.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen bis 30 Jahren eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Ministerin Drese: „Die Omikron-Variante ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell. Impfungen schützen vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen. Ich bitte deshalb die Menschen in unserem Land, die Möglichkeiten der Auffrischungs- aber auch Erst- und Zweitimpfung weiter zu nutzen.“

Verwaltungsfachkräfte an Schulen

Oldenburg: Verwaltungsfachkräfte sind wertvolle Unterstützung für Schulleitungen

Schwerin – Das Land entlastet Schulleitungen an ausgewählten Schulen von Verwaltungstätigkeiten. An 17 beruflichen Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern und an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Herausforderungen arbeiten Verwaltungsfachkräfte.

Hierfür stellt das Land pro Jahr 2,9 Millionen Euro bereit. Von den 17 Stellen an beruflichen Schulen sind mit Beginn des Jahres 13 Stellen besetzt, vier weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen noch.

„Die Verwaltungsfachkräfte sind eine wertvolle Unterstützung für Schulleitungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Verwaltungstätigkeiten sind wichtig, damit der Schulbetrieb läuft. Aber sie müssen nicht immer von der Schulleitung selbst bearbeitet werden. Sie können auf mehrere Schultern verteilt werden.“, erläuterte die Ministerin. „Nach der Evaluation dieser Maßnahme werden wir entscheiden, ob wir erfolgreiche Maßnahmen, wie die unterstützenden Verwaltungsfachkräfte für Schulleitungen, ausbauen können“, kündigte Oldenburg an.

Von den 32 Stellen an allgemein bildenden Schulen sind bereits 23 mit Beginn des Jahres 2022 besetzt. Neun weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen. „Es lohnt sich immer noch, sich zu bewerben“, sagte die Bildungsministerin. Freie Stellen für Verwaltungsfachkräfte sind im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.karriere-in-mv.de ausgeschrieben.

Der Aufgabenbereich der Verwaltungsfachkräfte umfasst die statistische Datenerfassung, Datenpflege und Unterstützung der Schulleitungen beim Datenschutz. Zudem betreuen die Verwaltungsfachkräfte Einstellungsverfahren und unterstützen die Schulleitungen in Haushaltsangelegenheiten. Dazu zählen das Führen von Schulgirokonten und Vertragsangelegenheiten mit externen Kooperationspartnern. Die Koordination von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit, wie die Pflege der Homepage, die Aktualisierung des Schulprofils, die Organisation von Schulfesten und Messeauftritten, runden das Aufgabenfeld ab.

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Soforthilfen zu verlängern.

„Wir setzen diese Regelung umgehend um. Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten. Unser Land steht vor einer möglichen 5. Corona-Welle. Es muss zuallererst darum gehen, die Liquidität der Betriebe weiter zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Der Bund und das Land haben im März 2020 die Soforthilfe auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe wurde auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben beantragt und bewilligt. Sind die Einnahmen tatsächlich höher und/oder die Ausgaben tatsächlich geringer ausgefallen, als bei Antragstellung geschätzt (Überkompensation), sind zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung war im Bescheid geregelt. Zurückgefordert wird grundsätzlich der zu viel gezahlte Betrag ohne Verzinsung.

„Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst“, so Meier weiter. Vom Aufschub unbenommen bleibt es dabei, dass vorfristige Rückzahlungen jederzeit möglich sind.

Mit der Soforthilfe hatten Bund und Land unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie Einmalzahlungen für drei Monate ausgereicht, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an circa 36.400 Antragsteller ausgereicht. Infolge der Lockerungen ab Mai 2020 hat sich gezeigt, dass im Drei-Monats-Zeitraum in vielen Fällen mehr Einnahmen erzielt wurden als bei der Antragstellung erwartet.

Bisher sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Stand 27. Dezember 2021) 7.352 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Rund 58,69 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt und damit 6.703 Rückforderungen teilweise oder vollständig beglichen.

Polizei ist auf Jahreswechsel vorbereitet

Schwerin – Die Einsatzkräfte der Landespolizei stellen sich auch in diesem Jahr zu Silvester auf viel Arbeit ein.

„Trotz striktem Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Ansammlungs- und Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen werden die Kolleginnen und Kollegen der Polizeireviere bei uns im Land mit starken Schichten im Dienst sein und von der Bereitschaftspolizei unterstützt. Sie werden das Wohl der Menschen bei uns im Land gerade auch in der Silvesternacht schützen. Sie sind darauf eingerichtet, die Einhaltung der Corona-Landesverordnung zu kontrollieren und insbesondere in der Silvesternacht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Die Polizei werde mit den Vertretern der kommunalen Ordnungsbehörden konsequent gegen die Missachtung behördlicher Auflagen vorgehen.

„So sind laut Corona-Landesverordnung auf von den Kommunen bestimmten öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nur Feuerwerke der Kategorie F1 erlaubt – das sind Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind“, klärt Christian Pegel auf. Wer gegen die Landesverordnung und das kommunale Verbot verstoße, müsse mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.

Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten, das neue Jahr laut und leuchtend zu begrüßen, rechnen Polizei und Feuerwehr auch in diesem mit Bränden und Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungen, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik verursacht werden.

„Silvester vor einem Jahr haben Feuerwerkskörper bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Gebäude und Fahrzeuge beschädigt sowie Kleider, Müll-, Wertstoffcontainer und Briefkästen zerstört. Wir alle wissen, dass unsachgemäße Handhabung auch zu schweren Verletzungen führen kann. Ich appelliere an jeden, der auf das Abfeuern seiner Silvesterrakete – von seinem privaten Grundstück – nicht verzichten mag: Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerksverpackungen und achten Sie darauf, sich und andere Menschen in Ihrem Umfeld nicht zu gefährden“, so Christian Pegel. (Die wichtigsten Handhabungshinweise finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung).

„Wenn Sie ältere Feuerwerkskörper zünden wollen, achten Sie bitte darauf, ob diese ein Haltbarkeitsdatum haben. Wenn nicht – das dürfte die Regel sein – sollten Sie besser auf ein Abbrennen verzichten, wenn die Feuerwerkskörper schon reichlich alt wirken und Sie über ihre bisherige Lagerung nichts wissen“, rät der Innenminister und verweist dazu auf die Tipps der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Christian Pegel bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Einsatzkräften, die zum Jahreswechsel im Dienst sind: „Auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben Familie und Freunde, mit denen sie gern den Jahreswechsel feiern würden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz für das Gemeinwohl – nicht nur zu Silvester – und wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und vor allem sicheren und gesunden Rutsch ins neue Jahr.“

Hinweise für den sicheren Umgang mit Feuerwerk

  • Verwenden Sie auch in der Kategorie F1 nur zweifelsfrei geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper (CE-Kennzeichnung)
  • Das Mindestalter für Gegenstände der „ungefährlichsten“ Kategorie F1 beträgt 12 Jahre
  • Zünden Sie Pyrotechnik, die für die Verwendung im Freien bestimmt ist, nicht in geschlossenen Räumen oder in der Nähe von offenen Fenstern
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände
  • Finger weg von Pyrotechnik ohne eindeutige Herkunft und CE-Kennzeichnung: Sie sind nicht nur Illegal, sondern können im schlimmsten Fall tödlich enden. Nicht geprüftes und somit nicht in Deutschland zugelassenes Feuerwerk ist grundsätzlich verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro