Schwerin – Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bewerben. In einem zweiten Aufruf werden die etwa zwei Millionen Euro vergeben, die nach dem ersten Aufruf für das insgesamt fünf Millionen umfassende Programm noch übrig sind.
„Auf den ersten Aufruf im Herbst hin konnten wir drei Millionen Euro für 14 zentrale Orte bewilligen, die sich mit Vorhaben zur Revitalisierung ihrer Innenstädte beworben haben. Sie wollen mit dem Geld zum Beispiel ein Gutscheinsystem einführen, Sitzbänke erneuern oder kostenloses WLAN in ihrer Innenstadt bereitstellen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel (siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 205 vom 21. Dezember 2021). Weiter führt er aus:
„Mit unserem zweiten Aufruf geben wir den Kommunen Zeit bis zum 28. Februar, um sich für die Fördermittel zu bewerben. Wir unterstützen damit Maßnahmen, die die Anziehungskraft der Zentren stärken und wieder mehr Publikum in die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Innenstädte locken.“
Die Förderung kann bis zu 100.000 Euro in Grundzentren, 250.000 Euro in Mittelzentren und 500.000 Euro in Oberzentren betragen. Je Kommune kann nur ein Förderantrag gestellt werden – von der Gemeinde selbst oder auch von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften wie Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen in diesen Orten. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 20 Prozent. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften müssen nur fünf Prozent Eigenanteil beisteuern. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, treffen die Vertreter des Dialogforum Einzelhandel.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landesregierung hatte im August 2021 beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Die Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, die andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.
Umfragen der Handelsverbände zeigen infolge der Corona-Pandemie enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Die Befragten konstatieren zudem, dass verglichen mit Vor-Corona-Zeiten deutlich weniger Kunden zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs sind.