Schwerin – Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützt Mecklenburg-Vorpommern seine Kommunen beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Im vergangenen Jahr konnten Städte und Gemeinden erstmals Geld aus dem kommunalen Entschuldungsfonds des Landes beantragen. Insgesamt 17,5 Millionen Euro für 161 Kommunen wurden bis Ende des vergangenen Jahres bewilligt.
„Damit entlasten wir unsere Städte und Gemeinden beziehungsweise deren kommunale Wohnungs-gesellschaften von einer Ungerechtigkeit des deutsch-deutschen Einigungsvertrags: Dieser regelte, dass in der DDR zur Wohnungsversorgung genutztes volkseigenes Vermögen, aber auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden übergingen. Diese Schulden belasten unsere Kommunen mehr als 30 Jahre nach der Wende noch immer“, sagt Innen- und Bauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Indem wir sie von diesen Verbindlichkeiten befreien, geben wir ihnen mehr finanziellen Gestaltungspielraum.“
Nach Inkrafttreten der „Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungs-wirtschaft“ vom 29. Januar 2021 gingen im Landesförderinstitut bis Ende des vergangenen Jahres 348 Anträge von 287 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 227 Millionen Euro ein. Bewilligt wurde davon bis Ende des vergangenen Jahres 187 Anträge von 161 Kommunen – die übrigen befinden sich in der Bearbeitung.
„Mit diesen 187 Anträgen wurden insgesamt 61,6 Millionen Euro beantragt. Davon konnten wir zunächst 17,5 Millionen Euro bewilligen, von denen wir schon 11,6 Millionen ausgezahlt haben. Die Differenz in Höhe von 44,1 Millionen Euro können wir erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel bescheiden und würden die Kommunen damit vollständig entschulden. Diese bleibt abzuwarten“, sagt Christian Pegel und begründet: „Für diese Unterstützung ist eine erfolgreiche Notifizierung durch die Europäische Kommission Voraussetzung. Der Antrag des Innenministeriums liegt dort vor und wird bearbeitet.“
Christian Pegel ruft alle betroffenen Kommunen, die noch keine Unterstützung aus dem Entschuldungsfonds beantragt haben, auf, dies schnell zu tun: „Das ist bis zum 31. Januar möglich. Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts.“
Mit der jüngsten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2020 hat das Land außerdem ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Hilfen des Landes in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen dienen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren und helfen damit den Kommunen beim angestrebten Haushaltsausgleich. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die kommunalen Haushaltsdefizite auf rund 367 Millionen Euro, 153 Kommunen erreichten den Ausgleich der Finanzrechnung nicht.
„Im Haushaltsjahr 2021 hat das Innenministerium auf diesem Wege insgesamt rund 48,2 Millionen Euro an 125 Landkreise, Städte und Gemeinden ausgezahlt und damit deren Haushaltskonsolidierungsprozess deutlich beschleunigt“, so Christian Pegel zum zweiten Teil des Landes-Entschuldungsprogramms für die Kommunen.
Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist“, erklärt Pegel. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.
„Auch in diesem Jahr können die Kommunen wieder diese Hilfen zur Haushaltskonsolidierung beantragen. Ihr Antrag muss bis zum 1. September 2022 beim jeweiligen Landrat als unterer Rechtsaufsichtsbehörde gestellt werden“, sagt Innenminister Christian Pegel.