Backhaus: „Nitratbelastung der Gewässer ist reales Problem“
Schwerin „Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände. Das belegen auch die Daten aus den zwischen 2016 und 2021 neugebauten Messstellen“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Schwerin auf einer Pressekonferenz zur Düngelandesverordnung.
Grundlage für die Erarbeitung der neuen Düngelandesverordnung 2022 bilden 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land, die zu hohe Nitratgehalte aufweisen, erläuterte der Minister. Die erhöhten Konzentrationen beschränkten sich nicht auf bestimmte Regionen, sondern seien fast in jedem Grundwasserkörper enthalten (siehe Karte im Anhang). Die Messdaten belegen Backhaus zufolge auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat. In vielen Grundwassermessstellen des Landes (77 Prozent) seien zudem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden worden. Allerdings werde nicht an allen dieser Messstellen der Schwellenwert oder der Gesundheitlichen Orientierungswert überschritten, differenzierte er.
„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Auswertung weiterer Messstellen die vorhandene Belastungssituation weiter bestätigen wird. Unser Problem sind nicht die Messstellen, sondern die wissenschaftlich belegte Belastung unseres Grundwassers und unserer Oberflächengewässer. Wer diese Situation verkennt, verkennt die Realität“, betonte Backhaus.
Er stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, mit dem Finger auf einzelne Betriebe oder gar den ganzen Berufsstand zu zeigen: „Wir müssen das Problem zusammen in den Griff kriegen, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass weniger Dünger und Pestizide in den Naturkreislauf gelangen und Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen. Dafür braucht es rechtliche Regelungen, die den aktuellen Problemen Rechnung tragen.“
Backhaus wehrte sich gegen den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen: „Meine Fachleute arbeiten wissenschaftlich korrekt und halten sich an die rechtlichen Vorgaben. Über alle Arbeitsschritte und Entscheidungen wurde der Berufsstand informiert.“
Auch in die Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, stellte Backhaus klar. Damals sei ein komplexes, zweistufiges mathematisches Verfahren angewandt worden (erste und zweite Binnendifferenzierung), durch das verhindert werden konnte, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als „mit Nitrat belastet“ eingestuft wurden. Im Ergebnis wurden ca. 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als nitratbelastet ausgewiesen. Das sind rund 181.000 Hektar in über 4.500 Feldblöcken.
Der Ländervergleich zeigt laut Backhaus, dass die Situation in Mecklenburg-Vorpommern damit keineswegs unverhältnismäßig war. In Sachsen seien aktuell 14,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche von den verschärften Düngeregeln betroffen. Niedersachsen (31%), Nordrhein-Westfalen (23 %) und Rheinland-Pfalz (23 %) wiesen sogar größere Gebiete aus; Bayern und Hessen (jeweils 12 %) etwa genauso viel; dennoch wurde gegen die Verordnung 2020 Klage eingereicht.
Das OVG-Urteil hat zur Folge, dass eine mehrstufige Regionalisierung, wie sie bislang vorgenommen wurde, nun nicht mehr möglich ist. Der Anteil der roten Gebiete werde deshalb im neuen Verordnungsentwurf 2022 mit 46 Prozent deutlich höher ausfallen (ca. 628.000 ha). „Nun kommt der sprichwörtliche Bumerang zurück“, kommentierte Backhaus. Da das OVG-Urteil noch nichts rechtkräftig ist, gilt nach wie vor die Düngelandesverordnung 2020 (13 Prozent rote Gebiete).
Der Minister bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald – wie gestern bekannt wurde – der Beschwerde des Landes nicht gefolgt ist und das Klageverfahren gegen die Düngelandesverordnung 2020 an das Bundesverwaltungsgericht weitergeben hat. „Nur damit das einmal deutlich wird: Wir haben die Beschwerde eingereicht, damit sich die Lage für die Landwirte nicht noch weiter verschärft. Hätten wir nicht so gehandelt, wäre das OVG-Urteil inzwischen rechtskräftig und wir hätten keine Landesregelung mehr. In einem solchen Fall greift die Düngeverordnung des Bundes, wonach ab sofort 77 Prozent der Landwirtschaftsfläche in MV als nitratbelastetes Gebiet gelten würde.“
Der neue Verordnungsentwurf 2022 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März 2022 in Kraft treten, informierte Backhaus.
Abschließend betonte der Minister, dass die Reduzierung der Düngemengen durch andere Methoden ergänzt werden müsse: „Die Digitalisierung und das Smart Farming werden dazu führen, dass viel differenzierter und standortangepasster gedüngt wird. Zum Fortschritt bei der Technik gehört auch die Erhöhung der Lagerkapazität für organische Dünger, um auf wetterbedingte Einflüsse, zum Beispiel lange, kalte Winter, reagieren zu können. Auch die Landwirtschaft kann weitere Beiträge leisten, um Austräge von Nitrat zu reduzieren, etwa durch eine Erweiterung der Fruchtfolge oder den Anbau von Zwischenfrüchten. Hierzu zählt auch ein verändertes Düngeregime beim Winterweizen, da diese Kultur im Herbst vor der Winterruhe nur geringe Nährstoffmengen aufnehmen kann.“ Ebenso müssten wissenschaftliche Modellprojekte zur Praxisreife geführt werden. In einem Versuch an der Universität Rostock wurde gezeigt, dass aus Dränwässer (Sickerwasser), die durch einen Graben mit Hackschnitzeln geführt werden, vor dem Einleiten in die Vorflut 70 bis 90 Prozent des Nitrats herausgeholt werden konnte.
Parallel zu dem Klageverfahren in M-V läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie. Bislang ist es dem Bund nicht gelungen die EU-Kommission vom deutschen Verfahren zu überzeugen. Schafft es Deutschland nicht, der Forderung der EU bis Mitte Februar 2022 nachzukommen, wird ein Zweitverfahren eröffnet. Es ist zu erwarten, dass Deutschland dann zur Strafgeldzahlung in Höhe von ca. 861.000 Euro pro Tag verpflichtet wird. Da die Strafgeldzahlung rückwirkend angesetzt würde, wäre nach derzeitiger Einschätzung heute bereits ein Betrag von 1 Milliarden Euro fällig. Jeder weitere Tag der Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie lässt diesen Betrag anwachsen.