Präsenzpflicht an den Schulen bleibt bestehen

Oldenburg: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick nehmen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hält ein Aussetzen der Präsenzpflicht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht für sinnvoll. Sie verweist auf das „Drei-Phasen-Modell“, mit dem die Schulen Freiräume erhalten und flexibel agieren können. Ziel ist es, den Schulbetrieb auch bei steigenden Infektionszahlen aufrecht zu erhalten, so lange der Gesundheitsschutz für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Das Land hatte zuvor das „Drei-Phasen-Modell“ mit den Verbänden der Schularten und weiteren Interessenvertretungen intensiv beraten.

„Eigentlich sind wir uns doch alle einig, dass es das Beste für Schülerinnen und Schüler ist, gemeinsam zu lernen, dass Lernrückstände der vergangenen Schuljahre verringert und nicht erneut vergrößert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, welche weiteren Auswirkungen Distanzunterricht haben kann. Soziale Vereinsamung und psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sind Folgen, um die wir uns heute kümmern müssen“, führte sie aus.

Die Ministerin verwies zudem auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Januar 2022. „Darin haben alle Länder bekräftigt, dass das Präsenzlernen weiterhin höchste Priorität hat. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen ist wichtig, weil wir den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Bildung, ihr soziales Miteinander und ihr Recht auf Teilhabe sichern wollen. Auch wenn die Omikron-Variante uns vor eine neue Herausforderung stellt und sich die Pandemie verändert, müssen wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen. Deswegen haben wir das ‚Drei-Phasen-Modell‛ entwickelt, mit dem Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten“, betonte Oldenburg.

Wenn es an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Corona-Infektion kommt, schätzt das zuständige Gesundheitsamt das Infektionsrisiko ein und ordnet entsprechende Maßnahmen an. „Vorteil der Präsenzpflicht in der Schule ist zudem, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Teststrategie teilnehmen, mit der eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Darauf hat auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in seiner Stellungnahme hingewiesen. Bei einer Aufhebung der Präsenzpflicht für alle wäre das nicht der Fall. Die Testfrequenz haben wir zu Beginn des Jahres auf drei Mal pro Woche erhöht, um einen höheren Schutz zu bieten“, erklärte die Ministerin. „Wenngleich die Infektionszahlen derzeit steigen, haben sich die Teststrategie, die Hygienekonzepte und die Maskenpflicht an unseren Schulen bewährt. Nicht zuletzt deshalb, weil sich alle Beteiligten an diese Regelungen halten. Dafür bedanke ich mich herzlich.“

Liberalisierung der Beflaggungsordnung

Schwerin – Schon bald könnten vor Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern auch Regenbogenflaggen gehisst werden. Die Landesregierung plant eine Liberalisierung der Beflaggungsordnung, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Landtag hat heute das Innenministerium per Beschluss damit beauftragt.

„Dafür bin ich dem Landtag sehr dankbar“, sagt Innenminister Christian Pegel und begründet: „Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern.“

Vor allem zum Christopher Street Day haben Kommunen in der Vergangenheit oft beim Innenministerium Ausnahmegenehmigungen zum Hissen der Regenbogenflagge beantragt, denen nicht stattgegeben wurde. „Anträge aus Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg oder auch Neustrelitz haben aber gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreter und -verwaltungen wollen ihre Weltoffenheit zeigen. Sie wollen signalisieren: ,Egal, wer du bist, bei uns bist du willkommen. Für Diskriminierung, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen, weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.‘ Wir in der Landesregierung begrüßen und teilen diese Haltung“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Es ist schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten, die ja nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt werden, nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies möchten.“ An den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen blieben die Fahnenmasten den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten. „An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können“, so der Minister.

Bislang müssen Städte, Gemeinden und andere Dienststellen sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung für das Hissen solcher nicht hoheitlicher Flaggen vor ihren Dienststellen gemäß der Beflaggungsverordnung M-V beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wie etwa zum Christopher Street Day, zum internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, zur Anti-Gewalt-Woche oder Bürgermeister für den Frieden. Der Universität der Hansestadt Greifswald wurde anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits das Hissen der orangefarbenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet.

Abrissmaßnahme am Hochufer Sellin

Insel Rügen – Mit rund 126.000 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Abriss des ehemaligen Militärbunkers am Hochufer der Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Bescheid wurde an den Bürgermeister, Reinhard Liedtke übersandt.

Bereits im November letzten Jahres drohte der Hang im Strand- und Hochuferbereich witterungsbedingt abzurutschen. Auch das Gelände, auf dem der ehemalige Militärbunker steht, ist dem Risiko einer Hangrutschung ausgesetzt. Die Gemeinde und Sachverständige hatten daher vor Ort entschieden, den Militärbunker abreißen zu lassen, um eine Gefahr für Mensch und Leben abzuwenden.

Deshalb sind die Abrissarbeiten bereits im Gange.

Warnstufe Orange ab Freitag in M-V

Neue Landesverordnung in Kraft getreten

Schwerin – Ab Freitag (28. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Mittwoch nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 6 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Beinahe gleichzeitig tritt zum (heutigen) Donnerstag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Kultureinrichtungen. Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können ab heute auch in der Ampelstufe Rot ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten.

Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z.B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G+Regeln zugelassen sind.

Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G+ stattfinden.

In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G+ (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G+.

Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G+Regeln (z.B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.

Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:

  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV

Entlastung für Unternehmen durch Kurzarbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die weitere Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie und im Besonderen das Thema Kurzarbeit diskutiert worden. „Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt. Durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Arbeitsplätze können erhalten und Fachkräfte in den Unternehmen gesichert werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das Kurzarbeitergeld für alle Betroffenen auskömmlich ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag im Landtag.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig ist, die Kurzarbeit zu verlängern. „Die Corona-Situation hat sich aufgrund von Omikron mittlerweile verschärft. Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Das stärkt die Unternehmen in der Krise“, erläuterte Meyer weiter. „Bei den von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit werden bereits weiterhin die Sozialabgaben vollständig erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen selbst gefördert werden.“

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit aufmerksam: „Wir wollen dadurch einen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage setzen.“ Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro. Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt.

Radsporthalle in Schwerin kommt

Schwerin – Land und Bund unterstützen wie geplant den Bau des multifunktionalen Radsportzentrums in Schwerin. Für das mit rund 15 Millionen Euro veranschlagte Projekt der Stadt Schwerin stellen Land und Bund jeweils 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, teilte Sportministerin Stefanie Drese heute mit. Die Landeshauptstadt Schwerin steuert 2 Millionen Euro hauptsächlich für den gestarteten Planungsprozess bei.

Die Landesmittel sind bereits im vorläufigen Landeshaushaltsplanentwurf 2022/2023 mit 4,5 Millionen Euro in 2022 und 2 Millionen Euro in 2023 veranschlagt, verdeutlichte Drese. Die tatsächliche Höhe der förderfähigen Ausgaben wird wie bei solchen Bauvorhaben üblich seitens des Bundes und des Landes erst nach Vorliegen der kompletten Planungsunterlagen und erfolgter Prüfung der zuständigen Baubehörde festgelegt.

„Ich bin im Sinne einer zügigen Realisierung sehr zufrieden, dass die Stadt Schwerin trotz Hacker-Angriff und Corona-Pandemie noch im Jahr 2021 die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben hat und die Objekt- und Tragwerksplanung bereits beauftragt wurde“, so Drese.

Das Radsportzentrum in unmittelbarer Nähe des Sportgymnasiums Schwerin soll der Verbesserung der Trainingsbedingungen der Bundeskader und der weiteren Entwicklung des Radsports in Mecklenburg-Vorpommern dienen und somit auch mittel- und langfristig die Struktur des Bundesstützpunktes Radsport in Schwerin festigen. Außerdem ist eine Zwei-Feld-Halle für den Unterricht des Sportgymnasiums und vereinsgebundenes Training diverser Sportarten geplant.

Drese: „Alle Partner arbeiten gut zusammen, die Fördermittel stehen wie geplant zur Verfügung, die Radsporthalle kommt.“

Neue Referendarinnen und Referendare

Bildungsministerin Oldenburg begrüßt digital

Schwerin – Zum Schulhalbjahr beginnen 89 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die zukünftigen Lehrkräfte am Donnerstag bei einer Feierstunde, die aufgrund der Infektionslage als Videokonferenz stattfand, begrüßt – und stand in einer Fragerunde persönlich Rede und Antwort.

„Für Sie öffnen sich neue Türen zu den Schulen und Kollegen – und eine ganz besondere Tür: zu den Schülerinnen und Schülern. Sie freuen sich auf Sie, sind neugierig auf Sie und das, was Sie mitbringen werden. Nutzen Sie diesen Augenblick und greifen Sie ihn, er wird für Sie der Fels in der Brandung sein. Die Kinder und Jugendlichen sind es, die Sie durch Ihren Beruf tragen,“ sagte Simone Oldenburg, „Liebe Referendarinnen und Referendare, Sie sind Goldstaub, Sie sind es, die wir dringend brauchen. Danke, dass Sie diesen schönen und wichtigen Beruf ergreifen.“

Von den 89 Referendarinnen und Referendaren, die am 1. Februar ihren Dienst antreten und vor Ort in den Schulen vereidigt werden, beginnen 25 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und weitere sieben das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 13 beginnen das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen, 37 an Gymnasien.

Rund drei Viertel der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. „Dass auch Nachwuchslehrkräfte aus den anderen Bundesländern zu uns kommen, zeugt vom anhaltenden Erfolg der Lehrerwerbekampagne, die für den Vorbereitungs- und Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern wirbt. Das liegt nicht nur an unserem wunderschönen Bundesland, sondern auch an den guten Bedingungen, die wir weiter verbessern möchten: Die Besoldung der Grundschullehrkräfte ist seit dem 1. August 2020 auf die Besoldungsgruppe A13 angeglichen, es wird zusätzlich in den Schulbau, die Altersanrechnungsstunden und das Gesundheitsmanagement investiert. Auch bei der Digitalisierung der Schulen sind wir schon große Schritte vorangekommen – unter anderem durch Corona. Weitere Verbesserungen in der Lehrerbildung, bei den Einstellungsverfahren und der Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden wir umsetzen. Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, ist eine gute Wahl“, freute sich Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und beginnt in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr: am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April. Der nächste Eintrittstermin, für den Bewerbungen voraussichtlich ab Mitte März möglich sind, ist der 1. August 2022.