Bildungsministerin Oldenburg: Schrittweise lockern und die Situation im Blick behalten
Schwerin – „Unsere Schülerinnen und Schüler haben in dieser so lange andauernden Pandemie Großes geleistet. Dafür danke ich ihnen, genau wie ihren Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen und Erziehern. Mit den ergriffenen Corona-Maßnahmen an den Schulen haben wir in Abstimmung mit den Expertinnen und Experten, mit dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat, mit den Verbänden, Gesundheitsschutz und Präsenzunterricht gewährleistet. Es zeichnet sich derzeit ab, dass die Omikron-Welle abebbt. Deshalb werden wir, wenn sich diese Entwicklung bestätigt, die Maßnahmen auch an den Schulen lockern und zurücknehmen. Selbstverständlich gehen wir dabei schrittweise und umsichtig vor und behalten die Entwicklung der kommenden Wochen genau im Blick“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
In einem ersten Schritt soll ab dem 7. März die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben werden. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten.
Auch die Hygienevorschrift für Schülerinnen und Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, soll zum 7. März aufgehoben werden.
In einem zweiten Schritt sollen ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt auch hier bestehen, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.
Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das bewährte Kontaktpersonenmanagement, das entsprechend der neuen Regelungen gegenwärtig vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angepasst wird. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler werden separat unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und täglich getestet.