Meyer: Beschäftigte qualifizieren – Werftstandorte weiter entwickeln
Schwerin – Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung grünes Licht für die Finanzierung der Erweiterung der „Transfergesellschaft Küste mbH“ für die Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gegeben.
„Mit dem Beschluss sollen Gelder an den Insolvenzverwalter für die Transfergesellschaft bereitgestellt werden. Somit werden die Voraussetzungen für einen Wechsel aller vorhandenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105) in die Transfergesellschaft zum ersten März geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der heutige Kabinettsbeschluss ist vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den MV-Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages erfolgt.
Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. „Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu führen. Uns ist wichtig, dass an allen Werftstandorten perspektivisch wieder zukunftsfähige Unternehmens-Ansiedlungen der maritimen Industrie zur Sicherung und zum Erhalt dieses industriellen Kernes erfolgen können. Dazu brauchen wir die Fachkräfte“, so Meyer weiter.
Vorgesehen ist eine Laufzeit der Transfergesellschaft von vier Monaten. Es sollen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereitgestellt werden. „Die Corona-Pandemie hat für die MV-Werften und ihre Beschäftigten zu tiefgreifenden Folgen geführt. Mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds werden insbesondere stabilisierende Maßnahmen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt unterstützt. Beides trifft hier zu“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.
„Es werden konkret vor allem die sogenannten ´Remanenzkosten´ finanziert. Das sind die notwendigen Beiträge zur Sozialversicherung und die Bezahlung an Sonn- und Feiertagen. Denn das ist durch das Transfer-Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit nicht abgedeckt. Daneben fallen unter anderem laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb der Transfergesellschaft, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus laufen intensive Gespräche, auch den Bund bei der Finanzierung der Transfergesellschaft einzubinden.“