Neues Landeswaldprogramm

Schwerin – Am 23. März wird im Agrarausschuss des Landtages das Landeswaldprogramm 2021 aufgerufen. Heute wurde es den Landtagsabgeordneten zugestellt.

Am 24. Juni 2021 haben mehr als 30 Institutionen, Verbände und Vereine gemeinsam das Landeswaldprogramm beschlossen. Das offene Gremium wurde 2011 mit der Novelle des Landeswaldgesetzes eingerichtet. Ziel des Forums war und ist es, die verschiedenen Interessen am Wald zu sondieren, zu waldpolitischen Lösungsansätzen zu gelangen und diese gemeinsam umzusetzen. Der Minister dankte den Teilnehmern für den konstruktiven Dialog. Er habe es ermöglicht, bereits zwischen 2014 und 2016 das erste Landeswaldprogramm zu erarbeiten.

„Die besondere Bedeutung des Waldes liegt in seiner Multifunktionalität. Der Wald, in MV sind es immerhin rund 558.000 Hektar und damit etwa 24 Prozent der Landesfläche, dient dem Klimaschutz, er ist Erholungsraum, liefert den wertvollen Rohstoff Holz. Er ist wichtig für den Wasserhaushalt und für die Biodiversität. Der Wald ist wesentlicher Faktor für den Tourismus und die Gesunderhaltung des Menschen. Und er ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Cluster Forst und Holz umfasst in unserm Land mehr als 2.700 Unternehmen, die Arbeitsplätze für mehr als 16.000 Menschen bieten, etwa in Forstbetrieben, Tischlereien oder Sägewerken. Gemeinsam erwirtschaften diese Menschen einen jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro. Kurz: Wald ist multifunktional, unersetzlich und im Klimawandel umso wichtiger als nachhaltige Lebensgrundlage – Wald schafft Zukunft“, sagte Backhaus.

Bereits mit dem Landeswaldprogramm 2016 sei es erstmalig in Deutschland gelungen, die unterschiedlichen Interessen am Wald sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen im Konsens zusammenzuführen. Seither wurden viele der damals gemeinsam abgestimmten Ziele erreicht.

„In den vergangenen Jahren haben wir vier Kur- und Heilwälder etabliert. Der erste Kur- und Heilwald Europas wurde 2017 hier in Mecklenburg-Vorpommern im Kommunalwald von Heringsdorf ausgewiesen. In der Usedomer Gemeinde ist außerdem eine Kinderheilwaldstation entstanden.
Eine große Bereicherung ist die Ansiedlung des deutschlandweit zuständigen Kompetenzzentrums Wald und Holz bei Gülzow-Prüzen. Wesentlich zum Ausbau des Waldtourismus‘ tragen die neu eröffneten Baumkronenpfade Ivenacker Eichen und Heringsdorf bei. Erwähnenswert ist außerdem die Ausweisung des Naturparkweges im vergangenen Jahr. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur landschaftsgebundenen Erholung. Mit der Studie zu den Ökosystemleistungen im Wald wurde die Grundlage zur Etablierung eines Honorierungsmodells geschaffen. Es gilt nun, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen“, sagte der Minister.

Das Landeswaldprogramm von 2016 wurde inhaltlich weiterentwickelt. Die Teilnehmer des Waldforums beschlossen einstimmig, es um folgende Punkte zu erweitern:

  • Anpassung an den Klimawandel – Beschleunigung des Waldumbaus
  • Inwertsetzung von Ökosystemleistungen der Wälder mit Fokus auf Klimaschutzfunktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Kommunikation.

„Auch in Zukunft sollen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen gleichrangig im Wald berücksichtigt werden. Ich lege dabei weiterhin großen Wert auf die Einbindung aller Akteure in den politischen Entscheidungsprozess. Das neue Landeswaldprogramm wird auch in Zukunft meine Handlungsgrundlage sein“, so Backhaus.

Regierung beschließt Haushalt 2022/2023

Schwerin – Die Landesregierung hat heute ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2022 und 2023 verabschiedet. Es ist der erste Haushaltsentwurf der neuen Landesregierung.

„Unter der Überschrift „Aufbruch 2030“ wollen wir ein wirtschaftliche starkes, sozial gerechtes und nachhaltiges Land Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Diesem Ziel dient auch der Doppelhaushalt 2022/23. Das heißt auch, an einer modernen Infrastruktur zu arbeiten und den künftigen Generationen ausreichend finanziellen Spielraum zu lassen. Bildung, Wirtschaft, Arbeitsplätze, Digitalisierung, Klimaschutz, Generationengerechtigkeit, funktionierende Kommunen mit einer verlässlichen Finanzausstattung – diese Schwerpunkte finden Sie im Haushaltsentwurf wieder“, betonte die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg.

Die Menschen lebten in schwierigen Zeiten, sagte Oldenburg: „Die Corona-Pandemie fordert uns immer noch alles ab. Wir wollen die Gesundheit der Menschen schützen und haben dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Da ist Hilfe also weiter gefragt: für die Wirtschaft, die Kommunen, das Gesundheitswesen, für das Ehrenamt und vieles mehr. Dafür gibt es auch weiterhin den MV-Schutzfonds. Ich danke allen, die sich dafür engagieren, dass wir gut durch die Krise kommen.“

Der Krieg in der Ukraine sei eine weitere Herausforderung und bleibe auch für unsere Wirtschaft und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht folgenlos. „Eins ist klar: Wir werden die vor Krieg Flüchtenden unterstützen, solidarisch und mitmenschlich. Wir lassen dabei die Kommunen nicht allein“, so die Ministerin.

 „Trotz Krisen, Krieg und Katastrophen legt die Landesregierung ihren Haushaltsentwurf ohne neue Schulden mit hohen Investitionen in die zentralen Zukunftsbereiche vor. Gleichzeitig wird die Finanzausstattung der kommunalen Ebene auf einen neuen Rekordwert gesteigert. Die neue Landesregierung setzt die solide Finanzpolitik der Vergangenheit auch in Krisenzeiten fort“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Doppelhaushalt ist geprägt von unruhigen Zeiten und Einmaleffekten. Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im Haushaltsentwurf steigen gegenüber 2021 deutlich an.

„Es besteht die Gefahr, dass die Katastrophen der Gegenwart den Blick auf die Zukunft verstellen. Wir müssen deswegen immer wieder die Perspektive des Landes 2030 einnehmen, um die langfristig wichtigsten Schwerpunkte identifizieren zu können. Das ist gelungen“, so Geue.

Im Doppelhaushalt sind 100 Mio. Euro für den Aufbau der klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft in dieser Legislaturperiode vorgesehen, um die Transformation der Wirtschaft voran zu treiben und eine klimaneutrale Industrie mit gut bezahlten Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen. Zusätzlich wird das Land 20 Mio. Euro mehr für den Klimaschutz bereitstellen.

Das zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern“ hat in einer ersten Umsetzungsstufe Eingang in den Haushaltsplan-Entwurf der Landesregierung 2022/2023 gefunden. Neben einer aufwachsenden Einwerbung des Zukunftsprogramms Berufliche Schulen und der Einwerbung von 50 zusätzlichen Vertretungslehrkräftestellen sind weitere Stellenverbesserungen aufgrund steigender Schülerzahl in den Entwurf eingeflossen.

Die Mobilität wird – insbesondere im ländlichen Raum – deutlich gestärkt. Für die Einführung eines landesweiten Rufbussystems werden insgesamt 15,7 Mio. Euro bereitgestellt und für das bereits etablierte Azubiticket und das neue Seniorenticket sind 19,4 Mio. Euro eingeplant.

Auf Rekordniveau bewegen sich im Jahr 2022 die Investitionen mit rund 1,7 Mrd. Euro. Für 2023 sieht der Haushalt rund 1,5 Mrd. Euro vor. Die Investitionsquoten von 17,1 % bzw. 15,4 % liegen deutlich über den Werten der alten Finanzplanung. Dies ist für die Infrastruktur des Landes eine äußerst positive Entwicklung und zeigt, dass ein hohes Investitionsniveau der Schwerpunkt im Landeshaushalt ist. Hier spiegeln sich beispielsweise die weitere Umsetzung des Breitbandausbaus, hohe investive Zuweisungen an die Kommunen aber auch die Investitionsbedarfe der Polizei mit Ersatzbeschaffungen bei den Polizeihubschraubern und Booten für die Wasserschutzpolizei wider.

Die Finanzausstattung der Kommunen wird weiter verbessert. Die im Haushalt berücksichtigten Finanzausgleichsleistungen summieren sich in 2022 auf 1,47 Mrd. Euro und in 2023 auf 1,40 Mrd. Euro und bleiben damit weiter auf hohem Niveau. Im Ergebnis wird die kommunale Finanzausstattung aus Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen im Jahr 2022 den Rekordbetrag des Jahres 2020 von 2,93 Mrd. Euro mit 2,94 Mrd. Euro in 2022 übertreffen. Auch in 2023 werden 2,92 Mrd. Euro für die Kommunen bereitstehen.

In den veranschlagten Ausgaben des Haushalts grundsätzlich nicht enthalten sind die Finanzierungsbedarfe aufgrund der Corona-Pandemie. Diese werden für die kommenden Jahre weiterhin über das 2020 errichtete Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ abgebildet. Gleichzeitig ist vorgesehen, die parlamentarische Mitbestimmung für den Schutzfonds auszuweiten. Über Änderungen des Wirtschaftsplans von mehr als 1 Mio. Euro soll künftig das Plenum des Landtags entscheiden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Der Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023 setzt wichtige Ziele der Landesregierung um. Allerdings war der Haushaltsausgleich ohne Schulden nur durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich. Dies zeigt, dass neben den Investitionen auch Modernisierungsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung und dauerhafte Einsparungen dringend notwendig sind. Nur so kann solide Finanzpolitik mit einer klaren Zukunftsperspektive bis 2030 gelingen.“

Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, müssen bereits 2023 dauerhaft wirkende Einsparvorgaben von insgesamt 150 Mio. Euro, sogenannte Minderaus­gaben, von allen Ressorts umgesetzt werden.

Das Kabinett hat sich darüber hinaus darauf verständigt, das Finanzministerium mit einem Konzept für ein zentrales Nachbesetzungsverfahren von Personalstellen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung in diesem Jahrzehnt des Fachkräftemangels zu beauftragen. Bis im Herbst 2022 soll das Konzept vorliegen und in der Haushaltsklausur beschlossen werden.

Modernes, zunehmend ortsunabhängige Arbeiten hält auch in der Landesverwaltung seinen Einzug. Die Landesregierung will daher bis zum Ende der Legislaturperiode den Flächenbedarf um mindestens 30 % senken. Dadurch sollen Anmietungen beendet und Bewirtschaftungskosten reduziert werden.

Mit dem Haushaltsentwurf wird auch auf sich abzeichnende Folgen des Krieges in der Ukraine reagiert.

Wir haben uns daher kurzfristig darauf verständigt, eine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorzusehen, die eine Finanzierung humanitärer Hilfen und Entlastungsmaßnahmen in MV aus der Ausgleichsrücklage ermöglicht. Daraus wird auch eine Verdopplung des Integrationsfonds finanziert. Damit sind in dieser Legislaturperiode dann insgesamt 10 statt wie bisher 5 Millionen Euro vorgesehen.

Um einen Beitrag leisten zu können, betroffene Unternehmen finanziell abzusichern, erhöht das Land den Rahmen für Bürgschaften, Gewährleistungen, Kreditaufträge sowie Rückbürgschaften und Rückgarantien um 225,6 Mio. Euro.

Der Haushalt wird voraussichtlich im April in den Landtag eingebracht.

Bis zum 11. 04. für Referendariat bewerben

Oldenburg: Lehrerin und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern werden – viele gute Gründe sprechen dafür

Schwerin – Zum 1. August 2022 werden in Mecklenburg-Vorpommern wieder Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen für ein Lehramt eingestellt.

„Es gibt viele gute Gründe, Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, zum Beispiel die besonders gute Einstufung für Grundschullehrer, eine Übernahmegarantie, Fahrtkostenzuschüsse für Referendarinnen und Referendare und die Zulage für zukünftige Lehrkräfte, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die freien Stellen sind im Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de zu finden – darunter sowohl landesweit ausgeschriebene als auch schulbezogene Stellen.

Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Montag, dem 11. April 2022 bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 20. Juli 2022 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien. In den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen ist der „Quereinstieg“ möglich.

Zum 1. August jedes Jahres wird die „Doppelqualifikation“ angeboten. Diese besondere Form der Ausbildung in MV eröffnet größere Chancen im Schuldienst des Landes. Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Regionalen Schulen erwerben zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen. Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Gymnasien erwerben zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder Regionalen Schulen. Dieser Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate – der reguläre 18 Monate.

Zu beachten ist dabei, dass für das Lehramt an Gymnasien zum 1. August ausschließlich der Einstieg in die Doppelqualifikation vorgesehen ist. Beim Lehramt an Regionalen Schulen ist sowohl der Einstieg in den regulären Vorbereitungsdienst als auch in die Doppelqualifikation möglich.

„Die Doppelqualifikation ermöglicht den Referendarinnen und Referendaren, die eigenen Fähigkeiten und damit die Chancen für eine Arbeit im Schuldienst des Landes zu verbessern. Sie können Unterricht in einer weiteren Schulart erleben und gestalten“, wirbt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land bietet jedoch noch mehr: Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen wie an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik die A 13 bzw. E 13. Ebenso wurden im Rahmen des „200-Millionen-Euro-Schulpakets“ die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie das der Anwärtergrundbeträge anderer Schularten gehoben.

2021 legte MV mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Verfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen, die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen bzw. Referendare ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Damit bauen wir eine weitere Hürde ab: Referendarinnen und Referendare können schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium halten zu können,“ unterstreicht Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zudem werden die Referendarinnen und Referendare an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden“, schließt die Bildungsministerin.

Wer sein Lehramtsstudium noch nicht absolviert hat, muss nicht lange auf den nächsten Bewerbungsdurchgang warten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern stellt Mecklenburg-Vorpommern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein.

Einstellungstermine sind neben dem 1. August: der 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt in seiner bisherigen Fassung nur noch bis zum Ende dieser Woche. Ab dem 20. März sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Infektionsschutzgesetzes wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

Um Schutz- und Regelungslücken zu vermeiden, hat die Landesregierung sich in einer Sondersitzung am Montag auf Eckpunkte für eine Übergangsregelung bis zum 2. April auf Basis des bisherigen IfSG verständigt. Diese Möglichkeit räumt der Bund ein. Eine entsprechende neue Corona-Landesverordnung wird das Kabinett am Freitag beschließen.

„Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der angespannten Pandemiesituation auch nach dem 20. März Schutzinstrumente“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Wir haben mit einer 7-Tage-Inzidenz von 2.267 am 14. März einen Höchststand an Infektionen. Die Corona-Entwicklung ist dynamisch. Wir sind seit mehreren Wochen bei der Hospitalisierungs-Inzidenz in der Warnstufe Rot. In vielen Krankenhäusern ist die Lage angespannt. Es gibt kaum noch freie Bettenkapazitäten. Auch viele Pflegeeinrichtungen sind am Limit. Hinzu kommt eine hohe Ausfallquote des Personals, durch Infektionen, Quarantäne-Maßnahmen oder Kinderbetreuung“, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

Darüber hinaus wird die Landesregierung in der neuen Landesverordnung bis zum 2. April weiterhin Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstands- und Hygieneregeln sowie Testpflichten auf Basis der 3G-Regel festschreiben. Ab dem 20. März gibt es aber keine Schließungsmöglichkeiten und keine 2G oder 2G-Plus-Regeln mehr. Und es fallen durch die geplanten Änderungen des IfSG auch die letzten Kontaktbeschränkungen weg.

Über den 20. März hinaus ist 3G weiter erforderlich u.a. beim Besuch der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, bei der Sportausübung (auch in Fitnessstudios), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen o.ä., beim Frisör oder anderen körpernaher Dienstleistungen sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Eine medizinische Maske muss getragen werden in den Innenbereichen, z.B. beim Einkaufen (auch in Supermärkten), bei der Nutzung von (körpernahen) Dienstleistungen (Frisör, Handwerksbetriebe) und medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote, in außerschulischen Bildungseinrichtungen, bei Freizeitangeboten (inkl. Hallenbäder, Indoorspielplätze und -freizeitaktivitäten), im Kulturbereich (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken), bei Veranstaltungen (auch außen), beim Besuch von Messen oder Volksfesten (auch außen), in der Gastronomie (auf dem Weg zum Platz), in Diskotheken/ Clubs sowie bei der touristischen Beherbergung.

Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, dass auch zukünftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten wird und es weiterhin verpflichtende Hygienekonzepte gibt.

Drese: „Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an. Nicht alles was ab 20. März möglich ist, ist auch sinnvoll. Sich impfen lassen, Maske im Innenbereich tragen und Abstand halten sind weiterhin gute und sinnvolle Schutzmaßnahmen.“

Landesregierung bedauert Intel-Entscheidung

Schwerin – Die Landesregierung hat mit Bedauern auf die Entscheidung der Firma Intel reagiert, ihre neue Chip-Fabrik in Magdeburg zu errichten.

„Es ist bedauerlich, dass Intel sich am Ende nach hartem Wettbewerb für Magdeburg entschieden hat. Die Landesregierung hat intensiv über 7 Monate und mit einem großen Team für Mecklenburg-Vorpommern und im Besonderen für Schwerin geworben – bis hin zum persönlichen Einsatz der Ministerpräsidentin, die mit einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden von Intel den schon aus dem Rennen genommenen Standort wieder auf die Bewerberliste gesetzt hat. Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Schwerin“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Leider haben wir dem Wettbewerb auf den letzten Metern verloren. In einem knappen Rennen hat MV auch europäische Metropolen und renommierte deutsche High-Tech-Standorte hinter sich gelassen. Den zweiten Platz zu belegen, ist in diesem Fall bitter. Aber es zeigt auch: Die Landeshauptstadt ist zweifellos mit dem Industriepark ein attraktiver Investitionsstandort, was beispielsweise die Ansiedlungen des Medizintechnikherstellers Ypsomed und des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé in der Vergangenheit bewiesen haben. Das hat uns Intel noch einmal versichert. Und wir hoffen, dass unsere Bewerbung unser Land international bekannter gemacht hat und Zulieferbetriebe bei uns angesiedelt werden können. Deshalb gilt „jetzt erst recht“: Wir werben weiter um nachhaltige Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Jüngstes erfolgreiches Beispiel ist die beabsichtigte Ansiedlung des internationalen Unternehmens Birkenstock in Pasewalk“, sagte Meyer weiter.

„Magdeburg und Schwerin sind dicht beieinander. Wir sind weiter mit Intel und anderen im Gespräch. Deshalb können wir zuversichtlich für den hervorragenden Wirtschaftsstandort Schwerin sein. Das Zusammenwirken der Ministerien und der Staatskanzlei, der Wirtschaftsförderung und der Landeshauptstadt Schwerin funktioniert sehr gut. Daran werden wir weiter anknüpfen“, sagte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

Barocke Meisterpoetin mit 17 Jahren

Sonderausstellung im Ernst-Moritz-Arndt-Museum
18. März bis 31. August 2022
„Gerne schryb ich weiter fort…“

Insel Rügen – Die Ausstellung würdigt eine herausragende barocke Dichterin: die Greifswalderin Sibylla Schwarz (1621-1638). Ihr kurzes Leben währte nur 17 Jahre. Und dennoch gelang es Sibylla Schwarz, in Greifswald geboren und aufgewachsen in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges, rund 100 Dichtungen in deutscher Sprache zu verfassen und in antiken und zeitgenössischen Vers- und Gedichtformen wie Ode, Epigramm oder Sonett pointiert und stilsicher zu reimen.

Ihr Werk ist geprägt von einem musikalischen Sprachempfinden, das sie voller poetischer Expressivität in handwerklicher Meisterschaft und gedanklicher Reife zu Papier gebracht hat: Ein Ausnahmetalent in der bis dato vornehmlich von Männern geprägten literarischen Welt des 17. Jahrhunderts.

Als Saisonauftakt im Ernst-Moritz-Arndt-Museum macht die Wanderausstellung des Sibylla-Schwarz-Vereins Greifswald hier in Garz Station und regt dazu an, auf den Spuren der vielfach als „pommersche Sappho“ bezeichneten jungen Barockpoetin zu wandeln, ihre wunderbaren Gedichte und Einzigartigkeit zu entdecken.

Die Ausstellung startet am 18. März 2022 und ist immer Montag bis Freitag von 11 bis 15 Uhr zu besichtigen. Der Museumsbesuch ist unter Beachtung der aktuellen Corona-Vorschriften möglich.

Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit

Meyer: Unternehmen weiter entlasten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hatte im April 2020 für Unternehmen mit coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Darlehensprogramm aufgelegt. Bei ersten Darlehen würde im April 2022 die Rückzahlung einsetzen.

„Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für alle Empfänger um weitere sieben Monate verlängert. Damit braucht bis zum 31. Oktober 2022 niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Das sorgt für Entlastung bei den Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Zins- und Tilgungsfreiheit waren in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022.

Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno.

„Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer.

Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Erste Waldbrände

Schwerin – Am Wochenende gab es im Revier Trassenmoor auf Usedom die ersten Waldbrände des Jahres. Beide konnten erfolgreich gelöscht werden. Die Brandursache ist bisher jedoch nicht geklärt. Derzeit gilt in fast allen Bereichen Mecklenburg-Vorpommerns die Waldbrandgefahrenstufe 3, lediglich in den Küstenbereichen wurde die Stufe 2 ausgerufen.

„Das Feuermachen und Rauchen im Abstand von 50 Metern zum Waldrand ist gesetzlich verboten. Aufgrund der hohen Entzündungsgefahr der Laub- und Pflanzenreste am Waldrand sollte dieser Abstand auch dringend eingehalten werden. Ich bitte jeden Waldbesucher, seine Pflicht zur Brandprävention und Brandmeldung wahrzunehmen“, mahnt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Am 1. März begann in Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandsaison. Die Waldbrandeinsatzzentrale der Landesforst M-V nahm ab diesem Zeitpunkt ihren Dienst auf. Seither überwacht sie mit kameragestützter Technik große Waldgebiete des Landes. Die Forstämter der Landesforst bereiten sich ebenfalls auf die Saison vor. Waldbrandwundstreifen werden zwei Mal in der Waldbrandsaison von brennbarem Material und Bewuchs befreit und regelmäßig freigeschnitten.

2021 verzeichnete die Landesforst M-V 30 Waldbrände, welche eine Fläche von mehr als 15,5 Hektar Wald zerstörten. Der größte Waldbrand mit neun Hektar musste bei Lüblow im Forstamt Jasnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) gelöscht werden. „Auch 2021 war unter anderem die Trockenvegetation und die weiterhin schlechte Wasserversorgung aus den vergangenen Dürrejahren verantwortlich für 30 Waldbrände. Leider sind einige Brände auch auf Fahrlässigkeit oder gar Brandstiftung zurückzuführen“, sagte der Minister.

Einen großen Dank sprach Backhaus den Feuerwehrleuten aus, die zu den Waldbränden ausgerückt sind: „Zu den Einsätzen werden vielfach Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gerufen, die ihren Feuerwehrdienst ehrenamtlich ableisten. Sie machen unseren Alltag um ein Vielfaches sicherer, retten Leben und Existenzen und sind deshalb ein unverzichtbarer Pfeiler der Gefahrenabwehr. Dieses Engagement kann man nicht hoch genug einschätzen.“

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr bei der Versorgung der Freiwilligen Feuerwehr mit Löschwasser durch die Reaktivierung oder Schaffung von Löschwasserteichen sowie den Bau von Zisternen, Brunnen oder Wasserentnahmestellen an Gewässern finanziell unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde im April 2021 veröffentlicht.

Auch das 50 Millionen Euro große Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“, das 2019 von der Landesregierung für Investitionen in die Feuerwehren aufgelegt wurde, unterstreicht den Stellenwert der Feuerwehren und eines flächendeckenden Brandschutzes.

Ein wesentliches Mittel der Waldbrandprävention ist die Waldbrandeinsatzzentrale in Mirow mit ihrem automatisierten kameragestützten System zur Früherkennung von Bränden. Dort wurden allein im Jahr 2020 255.000 Euro in das System investiert. Die Waldbrandwundstreifen wurden von um 200 Kilometer auf 500 Kilometer ausgedehnt. Sie verhindern ein Übergreifen des Feuers auf anliegende Ortschaften und gefährdete Infrastrukturen, etwa Bahnlinien und Straßen.

Jährlich werden mehrere Tausend Euro für die Neuanlage von Löschwasserstellen im Landeswald investiert. Auch für den Rettungs­wegebau wurden erhebliche Summen ausgegeben: Seit 2019 rund 3,1 Mio. Euro. Fazit: Allein im Landeswald investiert das Land jährlich 2,5 Mio. Euro. Das Waldbrandschutzprojekt THOR wurde auf den Weg gebracht und wird mit 2,5 Mio. Euro aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert.

In Kaliß eröffnet in den kommenden Wochen das Fachzentrum Waldbrandschutz. Das Bauvorhaben wurde aus der Initiative „Unser Wald in MV“ mit rund 450.000 Euro finanziert. „Dort werden wir die Kompetenzen in Sachen Waldbrandprävention büneln, neue Erkenntnisse erproben und für die Praxis aufbereiten. Ziel ist es, unsere Wälder bestmöglich gegen Waldbrand zu schützen und die Bekämpfungsmöglichkeiten zu verbessern“, so Backhaus.

Der größte Waldbrand in MV seit 1934 brach am 30. Juni 2019 bei Lübtheen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz aus. Der Brand hatte eine Ausdehnung von rund 950 Hektar. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim rief den Katastrophenfall aus. Zeitweise waren mehr als 3000 Einsatzkräfte aus mehreren Bundesländern von Feuerwehren, dem Katastrophenschutz, dem Technischen Hilfswerk, der Bundeswehr, der Bundespolizei, Munitionsbergungsdienst sowie der Polizei der Länder im Einsatz. Mehrere angrenzende Dörfer mit insgesamt mehr als 700 Einwohnern wurden evakuiert.

Der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheener Heide ist für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Etwa 5.300 Hektar der ca. 6200 ha großen Bundesliegenschaft sind wegen der Einordnung in die Kampfmittelkategorie 4 seit 2016 durch die zuständigen Ordnungsämter gesperrt.