Planungssicherheit für die Polizei

Christian Pegel: „Geld für Ersatz alter Hubschrauber und Boote gibt unserer Polizei Planungssicherheit“

Schwerin – Mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gab das Landeskabinett gestern auch grünes Licht für wichtige Anschaffungen für die Landespolizei: 35 Millionen Euro sind im Planungszeitraum bis 2026 für die Ersatzbeschaffung von zwei neuen Polizeihubschraubern und sechs Booten für die Wasserschutzpolizei vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass unserer Polizei damit Planungssicherheit deutlich über die Jahre 2022 und 2023 hinaus ermöglicht wird“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Die beiden Hubschrauber der Landespolizei aus den Baujahren 1999 und 2001 sind ebenso wie die großen Streifenboote der Wasserschutzpolizei in die Jahre gekommen. Das führt zu einem erheblichen Maß an Wartung und entsprechenden Kosten, die von Jahr zu Jahr weiter steigen. Umso mehr freue ich mich, dass der neue Haushaltsentwurf eine Ersatzbeschaffung vorsieht.“

Die neuen Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden eine noch breitere Verwendung finden als bisher. Neben der Verfolgung flüchtiger Straftäter, der Suche nach Vermissten oder Unfallopfern oder der Begleitung von besonderen Einsatzlagen aus der Luft können mit Hilfe der Hubschrauber künftig bis zu acht Einsatzkräfte schnell verlegt werden. Dank ihrer Ausstattung mit Außenlasthaken können sie auch zum Transport von Wasser bei Waldbränden eingesetzt werden.

„Mit den neuen Hubschraubern für unsere Polizei sichern wir auch künftig Schutz und schnelle Hilfe für die Menschen in unserem Land, und zwar in noch größerem Umfang als bislang schon“, so Christian Pegel.

Dasselbe gelte für die Erneuerung der Polizeibootflotte des Landes. „In diesem Jahrzehnt müssen bei der Wasserschutzpolizei mindestens 13 große Streifenboote unterschiedlicher Bauart ersetzt werden. Mit dem jetzigen Haushalt und der Ersatzbeschaffung von sechs Streifenbooten See legen wir die Grundlage dafür. In unserem Bundesland mit seiner langen Ostseeküste und den vielen Seen und Flüssen kommt der Polizeiarbeit auf den Gewässern eine wichtige Rolle zu.

Dank der Polizei stärken wir die Schiffssicherheit, schützen wir die Umwelt durch Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen Wasserschutzgesetze und sorgen für eine geregelte deutlich ansteigende touristische Nutzung unserer beliebten Seen und Ostseeküsten. Mit der Modernisierung der Bootsflotte gewährleistet das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig die vertraglich zwischen den Küstenländern vereinbarte Präsenz in den Küstengewässern.“

Warnung vor möglicher „Kaspersky“-Sabotage

Schwerin – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel gibt die Warnung weiter und empfiehlt allen Computernutzern im Land, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware dieses Unternehmens durch alternative Produkte zu ersetzen.

„Es ist seit längerem bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Cyberangriffe von russischer Seite auch gegen EU, Nato und Deutschland drohen. Jetzt warnt das BSI, dass ein russischer IT-Hersteller auch gegen seinen Willen gezwungen werden könnte, Zielsysteme anzugreifen oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden könnte“ sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Der Virenschutzhersteller Kaspersky und seine Produkte genießen einen sehr guten Ruf. Dass dieser nun leidet, ist eine weitere Auswirkung des brutalen Kriegs, den Russlands Staatschef Putin gegen die Ukraine führt.“

Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber kritischer Infrastrukturen sind laut BSI in besonderem Maße gefährdet. Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen.

„Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert“, greift Christian Pegel die Warnung auf, ebenso wie den Hinweis: „Das BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleister hinzu zu ziehen.“

Die Sicherheitswarnung des BSI, Fragen und Antworten sowie den Kontakt zu einem Service-Center für private Anwenderinnen und Anwender finden Sie auf der Webseite des BSI

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in M-V

Land unterstützt Einrichtungen und Unternehmen u.a. mit Meldeportal, einheitlichem Verwaltungsverfahren und Hotline

Schwerin – Ab sofort gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen eine Corona-Impfung nachweisen.

„Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. „Wir haben deshalb als Landesregierung die Kommunen und Einrichtungen bestmöglich unterstützt. Die Vorarbeiten sind planmäßig abgeschlossen. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereitet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die in den letzten Wochen mit Fachexpertise, Kreativität und großem Einsatz dafür gesorgt haben“, so Drese.

Kernstück ist die vom Land entwickelte digitale Meldeplattform IMPF-MV. Seit heute können dort unter www.IMPF-MV.de Einrichtungen, Unternehmen und Praxen nach Verifizierung ihre Daten eintragen und an ihr zuständiges Gesundheitsamt schicken. „Die weitgehende Automatisierung führt nicht nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes, sondern wird zugleich auch die meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen entlasten“, verdeutlichte Drese.

Nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung des Portals. Im Gegenteil: mit der Nutzung des Portals entfällt für die Einrichtungen die Gefahr, für unsichere Transportwege, wie etwa unverschlüsselte Mails oder Faxe, haftbar gemacht zu werden.

Darüber hinaus steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Unter der Service-Nummer 0385 202 711 15 erhalten die Institutionen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, Auskünfte im Umgang mit der Meldeplattform und zu rechtlichen Fragen (z.B. zur Auslegung des § 20a IfSG). Drese: „Diese Hotline sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog, der auf der Website des Sozialministeriums zu finden ist, sind wichtige ergänzende Hilfestellungen. Auskunftssuchende finden hier Antworten oder können telefonisch ihre technischen Fragen stellen oder auch einen Impftermin vereinbaren.“

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot steht dabei am Ende eines mehrstufigen Verfahrens“, so Drese.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Impf-Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses.

Dazu gibt es umfassende Informationen des Ministeriums für die Kommunen mit Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens im Rahmen des § 20a Infektionsschutzgesetz, die den Gesundheitsämtern viele Lösungsansätze im Rahmen ihrer Ermessensausübung aufzeigt.

Drese: „Die im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gut umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Unter die COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten fallen Beschäftigte in Einrichtungen und Unternehmen, die im § 20a Absatz IfSG festgelegt sind. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe oder Rettungsdienste.

Aktuelle Informationen (u.a. auch eine bebilderte Anleitung für die Nutzung der Meldeplattform) für Einrichtungen, Unternehmen und Angestellte finden sich auf der Website des Sozialministeriums.

Endspurt: Unternehmer*in 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für den landesweiten Preis der Wirtschaft sind möglich

Schwerin – Noch bis zum 25. März läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft besticht durch eine Vielzahl außergewöhnlicher Unternehmen, tatkräftiger Unternehmerpersönlichkeiten und auf Nachhaltigkeit setzende Betriebe. Diesen großen Einsatz wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Bewerbungen sind noch möglich – oder auch Vorschläge von Kunden oder Mitarbeitern, die ein Unternehmen für den Preis nominieren wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen.

Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen. Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben.

„Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.