Inklusionsförderrat M-V

Schwerin – Zur heutigen konstituierenden Sitzung des neu benannten Inklusionsförderrates bei der Landesregierung betonte Sozialministerin Stefanie Drese den hohen Stellenwert der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei tagte der Inklusionsförderrat (IFR) zum ersten Mal unter neuem Namen. Das in dieser Form in Deutschland einmalige Gremium wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und wirkte bisher unter der Bezeichnung „Integrationsförderrat“.

„Das ist mehr als eine Namensänderung, sondern beinhaltet eine wichtige Ausweitung der Zielsetzung“, verdeutlichte Ministerin Drese in ihrem Grußwort. „Während es bei der Integration häufig nur um das Hineinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System geht und damit der einzelne Mensch sich anpassen muss, will Inklusion von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Wir wollen hin zu mehr und besserer Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in allen Bereichen des Lebens. Unser gemeinsames Anliegen ist, dass Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass Inklusion überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben.“

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen.

Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Dem IFR gehören stimmberechtigt an:

  1. sieben Mitglieder der Verbände der Menschen mit Behinderungen,
  2. ein Mitglied des Landkreistages MV,
  3. ein Mitglied des Städte- und Gemeindetages MV,
  4. je ein Mitglied des Sozialverbandes Deutschland MV, des Sozialverbandes VdK MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV und des Landesfrauenrates MV

Zum Vorsitzenden des IFR wurde Clemens Russell von der Lebenshilfe gewählt.

Der Inklusionsförderrat verfügt über eine beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingerichtete Geschäftsstelle.

12. Landesbaupreis

Jetzt bewerben über neue Webseite zur Baukultur

Schwerin – Architekten und Ingenieurinnen, die an der Planung und Betreuung eines Bauwerks in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren, können sich ab sofort für den 12. Landesbaupreis bewerben.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und der Bauverband Mecklenburg-Vorpommerns loben den Preis gemeinsam aus. Schirmherrin ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Der Landesbaupreis würdigt besonders kreative und nachhaltige Baulösungen, die beispielhaft für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in unserem Bundesland stehen“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Erstmals verleihen wir diesen Preis in acht statt wie bislang zwei Kategorien. Damit können wir der Vielfalt der Bauleistungen in unserem Land gerecht werden und gleichzeitig eine Lanze für reichhaltige Baukultur brechen. Hinzu kommt, dass wir mit dem Preis mehr Menschen für qualitätsvolles Bauen sensibilisieren können“, so Pegel.

Wichtige Termine des Landesbaupreises M-V 2022:

  • Bewerbungszeitraum: 7. April – 15. Juni 2022
  • Bekanntgabe der „Engeren Wahl“: September 2022
  • Preisgerichtssitzung: 31. August – 2. September 2022
  • Preisverleihung: 17. Oktober 2022

Prämiert werden herausragende Projekte, die seit 2015 fertiggestellt wurden und hohen Qualitätsansprüchen in städtebaulicher, gestalterischer, konstruktiver, ökonomischer und innovativer Hinsicht entsprechen. Darüber hinaus werden die bauausführenden Unternehmen ausgezeichnet. Der Preis wird in den Kategorien Architektur, Innenarchitektur, Konstruktiver Ingenieurbau, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen verliehen. Die Preise sind mit je 1.000 Euro dotiert.

Dr. Gesa Haroske, Präsidentin der Ingenieurkammer M-V, wirbt für eine zahlreiche Beteiligung durch die Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land: „Mit der Schaffung von den Kategorien konstruktiver Ingenieurbau, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen, welche explizit die Ingenieurleistung bewerten, haben Ingenieure nun mit diesem Landesbaupreis noch mehr die Gelegenheit zu zeigen, welche großartige Arbeit sie leisten.“

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, erläutert: „Der Landesbaupreis ist Bestandsaufnahme und Dokumentation des aktuellen Baugeschehens in unserem Bundesland und rückt besondere und herausragende Bauvorhaben ins Licht der Öffentlichkeit. Wir wollen aufzeigen, dass die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, arbeiten und ihren Urlaub verbringen, von der Qualität der geplanten und gebauten Umwelt profitieren können. Denn gute Architektur kann sich sehen lassen! Und gute Beispiele werden nicht nur im wirklichen Leben, sondern auch in der digitalen Welt honoriert und gerne gezeigt.“

Thomas Maync, Präsident des Bauverbands M-V, erklärt: „Es ist bemerkenswert, dass die Verbände und Kammern der Wertschöpfungskette Bau gemeinsam einen Baupreis ausloben, der die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten dokumentiert.“

Die Bewerbung erfolgt erstmals rein digital. Auf der neu gestalteten Internetseite www.baukultur-mv.de können alle Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2022. Dort finden Sie auch Teilnahmebedingungen, Vergabekriterien und Informationen über die ausgezeichneten Projekte der vergangenen Jahre.

Kritik an Corona-Statistik zurückgewiesen

Oldenburg: Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht

Schwerin – Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück, es zeichne ein unvollständiges Bild der Corona-Lage an den Schulen. „Es ist wichtig, zwischen den Aufgaben des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums zu unterscheiden“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Aufgabe des Sozialministeriums ist es unter anderem, über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Anzahl der Corona-erkrankten und genesenen Personen jeder Altersstufe zu erheben, um daraus weitere Maßnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt abzuleiten. Das Bildungsministerium ist hingegen für die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zuständig und muss diese auch während der Pandemie absichern. Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht. Man muss sie nur selbstständig addieren.

Weil das Bildungsministerium für die Beschulung zuständig ist, erhebt es ausschließlich die dafür relevanten Daten. Das Bildungsministerium ist nicht für die Erhebung der Zahlen erkrankter Schülerinnen und Schüler zuständig und suggeriert dies in den Pressemitteilungen auch nicht, sondern teilt nur das Ergebnis von Quarantänemaßnahmen mit. Das Bildungsministerium erhebt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden – egal, an welchem Ort und durch wen der Kontakt mit einer infizierten Person zustande kam.

Für das Bildungsministerium ist die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler relevant, weil sie in Distanzform beschult werden. Dieser Distanzunterricht ist Bestandteil des Phasenmodells, das entwickelt wurde, um die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig des Ortes zu gewährleisten.

Abhängig von der Anzahl der Lerngruppen und der Klassen, die sich in Quarantäne befinden, arbeitet die Schule in der jeweiligen Phase des Modells. Eine erkrankte Person hingegen ist krank und unterliegt für den Zeitraum der Erkrankung nicht der Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, unterliegen dagegen der Schulpflicht. Erst das Phasenmodell hat die Voraussetzung geschaffen, auch den in Quarantäne Befindlichen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Das Bildungsministerium veröffentlicht unter dem Titel ‚Phasen-Einstufung der Schulen und Quarantäne-Maßnahmen‛ mittwochs und freitags Pressemitteilungen mit den Zahlen über Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden und eben keine Zahlen der erkrankten Schülerinnen und Schüler.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales veröffentlicht täglich die Lageberichte über Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Zahlen sind transparent gemacht. Hier wird also keine Statistik geschönt. Der an dünnen Haaren herbeigezogene Vorwurf ist nicht haltbar“, so Oldenburg.

Neue Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Übernahmegarantie vom Referendariat in den Schuldienst wirkt

Schwerin – Im April sind 85 Referendarinnen und Referendare in ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Im Anschluss begannen sie ihre Ausbildung in den Regionalbereichen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und an den Schulen. Ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamten auf Widerruf haben die Nachwuchslehrkräfte pandemiebedingt auf dem Postweg erhalten. Die Vereidigung erfolgt an ihren Einsatzorten.

Von den 85 Referendarinnen und Referendaren haben 19 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und acht das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen begonnen. Hinzu kommen 16 Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen und 35 für das Lehramt an Gymnasien. Ca. 83 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Wir gewinnen viermal im Jahr Landeskinder und auswärtige Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für unseren Vorbereitungsdienst“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Referendariat an den Schulen einen guten Ruf hat, dass die Ausbildung an unseren Schulen und das Leben in unserem Land attraktiv sind“, so Oldenburg. „Wenn es den Referendarinnen und Referendaren vor Ort gefällt, können sie dank der Übernahmegarantie des Landes ohne ein neues Bewerbungsverfahren an den Schulen bleiben und direkt in den Lehrerberuf einsteigen.“

Das vereinfachte Einstellungsverfahren bringt Planungssicherheit für beide Seiten und Lehrkräfte viel schneller an die Schulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. „So bauen wir Bürokratie ab, schaffen Erleichterungen für die Schulen und gleichzeitig Sicherheit für die Nachwuchslehrkräfte. Sie erhalten in jedem Fall ein Einstellungsangebot im Land“, betonte die Bildungsministerin.

Aktuell können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen mit der Ersten Staatsprüfung noch für den Vorbereitungsdienst bewerben, der am 1. August beginnt. Zu diesem Starttermin bietet die Doppelqualifikation eine weitere attraktive Möglichkeit: mehr Flexibilität im Einsatz für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien. Die Doppelqualifikation dauert 24 Monate, der reguläre Vorbereitungsdienst 18 Monate. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022. Zeugnisse können bis 20. Juli nachgereicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen in jedem Schuljahr Absolventinnen und Absolventen nach der Ersten Staatsprüfung in den Vorbereitungsdienst an den Schulen des Landes ein: Neben dem 1. April sind die weiteren Startmöglichkeiten der 1. August, der 1. Oktober sowie der 1. Februar.

Klimaschutz ist Gesundheitsschutz

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese weist anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages auf die Wechselwirkung zwischen Umwelt, Klima und der Gesundheit hin. „Die Folgen des Klimawandels und zunehmende Umweltschäden haben Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität auch in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.

Der Weltgesundheitstag 2022 steht unter dem Motto „Unser Planet, unsere Gesundheit“. Damit macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor allem auf die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels aufmerksam.

„Die Klimakrise ist auch eine Gesundheitskrise – diese Mahnung der WHO finde ich wichtig, da sie uns alle zum Handeln auffordert“, betonte Drese. Neun der zehn wärmsten je in Deutschland gemessenen Jahre lägen im 21. Jahrhundert.

Die immer öfter auch in Deutschland vorkommende Hitzewellen stellten vor allem für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder durch mögliche Folgen wie Hitzschläge und Herz-Kreislauf-Problem ein Risiko dar. Auch seien zunehmend Hautschädigungen aufgrund von höherer UV-Strahlung festzustellen, so die Ministerin.

Drese: „Maßnahmen für den Klimaschutz, wie z.B. der Ausbau erneuerbarer Energien, und die Anpassung an den Klimawandel zahlen sich doppelt aus: wir machen uns unabhängig von Öl, Gas und Kohle und wir schützen unsere Gesundheit.“

Information und Aufklärung sind nach Ansicht von Ministerin Drese besonders wichtig. So informiere beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2021 qualitätsgeprüft und unabhängig über das Internetportal www.klima-mensch-gesundheit.de zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit.

Jährlich am 7. April initiiert die Weltgesundheitsorganisation seit ihrer Gründung im Jahr 1948 den internationalen Weltgesundheitstag. Das diesjährige Thema stellt den Zusammenhang zwischen klimatischen Veränderungen und der physischen und psychischen Gesundheit der Menschen in den Fokus. Die WHO schätzt, dass jedes Jahr mehr als 13 Millionen Todesfälle auf der Welt auf vermeidbare Umweltursachen zurückzuführen sind. Dazu gehört auch die Klimakrise, die die größte gesundheitliche Bedrohung für die Menschheit darstellt.

einfachELSTER

die einfache elektronische Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften

Herausgeber: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das Bayerischen Landesamt für Steuern

Schwerin – Pünktlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 ist einfachELSTER da. Für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre wird damit die Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung viel leichter. Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung der Steuerverwaltung erspart Zeit, Papier und den Weg zur Post oder zum Finanzamt.

„Mit einfachELSTER kann die Einkommensteuererklärung ganz leicht und bequem online gemacht werden. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden mit klaren Fragen und einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten durch die Steuererklärung geführt“, sagte der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Dies macht es noch einmal leichter und schneller.

Wie wird einfachELSTER genutzt?

  1. Zuerst unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum registrieren.
  2. Nach wenigen Tagen die Zugangsnummer per Post erhalten.
  3. Danach direkt mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen.

So einfach geht Einkommensteuererklärung!

Die Onlineanwendung einfachELSTER bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ausschließlich für Personen mit inländischen Renten- oder Pensionseinkünften. Eine leichte Bedienung inklusive der Barrierefreiheit trägt zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei. Das ist ein sicherer, kontaktloser Weg, die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln.

Brandschutz erhält mehr Gewicht

Schwerin – Ein Jahr nach dem verheerenden Brand in der Schweinezuchtanlage bei Alt Tellin zieht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Landtag Bilanz über die Lehren des Unglücks und zeigt auf, wohin sich die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln soll.

„Kurz nach der verheerenden Brandkatastrophe habe ich mir selbst ein Bild vor Ort machen können und diese Bilder werde ich mein Leben lang nicht mehr vergessen. Umso unbefriedigender ist es, dass auch heute, ein Jahr später, die genaue Brandursache noch immer nicht geklärt ist. Die Ermittlungen dauern leider noch an. Nichtsdestotrotz haben wir als Landesregierung unverzüglich gehandelt und eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Vorfall nicht nur auf-, sondern auch Vorschläge er-arbeitet hat, damit sich Vorfälle wie dieser nie wieder wiederholen“ so der Minister.

„Zur Wahrheit gehört: Das Brandschutzkonzept der Anlage in Alt Tellin entsprach sehr hohen technischen Anforderungen und zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung dem Stand der Brandschutztechnik. Doch wenn selbst technisch moderne Anlagen wie diese solch ein Unglück nicht verhindern können, dann führt die Analyse immer wieder zum selben Ergebnis: Tiere zu retten, die sich eher zurückziehen und zusammenrotten, als zu fliehen, das ist nahezu unmöglich. Dies trifft für einen kleinen Stall ebenso zu wie für eine große Anlage. Also heißt die Konsequenz: Brandverhütung, also Vorsorge hat oberste Prioriät. Das heißt es ist vor allem eine Frage der Bauweise – kleinere Einheiten, Brandschutzeinrichtungen, die ein Übergreifen des Feuers verhindern und die Nutzung nicht brennbarer Baumaterialien. Und genau das ist die Essenz einer neuen Bauverordnung, die sich gerade zwischen dem Landwirtschafts- und dem Bauministerium in der Abstimmung befindet. Diese zielt auf eine  generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen bzw. „Verhungern“ von Entstehungsbränden. Das sind Maßnahmen, die wir auf Landesebene einleiten werden“, so Backhaus weiter.

Die eigentlichen Reformen seien hingegen auf Bundesebene nötig, betont der Minister: „Auch auf Bundesebene habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Thema Brandschutz stärker in den Fokus rückt. Auf meine Initiative hin wurde im letzten Sommer unter Vorsitz von MV eine Bund-Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe eingesetzt. Seit letzter Woche liegt der Bericht vor und klar ist: Verbesserter Brandschutz kostet sehr viel Geld und deshalb muss dieses Thema auch einen gewichtigen Raum im Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung einnehmen. Vom Bund erwarten wir deshalb zur Herbst-AMK entsprechende Fördermöglichkeiten.“

In Bezug auf die Zukunft der Tierhaltung in MV unterstrich der Minister seine Forderung nach einer verstärkten Flächenbindung: „Ob es in Alt Tellin wieder Tierhaltung gibt, ist eine Frage, die der Eigentümer und die Gemeindevertretung entscheiden müssen. Ohne die Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung sollte nirgendwo mehr eine Tierhaltungsanlage in MV errichtet werden. Aber unabhängig von Alt-Tellin möchte ich betonen: Die Nutztierhaltung in Deutschland und in MV hat eine Zukunft und muss eine Zukunft haben. Denn sie gehört zur Landwirtschaft dazu und geschlossene Kreisläufe sind eben nur im Zusammenspiel von Tier und Pflanze möglich. Es ist allerdings eine Frage der Ausmaße. Ich habe mich seit langem für Größenbegrenzungen bei Tierhaltungsanlagen eingesetzt und die Debatte trägt langsam Früchte: In MV wird es schon lange praktiziert, andere Länder haben nachgezogen und auch der Bund sieht nun in der flächengebundenen Tierhaltung ein wesentliches Kriterium. Wer in MV eine staatliche Förderung für eine neue Anlage erhalten will, für den sind die Flächenbindung und ein Viehbesatz von maximal 2 GV eine Grundvoraussetzung.“

Sorgen bereitet Backhaus die allgemeine Lage der tierhaltenden Landwirtschaft: „Nun wissen wir alle, dass es den Tierhaltern und insbesondere den Schweinehaltern wirtschaftlich schlecht geht.  Allein die Verluste durch Corona schlagen bei den Mastschweinen mit 40 % Umsatzeinbußen und bei den Ferkelerzeugern mit 60 % Einbußen zu Buche. Jeder fünfte Schweinehalter hat 2021 angegeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Schweinehaltung aufgeben zu wollen. Trotz dieser aktuellen Situation bleibt jedoch das Erfordernis eines Umbaus der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz bestehen. Die Grundlagen sind gelegt. Die Borchert Kommission hat im letzten Jahr ein Konzept vorgelegt, das fast bei allen Parteien auf breite Zustimmung gestoßen ist. Die alte Bundesregierung hat nur nichts davon mehr in Angriff genommen und die 1 Mrd. Euro, die Bundesminister Özdemir nun in Aussicht gestellt hat, wird für eine Anschubfinanzierung 2023 bis 2026 nicht ausreichen. Außerdem fehlen die gesetzlich festgeschriebenen Kriterien für die einzelnen Haltungsstufen. Und somit bleibt aktuell jede Investition im Ungewissen“, so der Minister.