Schwerin – Die Gesamtzahl von Fällen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – um 350 auf 1.736 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Innenminister Christian Pegel und Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamts, stellten heute in Schwerin die Statistik für 2021 vor.
„Langjährigen Erfahrungen zufolge ist ein Anstieg typisch für Wahljahre, wie es 2021 eines war. Ohne die knapp 300 Wahlstraftaten und ähnlich viele Delikte im Kontext der Corona-Pandemie verzeichnen wir rein rechnerisch einen Rückgang um 230 auf rund 1.150 Straftaten. Die aktuellen Zahlen lassen sich also nur bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen“, führte Innenminister Christian Pegel in die Statistik ein, bevor er tiefer ins Detail ging:
„Mit 292 gab es im vergangenen Jahr 234 mehr Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als 2020. Davon sind 42 Straftaten dem rechten, 27 dem linken Täterspektrum zuzuordnen, während die übrigen keinem Phänomenbereich zugeordnet werden können.“
Weniger Taten mit rechtem, mehr mit linkem Hintergrund
Die Zahl der Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – rechts ist von 1.012 Delikten 2020 auf 971 gesunken. Das betrifft auch den Anteil an Gewaltdelikten daran, der von 53 auf 49 gesunken ist. Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten im linken Spektrum der politisch motivierten Kriminalität – von 174 im Vorjahr auf 226 im Jahr 2021.
„Hier sehen wir einen deutlichen Zusammenhang mit den Wahlen“, sagte LKA-Direktor Rogan Liebmann. Den größten Anteil an den Taten in diesem Deliktbereich hatten Sachbeschädigungen mit insgesamt 121 Fällen. Der Anteil von Gewaltdelikten sank von 17 auf 12.
Die Zahl der antisemitischen Straftaten sank 2021 um einen Fall auf 72. Bei den fremdenfeindlichen Delikten ist ein Rückgang von 280 auf 270 im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich ausländische Ideologie stieg von 20 auf 26. Im Phänomenbereich religiöse Ideologie wurden ebenso wie 2020 acht Straftaten verzeichnet und kein Gewaltdelikt.
Taten im Zusammenhang mit Corona-Pandemie und Wahlen: Politischer Hintergrund oft unklar
Corona-Pandemie und Wahlen schlugen sich statistisch vor allem im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ nieder.
„Bei diesen Straftaten ist die eindeutige Zuordnung zu den üblichen Kategorien wegen des unklaren politischen Hintergrunds und oft diffuser ideologischer Muster schwierig. Darunter fallen fürs vergangenen Jahr 505 Straftaten – fast dreimal so viele wie die 172 im Vorjahr. Darunter hatten 164 Straftaten Bezug zur Bundes- und/oder Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Innenminister Pegel.
Deutlich gestiegen ist die Zahl der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz – von 51 Straftaten 2020 auf 123 im Folgejahr. Auch die Zahl der Beleidigungen ist gestiegen, von 21 auf 61 im zurückliegenden Jahr. 223 der nicht zuzuordnenden Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden im Zusammenhang mit der Pandemie registriert, fast sechsmal so viele wie 2020 (40).
Straftaten mit Tatmittel Internet leicht gestiegen
Die Zahl der Straftaten mit dem Tatmittel Internet einschließlich sozialer Netzwerke stieg von 194 im Vorjahr auf 211 im Jahr 2021. Von letzteren sind 124 dem rechten Spektrum zuzuordnen (2020: 139), 13 dem linken (2020: 10) und 63 nicht zuzuordnen (2020: 41). Acht Taten fallen in den Bereich religiöse Ideologie (2020: 4) und drei in den Bereich ausländische Ideologie (2020: 0).
Zurückgegangen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Hass-Postings, von 57 im Vorjahr auf 46. „Hass und Hetze im Netz gegen Andersdenkende und insbesondere gegen Amts- und Mandatsträger haben eine unerträgliche Niveaulosigkeit erreicht. Kritik, insbesondere im politischen Diskurs, muss erlaubt sein, aber üble Beleidigungen, Verleumdungen und Hetze sowie Bedrohungen mit der Androhung körperlicher Schädigungen bis hin zum Tod sind nicht hinnehmbar“, so Innenminister Christian Pegel. Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Tatbestandes des
§ 188 StGB gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung reagiert. „Die Landespolizei M-V wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlichte der Minister.
24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros
Im Jahr 2021 wurden 24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert, drei weniger als 2020. Acht davon ließen sich keinem Phänomenbereich zuordnen, drei dem rechten und 13 dem linken. Zwölf Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen Büros der AfD.
Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger, von 61 im Jahr 2020 auf 69 im Folgejahr. „Das waren überwiegend Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung“, beschrieb Christian Pegel diesen Deliktbereich näher.
Wahlstraftaten senken Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote ist 2021 leicht zurückgegangen, von 51,1 Prozent im Vorjahr auf 49,2 Prozent.
„Das liegt vor allem an der schwierigen Aufklärung von Wahlstraftaten, insbesondere von Fällen, in denen Wahlplakate beschmiert oder beschädigt wurden. In diesem Deliktfeld betrug die Aufklärungsquote 15,2 Prozent“, sagte der Innenminister. Hingegen sei die Aufklärungsquote von den schwerwiegenderen Gewaltdelikten im selben Zeitraum von 70,9 auf 79,6 Prozent gestiegen.
Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 1.176 Tatverdächtige ermittelt werden.