Insel Rügen – Mehr Komfort für Urlaubsreisende: Das Verkehrsministerium, die DB Fernverkehr, die Hanseatische Eisenbahn (HANS), die Fährlinien und der Hafen haben vereinbart, Fahrgästen Zugverbindungen direkt von Bergen auf Rügen zum Fährterminal Sassnitz/Mukran anzubieten. Die Strecke wird zunächst auf Probe reaktiviert. Während der Hauptan- und Abreisetage der kommenden Urlaubssaison gibt es an Sonnabenden Zuganbindungen mit überregionalen Anschlüssen in Bergen auf Rügen.
„Durch die Fährlinien nach Bornholm und Ystad ist der Fährhafen Sassnitz-Mukran ein wichtiges touristisches Drehkreuz in Mecklenburg-Vorpommern. Um diese Position weiter auszubauen, den Fahrgästen mehr Komfort zu bieten und auch Fährpassagieren ohne Auto eine bessere Erreichbarkeit des Hafens zu gewährleisten, wollen wir dieses Angebot machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
An allen Samstagen zwischen dem 21.05. und dem 24.09.2022 sowie am 15. und 22.10.2022 werden jeweils zwei Hin- und Rückfahrten auf der Strecke zwischen Bergen auf Rügen und Sassnitz Fährhafen mit Nahverkehrszügen der Hanseatischen Eisenbahn mit der neu eingerichteten Linie RE 27 angeboten. Es besteht dabei am Vormittag Anschluss von und zur Fähre nach Rønne/Bornholm. Am Nachmittag wird neben der Bornholmfähre (außer im Zeitraum 02.07.- 06.08.2022) auch die Fähre von und nach Ystad erreicht. In Bergen auf Rügen bestehen Anschlüsse zu Direktzügen des Fern- und Regionalverkehrs in/aus Richtung Rostock, Hamburg und Berlin, aber auch z.B. aus/nach Sachsen, Thüringen, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
„So haben Urlaubsreisende die Möglichkeit, bequem und umweltfreundlich mit dem Zug zu den Schiffen der Bornholmlinien und der FRS Baltic von der Insel Rügen in das Königreich Dänemark oder nach Schweden zu reisen“, sagte Meyer.
Die dänische Ostseeinsel Bornholm ist mit der Fähre in 3:20 bis 4:15 Stunden zu erreichen. Die Überfahrt in die südschwedische Stadt Ystad dauert von Sassnitz aus nur 2 Stunden und 15 Minuten. Die zusätzlichen Fahrten der RE 27 werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern bestellt und finanziert. Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 40.000 Euro. Nach Abschluss der Saison werden alle Beteiligten die Nachfrage des Angebots gemeinsam auswerten und über die Ausgestaltung des Angebotes für die Saison 2023 beraten.
Berthold Witting, Geschäftsführer VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH betont: „Der Probebetrieb der RE 27 ist ein weiterer Schritt in Richtung Mobilitätswende und reaktiviert eine beliebte touristische Verbindung für den Nahverkehr. Der Hafen Fährhafen Sassnitz ist in der Saison 2022 damit erstmals wieder klimafreundlich mit dem Zug erreichbar. Ich wünsche mir, dass viele Urlauber das Angebot annehmen und mit der Bahn auf die beliebte Insel Rügen und zu Ausflügen nach Dänemark oder Schweden anreisen.“
Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Mecklenburg-Vorpommern, freut sich: „Wieder ein Baustein mehr für umweltfreundliches Reisen! Hafen, Reederei und die Eisenbahnunternehmen haben an einem Strang gezogen und die VMV hat bestens koordiniert. So ist ein kundenfreundliches Angebot herausgekommen.“
Dr. Ralf Böhme, Geschäftsführer der Hanseatischen Eisenbahn GmbH (HANS) betont: „Mit den Shuttleverbindungen wird die Lücke zwischen den Fähren und dem Fern- und Regionalverkehr geschlossen und komplettiert; so z.B. die Reisekette Skandinavien – Berlin. Wir sind zuversichtlich, dass dieses Angebot regen Zuspruch finden wird.“
Die landeseigene Gesellschaft wirkt an der Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung mit und sorgt für die Sicherstellung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH wurde im Jahre 1995 gegründet, nachdem die Bahnreform die staatlichen Zuständigkeiten für den SPNV neu regelte. Mit dem Regionalisierungsgesetz wurde die Verantwortung auf die Bundesländer übertragen.
Der VMV obliegt es, die Pflichten der Planung, Organisation und Finanzierung der Verkehrsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Mit dem ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt das Land die Aufgabenverteilung innerhalb seiner Grenzen: Während der straßengebundene ÖPNV von den kommunalen Trägern verantwortet wird, bleibt der SPNV wegen seiner überregionalen Bedeutung in der Verwaltung des Landes.