60 Jahre SC Neubrandenburg

Drese: SC Neubrandenburg ist sportliches Aushängeschild von Mecklenburg-Vorpommern

Neubrandenburg – Der Sportclub Neubrandenburg steht für viele internationale und nationale Erfolge, bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und etlichen Deutschen Meisterschaften. Auf den Tag genau vor 60 Jahren fand die Gründungsversammlung des SCN statt. Sportministerin Stefanie Drese gratulierte dem sportlichen Aushängeschild von Mecklenburg-Vorpommern zum Vereinsjubiläum im Namen der Landesregierung.

„Der SC Neubrandenburg hat unser Bundesland weltweit bekannt gemacht. Ilse Kaschube, Carola Zirzow, Bernd Olbricht, Brigitte Rohde, Rüdiger Helm, Andreas Dittmer, Astrid Kumbernuss und Martin Hollstein sind nur einige der herausragenden Athletinnen und Athleten, die als Olympia-Medaillengewinner entscheidend an der Erfolgsgeschichte des Vorzeigevereins beteiligt sind“, sagte Drese in ihrem Grußwort zum 60. Vereinsgeburtstag.

Doch der Verein, ursprünglich als reiner Club für Leichtathletik und Fußball, der dann später durch Kanurennsport ersetzt wurde, im Hochleistungsbereich gegründet, sei viel mehr als eine „Medaillenschmiede“, so die Ministerin. „Der SCN hat sich mit seinen Vereinsstrukturen zu einem attraktiven Sportverein für Groß und Klein entwickelt“, verdeutlichte Drese.

Mittlerweile zählt der Club ca. 1.600 Mitglieder. „Ein überaus vielschichtiges und interessantes Sportangebot für alle Altersbereiche macht ihn zu einem beliebten Anziehungspunkt für viele sportbegeisterte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neubrandenburg und des Umlandes“, sagte Drese.

Neben Leichtathletik, Kanurennsport und Triathlon stehen unter anderem Behindertensport, Seniorensport, Kindersport, Rückenschule, Wasserwandern, Nordic Walking, Yoga, Kraftsport, Drachenboot oder auch Qui Gong zur Auswahl. „Auf diese Entwicklung kann der SCN mindestens genauso stolz sein, wie auf seine umfangreiche Medaillenbilanz“, so Drese.

Ministerin Drese: „Das 60. Vereinsjubiläum ist eine sehr gute Gelegenheit, mich bei allen Funktionsträgern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Förderern des Sportclubs Neubrandenburg zu bedanken. Sie haben sich mit ganzer Kraft und Ideenreichtum der erfolgreichen Entwicklung des Sportvereins gewidmet. Meine besondere Hochachtung gilt dabei allen Frauen, Männern und Jugendlichen, die sich ehrenamtlich im Vorstand, als Trainerin, Übungsleiter oder Jugendleiter, als Kampf- und Schiedsrichter, als Betreuende, im Organisationsteam oder als freiwillige Helfende bei unzähligen lokalen, regionalen und internationalen Wettkämpfen engagieren. Sport ist ohne Ehrenamt undenkbar. Das zeigt auf besonders eindrucksvolle Weise der SC Neubrandenburg.“

Elektronischen Kostenmarke kommt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf digitalem Weg und unkompliziert können eilbedürftige Verfahren mit Kostenvorschuss zügiger bearbeitet werden“

Schwerin – Ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz wird gesetzt. Ab 1. Mai 2022 ist es möglich, Elektronische Kostenmarken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden.

Und so funktioniert es: Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal von Bund und Ländern https://justiz.de/kostenmarke/index.php ohne zeitaufwändige Registrierung einfach per Kreditkarte oder Überweisung erworben werden. Jede Kostenmarke erhält eine Kostenmarkennummer. Sie bekommen eine Quittung über den Erwerb der Kostenmarke.

Die Quittung können Sie ausdrucken und per Post einreichen oder auf elektronischem Wege an die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer als PDF-Datei beifügen. Die Angabe der 12-stelligen Kostenmarkennummer reicht auf dem einzureichenden Schriftstück ebenfalls aus. Die Justizbehörde kann anhand der Kostenmarkennummer prüfen, ob die Kostenmarke bezahlt ist.

„Dieses bargeldlose Zahlungsverfahren ist vorteilhaft und vorrangig für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern. Bisher wurden oftmals Verrechnungsschecks oder Gerichtskostenstempler verwendet, die jedoch elektronisch nicht übermittelt werden können und daher im elektronischen Rechtsverkehr nicht einsetzbar sind. Die Elektronische Kostenmarke ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit der E-Akte ausgestattet worden sind, führen wir mit der Elektronischen Kostenmarke eine zeitgemäße und serviceorientierte Zahlungsmöglichkeit ein. Die Abläufe werden dadurch verschlankt und beschleunigt“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die elektronischen Kostenmarken können auch in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen eingesetzt werden.

Gerichtsgebühren können grundsätzlich per Überweisung eingezahlt werden. Insbesondere für Eilverfahren ist das nicht immer praktikabel, da die Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen. Eine schnelle Kosteneinzahlung war deshalb bislang durch Nutzung des Gerichtskostenstemplers möglich, mit dem der bezahlte Betrag auf dem (Papier-) Schriftsatz aufgebracht wird.

Hierzu verfügen die Zahlstellen in den Amtsgerichten sowie einige Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen und großen Wohnungsgesellschaften über ein spezielles Stempelgerät. Der klassische Stempel kann allerdings nicht auf einem digitalen Dokument aufgebracht werden. Wer sich derzeit elektronisch an das Gericht wendet, muss auf die Vorschusskostenrechnung warten und dann überweisen. Die elektronische Kostenmarke kann demgegenüber direkt einem elektronisch eingereichten Antrag beigefügt werden.

Für den Zahlungspflichtigen ergibt sich damit eine erhebliche Zeitersparnis, weil er in Fällen, in dem ihm die Höhe der gerichtlichen Forderung bekannt ist (z. B. bei Festgebühren), nicht den Erhalt der gerichtlichen Zahlungsaufforderung abwarten muss. Zugleich wird bei den Gerichten der Arbeitsaufwand für die Erstellung einer Zahlungsaufforderung und deren Überwachung eingespart.