Schwerin – Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer könnten in den kommenden Tagen zwei Briefe der Landesverwaltung gleichzeitig in Ihrem Briefkasten vorfinden. Es handelt sich um zwei verschiedene Briefe, von denen keiner ungelesen im Papierkorb landen darf.
„Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird“, erläutert Finanzminister Dr. Heiko Geue den einen Brief und führt dazu weiter aus:
„Mit diesem Schreiben möchten wir die Betroffenen direkt informieren. Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden, aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘.“
Denn die Bearbeitung und auch die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über www.elster.de. Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellt, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Steuererklärungen elektronisch zu erhalten. Dies vermeidet nicht nur Medienbrüche und damit Verzögerungen in den Prozessabläufen, sondern trägt auch zur Fehlervermeidung bei, weil während der Erstellung der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden“, informiert Dr. Heiko Geue.
„Zeitgleich mit dem Informationsschreiben der Finanzkollegen gehen im Zuge des Zensus 2022 Briefe der Statistischen Ämter an die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in die Post. Die Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben“, sagt Innenminister Christian Pegel zu dem zweiten Brief und erläutert:
„Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt mit dem Ziel, flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen.“
„Wenn Sie solche Gebäude Ihr Eigen nennen, könnten also in den kommenden Tagen zwei behördliche Schreiben zugleich in Ihrem Briefkästen landen, die einander von außen ähneln können: einer vom Finanzamt zur Grundsteuerreform und ein zweiter vom Landesamt für Statistik zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus. Sie müssen beiden Erklärungspflichten nachkommen“, fassen die beiden Minister zusammen.
Die parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Daten dürften aus demselben Gründen auch nicht untereinander ausgetauscht werden.
„Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Christian Pegel.
Finanz- und Innenminster haben zudem noch einen Hinweis zu eventuellen Rückfragen zu den erhaltenen Schreiben: „Sie sind stets an den Absender des Briefs zu richten. Die Finanzämter können keine Fragen zum Zensus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline zum Zensus keine zur Grundsteuerreform beantworten.“
Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de. Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de. Dort finden Sie auch eine Checkliste mit Tipps, wie Sie die Erklärungsabgabe schon jetzt vorbereiten können.