Vergabe landeseigner Agrarflächen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unter Minister Dr. Till Backhaus hat die Kriterien zur Vergabe von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen überarbeitet und reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, wie die Zunahme nichtlandwirtschaftlicher Kapitalinvestoren oder die gestiegenen Anforderungen an Klima-, Arten- und Gewässerschutz.

„Unser Ziel ist es, die Verpachtung unserer Flächen noch gerechter zu gestalten. Das heißt möglichst vielen Interessenten die Bewerbung nach festgelegten Kritieren zu ermöglichen und Flächenkonzentrationen entgegenzuwirken“, sagte Backhaus heute im Landtag im Schweriner Schloss. Der überarbeitete Kriterienkatalog wird in Kürze dem Agrar- und Umweltausschuss vorgestellt.

Backhaus informierte, dass die bisherige Vergabepraxis auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 zurückgeht und in ihren Grundzügen in einem Evalierungsbericht von der Landesforschungsanstalt 2013 nochmals bestätigt wurde. „Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in der letzten Legislaturperiode jährlich im Durchschnitt nur noch 5 Prozent (ca. 530 ha) dieser Flächen öffentlich ausgeschrieben wurden. Rund 10.000 Hektar wurden im Durschnitt jährlich ohne Ausschreibung direkt an die bisherigen Pächter vergeben, weil sie die Vergabekriterien erfüllten. „Diese Entwicklung hat mich dazu bewogen, die bisherigen Kriterien noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen“, betonte Backhaus.

Insbesondere das Hauptkriterium Arbeitsintensität ist aus Gründen der Gerechtigkeit wie folgt angepasst worden:

  • Für Mutter- und Ammenkühe wurde der GV-Besatz von 0,4 GV/ha auf 0,6 GV/ha erhöht, weil der Arbeitskraftbedarf je Mutterkuh (22 AKh/Mutterkuh) weniger als halb so hoch ist wie bei Milchkühen (48 AKh/Milchkuh).
  • Für Zuckerrüben wurde der Prozentsatz für den Anteil der „Intensivkultur“ von 10% auf 20% erhöht, weil Zuckerrüben (13 AKh/ha) nicht arbeitsintensiver als Getreide (13 AKh/ha) sind, gleichwohl aber bleibt die Zuckerrübe mit Blick auf den vor- und nachgelagerten Bereich als besondere Frucht anerkannt.

Um der Flächenkonzentration in einer Hand entgegenzuwirken, erhalten Landwirtschaftsbetriebe, die im Verbund eine Betriebsfläche von mehr als 1.500 ha haben, keinen Anschlusspachtvertrag ohne Ausschreibung, auch wenn sie nach Festlegung arbeitsintensiv wirtschaften. Diese 1.500 ha bilden zugleich eine „Kappungsgrenze“, mit der vermieden wird, dass die Betriebsfläche der Verbundbetriebe auf eine geringere Größe absinkt.

Im Ergebnis der Anpassungen sind in diesem Jahr rund 30 % von rund 15.600 ha, bei denen die Pachtverträge zum 30.09.2022 enden, in der Zeit vom 08.04. bis 13.05.2022 ausgeschrieben worden – insgesamt rund 4.870 ha.

Auf die in der Regel für 12 Jahre ausgeschriebenen Landesflächen konnten sich auch all jene Landwirtschaftsbetriebe bewerben, die keinen sechsjährigen Anschlusspachtvertrag erhalten haben

Es wurden rund 4.130 ha in 140 Losen offen – ohne Teilnahmebeschränkung – ausgeschrieben. Auf die teilnahmebeschränkt für ökologische Betriebe ausgeschriebenen 28 Lose im Umfang von rund 740 ha konnten sich auch bislang konventionell wirtschaftende Betriebe bewerben, die sich verpflichten, bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb mit dem Ziel der Zertifizierung zu gründen oder dahingehend umzustellen. Beschränkt ausgeschrieben wurden vorzugsweise Flächen in sogenannten sensiblen Gebieten, insbesondere Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Wasserschutz- und Vogelschutzgebieten, aber auch in sogenannten „Roten Gebietskulissen“ und besonderen Hanglagen.

Umgang mit dem Wolf

Schwerin – Der Landtag debattiert in seiner aktuellen Sitzung über Möglichkeiten, artenschutzrechtliche Ausnahmen nach §§ 45 und 45a Bundesnatur­schutzgesetz zuzulassen. Konkret fordert die FDP-Landtagsfraktion den vereinfachten Abschuss von Wölfen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, empfiehlt, den Antrag abzulehnen:

„Kaum wieder im Landtag vertreten, stimmt die FDP in das Geheul ein, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode CDU und AfD angestimmt haben: „Schießt den Wolf tot – das ist doch ganz einfach“.Aber einfach ist es eben nicht.

Der Wolf ist eine streng geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland ist ein Beleg für gelungenen Artenschutz. Dabei hat niemand übersehen, dass dieser Erfolg auch Schattenseiten hat. Deswegen hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien für eine Unterstützung der Weidetierhaltung eingesetzt und seit 2007 rund 170.000 Euro an Kompensationsleistungen für 310 Rissvorfälle ausgezahlt.

Wir haben als Land Präventionsmaßnahmen finanziert – seit 2013 rund 1,67 Mio. Euro. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns wurde das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Anschließend haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Ausnahmen von den artenschutz­rechtlichen Zugriffsverboten des Bundesnaturschutz­gesetzes rechtssicher definiert und dem alle 16 bundesländer zugestimmt haben. Diese Arbeit haben wir uns gemacht und die Arbeit, sich mit diesen Kriterien auseinanderzusetzen, möchte sich die Opposition offenbar sparen.

Hätte die FDP sich ein wenig mehr Mühe gegeben, wäre ihr aufgefallen, wem im Falle einer Wolfsentnahme diese anzuzeigen ist. Es ist nicht die Jagdbehörde, da der Wolf eben nicht dem Jagdrecht unterliegt. Entnahmen sind der zuständigen Naturschutz­behörde anzuzeigen. Deswegen empfehle ich den Antragstellern zunächst, ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich gründlich mit der Gesetz­es­­lage zu beschäftigen. Das befördert das Verständnis und erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.

Aber ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich möchte für die Zukunft keine sinnvollen Optionen der Weiterentwicklung des vorhandenen Instrumentariums zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf ausschließen. Wir werden dazu die Erfahrungen mit dem Vollzug der gegenwärtig bestehenden Regelungen sammeln und   evaluieren sowie gegebenenfalls entsprechende Schlussfolgerungen ableiten.“