OB Madsen empfiehlt: keine BUGA in Rostock

Rostock – Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen wird der Bürgerschaft empfehlen, das einmalige Event BUGA nicht durchzuführen. Die Auswertung der Risikoanalyse und eine erneute Prüfung der geplanten Projekte habe bestätigt, dass Genehmigung und Umsetzung der Vorhaben aufgrund veränderter Rahmenbedingungen durch Corona und den Krieg in der Ukraine nicht rechtzeitig realisiert werden können und zudem mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden wären.

Diese Einschätzung legte der Oberbürgermeister Madsen gestern Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister und Leiter der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur BUGA Dr. Till Backhaus in einem konstruktiven und offenen Vier-Augen-Gespräch vor.

„Ich bin froh, dass sich der Oberbürgermeister nun endlich klar positioniert hat, auch wenn wir uns definitiv ein anderes Ergebnis gewünscht hätten. Wir alle hätten die Bundesgartenschau gern in Rostock gesehen – das sage ich in aller Deutlichkeit. Temporäre Großereignisse wie die BUGA können die Entwicklung einer Stadt in hohem Maße vorantreiben. Diesen Schwung hätte auch Rostock mitnehmen sollen.

Dass der Plan nicht aufgegangen ist, ist bitter, aber ein Fakt, mit dem wir nun weiterarbeiten müssen. Ich habe den Oberbürgermeister daher gebeten mir nun unverzüglich eine Liste mit den für Rostock prioritären Projekten sowie einen verbindlichen Zeitplan für deren Finanzierung, Genehmigung, Umsetzung und Unterhaltung vorzulegen. Die Unterlagen werden von den beteiligten Ressorts zunächst auf Minister- und dann auf Staatssekretärsebene beraten. Dazu liegt bereits eine eng getaktete Terminkette vor“, betonte Backhaus.

Claus Ruhe Madsen unterstreicht: „Ich freue mich, dass das gestrige Gespräch mit Herrn Minister Dr. Backhaus lösungsorientiert verlief. Wir haben besprochen, wie die Stadtentwicklung auch ohne das einmalige Event BUGA mit Unterstützung des Landes erreicht werden kann.“ Einig sind sich Stadt und Land bereits jetzt, dass der Küsten- und Hochwasserschutz im Stadthafen fester Bestandteil der umzusetzenden Projekte sein wird: „Die Planungen dazu sind bereits sehr weit vorangeschritten und berücksichtigen auch den Erhalt der touristischen Infrastruktur vor Ort“, so Backhaus. Der Minister sicherte auch zu, sich innerhalb der Landesregierung dafür einzusetzen, weitere wichtige städtebauliche Projekte zu unterstützen.

Madsen betonte in diesem Zusammenhang, dass er der Bürgerschaft empfehlen werde, die prioritären Projekte aus der bisherigen BUGA-Planung weiter mit Nachdruck zu verfolgen. Dazu gehören:

  • Die Entwicklung des Stadthafens, Halle 625, der Plaza und der Vorarbeiten für das Archäologische Landesmuseum;
  • die Warnowbrücke als Leitsternprojekt moderner Mobilität und Realisierung des Rostocker Ovals;
  • das Warnowquartier als Modellprojekt mit bundesweiter Bedeutung für moderne Wohnquartiere und
  • der Stadtpark als städtebauliche Entwicklung.

„Auch für die weiteren bisherigen BUGA-Projekte werden wir Optionen entwickeln, aber nicht alle unsere Wünsche werden noch umsetzbar sein oder nur bei zeitlicher Verschiebung“, sagte Madsen.

Mit der Bewerbung um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2025 hatte Rostock im Jahr 2018 ein sehr ambitioniertes Projekt zur Gestaltung des Ovals entlang der Warnow beschlossen. Seither wurde mit großem Engagement an der Umsetzung der damit verbundenen Projekte gearbeitet.

„In Auswertung der aktuellen Risikoanalyse und vieler Prüfungen müssen wir uns nun jedoch eingestehen: Die Welt ist heute eine andere als 2018. Und wir waren nicht kritisch genug auf diesem Weg. Wir haben Defizite in der Bewertung und in der Kommunikation der jeweiligen Sachstände nicht erkannt. Es ist uns nicht gelungen, die dafür benötigten personellen Kapazitäten rechtzeitig aufzubauen. Auch ich muss mir vorwerfen, hier zu optimistisch gewesen zu sein. Im Ergebnis bleibt uns nur, auf die BUGA zu verzichten und mit aller Kraft in die Umsetzung der für unsere Stadtentwicklung so wichtigen Projekte und damit künftigen Wohlstand zu investieren. Dies wird – nach umfangreichen Prüfungen und Gesprächen – auch meine Empfehlung an die Mitglieder der Bürgerschaft sein“, fasste Madsen zusammen.

„Die Herausforderungen werden also nicht kleiner: Unser erklärtes Ziel bleibt die nachhaltige Stadtentwicklung Rostocks“, so der Oberbürgermeister. „Wir bauen dabei auf die weitere Unterstützung von Landesregierung und Bundesregierung und benötigen auch weiterhin die Kraft und das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BUGA GmbH bei der Umsetzung dieser Stadtentwicklungsprojekte. Rostock wird auch in Zukunft seiner Rolle als Motor für die Entwicklung von Mecklenburg-Vorpommern gerecht.“

Sporthallenneubau in Papendorf

Papendorf – Heute fand im Beisein von Sportministerin Stefanie Drese das Richtfest für den Neubau einer Sporthalle an der Warnowschule in Papendorf (Landkreis Rostock) statt.

„Mit dem Neubau verbessern sich die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport enorm“, sagte Drese in ihrem Grußwort. „Das ist von hoher Bedeutung, da gerade Ganztagsangebote aus dem Bereich des Sports sehr gefragt sind. Vom Neubau profitierten zudem auch die umliegenden Sportvereine“, so Drese.

Über die Notwendigkeit der Baumaßnahme bestand große Einigkeit. So wurde die bestehende Sporthalle 1990 für 245 Schüler gebaut. Heute hat die Schule mittlerweile über 600 Schüler.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass es allerdings ein langer Weg von der Antragstellung bis zur Realisierung des Bauvorhabens war. Die ursprünglichen Planungskosten im Jahr 2019 für die Halle betrugen etwa 4,4 Millionen Euro. Nunmehr betragen die Gesamtkosten knapp 6 Millionen Euro.

Nach Prüfung durch die Fördermittelgeber konnten zusätzliche Mittel für die Baumaßnahme bereitgestellt werden. So erhöhte das Innenministerium seine Sonderbedarfszuweisung auf 1,5 Million Euro. Das für Sport zuständige Sozialministerium erhöhte die Förderung aus EU-Mitteln (ELER) auf gut 1.9 Million Euro.

Drese: „Steigende Kosten erschweren im Moment viele Bauvorhaben. Das gilt auch für den Hallenneubau in Papendorf. Dies sollte aber nicht zu Lasten der Kinder, Jugendlichen und Vereinsmitglieder gehen, deshalb hat das Land seine Zuwendungen erheblich aufgestockt.“

Agrar-Wandel

Backhaus: Gesellschaft muss Agrar-Wandel unterstützen

Malchow – Der Wandel in der Landwirtschaft hin zu mehr Klima- und Umweltschutz ist trotz Dauerkrisenmodus durch Dürre, Corona, Tierseuchen und den Folgen des Ukrainekrieges in vollem Gange und dennoch voller Spannungen und Widersprüche. Für ihre Leistungen und ihr Durchhaltevermögen sprach Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus der Branche heute auf dem Agrapolitischen Tag der Norddeutschen Pflanzenzucht KG und des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg in Malchow seinen Dank und Respekt aus.

„Bereits jetzt werden in Mecklenburg-Vorpommern auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Klima- und Umweltmaßnahmen umgesetzt. Ab 2023 werden auch die Direktzahlungen noch stärker an Auflagen für den Klima- und Umweltschutz gekoppelt sein. Diese Entwicklung bewerte ich als positiv, auch wenn sie für viele Betriebe eine Umstellung bedeutet. An die Verbraucherinnen und Verbraucher appelliere ich deshalb, diese Entwicklung zu unterstützen, indem den zusätzlichen Aufwand für die Betriebe an der Supermarktkassen entlohnen. Wer nachhaltig produzierte, regionale Lebensmittel in sehr guter Qualität möchte, muss auch bereit sein, einen angemessenen Preis dafür zu zahlen. Mit Fördergeldern können wir für Betriebe sicherlich Anreize schaffen, mehr für Klima und Umwelt zutun. Damit dies aber dauerhaft so bleibt und wir einen echten Transformationsprozess hinbekommen, braucht es ein gesamtgesellschaftliches Umdenken. Die Politik sehe ich indes in Pflicht, sich im Lebensmittelhandel weiterhin vehement dafür einzusetzen, dass Erzeuger und Lieferanten von den großenm Konzernen und Supermarktketten nicht mit Dumpingpreisen abgespeist werden. Wir müssen erreichen, dass beispielsweise Kosten für existenzsichernde Löhne als nicht verhandelbarer Anteil eingepreist werden. Wettbewerbsvorteile, die sich aus unsozialem und umweltschädlichem Marktverhalten ergeben, sollten auch im Kartellrecht reglementiert werden“, sagte Backhaus.

Als wertvollen Handlungsleitfaden bezeichnete er den Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft. Dieser geht allein für den Umbau der Nutztierhaltung von einem Gesamtmittelbedarf von bis zu 11 Milliarden Euro aus. „Wichtig ist nun, dass die Vorschläge der Kommission nicht in irgendwelchen Schubladen verschwinden, sondern von der Bundesregierung konsequent umgesetzt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die regionalen Strukturen, die in Deutschland und auch hier in MV aufgebaut wurden, aufgrund der Preispolitik des Lebensmitteleinzelhandels und der Verunsicherung der Bevölkerung, wieder verschwinden“, betonte Backhaus.

MV Werften

thyssenkrupp Marine Systems übernimmt MV Werften

Wismar – thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) übernimmt den Standort der MV Werften in Wismar. Darüber wurden die Mitarbeitenden heute auf einer Versammlung vom Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen in Anwesenheit von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, CEO Oliver Burkhard und IG-Metall-Bezirksleiter Daniel Friedrich informiert. Damit hat einer der traditionsreichsten Schiffbaustandorte in Deutschland wieder eine langfristige Perspektive.

Zukünftig könnte thyssenkrupp Marine Systems im Laufe des Jahres 2024 U-Boote in Wismar fertigen. Maßgeblich hierfür ist eine Beauftragung weiterer U-Boote durch den Bund und daraus folgende Investitionen in die Ertüchtigung der Werft. Die Dimension des Engagements von thyssenkrupp Marine Systems richtet sich nach dem Maß der Beauftragung: Je mehr Aufträge, desto mehr Arbeitsplätze. Bei einem Hochlauf der Produktion im Laufe des Jahres 2024 könnten rund 800 Mitarbeitende von thyssenkrupp Marine Systems eingestellt werden. Bei zusätzlichem Auftragseingang im Überwasserbereich könnte sich diese Zahl auf über 1.500 Mitarbeitende am Standort Wismar erhöhen.

CEO Oliver Burkhard: „Wir kommen nach Wismar, um Marine Systems, aber auch dem Standort und den Menschen hier eine echte Perspektive zu geben. Schiffbau ist, woher wir kommen und Schiffbau ist, wohin wir gehen wollen. Und das gemeinsam mit der Belegschaft – und zwar mit so vielen, wie uns möglich ist! Wir sind überzeugt davon, dass wir gemeinsam erfolgreich sein können und dass diese Partnerschaft gut für alle ist.“

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Der Schiffbau lebt in Wismar weiter. Für den Werftstandort werden durch die neue Eigentümerin thyssenkrupp Marine Systems Zukunftsperspektiven aufgezeigt. Die Beschäftigten haben in der Vergangenheit erfolgreich bewiesen, dass sie Schiffe bauen und komplexe Herausforderungen meistern können. Es besteht mit thyssenkrupp Marine Systems die Chance, möglichst viele Arbeitsplätze in der maritimen Industrie zu erhalten.“

Der nun unterzeichnete Vertrag markiert das Ende eines mehrmonatigen, offenen Investorenprozesses für die Wismarer Werft. Damit hat der Insolvenzverwalter der MV Werften Dr. Christoph Morgen das beste Ergebnis für die Insolvenzgläubiger erreicht und zugleich eine starke Zukunftsperspektive entwickelt: „Es freut mich sehr, dass wir mit thyssenkrupp Marine Systems eine neue Eigentümerin gefunden haben, die den Schiffbau in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft erhält und gegebenenfalls sogar ausbaut. Mir ist jedoch auch bewusst, dass die Strecke bis zum Neustart für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werft lang ist. Deshalb werde ich weiterhin alles daransetzen, den Übergang zu gestalten und für möglichst viele Mitarbeitende Beschäftigung zu sichern.“

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Neben den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ist auch eine Weiterqualifizierung der Mitarbeitenden notwendig. Deren Einstellung wird bei entsprechender Auftragslage vorrangig aus einer Transfergesellschaft stattfinden, die für die ehemaligen Beschäftigten der MV Werften eingerichtet wurde. Darüber hinaus gibt es eine Übereinkunft unter anderem über die Übernahme von Auszubildenden und den Aufbau von Mitbestimmungsstrukturen. Das haben thyssenkrupp Marine Systems und die IG Metall Küste vereinbart. Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der IG Metall.

„Mit Wismar setzen wir ein Zeichen: thyssenkrupp Marine Systems wächst und will die Zukunft dieser Industrie gestalten. Der Standort Wismar und die Mitarbeitenden bekommen durch thyssenkrupp Marine Systems nun eine echte Chance auf eine gute Zukunft. Heute ist ein guter Tag für Wismar und thyssenkrupp Marine Systems“, sagte CEO Oliver Burkhard den Mitarbeitenden.

Bundesrat billigt Rentenerhöhung

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich begrüßt.

Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.

Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt

Berlin – Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine werden damit die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt, um Fähigkeitslücken bei der Bundeswehr zu schließen und die NATO-Fähigkeitsziele erfüllen.

Die Ermächtigung zur Einrichtung des geplanten Sondervermögens wird im Grundgesetz festgeschrieben, damit die Bindung an den Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auf Verfassungsebene verankert ist und das Sondervermögen von der so genannten Schuldenbremse ausgenommen ist. Von dieser kann ohne eine entsprechende Verfassungsänderung nur dann abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen, da strukturelle Defizite durch dauerhafte Nachholinvestitionen beseitigt werden sollen, die auch präventiven Charakter haben.

Das Sondervermögen ist mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet, so dass es keiner Zuweisung aus dem Bundeshaushalt bedarf. Die Mittel stehen überjährig zur Verfügung.

Das Sondervermögen dient insgesamt der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, ist aber nach der beschlossenen Grundgesetzänderung ausdrücklich „für die Bundeswehr“ bestimmt. Die zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen sollen die Bundeswehr in die Lage versetzen, wieder ihren verfassungsmäßigen Aufträgen, insbesondere zur Landes- und Bündnisverteidigung, nachkommen zu können. Auch die Vorgabe der NATO, insgesamt zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren, soll so erfüllt werden – im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren aus dem Sondervermögen, nach dessen Ausschöpfung wieder aus dem Bundeshaushalt.

Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden nach dem BwFinSVermG nicht aus dem Sondervermögen, sondern weiter über den Bundeshaushalt finanziert.

Der in dem Gesetz enthaltene Wirtschaftsplan sieht rund 33,4 Milliarden Euro für Beschaffung im Bereich der Luftwaffe vor. Darunter fallen unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35-Flugzeugen als Nachfolger des Tornados. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sind für Führungsfähigkeit und Digitalisierung vorgesehen.

Das verfassungsändernde Gesetz und das BwFinSVermG können nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens jetzt vom Bundepräsidenten ausgefertigt und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Berlin – Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.