Backhaus: Wir bauen die Zukunft auf Holz

Malchow – Auf der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des Landesbeirates Holz begrüßt Forstminister Dr. Till Backhaus in Malchow die wachsende Bereitschaft im Land, mit Holz zu bauen und betont, dass Holz der Baustoff der Zukunft ist.

„Der Holzbau hat in allen Bundesländern mächtig zugelegt. Die Erkenntnis, dass durch die Verwendung von Holz ein enormer Klimaschutzbeitrag geleistet werden kann, ist mittlerweile in fast allen Ebenen der Gesellschaft angekommen. Als sich der Landesbeirat Holz gründete, lag die Holzbauquote in MV bei unter 10%, auf Bundebene bei ca. 12%. Zwanzig Jahre später liegt die Holzbauquote in MV bei 20%, auf Bundesebene bei 21%.

Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels und unserer selbst gesteckten Klimaschutzziele bekommt der Einsatz nachwachsender Rohstoffe eine ganz besondere Rolle. Und für uns bedeutet dies, in unserem Engagement nicht nachzulassen und den begonnenen Weg weiterzuverfolgen“, so Backhaus.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir es erstmalig geschafft, den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, insbesondere Holz, in den Zielkanon der Koalitionsvereinbarung aufzunehmen. Bauen muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 40 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen entstehen im Gebäude- und Bausektor. Holz und nachwachsende Rohstoffe hingegen senken diese Emissionen deutlich. Deshalb haben wir im Rahmen der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ eine Holzbauoffensive gestartet, mit der wir die Informationsarbeit noch stärker ausbauen wollen.“

Die Holzbranche in Deutschland sei laut Minister bereits gut aufgestellt, in der Öffentlichkeit jedoch noch ein unterschätzter Leistungsträger.

„Schon jetzt arbeiten deutschlandweit über 115.00 Unternehmen mit etwa 1,02 Millionen Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 183 Milliarden EUR im Cluster Forst und Holz. Davon allein in MV rund 2.800 Unternehmen mit über 13.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,4 Mrd. EUR! Das Cluster Forst und Holz nimmt in Mecklenburg-Vorpommern also eine weitaus größere volkswirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung ein, als weithin angenommen.

Durch die Vorbildrolle der öffentlichen Hand werden wir in den nächsten Jahren die Holzbauquote in Mecklenburg-Vorpommern deutlich erhöhen. Wir wollen die großen Potenziale des gesamten Clusters Forst und Holz für den Klimaschutz nutzen und daher die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Forst- und Holzwirtschaft in unserem Bundesland zukunftsfähig sind.

Im Rahmen des breiten Bürgerbeteiligungsprozesses rund um das Klimaschutzgesetz MV werden wir deshalb auch den Komplex Holznutzung und Holzverwendung mit einbeziehen und noch enger verzahnen. Ich bin mir sicher, dass die Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern auf Holz gebaut wird“, sagte Backhaus weiter.

Bedarfsgerechte Impf- und Testinfrastruktur

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Konferenz (GMK) in Magdeburg die Vorbereitungen auf die erwartete neue Infektionswelle im Herbst/ Winter weiter vorangetrieben. Kostenlose Bürgertests wird es auch zukünftig für bestimmte Personengruppen geben.

„Die GMK hat sich einhellig für eine verlässliche, ausfinanzierte und bedarfsgerechte Impf- und Testinfrastruktur ausgesprochen. Zudem müssen im Infektionsschutzgesetz Möglichkeiten für die Länder geschaffen werden, um rechtssicher und zielgenau auf eine sich verschärfende Infektionslage reagieren zu können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach den zweitägigen Beratungen.

Ein wichtiges Thema war die zukünftige Teststrategie. „Die Länder sind sich mit Minister Lauterbach einig, dass der Bund die zum 30. Juni auslaufende Testverordnung verlängert und eine Neuausrichtung der Bürgertestung vornimmt“, so Drese.

Der Schwerpunkt wird zukünftig beim anlassbezogenen, symptomatischen Testen liegen. Kostenlose Bürgertests soll es weiterhin für symptomatische Personen und für Kontaktpersonen sowie unabhängig von Symptomen für ausgewählte Personengruppen geben. Hierzu gehören etwa Beschäftigte und Besucher*innen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und von Großveranstaltungen, Kleinkinder oder Personen mit einer Kontraindikation zur Impfung.

Drese: „Für mich ist ganz wichtig, dass Menschen, die einen Test beruflich oder zu Besuchszwecken brauchen, auch weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen können. Das muss nun auch in der neuen Bundes-Testverordnung verankert werden.“

Vereinbart worden ist zudem, dass eine staatliche Impfinfrastruktur auch über die Sommermonate erhalten bleibt und sich der Bund an den Kosten beteiligt.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir hierfür schon vor Monaten die Voraussetzungen geschaffen, um auch im Sommer weiter impfen und flexibel auf eine höhere Nachfrage kurzfristig im Herbst reagieren zu können“, verdeutlichte Drese. So gibt es in MV mindestens einen Impfstützpunkt und jeweils mindestens ein mobiles Impfteam pro Landkreis/ kreisfreier Stadt.

Spätestens zum Ende des Sommers, wenn feststeht, wann und in welcher Menge ein angepasster Impfstoff zur Verfügung steht, soll die Impfkampagne in Bund und Ländern aktiviert werden, so die Ministerin weiter. „Wir appellieren als GMK aber an ältere und vorerkrankte Menschen, sich im Sommer erneut impfen zu lassen, wenn die letzte Impfung schon mehrere Monate zurückliegt. Das schützt vor schweren Verläufen“, so Drese.

Einigkeit in der GMK besteht darüber, dass bis zum 23. September befristete Infektionsschutzgesetz zu ändern. Drese: „Die Länder brauchen dann wieder einen Instrumentenkasten, um frühzeitig und gezielt Maßnahmen ergreifen zu können. Da geht es zum Beispiel um die Möglichkeit für Masken- und Testpflichten, 2G-Erfordernisse oder leichter anwendbare Hotspot-Regelungen.“

Zur Überarbeitung der Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz hat sich die GMK auf eine Sondersitzung am 1. Juli verständigt. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Bund zu guten Lösungen zu kommen, um bestmöglich auf die nächste Infektionswelle vorbereitet zu sein“, so Drese.

Besuch in der Metropolregion Stettin

Schwesig: Polen und Mecklenburg-Vorpommern sind mehr als Nachbarn

Stettin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig war heute in der Metropolregion Stettin zu Gast und unterstrich beim Empfang des Wirtschaftskreises Metropolregion Stettin die gute Zusammenarbeit zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir sind mehr als Nachbarn. Polen gehört mit einem Handelsvolumen von 1,35 Milliarden Euro zu den wichtigsten Außenhandelspartnern unseres Landes. Viele Polen und Deutsche pendeln zwischen beiden Seiten, zum Arbeiten oder zum Einkaufen. Wir haben Kitas und Schulen, die polnische und deutsche Kinder gemeinsam besuchen. Kultur und Wissenschaft stehen in engem Austausch. Die Zusammenarbeit mit unseren polnischen Partnern war und ist für die Landesregierung eine Herzensangelegenheit.“

Mecklenburg-Vorpommern feiert in diesem Jahr zudem 22 Jahre regionale Partnerschaft mit der Wojewodschaft Westpommern. Nach einer durch die Corona-Pandemie schwierigen Zeit könne der Blick wieder in Richtung Zukunft gehen. Mit der 2019 gemeinsam mit dem Land Brandenburg geschaffenen Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin sei ein wichtiger Meilenstein bereits geschaffen.

„Vorpommern und Westpommern können das Herzstück eines neuen, grenzüberschreitenden Raumes der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, des kulturellen Austauschs und der persönlichen Begegnungen werden – eine vertrauensvolle und pulsierende Partnerschaft im Herzen Europas“, sagte die Regierungschefin.

Die Ministerpräsidentin übergab einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 15.300 Euro an das Haus der Wirtschaft. „Das Haus der Wirtschaft war eine Idee der IHK Neubrandenburg und es hat sich erfolgreich etabliert. Es ist ein wirklicher Gewinn für deutsche und polnische Firmen, für unsere Nachbarschaft und Partnerschaft. Es leistet damit eine Arbeit, die grundlegend ist für das Miteinander der Nachbarn, Freunde und Wirtschaftspartner.“

Projekte zur regionalen Vermarktung

Malchin – Heute übergab Minister Dr. Till Backhaus in Malchin einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 60.000 Euro an die Biopark Markt GmbH und die Biomanufaktur Havelland GmbH. Die Unternehmen belegten den ersten Platz im Wettbewerb zur Gründung Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) im Sommer 2021.

Die Wettbewerbsbeiträge sollten innovative Lösungen zur regionalen Vermarktung von Produkten des ökologischen Landbaus in MV befördern und mussten bis Ende September 2021 eingereicht werden. Es beteiligten sich insgesamt zwölf Vorhaben. Acht davon erhalten nun eine Förderung. Insgesamt stehen 450.000 Euro zur Verfügung, wobei die Einzelförderung pro Projekt auf 60.000 Euro begrenzt ist.

Die Biopark Markt GmbH und die Biomanufaktur Havelland GmbH planen eine gemeinsame „Bio Manufaktur Mecklenburg-Vorpommern“ zu gründen. Ziel dieser Kooperation ist die Schaffung und Umsetzung eines ressourcenschonenden Vermarktungskonzeptes. Nach der Lohnschlachtung in der Manufaktur soll die Grobzerlegung verdoppelt werden. Die Feinzerlegung soll vollständig dort erfolgen.

Das betrifft im vollen Betrieb wöchentlich ca. 30.000 Kilogramm Bioschweinefleisch, 30.000 Kilogramm Biorinderfleisch, 5.000 Kilogramm Biokalbsfleisch und 600 Kilogramm Biolammfleisch. Begonnen werden soll mit der Zerlegung von Bioschweinefleisch, gefolgt von Rinder-, Kalbs- und Lammfleisch. Die Feinzerlegung verlassen so zum Beispiel Teil- und Edelstücke, Steaks, Rouladen, Gulasch und Hackfleisch.

Es schließt sich die Kommissionierung frischer und tiefgekühlter Bioware an. Sie richtet sich speziell an Geschäftskunden mit Auslieferung und betrifft auch den Werksverkauf vor Ort. Unter dem Label „Bio Manufaktur Mecklenburg-Vorpommern“ erreicht das Biopark-Fleisch auf kürzestem Weg und mit profitabler Wertschöpfung die Kunden. In Mecklenburg-Vorpommern soll so die Marktpräsenz ausgebaut und Neukunden gewonnen werden, etwa in der Gemeinschaftsversorgung und in der Gastronomie.

„Um den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu entwickeln, besteht Handlungsbedarf vor allem im Bereich der regionalen Wertschöpfung, zum Beispiel bei der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung. Das Förderinstrument EIP hat sich besonders für kreative Lösungen bewährt. Damit können neue Ideen, die bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurden, schnell in der Praxis getestet werden. Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig.

Eine wesentliche Grundlage ist, dass die Unternehmen erfolgreiche Betriebskonzepte erarbeiten und diese dann auch umsetzen. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren. Genau hier setzt der Wettbewerb an“, so der Minister.

MV verzeichnet einen Zuwachs an ökologisch bewirtschafteter Fläche von rund 126.000 Hektar Ende 2015 auf 195.000 Hektar im März 2023. Die Anzahl biozertifizierter Landwirtschaftsbetriebe stieg im selben Zeitraum von 811 auf 1.212. Aufgrund der umfassenden Flächenzuwächse werden in der aktuellen verlängerten Förderperiode zusätzlich 110 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt sind 276 Millionen Euro zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise vorgesehen.

Trainieren für den Schulweg

Kitas für vorbildliche Verkehrserziehung mit Schulweg-Orden ausgezeichnet

Schwerin – Erinnern Sie sich noch an Ihren Schulweg? Und auch daran, wie Sie ihn das erste Mal stolz und auch ein wenig bang allein gehen durften? Wenn nach den Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 14.500 Kinder zum ersten Mal in die Grundschulen gehen, sind viele von ihnen besonders gut vorbereitet: Mit ihnen haben Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kitas gemeinsam mit den Eltern in den vergangenen Monaten intensiv den Schulweg geübt. Spielerisch wurden die künftigen Schülerinnen und Schüler auf Zebrastreifen, Ampeln, Fußgängerinseln, Autoausfahrten und das richtige Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln vorbereitet.

Als Dank für dieses besondere Engagement verliehen Bernd Fritsch, Vizepräsident der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern, sowie Annette Wanserski, Präventionsleiterin der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, heute den „Schulweg-Orden“. Zur Festveranstaltung waren 20 in der Verkehrserziehung herausragende Kindertagesstätten ins Schleswig-Holstein-Haus eingeladen; elf weitere Einrichtungen erhalten die Auszeichnung regional durch örtliche Verkehrswachten.

„Kinder und Jugendliche müssen besonders geschützt werden. Je früher unsere Jüngsten lernen, sich im Straßenverkehr sicher und vorausschauend zu bewegen, desto besser fühlen sich auch die Eltern in der Verkehrserziehung unterstützt. Es darf nicht zu Unfällen kommen. Mobilität muss sicher sein, deshalb hat die Vermeidung von Toten durch Verkehrsunfälle höchste Priorität in der Verkehrssicherungsarbeit des Landes“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse, die die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernommen hatte.

Das Verkehrsministerium unterstützt das projektbezogene Programm „Schulwegsicherung in Mecklenburg-Vorpommern“ und stellt hierfür im Jahr 2022 17.200 Euro bereit. Insgesamt sind im Jahr 2022 knapp 582.000 Euro zur Unterstützung der Verkehrssicherheitsarbeit im Land geplant.

„Weil Kinder ihre Umwelt und damit auch den Straßenverkehr anders wahrnehmen als Erwachsene, ist für sie der Schulweg eine große Herausforderung“, informierte Bernd Fritsch bei der Übergabe des Ordens. „Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen und nehmen Gefahrenquellen anders wahr.“

Die Landesverkehrswacht unterstützt Kindertagesstätten mit dem Projekt „Noch 100 Tage bis zum ersten Schulweg“. Mütter und Väter werden in die systematische Verkehrserziehung eingebunden. Die 19 regionalen Verkehrswachten des Landes stehen zusätzlich mit zielgruppengerechtem Informationsmaterial und vielfältigen Veranstaltungen zur Seite. Ein weiterer wichtiger Partner ist die Polizei. Kurz vor Ende der Sommerferien weisen Spannbänder auf den nahenden Schulanfang hin. Alle Grundschulen erhalten zudem die Unterrichtsmappe „Die ersten 100 Schulweg-Tage“, die an das Kitaprojekt anschließt.

Laut Statistischem Landesamt verunglückten im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 107 Kinder im Alter von sechs bis acht Jahren im Straßenverkehr, einige auch auf dem Schulweg. „Dank des Engagements der Erzieherinnen und Erzieher wird unseren Kleinsten Sicherheit gegeben, wenn sie auf dem Weg ins eigenständige Verkehrsleben starten“, lobt Annette Wanserski von der Unfallkasse. Die Organisatoren des Schulweg-Ordens weisen darauf hin, dass Schulanfänger nach umfangreichem Üben des sichersten Weges so lange begleitet werden sollten, bis sie ihn sicher beherrschen.

Gleichzeitig wollen die Organisatoren des Schulweg-Ordens die Verantwortung nicht nur Eltern, Kindern und Kitas überlassen: „Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer steht das ganze Jahr über in der Pflicht, aufmerksam, vorsichtig und vorausschauend zu fahren“, so der Vizepräsident der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern. „Nicht nur zum Schulanfang, sondern auch in den Ferien – wenn viele Kinder draußen spielen – gilt das Motto unseres Programmes: BREMS DICH!“

Schulweg-Tipps für Mütter und Väter:

  • Gehen Sie mit Ihren Kindern vor Schulbeginn den Weg ab und suchen Sie die sicherste Route. Dies muss nicht der kürzeste Weg sein. Immer mehr Kommunen geben Schulwegpläne heraus, auf denen Gefahrenpunkte verzeichnet sind.
  • Überqueren Sie Fahrbahnen möglichst nur an Ampeln, Überwegen oder Mittelinseln.

Kinder dürfen beim Überqueren nicht unter Zeitdruck stehen.

  • Zeigen Sie den Kindern an Baustellen oder versperrten Gehwegen das richtige Verhalten.
  • Wie oft der Schulweg anfangs gemeinsam gegangen werden muss, hängt von der Situation ab. Kinder lernen unterschiedlich schnell, manche Schulwege sind anspruchsvoller.

Begleiten Sie die Kinder so lange, bis Sie meinen, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter einigermaßen sicher ist. Damit sich auch später keine Fehler einschleichen, sollte hin und wieder der Weg gemeinsam gegangen werden.

  • Auch Schulbusfahren will gelernt sein. Üben Sie mit den Kindern das richtige Ein- und Aussteigen und besprechen Sie mögliche Gefahren wie den „toten Winkel“. Einige Landkreise bieten in Zusammenarbeit mit dem regionalen Nahverkehr, der Verkehrswacht und der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern kostenfreie „Bus-Schulen“ für Grundschulklassen an. Hier wird das richtige Verhalten im Bus geübt.
  • Bringen Sie Ihr Kind möglichst nicht mit dem Auto zur Schule! „Elterntaxis“ hindern Schulkinder an der selbstständigen Entwicklung und behindern Kinder, die vor der Schule zu Fuß unterwegs sind.

Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen

Meyer: Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet – LNG-Standorte in der Ostsee gebraucht – jeder kann Beitrag zum Energiesparen liefern

Schwerin – Die Bundesregierung hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Alarmstufe. „Wir haben keine einfache Lage, sie ist angespannt. Dennoch gilt, die Versorgungssicherheit ist auch bei uns im Land weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Gasmangellage. Alle Maßnahmen die getroffen werden, dienen dazu, dass wir uns auf den Winter bestmöglich vorbereiten. Die Gasspeicher müssen volllaufen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgt die Alarmstufe und dann die Notfallstufe.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Grund für die Ausrufung der Alarmstufe die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland. Die Gasspeicher sind mit 58 Prozent stärker gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Das zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur.

„Die Störung der Gasversorgung führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Gasversorgungslage. Das begründet die Ausrufung der Alarmstufe durch den Bund. Wir sind im ständigen Kontakt mit der Bundesregierung und den Unternehmen der Gaswirtschaft in unserem Land“, so Meyer weiter.

Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, hatte die Bundesregierung am 19. Juni angekündigt, zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abzurufen. In Mecklenburg Vorpommern gibt es ein Steinkohlekraftwerk. Das hat seinen Sitz in Rostock. „Das Kraftwerk wurde regulär gewartet. Ab morgen soll es wieder hochgefahren werden. Kohle bleibt für den Übergang ein wichtiger Energieträger“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es weiter wichtig sei, für die Ostsee-Standorte Rostock und Lubmin beim Bund für LNG-Terminals zu werben. „Gerade die aktuelle Situation macht deutlich, wie wichtig es ist, uns unabhängiger von Russland zu machen. Da wird neben der Nordsee auch die Ostsee gebraucht. Der Bund hat die Bedeutung der Ostsee erkannt. Wir werben weiter für Lubmin und Rostock als LNG-Terminalstandorte. In der Hansestadt besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Öl vom Seehafen nach Schwedt zu leiten. Es gilt, die Versorgungssicherheit für Deutschland und im Besonderen auch für den Osten auszubauen“, forderte Wirtschaftsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer appellierte an die heimische Wirtschaft und an die Bevölkerung, Energie einzusparen. „Je niedriger die Heizung aufgedreht ist, je weniger Strom verbraucht wird, umso mehr kann im Ergebnis gespart werden. Insofern bitte ich gerade auch Hauseigentürmer, Vermieter und Mieter dort wo es geht, für Einsparungen zu sorgen. Jeder kann mit nur kleinen Maßnahmen einen großen Beitrag leisten“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Wettbewerb „Schüler staunen“

Schwerin – Insgesamt 31 Preise wurden heute bei der Auszeichnungsveranstaltung des 19. Schülerprojektwettbewerbes „Schüler staunen“ 2020 – 2022 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) und seiner 15 Partner an Schülerinnen und Schüler von elf Schulen und Einrichtungen aus der Region Rostock vergeben.

29 Projektarbeiten aus den Bereichen Energie/ Rohstoffe, Nachhaltigkeit, Lebenselexier Wasser, Ostseeküste, Zukunftsfähig unterwegs und Faszination Natur wurden mit verschiedenen Preisen geehrt. Zwei Schulen aus dem Landkreis Rostock bekamen je einen Sonderpreis. Insgesamt wurden 46 Projektarbeiten in sechs Themenbereichen eingereicht.

Die Ausschreibungspartner des Wettbewerbes bewerteten innerhalb der sechs Fachgremien sowie der Jury alle Projekte. Die Festlegungen zu den Preisträgern fiel nicht immer leicht. „Gewonnen haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Ideenfindung und Erarbeitung der anspruchsvollen, umweltbezogenen Projekte“, sagt StALU-Amtsleiterin Ines Liefke. Die Hälfte der Preisträger beteiligte sich an der traditionellen Schüleraktionsmeile. Dort stellten sie in der Kulturbühne Moya ihre Projekte vor. Amtsleiterin Liefke begrüßte zur Eröffnung den Landrat des Landkreises Rostock, Sebastian Constien.

Der Schirmherr der Veranstaltung, der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, war terminlich leider verhindert. Aber er gratulierte allen Beteiligten sehr herzlich.

„Die Projektarbeiten zeigen, wie groß und wie vielfältig das Interesse bei unseren Schülerinnen und Schülern an dem Projektwettbewerb ‚Schüler staunen‘ und damit generell am Klimaschutz in unserem Land ist. Klares Ziel des Wettbewerbes ist es, die Nachwuchswissenschaftler zu motivieren, eigene Projekte auf die Beine zu stellen. So werden sie spielerisch an Themen wie Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung herangeführt. Das haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich gemeistert.“

Das StALU MM und seine 15 Partner bereiten derzeit den folgenden 20. Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen“ 2022 – 2024 vor. Der offizielle Startschuss erfolgt Anfang September 2022.

30 Jahre Diakoniewerk

Schwesig gratuliert Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg zum 30-jährigen Bestehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Diakoniewerkes im nördlichen Mecklenburg die Arbeit des Verbandes gewürdigt.

„Wie gut unser Zusammenleben, wie stark unsere Gemeinschaft insgesamt ist, bemisst sich auch daran, wie wir mit ihren schwächsten Mitgliedern umgehen, mit jenen, die um ihr Leben zu bewältigen, auf Unterstützung angewiesen sind. Auch die Beschäftigten des Diakoniewerkes im nördlichen Mecklenburg leisten diese schwierige Arbeit, bewältigen Herausforderungen – mit Angeboten für individuelle Lebensbewältigung, mit ihren Werkstätten, mit den barrierefreien Wohnungen. Und das in der Regel ohne besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Dafür gebührt ihnen großer Respekt. Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum.“

Mehr als 1.000 Mitarbeitende mit und ohne Behinderung seien beim Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg beschäftigt. „Damit ist das Diakoniewerk ein großer Arbeitgeber in der Region. Es ist für über 60 Einrichtungen im nördlichen Mecklenburg – von Herrnburg und Grevesmühlen über Schwerin und Wismar bis nach Kühlungsborn verantwortlich.

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Diakoniewerks im nördlichen Mecklenburg für ihren großen Einsatz, für die liebevolle Pflege, die helfende Hand, die tatkräftige Unterstützung, die sie den Menschen geben, die ihnen anvertraut sind.“

Darüber hinaus sei das Diakoniewerk als eines der mitgliederstärksten Wohlfahrtsorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Sprachrohr für ihre Mitglieder und ihre Mitarbeiter in der Renten-, Gesundheits- und Gesellschaftspolitik und ein kompetenter Gesprächspartner für die Landesregierung.

Backhaus: MV erarbeitet Wasserstrategie

Schwerin – Anlässlich des Landesverbandstages der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. mahnt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, einen strategischen Umgang mit der wichtigen Ressource Wasser an.

„Neben dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie sind einige Bundesländer diesem Beispiel mit eigenen Strategien bereits gefolgt oder arbeiten – wie auch wir in Mecklenburg-Vorpommern – aktuell daran.

Im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels möchte ich beispielhaft folgende Gesichtspunkte nennen:

Vor Hochwasser an Fließgewässern schützen

Das Hochwasser an der Ahr vom 15.7.2021 hat uns wieder einmal nur zu deutlich vor Augen geführt, welche verheerenden Auswirkungen Starkregenereignisse haben können und wie unberechenbar Naturgewalten sind. Vorhandene Pläne und Anlagen sind daher auf ein ausreichendes Schutzniveau hin zu überprüfen.

Erst jüngst wurde z.B. für die Elbe gemeinsam mit den anderen Anrainer-Ländern ein neues Hochwasser­schutzkonzept aufgestellt, dem ein um ca. 10 % erhöhter Bemessungsabfluss zugrunde liegt. Es sollen aber auch solche Fließgewässersysteme in den Fokus genommen werden, die bislang „unauffällig“ bezüglich Hochwasserereignisse waren. Hier sind die Betroffenheit und die Risiken neu zu bewerten.

Vor Sturmhochwasser an der Küste schützen

Zwischen 1880 und 2009 ist der Meeresspiegel weltweit um 21 Zentimeter gestiegen. Auf Basis des Sonder­berichts des IPCC, der bis zum Ende des Jahrhunderts einen Anstieg des Meeresspiegels im Mittel von 84 cm vorhersagt, haben sich die norddeutschen Bundes­länder im Jahr 2020 darauf verständigt, für zukünftige Konzeptionen und Planungen ein Vorsorgemaß von 1,0 m bezogen auf 100 Jahre zu verwenden. Dieses Vorsorge­­maß wird bei der Planung neuer Küstenschutz­anlagen in M-V angewendet.

An steigenden Meeresspiegel anpassen

An der Ostsee werden nicht oder weniger intensiv vom Küsten- und Sturmflutschutz bevorteilte Gebiete, insbesondere Polder zunehmend vom Meer in Anspruch genommen, da ab einem bestimmten Meeresspiegel die Entwässerung und ihr Schutz aus verschiedenen Gründen nicht auf Dauer gewährleistet kann. Es bedarf der Entwicklung von Wohn- und Nutzungsmöglich­keiten, die mit steigendem Grundwasser- und Meeres­spiegel vereinbar sind und perspektivisch auch Rückzug aus gefährdeten Gebieten, für die der technische Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet werden kann.

Landschaftswasserhaushalt stabilisieren

Im Sinne eines umfassenden Ressourcenmanagements muss der Wasserhaushalt insgesamt betrachtet werden. Insbesondere in den Regionen Norddeutschlands, in denen die Gewässer und der Wasserhaushalt in den letzten Jahrhunderten durch menschliche Eingriffe nachteilig verändert wurde. Wasser muss wieder verstärkt in der Landschaft zurückgehalten werden, um Dürren besser ausgleichen zu können und die Grundwasserneubildung zu fördern. Hierzu dienen reaktivierte natürliche Landschaftselemente (Binnenentwässerungsgebiete, Sölle, Moore, Senken). Gewässer- und ihre Niederungen sollen renaturiert werden, um robuster gegen klimabedingte Extreme wie Niedrig- oder Hochwasser zu werden. Moore nehmen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle ein. CO2-Emissionen aus degradierten Mooren müssen gestoppt werden und im Gegenzug sollen Moore wieder CO2 speichern.

Gewässer schützen und nachhaltig nutzen

Grund- und Oberflächengewässer müssen als wichtige Ressourcen vor Stoffbelastungen geschützt und nachhaltig genutzt werden. Vorrang hat weiterhin die Versorgung mit Trinkwasser. Die Kompensation von ausbleibenden Niederschlägen durch Bewässerung kann bei sinkendem Dargebot nur in Ausnahmefällen eine geeignete Anpassungsstrategie sein.

Einträge von Spurenstoffen aus Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Mikroplastik, antibiotika­resistente Keime sind noch stärker in den Fokus zu nehmen. Da es wesentlich effizienter ist, Schadstoffe schon an der Quelle zu vermeiden, als sie über „end of pipe“-Lösungen mühsam herauszufiltern, ist eine stärkere Hersteller- und Produktverantwortung umzusetzen, am besten durch eine europäische Lösung. Dennoch werden wir nicht an „vierten Reinigungs­stufen“ auf relevanten Kläranlagen vorbeikommen.

Städten und Gemeinden an Klimaextreme anpassen, Wasserinfrastrukturen weiterentwickeln

Die nachteiligen Wirkungen von Bebauung, Straßen und sonstiger Infrastruktur auf die Durchlüftung, Erwärmung und den Wasserhaushalt im besiedelten Bereich sollen durch geeignete Anpassungsmaßnahmen gemindert werden. Der immer noch zunehmenden Versiegelung muss mit innovativen Bauweisen begegnet werden. Ziel wird es sein, wassersensible Stadtentwicklungen zu etablieren. An dieser Stelle bin ich dann auch wieder bei der zukünftigen „Klimakennung“ der DWA in ihrem Regelwerk.

Ziel von Maßnahmen der Niederschlagswasser­bewirtschaftung muss es sein

  • abflusswirksame Flächen zu reduzieren,
  • das Verdunsten und Versickern von Niederschlagswasser mittels dezentraler Systeme zu forcieren,
  • Niederschlagswasser, dort wo möglich, zu speichern, zu nutzen oder verzögert abzuleiten,
  • die behandlungsbedürftigen Niederschlagswassermengen zu begrenzen.

Aber auch in unbebauten Gebieten können Starkregen Umweltschäden hervorrufen, bspw. durch Bodenero­sion oder Stoffeinträge durch Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Schadens­potenziale müssen identifiziert und geeignete Maß­nahmen ergriffen werden.

Flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Wasserstrategie umsetzen

Für den Erfolg der Wasserstrategien braucht es auch unterstützende Maßnahmen. Insbesondere in der Landwirtschaft muss es gelingen, eine gewässersensible Landwirtschaft zu entwickeln, die dennoch einträglich ist und unsere Versorgung mit Nahrungsmitteln sichert. Auf Mooren bzw. Moorböden besteht die große Herausforderung darin, die Degradation und damit die CO2-Emissionen zu stoppen und dennoch Wertschöpfung zu erzielen“, so Minister Backhaus abschließend.

GAP-Strategieplan vorgestellt

Schwerin – Am 22. Juni hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Agrarverbänden per Videoschalte die Programme der neuen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die landesspezifischen Maßnahmen der zweiten Säule, vorgestellt.

„Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode der GAP. Unser Ziel ist es, den Landwirten so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben. Das ist ein wichtiges Signal, erst recht in Zeiten des Krieges, turbulenter Märkte und steigenden Preisen. Deshalb werden wir uns in den kommenden Wochen noch mehrfach mit den Agrarverbänden zur Förderkulisse und Rahmenbedingungen austauschen.

Die Herausforderung besteht sicherlich darin, die ambitionierten Ziele des Green Deals und die Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels aus dem Pariser Abkommen mit der Lebenswirklichkeit der Landwirte zusammenzubringen. Hier treffen ökologische und ökonomische Interesse aufeinander. Um hier zu guten Kompromissen zu kommen,  muss man mit denjenigen, die es betrifft reden und das tun wir!“, sagte Backhaus heute in Schwerin.

Und zu reden gibt es viel: „Die Europäische Komission hat den GAP-Strategieplan der Bundesrepublik in der ersten Jahreshälfte geprüft und in rund 300 Punkten Nachfragen gestellt und Klärungsbedarf angemeldet. Diese Fragen werden derzeit mit Hochdruck durch den Bund beantwortet. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und welche Änderungen sich daraus für die neue Förderperiode noch ergeben können. Ziel ist, dass der GAP-Strategieplan bis zur Antragsstellung im Herbst genehmigt werden kann. Ich bin mir bewusst, dass es für die Betriebe und uns alle eine knappe Kiste wird. Umso wichtiger ist es mir, dass sie in den Gesamtprozess einbezogen sind und von den neuen Verpflichtungen nicht kalt erwischt werden.“

Als neue Komponente der „grünen Architektur“ werden erstmals in der 1. Säule den Landwirten freiwillige Maßnahmen im Interesse des Umwelt und Klimaschuztes angeboten, zum Beispiel die Anlage von Blühflächen und Altgrasstreifen sowie nichtproduktiven Flächen über die Konditionalität hinaus.

Auch ein Programm für vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte und weitere Maßnahmen, wie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, die Beibehaltung von Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland, als auch die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen in Natura-2000-Gebieten werden finanziell ausgeglichen, führte Backhaus aus. Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Die meisten Öko-Regelungen sind mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Neu in der Förderung sind für Mecklenburg-Vorpommern die Duldung von Wiedervernässung (Prämie 450 €/ha), der Anbau von Paludikulturen (Prämie 450 €/ha), Strip-Till-/ Mulch-/ Streifen-/ Direktsaatverfahren (Prämie 60 €/ha), Extensive Ackernutzung (Prämie 325 € bis 800 €/ha), Prämie für Rauhfutterfresser auf Grünland im Ökolandbau (244 € bis 850 €/ha), Ganzjährige Haltung in Außenklimaställen mit Auslauf und Weidehaltung (Prämie 120 €/GV) sowie Natura-2000-Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen (Offenland: 90 bis 200 €/ha, forstwirtschaftliche Flächen: 20 bis 346 €/ha).

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 452,5 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel bereit. Hinzu kommen ca. 199,6 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro. In der ersten Säule sind es 312 Millionen Euro pro Jahr, darunter 81 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

In der ersten Säule gibt es die Direktzahlungen an die Landwirte in Höhe von ca. 153 €/ha (2023) und 144 €/ha (2026) die Umverteilungsprämie bis 40 ha in Höhe von 69,16 €/ha und bis 60 ha in Höhe von 41,49 €/ha, die gekoppelte Prämie für Schafe und Ziegen 34,83 Euro und Mutterkühe 77,93 Euro, die Junglandwirteprämie in Höhe von 134,04 Euro für bis zu 120 ha.

„Wir haben mit unseren Programmen in der 2. Säule an die erfolgreichen Maßnahmen der laufenden Förderperiode angeknüpft aber auch neue Angebote unterbreitet, damit die Landwirte ihren Beitrag für sauberes Wasser, Biodiverisät und Klimaschutz auch ausgelichen bekommen.

Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, eine Unterstützung der Schaf-und Ziegenhalter und der Mutterkuhhalter in der 1. Säule zu etablieren. Dafür habe ich mich auf Bundesebene besonders eingesetzt“, so Backhaus.

Wirtschaftstreffen: „Mittwochsrunde zu Wismar“

Meyer: Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar sind wichtige wirtschaftliche Zentren des Landes

Wismar – Rund 100 Unternehmer und Vertreter aus Politik, Verwaltung sowie dem öffentlichen Leben diskutierten mit Wirtschaftsminister Reinhard Meyer beim traditionellen Empfang der „Mittwochsrunde zu Wismar“ – einem Unternehmerstammtisch – die wirtschaftliche Entwicklung der Region.

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg und insbesondere die Hansestadt Wismar gehören zu den wichtigen wirtschaftlichen Zentren Mecklenburg-Vorpommerns. Gemeinsam tragen sie einen erheblichen Teil dazu bei, die wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Land voranzutreiben. Das ist gerade jetzt, in einer Zeit geprägt durch Auswirkungen der Corona-Pandemie, den daraus folgenden wirtschaftlichen Einschränkungen, dem Ukrainekrieg, Lieferkettenproblemen und einer hoher Inflation, eine große Leistung der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg inklusive der Hansestadt Wismar wurden seit 2016 insgesamt 71 neue Investitionsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 117,5 Millionen Euro unterstützt. Das Zuschussvolumen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beläuft sich hierbei auf rund 20,2 Millionen Euro. Mit den Vorhaben wurden über 2.000 Arbeitsplätze gesichert und 235 Arbeitsplätze neu geschaffen.

„Die Investitionen beweisen das Vertrauen der Unternehmer in ihre Mitarbeiter, den Standort und die positive wirtschaftliche Entwicklung. Nach wie vor ist das Interesse an der Region von Unternehmerseite groß, das zeigen die aktuellen Anfragen, die von den Wirtschaftsförderern begleitet werden. Wir werden weiter investive Maßnahmen unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern“, sagte Meyer.

Ein Beispiel für eine Neuansiedlung in Wismar ist die Eppendorf Polymere GmbH. Eppendorf ist ein führendes Life-Science-Unternehmen; es entwickelt, produziert und vertreibt Systeme für den Einsatz in Laboren auf der ganzen Welt. Das Produktportfolio umfasst beispielsweise Pipetten, Pipettenspitzen, Zentrifugen, Mischer und Ultra-Tiefkühlgerate.

Das Unternehmen hat das Grundstück und Gebäude der MV Werften Fertigmodule Property GmbH in Wismar-Dammhusen gekauft und will dort 94 Millionen Euro investieren. Der Produktionsstart soll bis Ende des Jahres mit 70 bis 100 Arbeitsplätzen erfolgen, ein schrittweises Wachstum auf rund 600 Arbeitsplätze ist nach Angaben des Unternehmens geplant.

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung waren Diskussionen zur Fachkräftesituation in den Bereichen Handwerk und Dienstleistungen. „Das entscheidende Gut eines Unternehmens sind Fachkräfte. Diese zu gewinnen, wird zunehmend schwerer. Deshalb ist es wichtig, jungen Menschen einerseits aufzuzeigen, wie hochinnovativ das traditionelle Handwerk ist, gleichzeitig Weiterbildung zu unterstützen und parallel dazu eine langfristige Perspektive im Unternehmen aufzuzeigen. Das ist eine Kombination, die Erfolg verspricht. Das Wirtschaftsministerium trägt einen Teil dazu bei, diesen Weg zu unterstützen“, sagte Meyer.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt unter anderem mit den Förderprogrammen „Meister-Extra” und „Meisterprämie“. Mit dem „Meister-Extra“ werden erfolgreiche Meisterabschlüsse in Höhe von 2.000 Euro finanziell gewürdigt. Bis zu 50 Absolventinnen und Absolventen erhalten zudem ein „Meister-Extra“ in Höhe von 3.000 Euro, wenn sie als Beste ihres Gewerkes bzw. ihrer Fachrichtung die Meisterprüfung abgelegt haben. Zudem reicht das Wirtschaftsministerium die „Meisterprämie“ für Unternehmensnachfolgen im Handwerk aus. Sofern ein Meister erstmals eine Existenz gründet und einen bestehenden Betrieb übernimmt, erhält er eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro.

Der Empfang wird von der „Mittwochsrunde zu Wismar“ veranstaltet und findet seit 1992 jährlich statt.

30 Jahre Saatgutverband M-V

Backhaus: Landwirtschaft angewiesen auf bestes Saatgut

Güstrow – Auf der Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des Saatgutverbandes M-Vs betonte Agrarminister Dr. Till Backhaus in Güstrow die Bedeutung hochwertigen Saatguts für die Bewältigung der Klimafolgen sowie neuer Anforderungen an die Landwirtschaft.

„Die Saat- und Pflanzguterzeugung steht am Anfang der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Wertschöpfung und ist das Fundament für die Produktion gesunder Lebensmittel. Sowohl in der Vergangenheit als auch in den kommenden Jahren stehe dabei das Ziel der Wirtschaftlichkeit im Fokus. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels wird die Bedeutung der Saat- und Pflanzguterzeugung nochmals deutlich zunehmen. Denn wir werden uns auf veränderte Standortfaktoren – vor allem auf vermehrte Trocken- und Nässeperioden – einstellen müssen. Für die Landespolitik hat eine wettbewerbsfähige und innovative Saat- und Pflanzgutwirtschaft deshalb schon immer oberste Priorität“, so Backhaus.

Backhaus weiter: „Ohne die bisherigen Innovationen beispielsweise im Bereich Pflanzenzucht wäre die Landwirtschaft schon längst nicht mehr in der Lage, die Produkte in notwendiger Menge und geeigneter Qualität zu erzeugen. Das haben wir auch hier in unserem Bundesland in den letzten Jahren sehen können: lagen die Erträge beim Getreide 1990 bei rund 46,6 dt/ha sind wir bei rund 70 dt/ha in 2021. In den letzten 30 Jahren wurden über 200 neue Sorten gezüchtet. Die Qualität des Saat- und Pflanzgutes aus Mecklenburg-Vorpommern wird sowohl im Land als auch über die Landesgrenzen hinaus hochgeschätzt und in über 30 Länder exportiert. In M-V werden 13,5% der Vermehrungsproduktion Deutschlands erzeugt, bei Pflanzkartoffeln sind es sogar 21%. Dahinter verbergen sich jährlich ca. 200.000 Tonnen Qualitätssaat- und Pflanzgut“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern gilt als bedeutendes Zentrum für die Neuzüchtung, Erhaltungszüchtung und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut, vor allem in der Produktion von Kartoffeln. Nicht zuletzt wegen der vorhandenen Gesundlagen sind alle bedeutenden Kartoffelzuchtunternehmen Deutschlands in M-V vertreten. Landesweit gibt es aktuell 124 Vermehrer von Saat- und Pflanzgut, 19 Züchter für Mähdruschfrüchte sowie 9 Züchter für Kartoffeln, 11 VO-Firmen und 18 Fördermitglieder des Verbandes.

Im Jahr 2022 wird auf insgesamt fast 26.700 Hektar Saat- und Pflanzgut vermehrt

–           2.784 ha        Kartoffeln

–           15.715 ha      Getreide

–           2.985 ha        Gräser

–           4.996 ha        Leguminosen

–           96 ha              sonstige Futterpflanzen

–           17 ha              Öl- und Faserpflanzen

–           Saatgut insgesamt: 23.885 ha, davon 2.984 ha ökologisch

25. Gewässersymposium des LUNG

Schwerin – Zum 25. Mal veranstaltet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) heute sein jährliches Gewässersymposium. Die Tagung richte sich traditionell an Wasser- und Natur­schutz­behörden, Umwelt- und Naturschutzverbände und -vereine, Landschaftspflegeverbände, Wasser- und Bodenverbände, Universitäten und Hochschulen und sei eine Standortbestimmung auf dem Weg zu intakten Seen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Die Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns bietet zahlreiche Schätze. Die über 2200 Seen über 1 ha Wasserfläche gehören selbstverständlich dazu. Seen sind beliebte Ausflugsziele insbesondere im Sommer. Sie laden ein zum Baden, Wassersport und Angeln. An ihren Ufern kann man wandern, Rad fahren oder einfach nur entspannen und die Natur genießen. Einige der vielen Gründe, weshalb die Zahl der Besucher des Landes nicht nur an den Ostseestränden seit Jahren ansteigt“, so Backhaus.

„In welchem Zustand unsere Seen sind, wird regelmäßig und umfangreich untersucht. Welche physikalisch-chemischen und biologischen Qualitätskomponenten zur Beurteilung herangezogen werden, wird auf dem Gewässersymposium vorgestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den 202 Wasserkörpern mit mehr als 50 Hektar Wasserfläche, für die eine Berichtspflicht im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht.

Die Erkenntnisse daraus sind jedoch noch ernüchternd. 160 dieser Wasserkörper sind noch nicht in einem „guten Zustand“ wie ihn die WRRL fordert. Auch viele der kleineren Seen sind in einem unbefriedigenden Zustand. Die meisten davon leiden an „Überernährung“. Vor allem durch Phosphor, der von landwirtschaftlichen Flächen oder aus Kläranlagen in die Gewässer einge­tragen wird. Eine typische Pflanzen- und Tierwelt kann sich dann nicht entwickeln. Die hohen Nährstoffgehalte in Verbindung mit hohen Temperaturen führen zur Bildung von Blaualgen, eine potenzielle Gesundheits­gefährdung für Mensch und Tier.“

Zur Therapie kranker Seen habe das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2000 das Seensanierungs- und Restaurierungsprogramm M-V ins Leben gerufen, fährt der Minister fort.

„Im Rahmen des Seensanierungs- und Restaurierungs­programm konnten bis einschließlich 2021 90 Vorhaben mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von ca. 24 Mio. € umgesetzt werden. Sowohl die Sanierungsunter­suchungen als auch die Maßnahmen werden zu 100% aus europäischen Mitteln gefördert. Ein Vortrag gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen zur Seentherapie erfolgreich waren und wie die Erfolge kontrolliert werden. Mit dem Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) besteht darüber hinaus seit über 30 Jahren eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seenuntersuchung und –Sanierung. In dieser Zeit konnten u.a. der Schmale Luzin, der Tiefwaren, der Feldberger Haussee und der Tollensesee erfolgreich saniert werden.“

Das Symposium beschäftige sich auch mit einer der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit, so Minister Backhaus.

„Den Klimawandel und seine Auswirkungen möglichst zu begrenzen, gehören wie der nachhaltige Schutz des Wassers zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben. Steigende Lufttemperaturen erwärmen das Wasser. Hitzeperioden und Dürren zehren auch an den Wasservorräten in der Landschaft, deren Höhe sich in den Wasserständen der Seen spiegelt. Viele Vorgänge und Prozesse in Seen sind noch nicht ausreichend bekannt und daher Gegenstand aktueller Forschungs­projekte bei denen das Ministerium aktuell mitwirkt.

Die Universität Greifswald rekonstruiert die Umwelt­geschichte des Schweriner Sees anhand von Sediment­bohrkernen. Das IGB führt Langzeituntersuchungen an verschiedenen Seen durch, erforscht die Auswirkungen eines wärmeren Klimas auf die physikalischen und biologischen Prozesse innerhalb der Seen und unter­sucht, wie sich Seen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg entwickeln, die durch Flüsse miteinander verbunden sind.

Der Förderverein Feldberg-Ucker­märkische Seenlandschaft erprobt Maßnahmen zur Wiederansiedlung von Armleuchtergewächsen (Characeae), die typische Unterwasservegetation der kalkreichen Klarwasserseen unserer Region. Viele Ergebnisse aus diesen Forschungsprojekten werden auf dem Gewässersymposium erstmals präsentiert. (Darauf können die Organisatoren besonders stolz sein“, so der Minister abschließend.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – Das Kabinett hat sich heute auf seiner externen Sitzung in Berlin darauf verständigt, die Corona-Landesverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juli zu verlängern.

Damit bleibt es bei der weitgehenden Aufhebung von Regelungen und Nachweispflichten und der Aufrechterhaltung von Basis-Schutzmaßnahmen.

Diese umfassen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske für Fahrgäste ab sechs Jahren im ÖPNV und das Kontroll- und Servicepersonal sowie für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind). Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung auch für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht zudem für Besucherinnen und Besucher das 3G-Erfordernis.

„Die wieder ansteigenden Infektionszahlen zeigen, dass Vorsicht, Hygiene, Rücksichtnahme und Abstand weiter sinnvoll sind. Da die Corona-Belastung der Krankenhäuser aber momentan gering ist, sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Zum Schutz der Risikogruppen im Gesundheits- und Pflegebereich ist es jedoch weiterhin richtig und wichtig, die Maskenpflicht beizubehalten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

ASP-Austausch: Staatssekretärinnen treffen sich

Schwerin – Bei einem Treffen an der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kamen heute die Leiterin des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg, Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, und Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann zusammen. Mit dabei waren auch der Landrat des Landkreises Prignitz Torsten Uhe sowie die Beigeordnete des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Heike Scholz, und Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Thema des Austauschs mit Besuch der ASP-Zaunanlagen war die gemeinsame Bekämpfung der Tierseuche.

Ende vergangenen Jahres traten mehrere ASP-Fälle im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zum Landkreis Prignitz in Brandenburg auf. Die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen wie länderübergreifende Zaunbauten, Fallwildsuche und Wildschweinentnahme wurden zügig in enger Abstimmung der Behörden in den beiden Bundesländern durchgeführt. Insgesamt wurden dabei rund 176 Kilometer Zaun (davon 112 Kilometer Festzaun) in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg rund 100 Kilometer Festzaun zur doppelten Einzäunung des Kerngebietes und entlang der Landesgrenze verbaut.

Brandenburgs Verbraucherschutzstaatssekretärin Heyer-Stuffer: „Die äußerst gute Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist beispielhaft für unseren Kampf gegen die Tierseuche. Seit dem Auftreten der ASP in Deutschland bilden die Grenzländer das Bollwerk gegen eine weitere ASP-Ausbreitung aus Westpolen. Nicht nur beim Bau des ASP-Zauns entlang der Grenze zu Polen, auch bei der Einrichtung von gemeinsamen Restriktionszonen ist länderübergreifende Teamarbeit unabdingbar. Die ASP-Bekämpfung ist ein Marathon, aber wir haben es bislang erfolgreich geschafft, die Seuche einzudämmen. Ich danke den Behörden vor Ort für ihr schnelles und professionelles Vorgehen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Unser Ziel war und ist es von Anfang an, Tierleid zu ersparen. Dafür sind strikte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen notwendig, die alle Beteiligten vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen stellen. Neben der Errichtung eines Schutzzauns entlang der Grenze zu Polen und dem ersten ASP-Fall in Mecklenburg-Vorpommern in einem Hausschweinebestand im November 2021, konzentrieren wir uns aktuell auf das ASP-Management im Landkreis Ludwigslust-Parchim, wo das Virus in der Wildschweinpopulation grassiert.

Da die ASP-Fälle unweit der brandenburgischen Landesgrenze aufgetreten sind, arbeiten wir seit Tag eins eng mit den dortigen Behörden zusammen. Auf diese Weise konnten wir sowohl einen flächenhaften Eintrag der ASP nach M-V als auch eine Ausbreitung der Seuche aus den Restriktionszonen heraus bislang verhindern. Dafür danke ich allen Beteiligten, darunter auch Jägern, Schweinehaltern, Land- und Forstwirten. Nun kommt es darauf an, dass wir die Anstrengungen weiter aufrechterhalten und auch den Bund stärker in die Verantwortung bei der Bekämpfung dieser Tierseuche mit nationaler Bedeutung nehmen. Nur so können wir mit gebündelten Kräften unsere Wild- und Hausschweinbestände schützen und den schon jetzt erheblichen wirtschaftlichen Schaden weiter begrenzen. Das ist so wichtig, weil es immer noch keinen Impfstoff gegen die ASP gibt.“

Landrat Torsten Uhe: „Dank der guten Vorbereitung auf einen eventuellen ASP-Ausbruch konnte der Landkreis Prignitz bereits einen Tag nach Bekanntwerden einen Elektrozaun in dem betroffenen Bereich an der Landesgrenze errichten, der zügig durch einen festen Zaun ersetzt wurde. Ich freue mich sehr, dass es mithilfe dieses Zaunes gelungen ist, die ASP bisher vom Landkreis Prignitz fernzuhalten. Bedanken möchte ich mich auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Landeskrisenzentrum und die finanzielle Beteiligung des Landes an den erheblichen Kosten, die dem Landkreis durch die Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere auch den Zaunbau, entstanden sind.“

Dr. Olav Henschel, Leiter Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: „Seit dem 24. November 2021 bekämpfen wir in Abstimmung mit dem Landkreis Prignitz mit einem hochmotivierten Team die ASP bei uns im Landkreis. Dabei fallen ständig neue Aufgaben an, die bewältigt werden müssen. Bisher ist es gelungen, eine Ausbreitung der Tierseuche auf weitere Bereiche des Landes und des Nachbarbundeslandes zu verhindern.

Dafür waren zahlreiche strikte Maßnahmen notwendig, die nicht immer für Verständnis bei Betroffenen gesorgt haben. Außerdem gab es im Bereich der Informationen anfangs zum Teil Probleme und zu Recht Kritik. Das, was wir bisher erreicht haben, ist auf die gute Unterstützung aus dem gesamten Hause der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim zurückzuführen wie auch auf die Hilfe von außerhalb. Freiwillige Feuerwehren, Landwirte, Jäger und die Bundeswehr haben uns bei der Suche unterstützt. Dafür bedanken wir uns natürlich. Ohne diesen Teamgedanken hätten wir die Aufgaben nicht schaffen können.“

Der erste ASP-Fall beim Schwarzwild in Deutschland wurde am 10. September 2020 im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg nachgewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein am 24. November 2021 im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgestellt. Im Land Brandenburg wurde der Erreger bislang bei 2.552, in Mecklenburg-Vorpommern bei 35 erlegten oder verendeten Wildschweinen festgestellt.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.